Rz. 290

[Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO[2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § 361 Abs. 1 AO i.V.m. § 69 FGO keine aufschiebende Wirkung hat[3].

 

Rz. 291

[Autor/Stand] Gegen die Weitergabe von Daten durch die FinB an die StA oder das Strafgericht kann auch das FG im Wege der Unterlassungsklage analog § 1004 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG angerufen werden, auch ggf. i.V.m. Eilrechtsschutz nach § 114 FGO[5]. Dieser Weg erscheint in der Praxis aber eher aussichtslos, da der Beschuldigte davon erst im Strafverfahren Kenntnis erlangt und die Abgabe der Steuerakten an die Strafverfolgungsorgane kaum zu vermeiden ist.

 

Rz. 292

[Autor/Stand] Ein steuerliches Verwertungsverbot kann der Stpfl., da es einen eigenen Rechtsbehelf hierfür nicht gibt, durch Einspruch gegen den Steuerbescheid bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren suchen[7].

 

Rz. 293

[Autor/Stand] Gleiches gilt, wenn die steuerliche Verwertbarkeit gem. § 393 Abs. 3 AO angefochten wird[9].

 

Rz. 294

[Autor/Stand] Für den praktisch seltenen Fall eines verfahrensübergreifenden Verwertungsverbots (z.B. bei bewusster Täuschung, s. dazu Rz. 167 f.) kann auch strafrechtlicher Rechtsschutz gewählt werden (s. Rz. 296).

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024
[2] Bülte in GJW2, Abschn. 900, § 393 AO Rz. 115; Seipl in Gosch, § 393 AO Rz. 159; Lindemann in Hüls/Reichling2, § 393 AO Rz. 42.
[3] Bülte in GJW2, Abschn. 900, § 393 AO Rz. 115; Drüen in Tipke/Kruse, § 393 AO Rz. 99.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024
[5] Seipl in Gosch, § 393 AO Rz. 160; Bülte in GJW2, Abschn. 900, § 393 AO Rz. 116.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024
[7] Bülte in GJW2, Abschn. 900, § 393 AO Rz. 117.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024
[9] Roth in Rolletschke/Kemper/Roth, § 393 AO Rz. 203; Webel in Flore/Tsambikakis2, § 393 AO Rz. 139.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024

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