Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 9 Die Entscheidung des Gerichts über die Anhörung ist nicht isoliert anfechtbar, ist eine an sich gebotene Anhörung unterblieben, kann dies nur iR einer Beschwerde gegen die Endentscheidung nach §§ 58 ff (regelmäßig iVm § 11 RPflG) gerügt werden. Dies setzt eine Beschwerdebefugnis nach § 59 voraus. Diese besteht für den Mündel oder den Vormund, sofern er durch die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Die Vorschrift des § 97 gilt für alle Rechtsmittelverfahren, also für Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde, ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566), obwohl es sich hierbei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. § 97 gilt auch entsprechend für Rechtsbehelfsverfahren wie zB die Erinnerung (AG Mönche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 6 Die dargestellten Grundsätze gelten auch für die Rechtsmittelinstanz. Antragsteller gem § 22 GKG ist dann der jeweilige Rechtsmittelführer. Gemäß § 122 III muss der Gegner des Rechtsmittelführers, dem PKH bewilligt ist, einstweilen Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten nicht zahlen. Diese Befreiung fällt allerdings weg, wenn er selbst ein selbstständiges oder unse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Der Urkundsbeamte untersteht als Justizbediensteter der Behördenleitung, ist aber als Organ der Rechtspflege (vgl Buhrow NJW 81, 907) bei der Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben weisungsfrei. Gegen seine Entscheidung ist die befristete Erinnerung gem § 573 I 1 ZPO statthaft. Ausschluss und Ablehnung richten sich nach den für den Richter geltenden Bestimmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel bei verweigerter Auskunft.

Rn 12 Während die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten in § 22 im Einzelnen geregelt ist, fehlt eine ausdrückliche Regelung für die Überprüfung einer verweigerten Auskunftserteilung. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die betroffene Person nach §§ 23 ff die Entscheidung der übermittelnden Stelle überprüfen lassen kann (Kissel/Mayer §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren, Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 8 Das Rechtsmittelgericht entscheidet vAw. Der Antrag eines Beteiligten stellt eine bloße Anregung iSd § 24 dar. IÜ richten sich Verfahren u Entscheidung nach den gem §§ 49, 51 für Amtsverfahren maßgeblichen Grundsätzen (s § 49 Rn 4, § 51 Rn 3 ff) m der Ausn, dass das Verfahren nach III kein selbstständiges EA-Verfahren, sondern unselbstständiger Teil des Beschwerdeverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 7 Die fehlerhafte Verbindung kann nicht selbstständig angefochten werden. Führt jedoch die Verbindung von vorläufigem Rechtsschutz mit dem Hauptsacheverfahren zum Stillstand des vorläufigen Rechtsschutzes, ist die sofortige Beschwerde des § 252 eröffnet (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 17). Auch iRd Kostenfeststellungsverfahrens ist die verfahrensfehlerhafte Verbindung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Kommt das Gericht einem Antrag unberechtigt nicht nach (teils aber nur Überprüfung auf Ermessensfehler, s Rn 1), stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der im Berufungs- und Revisionsverfahren zu einer Aufhebung führen kann, s.a. § 284 Rn 43, § 412 Rn 6. Zur Überprüfung des Ermessens bzgl einer Beweiserhebung vAw s.a. § 144 Rn 3, 6 f.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Amtsgerichts.

Rn 2 Zuständiges Rechtsmittelgericht bei Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts ist nach § 72 grds das LG. Abs 1 weist abw von diesem Grundsatz dem OLG zusätzliche Zuständigkeiten zu, die über die bisherige Zuständigkeit in Familiensachen hinausgehen. I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a). Rn 3 In familiengerichtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 3 Lehnt das Gericht den Antrag auf Fristsetzung ab, ist hiergegen gem § 567 I Nr 2 die sofortige Beschwerde statthaft (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 5; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 3; St/J/Berger § 431 Rz 5). Das Beschwerdegericht kann allerdings nur die Einhaltung der formellen Voraussetzungen des § 430 überprüfen, nicht dagegen die Würdigung der Entscheidungserheblich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung; Rechtsmittel.

Rn 5 Die Höhe der Entschädigung wird zunächst formlos vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festgesetzt; auf Einwendung hiergegen bzw auf ausdrücklichen Antrag erfolgt Festsetzung durch den Richter (§ 4 JVEG), wogegen einfache Beschwerde statthaft ist, sofern die Beschwerdesumme von 200 EUR erreicht wird (§ 4 III JVEG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel (Nr 5, 7, 10).

Rn 4 Gemäß Nr 5 (Berufung), Nr 7 (Revision) und Nr 10 (Beschwerden und Erinnerungen) gilt das alte Recht weiterhin für alle Rechtsmittelverfahren, bei denen vor dem 1.1.02 die mündliche Verhandlung geschlossen (Berufung, Revision) bzw die anzufechtende Entscheidung verkündet (Beschwerde, Erinnerung) worden ist. Für den Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses ist die Einräumung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 20 Nach Abs 2 ist gegen den Beschluss, der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, die sofortige Beschwerde entsprechend §§ 567–572 ZPO statthaft (Holzer ZNotP 18, 94, 98).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 6 Der Beweisbeschluss nach S 1 kann nicht isoliert angefochten werden. Soweit der Vorsitzende statt des Gerichts den Beschl erlassen oder die Beweisaufnahme durchgeführt hat, ist dies mit dem Rechtmittel gegen die darauf beruhende Endentscheidung angreifbar. Beide Fehler sind jedoch heilbar, § 295 (aA St/J/Berger Rz 28, der jedoch zu Unrecht einen Verstoß gegen den gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Nach Abs 2 ist der Beschluss über die Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO anfechtbar. Die Ermessensausübung des Gerichts kann dabei nur eingeschränkt überprüft werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel.

Rn 32 Die Entscheidung (Zwischenurteil oder im Endurteil), dass eine Klageänderung nicht vorliege oder die Änderung zuzulassen sei,ist nicht anfechtbar (§ 268), zumindesten bei Zulassung eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite (BGH NJW 81, 989; NJW-RR 87, 1084 [BGH 20.01.1987 - X ZR 70/84]; offengelassen BGH NJW 22, 3577 [BGH 16.09.2022 - V ZR 180/21])). Anfechtbar die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung des Verfahrens durch Beschluss, nach Erledigung oder Antragsrücknahme, Rechtsmittel.

1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung. Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 59 Das auf die Feststellungsklage ergehende Urt ist mit allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung und Revision) anfechtbar. Eine Beschwer des Bekl liegt vor, soweit das Gericht mit Rechtskraftwirkung die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses feststellt. Der Kl ist beschwert, wenn seine Klage abgewiesen wird. Dass es dem Kl im Pri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gegen eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbarerklärungsverfahren.

Rn 3 Im Einzelnen sieht die Verordnung – auf Antrag (s dazu für Deutschland § 16 IntFamRVG) der berechtigten Partei (Art 28 I), also nicht vAw – ein mehrstufiges Vollstreckbarerklärungsverfahren vor. Der Antrag kann in Deutschland auch zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 16 II IntFamRVG. Der Begriff der ›berechtigten Partei‹ ist weit auszulegen; hierzu zählen...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Bedeutung für die Praxis ist "enorm." Teilweise wird – wie der Ausgangsfall zeigt – eine grundsätzliche Rechtsmittelbefugnis eines jeden Gläubigers angenommen. Nach dem Gesetz kann jeder Insolvenzgläubiger im Grundsatz ein Rechtsmittel einlegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Forderung festgestellt oder bestritten ist. Voraussetzung ist aber, dass die Forderung angemeld...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 6.1.2021 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung des Insolvenzverwalters auf 529.322,51 EUR einschließlich eines Zuschlages von 40 % als Inflationsausgleich fest. Dagegen ist ein Gläubiger mittels sofortiger Beschwerde vorgegangen. Das LG hat durch Zwischenbeschluss die Zulässigkeit des Rechtsmittels festgestellt. Das LG war der Ansicht, für die Bemessung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 350 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Entscheidungen des Einzelrichters (§§ 348, 348a) und des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (§ 349) gelten dieselben Vorschriften wie für die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Kammer. Rn 1 Entscheidet der Einzelrichter aufgrund seiner originären Zuständigkeit oder nach Übertragung durch die Kammer, handelt er als Prozessg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gegen das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Protokollberichtigung ist nach § 567 I Nr 2 anfechtbar: Gegen die vorgenommene Berichtigung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft (BGH MDR 05, 46). Nur im Fall der Ablehnung einer Protokollberichtigung durch das Amtsgericht oder erstinstanzlich entscheidendes LG findet die sofortige Beschwerde statt (weitergehend: St/J/Roth Rz 18, der auch dann, wenn die Beri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 25 Der Rechtspfleger entscheidet durch begründeten Beschl; eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich. Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme aussprechen, wodurch eine bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahme zwar aufrechterhalten, die Vollstreckungsmaßnahme jedoch nicht weitergeführt wird. Es kann zukünftige Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit und Rechtsmittel.

Rn 3 Sachlich zuständig für die Eintragung des eV in das Vereinsregister ist das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 23a GVG, 378 ff FamFG). Die örtliche Zuständigkeit folgt dem Sitz (§§ 24 BGB, 377 FamFG), allerdings führt die örtliche Unzuständigkeit nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung (§ 2 III FamFG). Funktionell ist der Rechtspfleger zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 38 Sofortige Beschwerde (§ 567), wenn der Streitwert der Hauptsache im Beschlusszeitpunkt 600 EUR (S 1) und die Beschwer 200 EUR übersteigt und noch kein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist (S 2). Gilt auch in Familienstreitsachen (BGH NJW 11, 3654 [BGH 28.09.2011 - XII ZB 2/11]), wobei in vereinfachten Verfahren nach § 114 IV FamFG kein Anwaltszwang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Rechtsmittel.

Rn 46 Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers findet gem § 11 I RPflG die Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff statt. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss gem § 61 I 600 EUR übersteigen oder aber gem § 61 II die Beschwerde unter den in § 61 III 1 Nr 1 genannten Voraussetzungen zugelassen worden sein. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59 I und setzt eine Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel/Abänderung.

Rn 13 Ist in einem einheitlichen Beschluss sowohl über die Vaterschaftsfeststellung als auch den Unterhaltsanspruch des Kindes entschieden worden, können beide Verfahrensgegenstände (jeweils auch isoliert) mit der Beschwerde angefochten werden. Diese richtet sich jeweils nach den §§ 58 ff; hinsichtlich des Unterhaltsausspruchs als Familienstreitsache mit den Besonderheiten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung und Rechtsmittel.

Rn 37 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss (§ 38), der mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden kann. Dem Gericht wird nicht die Befugnis eingeräumt, selbst einen anderen Mitarbeiter auszuwählen. Vielmehr kann dem Jugendamt bzw dem Vormundschaftsverein gem S 2 nur aufgegeben werden, eine andere Person auszuwählen, wenn einem Vorschlag des Betrof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Gegen den Beschl (§ 38 I–III FamFG), der die Einziehung angeordnet oder sie ablehnt, ist Beschwerde (§§ 58 ff FamFG, § 11 RPflG) und Rechtsbeschwerde (§ 70 FamFG) statthaft (vgl Frankf ZEV 97, 454). Da die Einziehung oder Kraftloserklärung unumkehrbar ist (BGHZ 40, 54), ist eine Beschwerde gegen eine Einziehungsanordnung nur zulässig, solange die Einziehung noch nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsmittel.

Rn 13 In der Berufungsinstanz kann sowohl die Ermittlung als auch die Anwendung des fremden Rechts voll überprüft und durch die eigene Beurteilung des Berufungsgerichts ersetzt werden (St/J/Thole Rz 79; vgl auch den Fall Saarbr NJW 02, 1209f [OLG Saarbrücken 19.09.2001 - 1 U 215/01]). Da es nicht um Tatsachen geht, ist § 529 I 1 nicht anwendbar. In der Revisionsinstanz ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über die Aussetzung des Verfahrens durch Beschluss, und zwar auch dann, wenn ein Antrag nach Abs 2 abgelehnt wird (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 5; Zö/Lorenz § 136 Rz 5). Wird das Verfahren ausgesetzt, soll das Gericht den Ehegatten nahelegen, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen, Abs 4. In dem Beschluss ist auch die Dauer der Aussetzung festzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 11 Beschwerde (§§ 58 ff FamFG) ist statthaft gegen die Erteilung des Zeugnisses (BayObLG FamRZ 92, 1354; Einzelheiten: § 2353 Rn 32–38). Wahlweise kann Einziehung des erteilten Zeugnisses beantragt werden (BayObLGZ 42, 175). Beschwerdebefugt (§ 59 I FamFG) ist auch der Testamentsvollstrecker (Hamm Rpfleger 04, 493 [OLG Hamm 23.03.2004 - 15 W 75/04]); ggf der Erbe bzw Mite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. Lehnt der Gerichtsvollzieher eine ihm angetragene Zustellung ab, so trifft er als Justizbehörde eine Maßnahme zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung, Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 3 Die vollstreckbare Ausfertigung gerichtlicher Urkunden wird gem § 797 I von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erteilt, welches die Urkunde verwahrt. In den Fällen der qualifizierten Klausel nach den § 726 ff ist anstelle des Urkundsbeamten der Geschäftstelle gem § 20 Nr 12 RPflG der Rechtspfleger zuständig. Lehnt ein Urkundsbeamter oder Rechtspfleger d...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Beschwerdewert von 200,01 EUR (§ 567 II 1) muss erreicht werden. Nach Abs 2 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erinnerung.

Rn 4 Die Erinnerung (zB §§ 573, 766; § 11 I 2 RPflG) ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Sie wird vom Richter des Ausgangsgerichts beschieden und gelangt nicht in die höhere Instanz. Die Entscheidung über die Erinnerung kann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein (nicht im Falle des § 11 II RPflG). Neben den gesetzlich geregelten Rechtsbehelfen gibt es ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr