Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Als oberstes Bundesgericht für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München errichtet worden. Anschrift: Ismaninger Straße 109 in 81 675 München. Er ist Revisionsinstanz (> Rechtsbehelfe Rz 60 ff) in der zweizügigen Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH hat für die Bundesrepublik Deutschland die Funktion des ehemaligen Reichsfinanzhofs (RFH) übernommen und dessen Rechtsprechung fortgeführt. Vor dem BFH besteht Vertretungszwang (> Rechtsbehelfe Rz 72). Den elektronischen Rechtsverkehr mit dem BFH regelt § 52a FGO iVm der VO über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – (ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl 2017 I, 3803). Weitere Informationen dazu sowie allgemein zum BFH (zB Entscheidungen, Pressemitteilungen Geschäftsverteilung usw) sind abrufbar über das Internet: www.bundesfinanzhof.de.

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Regelmäßig donnerstags um 10:00 Uhr stellt das Gericht aktuelle Entscheidungen auf seiner Internetseite (> Rz 1) in anonymisierter Form online. Dies betrifft sowohl solche, die in die amtliche Sammlung des BFH (BFHE) übernommenen werden, als auch als nicht amtlich veröffentlich (nv) gekennzeichnete Entscheidungen. Für letztere fungiert die Zeitschrift BFH/NV als (weitere) Entscheidungssammlung.

Die FinVerw wendet die Grundsätze der BFH-Urteile, soweit sie im BStBl Teil II veröffentlicht werden, auch in vergleichbaren anderen Fällen allgemein an, wenn die Anwendung eines Urteils nicht durch einen > Nichtanwendungserlass ausdrücklich ausgeschlossen wird.

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