Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel.

I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels. Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

1. Unanfechtbarkeit. Rn 59 Die Verweisung ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Prozessökonomie sowie zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten und dadurch bewirkter Verzögerungen und Verteuerungen in der Gewährung effektiven Rechtsschutzes unanfechtbar (Abs 2 S 2). Demnach entzieht sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschl und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gegen die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gegen die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f [BGH 16.01.1997 - I ZR 208/94]; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Beschlüsse nach § 150, die eine Trennung oder Verbindung aufheben, sind nicht selbstständig anfechtbar und können nur zusammen mit dem Rechtsmittel gegen das verfahrensbeendende Urt angefochten werden. Freilich hat das Rechtsmittel nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruhen kann. Gegen die Aufhebung einer Aussetzung findet die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entsprechend dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel (Abs 3).

Rn 7 Die Anfechtung der Entscheidung richtet sich gem Abs 3 nach den Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung einer Vollstreckungsklausel, die entspr anwendbar sind. Der Gläubiger kann bei Verweigerung bzw bei zu geringer Bezifferung durch Rechtspfleger des zuständigen Gerichts im ersten Rechtszug die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff ZPO), § 11 I R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gegen den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entsprechend § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung.

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Der Ergänzungsbeschluss ist eine selbstständige Endentscheidung (§ 38 I) über einen noch nicht beschiedenen Gegenstand. Daher ist der Ergänzungsbeschluss selbstständig mit der sofortigen Beschwerde (§ 58) anfechtbar. Ist allerdings die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, so findet auch gegen den Ergänzungsbeschluss kein Rechtsmittel statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Ein die Berichtigung ablehnender Beschluss ist (isoliert) unanfechtbar (III 1). Evtl Mängel des ursprünglichen Beschlusses müssen mit Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss angegriffen werden. Ein Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (III 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 133 GVG – [Rechtsmittel].

Gesetzestext In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde. A. Vorbemerkung. Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1065 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar. (2) 1Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. 2Die §§ 707, 717 sind entsprech...mehr

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AGS 06/2023, Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Verwaltervergütung; Rechtsmittelbefugnis des einzelnen Gläubigers

§ 64 InsO; §§ 303, 567 ZPO Leitsatz Bei einem Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung ist ein Rechtsmittel nur dann gegeben, wenn der Beschwerdewert von 200,00 EUR erreicht wird. Für den Beschwerdewert ist dabei nur die den einzelnen Beschwerdeführer betreffende höhere Quote maßgeblich. BGH, Beschl. v. 24.11.2022 – IX ZB 15/22 I. Sachverhalt Mit Beschl. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Für Rechtsmittel in Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen in einem Verfahren nach § 43 II erlassenen Titel ist das nach § 72 II GVG zuständige LG funktionell zuständig. S.a. Vor §§ 43–50 Rn 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 614 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext 1Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. 2Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Absatz 2 Nummer 1. A. Zweck. Rn 1 Die Vorschrift ist aus Sicht des Gesetzgebers (BTDrs 19/2741, 26) die Konsequenz daraus, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit für Musterfeststellungsverfahren gem § 119 III GVG dem OLG übertragen wurde. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidungen nach § 1050 und Rechtsmittel.

Rn 6 Das Amtsgericht entscheidet über eine beantragte gerichtliche Unterstützung nach § 1050 durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung, § 1063 I. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach § 1050. Zulässiges Rechtsmittel gegen die Entscheidung nach § 1050 ist die sofortige Beschwerde unter den Voraussetzungen von § 567.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 46 ZPO – Entscheidung und Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt. A. Entscheidungsgrundsätze. Rn 1 Wie auch bei sonstigen Entscheidungen hat ein Befangenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein Rechtsmittel etwa gegen die Weigerung des gem § 24 II Nr 2, 3 RpflG zuständigen Rechtspflegers, eine entsprechende Erklärung zu Protokoll aufzunehmen, besteht grds nicht, allenfalls in Gestalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Es handelt sich insoweit nämlich nicht um eine Entscheidung iSv § 11 II RPflG, die mit der Erinnerung angreifbar wäre (MüKoZPO/Deubner Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 57 FamFG – Rechtsmittel.

Gesetzestext Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 336 ZPO – Rechtsmittel bei Zurückweisung.

Gesetzestext (1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar. A. Entstehungsgeschichte und Normzweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.

Rn 12 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung gehört nicht mehr zum Instanzenzug. Diese Prüfung findet zwischen den Instanzen statt, es kann für diese außergerichtliche Tätigkeit nur Beratungshilfe bewilligt werden (BGH FamRZ 07, 1088).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 eröffnet gegen den Beschluss über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen die sofortige Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO. Das Rechtsmittel hat aufschiebende Wirkung (§ 570 I ZPO). Der Zwangsvollstreckungsbeschluss nach IV enthält zwar kein Zwangsmittel im klassischen Sinn, aber auch gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde nach V eröffnet (P/H/Hammer Rz 34).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 10 Wie der erlassene Beweisbeschluss ist auch seine Änderung oder Aufhebung selbstständig nicht anfechtbar (Zweibr BauR 05, 910). Ebenso können die Parteien nicht gegen die Ablehnung eines Änderungs- oder Aufhebungsantrags vorgehen, weil sie eine solche nicht beanspruchen können (S 1; Karlsr OLGR 03, 225, 226). Möglich bleibt jedoch eine Rüge iRd Rechtsmittels gegen das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Rechtsmittel, Wiederaufnahme (§§ 511–591).

Rn 29 Diese Regelungen sind nicht anwendbar. Rechtsmittel sind im schiedsgerichtlichen Verfahren grds nicht vorgesehen. Die Regeln über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind durch das Aufhebungsverfahren gem § 1059 ersetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 117 FamFG – Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen.

Gesetzestext (1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiedereinsetzungsantrag nach Entscheidung über das Rechtsmittel.

Rn 2 Die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die versäumte Prozesshandlung berufenen Gerichts für den Wiedereinsetzungsantrag besteht auch dann, wenn es das Rechtsmittel bereits verworfen hatte (BGH MDR 18, 296 [BGH 06.12.2017 - XII ZB 107/17]; BGH 26.1.16 – II ZR 57/15, juris Rz 4; NJW-RR 14, 758; NJW-RR 13, 702 [BGH 26.02.2013 - VI ZR 374/12]). Dies sollte eigentli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorrang des Rechtsmittels.

Rn 4 Die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung gem § 1696 kommt erst in Betracht, wenn sie rechtskräftig ist. Solange die Möglichkeit besteht dagegen mit Rechtsmitteln vorzugehen, scheidet die Anwendung von § 1696 aus. Doch steht den Beteiligten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zu, ob sie gegen eine Entscheidung des FamG ein Rechtsmittel einlegen oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Der Nichtigkeitsgrund hätte mittels eines Rechtsmittels geltend gemacht werden können, wurde jedoch nicht geltend gemacht.

Rn 12 Aus der Anordnung, dass Abs 2 für den Nichtigkeitsgrund nach Nr 4 nicht gilt, schließt die Rspr, dass es für die Statthaftigkeit einer entsprechenden Nichtigkeitsklage nicht darauf ankommt, ob der Nichtigkeitsgrund mittels eines Rechtsmittels hätte geltend gemacht werden können: Die betroffene Partei habe ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlege oder (nach Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzweifelhaft unzulässiges Rechtsmittel.

Rn 2 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist die unzweifelhafte Unzulässigkeit eines für sich genommen statthaften Rechtsmittels. § 713 ist nicht anwendbar bei Urteilen, die mit der Verkündung rechtskräftig werden, sondern nur bei vorläufig vollstreckbaren Entscheidungen (Brocker DGVZ 95, 6). Bei erstinstanzlichen Urteilen ist das der Fall, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 5 Eine selbstständige Anfechtung dieser Anordnungen, insb auch wegen eines Ermessensfehlgebrauchs, scheidet grds aus, es sei denn, die Frist wird so lang bemessen, dass dies einer Verfahrensaussetzung faktisch gleichkommt (Köln NJW 75, 2349 [OLG Köln 16.06.1975 - 13 W 40/75]; zu Unrecht aA LG Neubrandenburg MDR 96, 1186 [LG Neubrandenburg 23.01.1996 - 2 O 247/95]). Sie kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klage nach § 767 und Rechtsmittel.

Rn 5 Die Klage nach §§ 785, 767 ist bereits dann zulässig, wenn gegen das Urt im Erkenntnisverfahren Berufung eingelegt wurde (Frankf NJW-RR 92, 31, 32 [OLG Frankfurt am Main 04.06.1991 - 8 U 238/89]). Zwar schließt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Titel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage aus, weil auch im Rechtsmittelverfahren der Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache.

Rn 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde hat zwar Suspensiv- und begrenzten Devolutiveffekt, ein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache ist sie jedoch nicht. Ihre Einlegung hemmt gem § 544 VII 1 den Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils, ihr fehlt jedoch hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt. Die Hauptsache fällt in der Revisionsinstanz erst an, wenn das Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel, Kosten.

Rn 6 Umstr ist, ob gg die Fristsetzung oder die Ablehnung eines Antrages auf Fristsetzung gem § 52 II 1 ein Rechtsmittel statthaft ist. Bejahend: Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571; verneinend: Frankf FamRZ 18, 519; Brandbg FamRZ 17, 1248; Dresden FamRZ 16, 2141. Ebenso umstr ist, ob die Aufhebungsentscheidung nach II 3 oder deren Ablehnung anfechtbar ist. Bejahend:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Rechtsmittel gegen ein vom Amtsrichter entgegen den dargelegten Grundsätzen unzulässigerweise erlassenes Anerkenntnisurteil gem § 307 ist grds die Berufung. Diese würde auch nicht an den Präklusionsvorschriften gem §§ 529, 531 scheitern. Die fehlende Belehrung wäre insoweit ein Verfahrensmangel iSd § 531 II 1 Nr 2. Zur Vermeidung des Verlustes einer Tatsacheninstanz für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bei Rechtsmittel des Kl.

Rn 23 Gibt das Berufungsgericht dem Hauptantrag statt, dann ist die Verurteilung der Vorinstanz nach dem Hilfsantrag vAw aufzuheben (BGHZ 146, 298). Hebt das Rechtsmittelgericht die Abweisung des Hauptanspruchs auf und verweist die Sache zurück, bleibt die unangefochten gebliebene Entscheidung über den Hilfsanspruch bestehen. Kommt die Vorinstanz zur Begründetheit des Haupta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 5 Der Übertragungs- (Abs 1) und der Übernahmebeschluss (Abs 2) sind nicht anfechtbar. Rechtsmittel können auf eine unterlassene Übertragung, Vorlage oder Übernahme nicht gestützt werden (Abs 3). Eine Ausnahme dürfte auch hier (vgl § 348 Rn 7 und 9) für den Fall der Willkür gelten (Art 101 I 2 GG; vgl BGHZ 170, 180 = NJW 07, 1466, 1467 u BGH VersR 13, 1274 Rz 8 zu § 526).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 11 Hat sich für die Rechtsmittelinstanz bereits ein ProzBev bestellt, ist eine Rechtsmittelschrift gem S 2 an diesen zuzustellen. Hat sich noch kein neuer ProzBev bestellt, ist an den ProzBev des abgeschlossenen Rechtszugs, dessen Entscheidung angefochten wird, zuzustellen (S 1). Er muss noch bestellt sein (beachte hierzu Rn 4). Anderenfalls oder wenn überhaupt kein ProzB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Gegen die Entscheidung des Gerichts kommt eine Beschwerde nicht in Betracht (BGHZ 109, 41, 43). Möglich ist jedoch eine Anfechtung der Entscheidung zusammen mit dem Endurteil (§§ 512, 557 II). Ist ein fehlerhaftes Verhalten des Gerichts durch die beteiligten Personen unbeanstandet geblieben, oder ist jedenfalls ein Beschl nach § 140 nicht herbeigeführt worden, so ist zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 7 Gegen die Ablehnung der Zustellung ist die sofortige Beschwerde nach § 567 statthaft (Frankf OLGR 07, 512).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast trotz erfolgreichem Rechtsmittel.

I. Voraussetzungen. Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

I. Anordnung der Zwangsmaßnahmen. Rn 8 Gegen die Anordnung der Zwangsmaßnahmen ist – mit aufschiebender Wirkung (§ 570 I) – die sofortige Beschwerde des Zeugen statthaft, es sei denn, das LG hat als Berufungsinstanz entschieden (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen. Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Zur Wahrung seiner Rechte steht dem Erben die sofortige Beschwerde nach § 360 FamFG sowohl im Fall des 1 als auch im Fall des 2 zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsmittel.

I. Grundsätze. 1. Streitigkeiten nach § 43 II. Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsmittel.

a) Normen. Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 26 Nr 8 S 1 EGZPO betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt § 64 II lit b ArbGG. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

I. Allgemein. Rn 25 Sowohl gegen den stattgebenden wie auch gegen den ablehnenden Beschluss in erster Instanz ist die sofortige Beschwerde gem § 567 zulässig. Gegen Entscheidungen des Berufungsgerichts ist keine Beschwerde zulässig. Jedoch kann es die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Ziff 2 zulassen. In diesem Fall muss der Einzelrichter (§ 568) die Entscheidung dem gesamten Spru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Rechtsmittel.

a) Hauptantrag stattgegeben. Rn 21 Bei erfolgreichem Rechtsmittel des Bekl wird auch der Hilfsantrag Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens (BGH NJW-RR 90, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88]; Naumbg 25.4.14 10 U 48/13 juris). b) Hauptantrag abgewiesen und Hilfsantrag zugesprochen. aa) Bei Rechtsmittel des Bekl. Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, n...mehr