Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 01/2026, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Gegen den ehemaligen Betroffenen ist durch Bußgeldbescheid wegen einer innerörtlichen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 545,00 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt worden. Nach Einspruchseinlegung durch den Verteidiger des Betroffenen wurde die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die sie dem AG mit Verfügung vom 15.11.2024 zur E...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 812 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.80: Berufungsbegründung An das Landesarbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Na...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / II. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG

Nach Auffassung des LG handelte sich bei dem Verfahren vor dem AG H und vor dem AG W gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG, weshalb eine erneute Festsetzung von Grund- und Verfahrensgebühr zurecht versagt worden sei. 1. Gesetzliche Regelungen in den §§ 15, 17, 20 RVG Eine unmittelbare Regelung darüber, ob im Fall einer erneuten Anklageerhebung nach...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 793 Nach § 72a Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG kann eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, obwohl dessen Urteil eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. Das ist dann der Fall, wenn die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Divergenzbeschwerde

Rz. 797 Auch die Voraussetzungen der Divergenzbeschwerde nach §§ 72a, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG hat das BAG restriktiv ausgelegt und strenge Anforderungen an die Darlegung der Divergenzgründe gestellt. Für die Divergenz ist erforderlich, dass die anzufechtende Entscheidung einen die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz enthält, der von einem abstrakten Rechtssatz in eine...mehr

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AGS 01/2026, Anders/Gehle, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 84. Aufl., 2026. Verlag C.H. Beck, München. XIV, 3.422 S., 189,00 EUR Die 84. Aufl. seit Jahrzehnten in der Praxis bewährten ZPO-Kommentars hat einen Rechtsstand von August 2025 und berücksichtigt wieder eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener Gesetze. Die fortschreitende Digitalisierung hat eine...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 244 Das Verfahren wird durch den Kläger mit Erhebung einer schriftlichen Klage gegen den Beklagten eröffnet. Beim VG kann die Klage auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Rz. 245 Neben einem bestimmten Antrag und dem zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen der Klage auch die angefochtene Verfügung und der Widerspru...mehr

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zfs 01/2026, Beschwer eines... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat zwei verschiedene Seiten. Die Ausführungen zur Gerichtsgebührenfreiheit der Beschwerde sind zutreffend, die Ausführungen zur angeblichen Unzulässigkeit der Beschwerde sind leider falsch. Das OLG Frankfurt hat verkannt, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das gerichtliche Verfahren mandatierten Rechtsanwalt eine Verfahrensgebüh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensrechtsverletzung

Rz. 816 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.84: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensrechtsverletzung An das BAG 99113 Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde (Rubrum wie Muster Rdn 815) wegen Besetzungsrüge. Namens und im Auftrage des Klägers legen wir wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichtes _________________________ vom __...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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FF 01/2026, Bestimmung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das vorliegende Personenstandsverfahren betrifft die Berichtigung des Geburtenregisters nach einer von den Eltern für das Kind getroffenen Namensbestimmung. [2] Das betroffene Kind wurde im August 2022 geboren. Die Mutter (Beteiligte zu 1) ist afghanische Staatsangehörige. Der Vater (Beteiligter zu 2) gibt an, ebenfalls afghanischer Staatsangehöriger zu sein. I...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / a) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, angenommen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte so...mehr

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AGS 01/2026, In diesem Heft

Zum 1.1.2026 sind zahlreiche Werte in den Verfahrensordnungen geändert worden. Neben der Anhebung des Berufungsstreitwerts in Zivilsachen sowie des Beschwerdewerts in Familiensachen sind auch für Kostenbeschwerden fast durchweg die Werte von bisher über 200,00 EUR auf über 300,00 EUR angehoben worden. Schneider befasst sich im Aufsatzteil (S. 1) mit den Auswirkungen auf die ...mehr

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AGS 01/2026, Anhebung der B... / 3. Übergangsrecht

Auch das RVG hat eine neue Übergangsvorschrift erhalten. Die bisherige Übergangsregelung zum Übergang BRAGO/RVG, die keine Bedeutung mehr hat, ist durch folgenden neuen § 61 RVG ersetzt worden: Zitat § 61 RVG: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung we...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / I. Sachverhalt

In einem BtM-Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren 855 Js 86819/23 am 18.4.2023 Anklage gegen den späteren Verurteilten beim AG H erhoben. Zu dem Zeitpunkt war der Rechtsanwalt bereits zum Pflichtverteidiger des späteren Verurteilten bestellt worden. Das AG H hat in der Hauptverhandlung vom 8.4.2024 das Verfahren mangels örtlicher Zuständigkeit gem. § 2...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 791 Das BAG ist im Revisionsverfahren an den vom LAG festgestellten Sachverhalt gebunden, es sei denn, dass eine begründete Verfahrensrüge erhoben worden ist (§ 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 561 Abs. 2 ZPO).[1325] Es muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob der im Tatbestand des LAG-Urteils festgestellte Sachverhalt zutreffend ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellun...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 63 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird abgesehen. Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht od...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

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AGS 01/2026, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des RVG eine neue Gebühr eingeführt, nämlich die Terminsgebühr für Besprechungen. Im Laufe der Zeit hat der ursprüngliche Gesetzestext auch einige Änderungen erfahren, die aufgetretene Zweifelsfragen klären sollten. Außerdem hat die Rspr. in den letzten gut zwanzig Jahren die meisten Streitfragen zum Anfall der Terminsgebühr geklärt. Sch...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. RSV

Rz. 93 Hat eine RSV die Kostendeckungszusage erteilt, so erstreckt sich diese Zusage auch auf Kostenerstattungsansprüche des gerichtlichen Verfahrens, die bei der "Gegenseite" entstanden sind. Rz. 94 Auch wenn Sie beabsichtigen, den Kostenfestsetzungsbeschluss anzufechten, müssen Sie vorher bei der Versicherung um Kostendeckungszusage für dieses Vorgehen bitten. Das Rechtsmit...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Rz. 75 § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) Der Antrag ist erst z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 2. Öffnung der ZPO

Mit dem OVErpG nimmt der Gesetzgeber eine gezielte Öffnung der ZPO für digital gestützte Kommunikations- und Verfahrensformen vor. Die Reform greift zentrale Elemente moderner Prozessführung auf und schafft einen normativen Rahmen, in dem digitale Instrumente erprobt und evaluiert werden können, § 1121 ZPO. Die entsprechenden Bestimmungen werden im neu eingefügten Buch 12 ("...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüglich eine Prüf- und Mitwirkungspfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatervergütungsvero... / 1 Allgemeines zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Abrechnung von Steuerberatungsleistungen durch Steuerberater ist gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Zu beachten ist hierbei, dass die StBVV nur für sogenannte Vorbehaltsaufgaben [1], d. h. für Dienstleistungen, die ausschließlich durch Steuerberater erbracht werden dürfen, gilt. Für die sogenannten vereinbare Tätigkeiten [2] gilt die StBVV...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatervergütungsvero... / 8 Was kostet ein Einspruch?

Gegenstandswert ist der Wert des Interesses. Das ist regelmäßig der Steuerbetrag, um den es bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt geht. Das heißt, dass bei geringen Beträgen die Vergütung für den Steuerberater niedrig ausfällt. Die Vergütung des Steuerberaters hierzu ist nicht mehr in der StBVV direkt geregelt. Die §§ 21 Abs. 2 (Prüfung Erfolgsaussicht eines Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Erleichterungen ist der Einspruch nach § 347 AO gegeben.[1] Ein vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FGO kommt nicht in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen kann eine einstweilige Anordnung durch das FG nach § 114 FGO erlassen werden. Gegen die ablehnende Einspruchsent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.3 Rechtsbehelf

Rz. 15 Umstritten ist, welcher Rechtsbehelf gegen die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts zu erheben ist bzw., falls das Amtsgericht den Erlass der Durchsuchungsanordnung ablehnt. Während teilweise die Erinnerung nach § 766 ZPO als zutreffend angesehen wird.[1], ist nach der wohl h. M. die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO der richtige Rechtsbehelf.[2] Diese Ansicht is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 10 Die Anordnung der Versteigerung stellt einen Verwaltungsakt dar, sodass gegen diese ein Einspruch nach § 347 AO statthaft ist.[1] Da mit der Ablieferung des Gelds durch den Vollziehungsbeamten die Vollstreckung beendet wird, erlischt damit das durch die Pfändung begründete Pfandrecht. Eine etwaiger Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen die Pfändung erledigt sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Für § 297 AO gelten die gleichen Grundsätze wie für § 258 AO.[1] Dementsprechend ist gegen die Ablehnung der Vollstreckungsbehörde, die Verwertung einzustellen, der Einspruch nach § 347 AO eröffnet.[2] Gerichtlicher Rechtsschutz erfolgt mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach § 40 FGO, wobei das Ermessen der Vollstreckungsbehörde allerdings nur eingeschränkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 19 Trotz der Tatsache, dass es sich bei den Regelungen in § 287 AO um einen Eingriff in einen grundrechtlich geschützten Bereich handelt, geht die ganz h. M. im vollstreckungsrechtlichen Schrifttum sowohl zur AO als auch zur ZPO davon aus, dass ein Verstoß gegen die Bestimmung die durchgeführte Vollstreckungshandlung nur anfechtbar, nicht aber nichtig werden lässt.[1] In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.1 Berechtigung

Rz. 5 Die Unterlagen der Besteuerung sind nach § 364 AO "den Beteiligten" offenzulegen. Wegen der Stellung der Vorschrift im Abschnitt der Verfahrensvorschriften des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ergibt sich, dass mit "Beteiligten", die in § 359 AO genannten Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] gemeint sind, also die Einspruchsführer und die Hinzugezogenen.[2]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 25 Erfolgt eine Pfändung unter Verstoß gegen § 295 AO, ist die Pfändung nicht etwa nichtig, sondern nur anfechtbar.[1] Statthaftes Rechtsmittel für das Vollstreckungsverfahren nach der AO ist der Einspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist eine Anfechtungsklage zu erheben. Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens verbleibt bei einem entsprechenden Interesse die Möglichk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar, da ihre Vergabe insb. an die Unternehmereigenschaft geknüpft ist und somit eine Entscheidung über die Zuordnung getroffen wird. Insb. im Falle der Versagung stehen dem Steuerpflichtigen die Rechtsmittel des Einspruchs und der Anfechtungsklage zur Verfügung (str., vgl. Rätke in K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10 Verständigungs- und Schiedsverfahren

Zur Streitschlichtung kann neben einem nationalen Rechtsbehelf auch das kostenlose Verständigungsverfahren beschritten werden. Hinsichtlich der Einzelheiten vgl. das Merkblatt über Verständigungsverfahren.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 2.2 Rechtskräftig festgestellte Forderung

Bei einem rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt es sich um einen Anspruch, über den eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist und gegen den kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann. Achtung Ausnahme Eine Ausnahme vom Aufrechnungsverbot kann gemäß § 242 BGB dann in Betracht kommen, wenn die Hausgeldforderung und die Gegenforderung in untrennbarem Zusammenhang steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Rechtsbehelf

Rz. 45 Zulässiger Rechtsbehelf gegen die Anwendung oder die Nichtanwendung des § 177 AO ist der Einspruch, der gegen den nach der jeweiligen Änderungsvorschrift geänderten Steuerbescheid einzulegen ist. Lehnt die Finanzbehörde die Änderung eines Steuerbescheids zugunsten des Stpfl. wegen der Anwendung des § 177 AO ab, hat diese Ablehnung nach § 155 Abs. 1 S. 2 AO die Wirkung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs, Abs. 4 und 5

5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.4 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf

Rz. 37 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf (Einspruch) verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Antrag auf schlichte Änderung ermöglicht nur die punktuelle Änderung des Steuerbescheids, soweit der Antrag reicht (vgl. Rz. 33), er ermöglicht keine Verböserung. Ein Rechtsbehelf verhindert, unabhängig von den Gründen, aus denen heraus er eingelegt wurde, den Eintritt der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.3 Rechtliche Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen

Rz. 210 Die rechtliche Stellung des nach Abs. 5 Hinzugezogenen oder Beigeladenen sowie die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung sind nicht ausdrücklich geregelt. § 174 Abs. 5 AO gibt eine eigenständige Regelung nur für die Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung; für die Frage der rechtlichen Stellung des Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen und für die Rechtswir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.4 Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 217 Die Rechtswirkungen der Hinzuziehung bzw. Beiladung bestehen aus einer formellen und einer materiellen Wirkung. Die formelle Wirkung besteht darin, dass gegenüber dem Hinzugezogenen bzw. Beigeladenen die Bestandskraft und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die Festsetzungsfrist durchbrochen werden können. Rz. 218 Die materielle Wirkung der Hinzuziehung bzw. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Zulässigkeit der Hinzuziehung bzw. Beiladung

Rz. 199 Abs. 5 gibt eine eigenständige Regelung der Zulässigkeit der Hinzuziehung oder Beiladung des Dritten. Unter Hinzuziehung ist die Beteiligung des Dritten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren[1] oder analog im Veranlagungsverfahren (vgl. Rz. 209) zu verstehen, unter Beiladung die Beteiligung in einem gerichtlichen Rechtsmittelverfahren.[2] Rz. 200 Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.5 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 39 Wird dem Antrag auf schlichte Änderung stattgegeben, ist hiergegen kein Rechtsbehelf möglich, weil, soweit die Änderung reicht, keine Beschwer vorliegt, soweit die Änderung aber nicht reicht, Bestandskraft eingetreten ist. Es ist also nicht möglich, einen Änderungsantrag zu stellen, um dann den antragsgemäß erlassenen Änderungsbescheid (z. B. zur Klärung einer grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 236 Problematisch ist, inwieweit eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1–5 AO erfolgen kann, wenn diese Steuerfestsetzung bereits durch ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil bestätigt worden ist. Praxis-Beispiel Über die ESt-Veranlagung des Jahres 01 ist ein finanzgerichtliches Urteil ergangen; gestritten worden ist über Sonderausga...mehr