Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Erklärungsempfänger

Rz. 11 Die Rücknahmeerklärung ist gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 269 Abs. 2 S. 1 ZPO gegenüber dem Gericht abzugeben, bei dem das Verfahren (noch) anhängig ist. Die Klage kann insoweit – ggf. nach Einwiligung des Beklagten nach § 72 Abs. 1 S. 2 und 3 FGO (Rz. 25) – bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden.[1] Eine nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 72 FGO ist Ausdruck der im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime, nach der es dem Kläger frei steht, von einem Rechtsschutzbegehren auch nach Klageerhebung – ggf. nach Einwilligung des Beklagten – noch Abstand zu nehmen. In Abs. 1 der Vorschrift werden die Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme geregelt (Rz. 5ff.). Die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Erklärungsbefugnis

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung kann nur vom Kläger i. S. d. § 57 Nr. 1 FGO abgegeben werden. Sie steht in seinem freien Belieben und bedarf keiner Begründung.[1] Sonstige Beteiligte, insbesondere auch notwendig Beigeladene, können die Klage nicht zurücknehmen. Lediglich der Beklagte kann in den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Ausnahmefällen die Einwilligung versagen (Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Erteilung und Fiktion der Einwilligung

Rz. 25 In den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Fällen (Rz. 29) ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Durch diese Regelung soll dem Interesse des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung bei einem bereits weit fortgeschrittenen Prozessstadium Rechnung getragen und verhindert werden, dass sich der Kläger gegen den Willen des Beklagten einer Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Teilrücknahme wegen Verständigungs- oder Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 32 Die Regelung des § 72 Abs. 1a FGO erlaubt ausnahmsweise eine inhaltlich beschränkte Rücknahme der Klage, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder Schiedsverfahren nach einem DBA oder nach anderen zwischenstaatlichen Verträgen i. S. d. § 2 AO bedeutsam sein können. Die Vorschrift ist auf die Besonderheiten bei der Einleitung und Durchführung von Verst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Verfahrensbeendigung

Rz. 38 Durch die Klageerhebung nach § 64 FGO wird das Klageverfahren an- bzw. rechtshängig.[1] Abgeschlossen wird das Verfahren sodann durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn nicht zuvor eine Klagerücknahme durch den Kläger i. S. d. § 72 FGO erfolgt, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen des Klägers und des Beklagten einvernehmlich beendet wird[2] od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Rechtsmittel: § 359 FamFG

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AGS 12/2023, Keine unrichtige Sachbehandlung bei unterbliebener Negativbelehrung über ein Rechtsmittel

§ 21 Abs. 1 GKG; §§ 146 Abs. 2, 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 117 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 ZPO Leitsatz Von einer Erhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 GKG ist nicht deshalb abzusehen, weil in einer Rechtsmittelbelehrung die Unanfechtbarkeit des Beschlusses nicht erwähnt wird (hier: Unanfechtbarkeit der PKH-Ablehnung wegen Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaft...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / C. Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren

I. Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins Rz. 122 Überblick Rz. 123 Gegen die Weigerung des Nachlassgerichts, einen bestimmten vom Antragsteller begehrten Erbschein zu erteilen, ist nach § 58 FamFG die befristete Beschwerde zulässig. Auch wenn ein Rechtspfleger entschieden hat, verweist § 11 Abs. 1 RPflG auf den Beschwerdeweg nach § 58 FamFG. ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / III. Rechtsmittel

Rz. 59 Der Eröffnungsbeschluss kann nur vom Schuldner (= Erbe) mit der sofortigen Beschwerde, § 34 Abs. 2 InsO, die keine aufschiebende Wirkung hat, § 4 InsO i.V.m. § 572 ZPO, angefochten werden. Wenn die Eröffnung abgelehnt wird, steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, § 34 Abs. 1 InsO.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Rechtsmittel des Erben gegen die Ablehnung einer Weisung an den Nachlasspfleger

Rz. 269 Wie ausgeführt, sollte der Nachlasspfleger frühzeitig auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Falls der Nachlasspfleger sein Verhalten nicht ändert, hat der Erbe einen Anspruch darauf, dass das Nachlassgericht den Nachlasspfleger anweist, entsprechend zu handeln. Berührt eine Anordnung des Nachlassgerichts an den Nachlasspfleger den Bestand des Nachlasses, so wird ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 289 Da durch die Anordnung der Nachlassverwaltung der Erbe die Verfügungsbefugnis über den Nachlass verliert, wird sich dieser i.d.R. gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung zur Wehr setzen, gerade dann, wenn er den Nachlass zur Eigenschuldentilgung benötigt. Sofortige Beschwerde eines Erben gegen die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nur darauf gestützt werden, d...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsbehelfsbelehrung a) VG Köln Die Rechtsbehelfsbelehrung des VG Köln war nicht unrichtig i.S.v. § 21 Abs. 1 GKG. Gem. § 58 Abs. 1 VwGO hat das Gericht seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen, die den in dieser Vorschrift aufgeführten Anforderungen genügen muss. Bereits der Einleitungssatz dieser Vorschrift ("Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen a...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Rechtsmittel

Rz. 142 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Nachlassgericht, welche im Zusammenhang mit ENZ stehen, ist gemäß § 43 IntErbRVG die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Für im Inland ansässige Antragsteller und Beteiligte ist diese gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1 IntErbRVG binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzulegen. Für im Ausland lebende Antragsteller und Beteiligte be...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Einstweiliger Rechtsschutz im ZPO-Verfahren

Rz. 2 Zunächst sollen die Rechtsbehelfe der ZPO kurz dargestellt werden: In der ZPO ist der vorläufige oder auch einstweilige Rechtsschutz in den §§ 916 bis 945 ZPO geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen dem Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO und der einstweiligen Verfügung gem. §§ 935 ff. ZPO. Für beide Rechtsbehelfe gelten die §§ 943 bis 945 ZPO. Rz. 3 Durch den Arrest wird gem. § ...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / IV. Nichterhebung von Gerichtskosten gem. § 21 Abs. 1 GKG

1. Gesetzliche Reglung Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 GKG kann für abweisende Entscheidungen sowie bei Zurücknahme eines Antrags von der Erhebung von Kosten abgesehen werden, wenn der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältniss...mehr

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AGS 12/2023, Übermittlung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Formerfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs beachten! Auch im Bereich der Anwaltsvergütung sind zunehmend Rechtsbehelfe deshalb unzulässig, weil sie unter Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument nicht als elektronisches Dokument eingereicht worden sind. Die...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / i) Widerruf und Aussetzung

Rz. 141 Ist ein ENZ unrichtig erteilt worden, so ist es gemäß § 38 IntErbRVG entweder zu widerrufen oder zu ändern, wobei der Widerruf auch von Amts wegen erfolgen darf. Da es durch das Nachlassgericht keine Möglichkeit gibt, das ENZ für kraftlos zu erklären oder schlichtweg einfach einzuziehen, ist es durch den Verordnungsgeber mit einem "Haltbarkeitsdatum" gemäß Art. 70 Ab...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Unterschied zum Familienrecht spielt das Ausnützen des einstweiligen Rechtsschutzes im Erbrecht nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch ermöglicht auch im erbrechtlichen Verfahren der vorläufige Rechtschutz nicht selten die rechtzeitige Sicherung. Im Einzelnen wird zwischen Rechtsbehelfen der ZPO und solchen des FamFG unterschieden. Hinzu kommt der nicht gesetzlich g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Vorübergehende Nichtanwendung des § 8c Abs 1a KStG, weil es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt

Tz. 360 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Beschl v 26.01.2011 (C 7/2010, K [2011] 275; DB 2011, 2069) hatte die EU-KOM die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG rückwirkend als mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar erklärt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art 108 Abs 2 AEUV (s Schr der KOM v 24.02.2010, ABl EU C 90/8 v 08.04.2010); s dazu auch Schr des BMF...mehr

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AGS 12/2023, Keine vorläufi... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Fälligkeit Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG kommt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur in Betracht, wenn die anwaltliche Vergütung bereits fällig ist. Dies war unstreitig nicht der Fall. 2. Keine vorläufige Festsetzung Ohnehin sieht das Verfahren nach § 33 RVG keine vorläufige Wertfestsetzung vor, sondern nur eine endgültige Wertfestsetzung. Da – wie b...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / II. Vollstreckung nach Annahme der Erbschaft

Rz. 9 Einen bereits erstrittenen Titel gegen den Erblasser kann der Gläubiger nach der Annahme der Erbschaft gemäß § 727 ZPO gegen den oder die Erben umschreiben lassen, um dadurch sowohl in den Nachlass als auch in das Eigenvermögen der Erben vollstrecken zu können. Der Gläubiger muss zum Zwecke der Umschreibung mit öffentlichen Urkunden die Erbenstellung des Erben nachweise...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 10.3.2011 – IX ZB 104/09, Rn 7 – AGS 2011, 566 = RVGreport 2011, 309 (Hansens); Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 104 Rn 21.74). Ein Festsetzungsbeschluss darf zudem nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden; es gilt das Verschlechterung...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der BFH hat hier zu Recht die Nichterhebung von Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren angeordnet, da die Voraussetzungen hierfür gem. § 21 Abs. 1 GKG vorgelegen haben. Dem FG Stuttgart war hier ein offen zu Tage tretender Fehler oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen, indem es seiner Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt hatte, nach der die Beschwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch für die Erhebung e...mehr

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zfs 12/2023, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Entscheidung beruht auf § 70 Abs. 1 OWiG. Danach hat das Gericht (in jeder Lage des Verfahrens) den Einspruch als unzulässig zu verwerfen, wenn die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet sind. Ungeachtet der Vorentscheidung Verwaltungsbehörde oder gar einer gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Einspruchs hat das mit der Sach...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfseinschränkung, Folgeänderungen (§ 51a Abs 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der StPfl kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsteuer weder die Bemessungsgrundlage noch die Höhe des zvE angreifen, § 51a Abs 5 S 1 EStG . Aus dem akzessorischen Charakter der Zuschlagsteuer im Verhältnis zur ESt als Maßstabsteuer folgt, dass der Bescheid über die Maßstabsteuer, zB ESt-Jahresbescheid und ESt-Vorauszahlungsbescheid,...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 4. Kritische Würdigung des Wegfalls des Exequaturverfahrens

Es ist zweifelhaft, ob die völlige Abschaffung des Exequaturverfahrens in diesem sensibles Handeln erfordernden Bereich des Kindschaftsrechts tatsächlich das ausdrückliche Ziel der umfassenden Stärkung des Kindeswohlschutzes fördert.[77] Denn sicherlich dienen schnellere Verfahren und größere Rechtssicherheit den Interessen des Kindes[78] – insbesondere im Hinblick auf die s...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Vollstreckungseinstellung oder -aussetzung

Statt einer Vollstreckungsversagung nach Art. 39 oder Art. 50 Brüssel-IIb-VO kann es auch zur Aussetzung oder Einstellung der Vollstreckung kommen. Hierfür ist nunmehr das Gericht des Vollstreckungsstaates zuständig. Unter der Brüssel-IIa-VO und der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH war dies anders: Eine Entscheidung musste anerkannt und vollstreckt werden, wenn das Ur...mehr

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FF 12/2023, Aufhebung der B... / 1 Gründe:

[1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft fachgerichtliche Entscheidungen über die Aufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers zum Verfahrensbeistand. [2] 1. Der Beschwerdeführer war durch das zuständige Familiengericht in einem Umgangs- und einem Sorgerechtsverfahren zum Verfahrensbeistand (vgl. § 158 FamFG) eines im September 2020 geborenen Kindes bestellt worden. Mit hier ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / II. Einstweiliger Rechtsschutz im FamFG-Verfahren

Rz. 35 Ein Einziehungsverfahren nach Maßgabe des § 2361 BGB kann sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Häufig werden die Chancen einer einstweiligen Anordnung nicht genutzt. Nach der h.M.[11] sind einstweilige Anordnungen im Einziehungsverfahren zulässig. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung wären:[12]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundlagenfunktion (§ 27 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 2 S 2 KStG ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung des stlichen Einlagekto Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum jeweils nachfolgenden Feststellungszeitpunkt. Die Bindungswirkung greift auch bei einem der Höhe nach unzutr festgestellten Bestand des stlichen Einlagekto. Der festgeste...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / III. Präzisierungen im Fall der internationalen Kindesentführung

Im Fall einer Kindesentführung, also des Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes, durch das ein nach dem Recht des Herkunftsstaates bestehendes und tatsächlich ausgeübtes Sorgerecht verletzt wird (Art. 2 Abs. 2 Nr. 11 Brüssel-IIb-VO), kann es, wenn sowohl Herkunfts- als auch Zielstaat Mitgliedstaaten des Übereinkommens sind, zur Normkonkurrenz zwischen der Brüssel-IIb-VO...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem VG Köln für das Verfahren erster Instanz einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt. Das VG hat diesen Antrag gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 ZPO deshalb abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hatte, bedürftig i.S.d. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO zu sein. Die erf...mehr

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AGS 12/2023, Keine Beschwer... / I. Sachverhalt

Mit ihrer vor dem LG Wiesbaden erhobenen Klage haben die Kläger begehrt, die Zwangsvollstreckung aus einem näher beschriebenen Vergleich für unzulässig zu erklären und die Beklagte zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung dieses Vergleichs zu verurteilen. Mit Urt. v. 12.7.2023 hat das LG Wiesbaden der Klage teilweise stattgegeben und sie i.Ü. abgewiesen. Durch Beschl....mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 136 Auch im Erbscheinsverfahren spielt die Möglichkeit, eine Eilentscheidung herbeiführen zu müssen, eine nicht unerhebliche Rolle in der Rechtspraxis. Grund dafür ist, dass in bestimmten Fällen viel Zeit verstreicht, bis das Nachlassgericht bspw. einen unrichtigen Erbschein einzieht oder für kraftlos erklärt. Denn auch im Einziehungsverfahren hat das Nachl...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / II. Unzulässigkeit der Beschwerde

1. Keine Zulassung des Rechtsmittels Der BFH hat darauf hingewiesen, dass gem. § 128 Abs. 3 FGO die Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung nur statthaft ist, wenn sie vom FG zugelassen worden ist. Vorliegend habe das FG Stuttgart die Beschwerde jedoch nicht zugelassen. Diese Zulassung muss – so fährt der BFH fort – durch besondere Entscheidung des...mehr

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / III. Abänderung von Amts wegen

Der Senat sieht sich jedoch veranlasst, den vom FamG festgesetzten Verfahrenswert für die erste Instanz gem. § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamGKG von Amts wegen zu korrigieren. Danach kann die Festsetzung vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Entscheidung über den Verfahrenswert in der Rechtsmittelinstanz schwebt. Zwar wird vertreten, d...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / Leitsatz

Ein Rechtsmittel, dessen Statthaftigkeit von einer Zulassungsentscheidung des Gerichts abhängig ist, muss durch dessen besondere Entscheidung ausdrücklich im Tenor oder zumindest erkennbar in den Entscheidungsgründen zugelassen sein. Fehlt ein solcher Ausspruch über die Zulassung, ist das Rechtsmittel in der Entscheidung nicht zugelassen worden. Allein die Beifügung einer auf...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Tod des Ehegatten während des Scheidungsverfahrens

Rz. 66 Hat der Erblasser bereits seine Zustimmung zur Scheidung erteilt, und will er die Wirkungen des § 1933 BGB wieder beseitigen, bleibt ihm die Möglichkeit des Widerrufs nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 FamFG , d.h. die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Nieders...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Stattgebender Beschluss

Rz. 23 Bezüglich der Rechtsmittel gegen einen stattgebenden Beschluss ist zu unterscheiden: a) Beschluss auf Antrag des Erben bzw. der Miterben Rz. 24 Ist einem Antrag aller Miterben stattgegeben worden, so ist eine Beschwerde hiergegen nach § 359 Abs. 1 FamFG grds. unzulässig. Angefochten werden kann aber die Person des Verwalters. Außerdem gilt: Haben nicht alle Miterben den...mehr