Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 11 Hat sich für die Rechtsmittelinstanz bereits ein ProzBev bestellt, ist eine Rechtsmittelschrift gem S 2 an diesen zuzustellen. Hat sich noch kein neuer ProzBev bestellt, ist an den ProzBev des abgeschlossenen Rechtszugs, dessen Entscheidung angefochten wird, zuzustellen (S 1). Er muss noch bestellt sein (beachte hierzu Rn 4). Anderenfalls oder wenn überhaupt kein ProzB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Gegen die Entscheidung des Gerichts kommt eine Beschwerde nicht in Betracht (BGHZ 109, 41, 43). Möglich ist jedoch eine Anfechtung der Entscheidung zusammen mit dem Endurteil (§§ 512, 557 II). Ist ein fehlerhaftes Verhalten des Gerichts durch die beteiligten Personen unbeanstandet geblieben, oder ist jedenfalls ein Beschl nach § 140 nicht herbeigeführt worden, so ist zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiedereinsetzungsantrag nach Entscheidung über das Rechtsmittel.

Rn 2 Die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die versäumte Prozesshandlung berufenen Gerichts für den Wiedereinsetzungsantrag besteht auch dann, wenn es das Rechtsmittel bereits verworfen hatte (BGH MDR 18, 296 [BGH 06.12.2017 - XII ZB 107/17]; BGH 26.1.16 – II ZR 57/15, juris Rz 4; NJW-RR 14, 758; NJW-RR 13, 702 [BGH 26.02.2013 - VI ZR 374/12]). Dies sollte eigentli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorrang des Rechtsmittels.

Rn 4 Die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung gem § 1696 kommt erst in Betracht, wenn sie rechtskräftig ist. Solange die Möglichkeit besteht dagegen mit Rechtsmitteln vorzugehen, scheidet die Anwendung von § 1696 aus. Doch steht den Beteiligten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zu, ob sie gegen eine Entscheidung des FamG ein Rechtsmittel einlegen oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Der Nichtigkeitsgrund hätte mittels eines Rechtsmittels geltend gemacht werden können, wurde jedoch nicht geltend gemacht.

Rn 12 Aus der Anordnung, dass Abs 2 für den Nichtigkeitsgrund nach Nr 4 nicht gilt, schließt die Rspr, dass es für die Statthaftigkeit einer entsprechenden Nichtigkeitsklage nicht darauf ankommt, ob der Nichtigkeitsgrund mittels eines Rechtsmittels hätte geltend gemacht werden können: Die betroffene Partei habe ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlege oder (nach Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzweifelhaft unzulässiges Rechtsmittel.

Rn 2 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist die unzweifelhafte Unzulässigkeit eines für sich genommen statthaften Rechtsmittels. § 713 ist nicht anwendbar bei Urteilen, die mit der Verkündung rechtskräftig werden, sondern nur bei vorläufig vollstreckbaren Entscheidungen (Brocker DGVZ 95, 6). Bei erstinstanzlichen Urteilen ist das der Fall, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Auch bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Landgerichte gilt für die Entscheidung, ob ein Zivil- oder ein Spezialsenat zuständig ist, die formelle Anknüpfung. Hat das LG entgegen § 2 I LwVG in einer Landwirtschaftssache entschieden, so hat über das Rechtsmittel dagegen der allgemeine Zivilsenat des zuständigen OLG, nicht aber der Senat für Landwirtschaftssachen zu ...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Bei einem Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung ist ein Rechtsmittel nur dann gegeben, wenn der Beschwerdewert von 200,00 EUR erreicht wird. Für den Beschwerdewert ist dabei nur die den einzelnen Beschwerdeführer betreffende höhere Quote maßgeblich. BGH, Beschl. v. 24.11.2022 – IX ZB 15/22mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gegen die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung des Rechtsmittels.

Rn 68 Von der Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz ist die Erledigung des Rechtsmittels selbst zu unterscheiden. Ob die in der Rechtsmittelinstanz abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache oder das Rechtsmittel betrifft, ist ggf durch Auslegung zu ermitteln. Die das Rechtsmittel betreffende Erledigungserklärung wird im Grundsatz ganz überwiegend für zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gegen die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtzulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 2).

Rn 4 Die in § 7 Abs 2 S 1 aufgeführten Rechtsmittel; Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 543, 544 ZPO), Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) und der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) sind zunächst beim BGH durch einen dort gem § 78 Abs 1 S 3 ZPO zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen. Sind diese Rechtsmittel überwiegend mit Landesrecht befasst, trifft der BGH die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Anders als im alten Recht ist gegen den Aussetzungsbeschluss nun die sofortige Beschwerde gem § 252 ZPO möglich, um den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen eine fehlerhafte Aussetzungsentscheidung zu schützen (BTDrs 17/8799, 21). Dieselbe Beschwerdemöglichkeit besteht wegen des Wortlauts von § 252 ZPO auch gegen einen die Aussetzung ablehnenden Beschluss. Die Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 9 Rechtsmittel gegen die Übernahme wie auch gegen die nicht erfolgte Übernahme oder Vorlage an die Kammer sind nicht eröffnet. Auch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung kann hierauf grds nicht gestützt werden (Abs 4; Kobl Beschl v 10.9.18 – 12 U 1245/17). Anderes gilt, wenn eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unbedingtes Rechtsmittel, beabsichtigte Beschwerde.

Rn 3 Keine Abweichung ergibt sich für reine Anträge auf VKH für eine beabsichtigte Beschwerde. Diese sind gem I 2 – wie nach I 1 anschließend auch die nachzuholende Einlegung der Beschwerde nach Bewilligung v VKH durch das Beschwerdegericht – beim FamG (iudex a quo) einzureichen, während der Wiedereinsetzungsantrag beim OLG bzw KG zu stellen ist (BGH FamRZ 13, 1385). Ein VKH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

Rn 26 Der Beschl über die Aussetzung des Verfahrens ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (§ 252). Wurde der Antrag auf Aussetzung erst in der die Instanz beendenden Entscheidung abgelehnt, kann dies nur iRd gegen die Entscheidung eröffneten Rechtsmittels angegriffen werden (umstr für das Rechtsmittel der Revision: abl BGH LM Nr 1 zu § 252 ZPO; aA BAG NJW 68, 1493 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 13 Die Entscheidung ergeht gem § 769 III durch Beschl. Der Beschl des Prozessgerichts ist in entspr Anwendung des § 707 II 2 unanfechtbar, dies auch bei groben Gesetzesverstößen oder einem groben Ermessensfehlgebrauch (BGHZ 159, 14, 15 ff; NJW-RR 06, 286). Der Ausschluss des Rechtsmittels gilt sowohl für stattgebende als auch für ablehnende Beschlüsse. Bei Änderung der Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 4 II eröffnet gg Entscheidungen im VKH-Verfahren die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff ZPO unter den in § 127 II, III ZPO genannten Einschränkungen (s § 127 ZPO Rn 13 ff). Auch in fG-Familiensachen ist somit gem § 127 II 2 ZPO das Rechtsmittel im VKH-Verfahren an die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren, für welches VKH begehrt wird, geknüpft, sowe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 591 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Rechtsmittel sind insoweit zulässig, als sie gegen die Entscheidungen der mit den Klagen befassten Gerichte überhaupt stattfinden. Rn 1 Da das Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittelverfahren ist, wird das angegriffene Urt nicht durch ein Urt der Rechtsmittelinstanz ersetzt, sondern durch das nach Neuverhandlung getroffene Endurteil (iudicium rescissorium). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 956 ZPO – Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nach § 954 Absatz 1 bis 3 und § 955.

Gesetzestext (1) Gegen die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach § 954 Absatz 2 und 3 Satz 1 sowie nach § 955 Satz 1 findet die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt auch für Entscheidungen des Gerichts des ersten Rechtszugs in den Fällen des § 954 Absatz 1 und 3 Satz 2 sowie des § 955 Satz 2. (2) Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von einem Monat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 7 EGZPO – [Oberstes Landesgericht; Zuständigkeit im Rechtsmittel verfahren].

Gesetzestext (1) Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein oberstes Landesgericht eingerichtet, so entscheidet das Berufungsgericht, wenn es die Revision zulässt, oder das Gericht, das die Rechtsbeschwerde zulässt, gleichzeitig über die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 719 ZPO – Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige P...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / III. Keine Beschwerdebefugnis eines Gläubigers unter 200,00 EUR bei eigener Quote

Grds. muss für ein Rechtsmittel eine Beschwer gegeben sein. Liegt eine solche nicht vor, treffen den Gläubiger also keine Nachteile – ist er nicht tangiert und grds. nicht befugt, ein Rechtsmittel einzulegen. In seiner Entscheidung v. 24.11.2022 (IX ZB 15/22) sprach der BGH einem Gläubiger dann kein Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Verwaltervergütung (tatsächlich) zu, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsmittel.

Rn 11 Der Erbe kann gegen die Fristbestimmung und die Ablehnung der Fristverlängerung oder Neugewährung sofortige Beschwerde einlegen, §§ 360, 63 FamFG, mit der er zB geltend machen kann, dass das Inventar bereits eingereicht ist (Hamm NJW 62, 53 [OLG Hamm 27.10.1961 - 15 W 418/61]). Dabei beginnt die Beschwerdefrist für alle Nachlassgläubiger mit dem Zeitpunkt, in dem der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unvollständiges Rechtsmittel.

Rn 12 Trotz Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfrist kommt Wiedereinsetzung ausnahmsweise in Betracht, wenn eine Rechtmittelbegründungsschrift ohne Verschulden des Rechtsmittelführers nicht vollständig übermittelt wurde (BGH NJW 00, 364 [BGH 18.11.1999 - III ZR 87/99]: Fehlen einzelner Seiten aufgrund eines Versehens einer bisher zuverlässigen Bürokraft); iÜ kann Wiedereinse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt (Abs 2). Ob diese im Einzelfall statthaft ist, richtet sich nach § 567; die dort gezogenen Grenzen der Statthaftigkeit werden durch § 573 Abs 2 nicht erweitert (Celle AG 17, 785, 786). Die Möglichkeit, gegen Erinnerungsentscheidungen im zweiten Rechtszug, also ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel.

Rn 31 Gegen den erlassenen VB ist ausschließlich der Einspruch gegeben (§ 700 Rn 1). Gegen die zurückweisende Entscheidung des Rechtspflegers findet die sofortige Beschwerde statt (§ 11 I RPflG iVm § 567 I Nr 2), gegen diejenige des Urkundsbeamten die befristete Erinnerung (§ 573). Soll sich die sofortige Beschwerde gegen eine tw zurückweisende Entscheidung über Kosten richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 9 Die Entscheidung des Gerichts über die Anhörung ist nicht isoliert anfechtbar, ist eine an sich gebotene Anhörung unterblieben, kann dies nur iR einer Beschwerde gegen die Endentscheidung nach §§ 58 ff (regelmäßig iVm § 11 RPflG) gerügt werden. Dies setzt eine Beschwerdebefugnis nach § 59 voraus. Diese besteht für den Mündel oder den Vormund, sofern er durch die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Die Vorschrift des § 97 gilt für alle Rechtsmittelverfahren, also für Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde, ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566), obwohl es sich hierbei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. § 97 gilt auch entsprechend für Rechtsbehelfsverfahren wie zB die Erinnerung (AG Mönche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 6 Die dargestellten Grundsätze gelten auch für die Rechtsmittelinstanz. Antragsteller gem § 22 GKG ist dann der jeweilige Rechtsmittelführer. Gemäß § 122 III muss der Gegner des Rechtsmittelführers, dem PKH bewilligt ist, einstweilen Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten nicht zahlen. Diese Befreiung fällt allerdings weg, wenn er selbst ein selbstständiges oder unse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Der Urkundsbeamte untersteht als Justizbediensteter der Behördenleitung, ist aber als Organ der Rechtspflege (vgl Buhrow NJW 81, 907) bei der Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben weisungsfrei. Gegen seine Entscheidung ist die befristete Erinnerung gem § 573 I 1 ZPO statthaft. Ausschluss und Ablehnung richten sich nach den für den Richter geltenden Bestimmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel bei verweigerter Auskunft.

Rn 12 Während die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten in § 22 im Einzelnen geregelt ist, fehlt eine ausdrückliche Regelung für die Überprüfung einer verweigerten Auskunftserteilung. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die betroffene Person nach §§ 23 ff die Entscheidung der übermittelnden Stelle überprüfen lassen kann (Kissel/Mayer §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren, Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 8 Das Rechtsmittelgericht entscheidet vAw. Der Antrag eines Beteiligten stellt eine bloße Anregung iSd § 24 dar. IÜ richten sich Verfahren u Entscheidung nach den gem §§ 49, 51 für Amtsverfahren maßgeblichen Grundsätzen (s § 49 Rn 4, § 51 Rn 3 ff) m der Ausn, dass das Verfahren nach III kein selbstständiges EA-Verfahren, sondern unselbstständiger Teil des Beschwerdeverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 7 Die fehlerhafte Verbindung kann nicht selbstständig angefochten werden. Führt jedoch die Verbindung von vorläufigem Rechtsschutz mit dem Hauptsacheverfahren zum Stillstand des vorläufigen Rechtsschutzes, ist die sofortige Beschwerde des § 252 eröffnet (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 17). Auch iRd Kostenfeststellungsverfahrens ist die verfahrensfehlerhafte Verbindung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Kommt das Gericht einem Antrag unberechtigt nicht nach (teils aber nur Überprüfung auf Ermessensfehler, s Rn 1), stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der im Berufungs- und Revisionsverfahren zu einer Aufhebung führen kann, s.a. § 284 Rn 43, § 412 Rn 6. Zur Überprüfung des Ermessens bzgl einer Beweiserhebung vAw s.a. § 144 Rn 3, 6 f.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Amtsgerichts.

Rn 2 Zuständiges Rechtsmittelgericht bei Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts ist nach § 72 grds das LG. Abs 1 weist abw von diesem Grundsatz dem OLG zusätzliche Zuständigkeiten zu, die über die bisherige Zuständigkeit in Familiensachen hinausgehen. I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a). Rn 3 In familiengerichtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 3 Lehnt das Gericht den Antrag auf Fristsetzung ab, ist hiergegen gem § 567 I Nr 2 die sofortige Beschwerde statthaft (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 5; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 3; St/J/Berger § 431 Rz 5). Das Beschwerdegericht kann allerdings nur die Einhaltung der formellen Voraussetzungen des § 430 überprüfen, nicht dagegen die Würdigung der Entscheidungserheblich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung; Rechtsmittel.

Rn 5 Die Höhe der Entschädigung wird zunächst formlos vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festgesetzt; auf Einwendung hiergegen bzw auf ausdrücklichen Antrag erfolgt Festsetzung durch den Richter (§ 4 JVEG), wogegen einfache Beschwerde statthaft ist, sofern die Beschwerdesumme von 200 EUR erreicht wird (§ 4 III JVEG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel (Nr 5, 7, 10).

Rn 4 Gemäß Nr 5 (Berufung), Nr 7 (Revision) und Nr 10 (Beschwerden und Erinnerungen) gilt das alte Recht weiterhin für alle Rechtsmittelverfahren, bei denen vor dem 1.1.02 die mündliche Verhandlung geschlossen (Berufung, Revision) bzw die anzufechtende Entscheidung verkündet (Beschwerde, Erinnerung) worden ist. Für den Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses ist die Einräumung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 20 Nach Abs 2 ist gegen den Beschluss, der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, die sofortige Beschwerde entsprechend §§ 567–572 ZPO statthaft (Holzer ZNotP 18, 94, 98).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 6 Der Beweisbeschluss nach S 1 kann nicht isoliert angefochten werden. Soweit der Vorsitzende statt des Gerichts den Beschl erlassen oder die Beweisaufnahme durchgeführt hat, ist dies mit dem Rechtmittel gegen die darauf beruhende Endentscheidung angreifbar. Beide Fehler sind jedoch heilbar, § 295 (aA St/J/Berger Rz 28, der jedoch zu Unrecht einen Verstoß gegen den gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Nach Abs 2 ist der Beschluss über die Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO anfechtbar. Die Ermessensausübung des Gerichts kann dabei nur eingeschränkt überprüft werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel.

Rn 32 Die Entscheidung (Zwischenurteil oder im Endurteil), dass eine Klageänderung nicht vorliege oder die Änderung zuzulassen sei,ist nicht anfechtbar (§ 268), zumindesten bei Zulassung eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite (BGH NJW 81, 989; NJW-RR 87, 1084 [BGH 20.01.1987 - X ZR 70/84]; offengelassen BGH NJW 22, 3577 [BGH 16.09.2022 - V ZR 180/21])). Anfechtbar die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung des Verfahrens durch Beschluss, nach Erledigung oder Antragsrücknahme, Rechtsmittel.

1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung. Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beendigung des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 40 Die Entscheidung erfolgt durch einen zu begründenden Beschluss (§ 38), der gem § 39 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist gem §§ 58 ff die Beschwerde zum OLG eröffnet. Die Einlegung der Beschwerde hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung, die grds mit Bekanntgabe der Entscheidung an die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 3 Eines Antrags bedarf es nicht; entspr Anordnungen können vAw getroffen werden (Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 1). Die Anordnungen nach § 770 können nicht isoliert angefochten werden, sondern nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung, deren Bestandteil sie sind (BGHZ 58, 207, 214). Wenn im Urt 1. Instanz eine beantragte Anordnung verweigert wird oder die bisherige in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 19 Entschieden wird regelmäßig durch Zwischenurteil; im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss (BGH, NJW-RR 18, 1458 Rz 5; ZIP 22, 2463 Rz 3). Wird das Begehren des Beklagten zurückgewiesen, unterliegt dieses den Rechtsmitteln der Endurteile, § 280 II 1. Im Falle der Anordnung der Sicherheitsleistung durch Zwischenurteil ist dieses nicht anfechtbar. Eine ...mehr