Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Die Finanzgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreite über Abgaben, soweit diese von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden. Sie ist zweistufig, mit dem > Finanzgericht als erste Instanz und dem > Bundesfinanzhof als zweite Instanz. Über die Frage, ob ein > Verwaltungsakt mit dem GG vereinbar ist (> Verfassungsmäßigkeit), entscheidet das > Bundesverfassungsgericht. Ist für die Entscheidung eines Steuergerichts die Auslegung des Rechts der > Europäische Union erforderlich, kann in der ersten Instanz und muss in der letzten Instanz der > Europäische Gerichtshof angerufen werden, der darüber im Wege einer Vorabentscheidung befindet.

Zum finanzgerichtlichen VerfahrenRechtsbehelfe Rz 32 ff.

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