Rn 7

Die fehlerhafte Verbindung kann nicht selbstständig angefochten werden. Führt jedoch die Verbindung von vorläufigem Rechtsschutz mit dem Hauptsacheverfahren zum Stillstand des vorläufigen Rechtsschutzes, ist die sofortige Beschwerde des § 252 eröffnet (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 17). Auch iRd Kostenfeststellungsverfahrens ist die verfahrensfehlerhafte Verbindung nicht zu korrigieren; die prozessleitende Maßnahme ist bindend. Da die Verbindung zu einem Austausch des gesetzlichen Richters führen kann, sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art 101 I GG zu beachten, weshalb im Einzelfall, insb bei willkürlicher Verbindung, verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz Erfolg versprechen mag.

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