Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der GdWE oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter dem für ihn fremden Rechtsstreit beitr... mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 5 Rechtsmittel

Rechtsmittel gegen die Entscheidungen in den Verfahren des § 43 WEG ist wie bei den übrigen zivilprozessualen Streitigkeiten die Berufung. Hinweis Zuständige Rechtsmittelgerichte Zuständiges Berufungsgericht in den Streitigkeiten des § 43 Abs. 2 WEG ist gemäß § 72 Abs. 2 GVG das für den Bezirk des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, in dem das Amtsgericht seinen Sitz ha... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.1 Allgemeines

Rz. 81 Beim Streitwert ist zwischen dem sog. Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten richten, und dem Rechtsmittelstreitwert (Beschwer), nach dem sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (Berufung) richtet, zu unterscheiden. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 49 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[44] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG. Wer... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 147 In diesem Verfahren entsteht eine pauschale 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 12520 KV GNotKG, die sämtliche Handlungen des Nachlassgerichts abdeckt. Ebenfalls ist die Protokollierung eines Vergleichs abgegolten. Eine gesonderte Vergleichsgebühr nach Nr. 17005 KV GNotKG entsteht nur, wenn auch andere Ansprüche mit verglichen werden. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang... mehr

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Entgelt

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfah... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Das Grunderwerbsteuerrecht erfährt bereits seit vielen Jahren immer wieder neue Impulse, die den Anwender jeweils mehr oder weniger vor hohe Herausforderungen stellen. Problematisch daran ist auch, dass eingeschlagene Kurse wieder schnell verlassen werden, der zurückgelegte Weg wiederholt eher einer Schlangenlinie denn einem klar abgestec... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2 Bindungswirkung, Korrektur und Rechtsschutz

Rz. 42 Die Bescheinigung ist ein begünstigender Verwaltungsakt und materiell-rechtliche Voraussetzung des Abzugs. Sie ist nicht lediglich ein Beweismittel, das die Finanzbehörde durch eigene Ermittlungen ersetzen könnte. Zugleich ist sie ein Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.[1] Diese Einordnung gilt über die Verweisung in Satz 3 auch f... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Schrifttum: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487; Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und die Wirksamkeit von R... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Formlose Rechtsbehelfe

Schrifttum: Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens, 1981; Wölfl, Die Gegenvorstellung im Strafprozess, ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Rz. 865 [Autor/Stand] Die Rüge auf Verletzung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG ist beim letztentscheidenden Gericht über die seit 2005[2] eingeführte Anhörungsrüge geltend zu machen. Sie dient der Entlastung des BVerfG. Rz. 866 [Autor/Stand] Gegenstand der Gehörsrüge ist regelmäßig, dass das Gericht den Vortrag des Beschwerdeführers nicht zur Kenntni... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens aa) Zweck Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgrü... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Außerordentliche Rechtsbehelfe

Rz. 394 [Autor/Stand] Durchsuchungsbefehle und Beschlagnahmebeschlüsse können, auch wenn sie aufgehoben oder prozessual überholt sind, Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein,[2] mit der eine Grundrechtsverletzung geltend gemacht und überprüft werden kann (s. Rz. 900 ff. m.w.N.). Es muss ein berechtigtes Interesse an einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der Maßnahmen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsbehelfe

Rz. 640 [Autor/Stand] Mit Eröffnungsbeschluss wird der Angeschuldigte zum Angeklagten (s. § 157 StPO). Der Beschluss ist für ihn unanfechtbar (§ 210 Abs. 1 StPO). Der Staatsanwalt kann gegen den die Eröffnung ablehnenden oder von der Anklage abweichenden (§ 207 Abs. 2 StPO) Beschluss die sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Der diese Beschwerde zurückweisende Be... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines aa) Vorüberlegungen Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; W... mehr

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Bearbeiterverzeichnis

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AGS 08/2026, Mehr als 22 Ja... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Auch im Strafverfahren kann nach Vorbem. 2 VV die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels (Nr. 2102 VV) anfallen.[8] Umstritten ist allerdings, ob diese auch der Rechtsanwalt, der für den Beschuldigten bereits im Ausgangsverfahren tätig war, neben den (gesetzlichen) Gebühren nach Teil 4 VV geltend machen kann, wenn er die Erfolgsaussichten eines Rech... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechsbehelfe im Überblick

Rz. 763 [Autor/Stand] Vorweg sei auf die gesonderte Darstellung des Rechtsschutzes im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwiesen (s. Rz. 372 ff. sowie bei § 399 passim). Bei den Rechtsbehelfen ist danach zu unterscheiden, ob sie sich gegen gerichtliche Entscheidungen oder gegen Anordnungen der StA/Bustra oder ihrer Ermittlungspersonen richten. Rz. 763.1 [Autor/Stan... mehr

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AGS 08/2026, Der Vergütungs... / II. Zulässigkeit und Beschwer des Rechtsmittels

Das OLG Hamburg befasste sich zunächst mit der Frage der Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters. Die Beschwerde ist nach Ansicht des Gerichts zulässig gem. §§ 58 ff. FamFG. Sie ist formgerecht innerhalb der Frist des § 63 FamFG, die mangels Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung an den Insolvenzverwalter ohnehin noch nicht zu laufen begonnen hatte, eingelegt word... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023, 487; Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und die Wirksamkeit von Rechtsbehelf... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zweck

Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen gem. § 153 Abs. 2 StPO gerichtlich d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Wiederaufnahme des Verfahrens

aa) Zweck Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen gem. § 153 Abs. 2 StPO geri... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Gegenvorstellung

Rz. 862 [Autor/Stand] In der StPO nicht ausdrücklich vorgesehen, aber dennoch für das Strafverfahren von praktischer Bedeutung sind die formlosen, d.h. nicht an Fristen oder Formen gebundenen Rechtsbehelfe der Gegenvorstellung und der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie sind Erscheinungsformen des Petitionsrechtes nach Art. 17 GG. Rz. 863 [Autor/Stand] Eine Gegenvorstellung ist st... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Devolutiv- und Suspensiveffekt

Rz. 790 [Autor/Stand] Von den Rechtsbehelfen unterscheiden sich die Rechtsmittel durch den ihnen zukommenden Devolutiveffekt und (ausgenommen nur die Beschwerde) Suspensiveffekt. Für die Berufung und die Revision (ebenso für das Wiederaufnahmeverfahren) gilt das Verbot der reformatio in peius. Der Devolutivef fekt bewirkt, dass die Entscheidung über das Rechtsmittel von dem ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 900 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde macht den weitaus größten Anteil der beim BVerfG eingehenden Verfahren aus. Ihre Zahl wächst ständig.[2] Dennoch bestehen bei diesem Rechtsbehelf im Ergebnis nur höchst geringe Erfolgsaussichten; allenfalls 1–2 % der Verfahren sind von Erfolg gekrönt.[3] Festzuhalten ist, dass die Verfassungsbeschwerde ein "exklusives" Verfahre... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ellersiek, Die Beschwerde im Strafprozeß, 1981; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen im Wirtschaftsstrafrecht, NZWiSt 2012, 137; Schlicht/Leipold, Zur praktischen Anwendung des § 307 Abs. 2 StPO, StraFo 2005, 90; Schmidt, Zur Bindungswirkung strafprozessualer Beschwerdeentscheidungen für das erkennende Gericht, N... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Verfahren

Rz. 850 [Autor/Stand] Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in zwei Abschnitte: Nach der Prüfung der Zulässigkeit (§§ 366–368 StPO) erfolgt die Prüfung der Begründetheit des Antrags (§§ 369 ff. StPO). Rz. 851 [Autor/Stand] Im Falle eines begründeten Wiederaufnahmeantrags findet i.d.R. eine neue Hauptverhandlung (§ 370 Abs. 2 StPO) statt, in der das Verbot der reformatio i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ausgangslage

Rz. 372 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegenüber Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist äußerst kompliziert und unübersichtlich, teils auch unvollkommen geraten.[2] Angesichts dessen hat das BVerfG den Fachgerichten bei der Kontrolle strafprozessualer Eingriffe eine besondere Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 GG auferlegt, die unübersichtliche Rechtslage zu klären; ein Rechtsb... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Revisionsgründe

(1) Gesetzesverletzung Rz. 818 [Autor/Stand] Als Revisionsgründe kommen nur Gesetzesverletzungen in Betracht (§ 337 Abs. 1 StPO). Diese können entweder mit der Sachrüge, mit der die Verletzung materiellen Rechts durch das tatrichterliche Urteil geltend gemacht wird (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO), oder mit der Verfahrensrüge (vgl. § 344 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 StPO), bei ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berufung

Schrifttum: Amelunxen, Die Berufung in Strafsachen, 1982; El-Ghazi, Auswirkungen einer konsensualen Verfahrensbeendigung auf das Berufungsverfahren, JR 2012, 406; Esser, (Nichts) Neues aus Strafburg – Effektive Verteidigung bei Nichterscheinen des Angeklagten zu Beginn der Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz (§ 329 Abs. 1 S. 1 StPO), StV 2013, 331; Fezer, Zum Übergang vo... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Revision

Schrifttum: Altvater, Überprüfung der Verständigung durch die Revision, StraFo 2014, 221; Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404; Basdorf, Was darf das Revisionsgericht?, NStZ 2013, 186; Dahs/Norouzi, Die Revision im Strafprozess, 10. Aufl. 2026; Detter, Beschlußverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO – Ein notwendiges Übel?, StV 20... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

aa) Vorüberlegungen Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konseque... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Form und Frist

(1) Wahrung der Frist Rz. 774 [Autor/Stand] Für die Einlegung der Rechtsmittel ist in formaler Hinsicht dreierlei zu beachten: Frist, Ort und Form. Rz. 775 [Autor/Stand] Berufung und Revision sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt werden. Beide Rechtsmittel können nur innerhalb einer Frist von... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Ort der Einlegung

Rz. 781 [Autor/Stand] Die Rechtsmittel sind grds. bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird (also beim Tatgericht, § 314 Abs. 1, § 341 Abs. 1, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 2, Abs. 3 StPO). mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 853 [Autor/Stand] Mit dem Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44–47 StPO) will der Antragsteller die Rechtsfolgen vermeiden, die sich aus der Versäumung einer Frist ergeben. Voraussetzung der Wiedereinsetzung ist zunächst, dass es sich bei der versäumten Frist um eine solche handelt, die bei Gericht oder der StA (str.) wahrzunehmen ist (vgl. § 45 Abs. 1 ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Unangemessene Verfahrensdauer eines Strafverfahrens, AO-StB 2014, 102; Böcker, Neuer Rechtsschutz gegen die überlange Dauer finanzgerichtlicher Verfahren, DStR 2011, 2173; Bub, Die "unangemessene Verfahrensdauer" im Sinne von § 198 Abs. 1 GVG, DRiZ 2014, 94; Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, St... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizgewährungsanspruchs zur Entla... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Hofmann, Zur Entschädigungslosigkeit von erlittener U-Haft bei Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe, StraFo 2007, 52; Kröner, Zur Entschädigung nach dem StrEG, in FS Baumann 1992, S. 407; Kunz, Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), 4. Aufl. 2010; Meyer, Strafrechtsentschädigung, 11. Aufl. 2020; Meyer-Mews, Zivilrechtliche Entschädigungsansprü... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Rechtsmittelverfahrens, 1981; Wölfl, Die Gegenvorstellung im Strafprozess, StraFo 2003... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde

Rz. 864 [Autor/Stand] Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich an den die Dienstaufsicht führenden Vorgesetzten und rügt das dienstliche Verhalten des Beamten (Dienstaufsichtsbeschwerde i.e.S.) oder dessen Sachbehandlung (Sachaufsichtsbeschwerde). Im Gegensatz zur Gegenvorstellung ist die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Richters nicht zulässig, da dessen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 913 [Autor/Stand] Zu den sog. außerordentlichen Rechtsbehelfen gehört schließlich die Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).[2] Zuständig ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg/Frankreich.[3] Dieser entscheidet durch Kammern mit sieben Richtern, die Ausschüsse von drei Richtern bilden können. D... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Vorüberlegungen

Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen hat die Anfech... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschwer

Rz. 773 [Autor/Stand] Für die Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels kommt es weiter darauf an, dass die angefochtene Entscheidung eine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte oder schutzwürdigen Interessen des Beteiligten darstellt.[2] Eine solche Beschwer ist beim Angeklagten nur bei einer Verurteilung gegeben, nicht aber bei einem Freispruch. Für die Beschwer kom... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Aktivlegitimation

Rz. 771 [Autor/Stand] Aktiv legitimiert zur Einlegung von Rechtsmitteln sind: der Beschuldigte (§ 296 StPO); sein Verteidiger (aber nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, § 297 StPO); sein gesetzlicher Vertreter (dieser auch ohne Rücksicht auf den Willen des Beschuldigten, § 298 StPO); die StA (§ 296 Abs. 1 StPO), die – entsprechend ihrer Stellung als unparteiisches Rechtspfl... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Anhörungsrüge

Rz. 865 [Autor/Stand] Die Rüge auf Verletzung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG ist beim letztentscheidenden Gericht über die seit 2005[2] eingeführte Anhörungsrüge geltend zu machen. Sie dient der Entlastung des BVerfG. Rz. 866 [Autor/Stand] Gegenstand der Gehörsrüge ist regelmäßig, dass das Gericht den Vortrag des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen hat (... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zurücknahme und Verzicht

Rz. 785 [Autor/Stand] Gemäß § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO sind die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf seine Einlegung möglich. Allerdings bedarf die Zurücknahme eines zugunsten des Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels der StA der Zustimmung des Beschuldigten (§ 302 Abs. 1 Satz 2 StPO), eine Zurücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger der ausdrücklic... mehr