Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anl...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.5 Steuerbescheinigung

Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat dem Gläubiger der Kapitalerträge nach den Grundsätzen des § 45a Abs. 2 EStG auf Verlangen eine Bescheinigung über den Kirchensteuerabzug (einschließlich der Angabe der kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft) zu erteilen.[1] Die einbehaltene Kirchensteuer ergibt sich somit aus der "allgemeinen" Steuerbescheinigung.mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.3 Fremdwährungsgeschäfte

Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Anschaffungs- und Veräußerungspreise in EUR umzurechnen. Damit werden alle Währungsgewinne steuerlich erfasst. Die Anschaffungsdaten bei sog. Finanzinnovationen[1] wurden von den Kreditinstituten entsprechend der bis 2008 geltenden Regelungen bei einer Anschaffung vor dem 1.1.2009 i. d. R. nur in EUR und auch ohne Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Steuerbescheinigung nur auf Antrag

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Wichtig Antragstellung Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Steuerbescheinigung nur auf Antrag auszustellen. Dieser Antrag sollte regelmäßig gestellt werden. Denn nur so kann rel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.4 Fehlerberichtigung in der Veranlagung

Anstelle der Korrektur auf Bankenebene hat auch der Anleger die Möglichkeit, den Fehler im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu korrigieren. Damit eine Doppelkorrektur ausgeschlossen wird, verlangt der Gesetzgeber[1] für diese Fälle eine Bescheinigung der Bank, dass diese den Fehler nicht korrigiert hat bzw. korrigieren wird.[2]mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.3 Änderung für die Vergangenheit

Abweichend von den oben dargestellten Verfahren können die auszahlenden Stellen einheitlich für alle Anleger bis zum 31. Januar Korrekturen für das vorangegangene Kalenderjahr vornehmen. Sind die Fehler von der inländischen Bank offensichtlich selbst zu vertreten, darf eine Korrektur für die Vergangenheit durchgeführt werden.[1] In diesem Fall muss ggf. eine bereits erteilte ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.3 Datenabfrage beim BZSt

Regelabfrage In den Monaten September und Oktober erfolgt durch den Abzugsverpflichteten zum Stichtag 31.8. beim BZSt eine Abfrage zur Kirchensteuerpflicht des Steuerpflichtigen. Die Abfrage muss jährlich wiederholt werden, wenn im Folgejahr Kapitalerträge zufließen sollen. Hierbei handelt es sich um die sog. Regelabfrage. Für die Abfrage sind das Geburtsdatum und die Steueri...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.4 Nicht steuerbefreite Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR[1] zu. Um eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften,...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.4 Sperrvermerk

Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an den Abzugsverpflichteten bis auf Widerruf widersprechen. Das ist der sog. Sperrvermerk.[1] Diese Regelung wurde aus datenschutzrechtlichen Erwägungen eingeführt. Der Steuerpflichtige muss die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.6. eines Jahres beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenem V...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.2 Nicht der KSt unterliegende Zusammenschlüsse

Für Konten sog. "loser Personenzusammenschlüsse" (z. B. Kegelverein, Schulklasse, Sparclub) kann seitens des Kreditinstituts vom Steuerabzug abgesehen werden, wenn diese aus mindestens 7 Personen bestehen und der Kapitalertrag 300 EUR pro Kalenderjahr und 10 EUR pro Person nicht übersteigt. Diese Regelung gilt nicht für Grundstücks-, Erben- und Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.2 Veräußerungs-/Anschaffungsnebenkosten

Veräußerungskosten sind alle Kosten, die mit dem Veräußerungsgeschäft im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen.[1] Auch bei einem Termingeschäft sind die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, abzugsfähig.[2] Ist in einem Vermögensverwaltungsentgelt ein Transaktionskostenanteil (= Anschaffungsnebenkosten/Veräußerungsko...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.4 Investmentanteile

Für die Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen galt für die Jahre 2009 bis 2017 die besondere Gewinn­ermittlungsvorschrift des § 8 Abs. 5 InvStG a. F. Für die Berechnung der Veräußerungsgewinne durch die Kreditinstitute wurde das vom BMF[1] veröffentlichte Berechnungsschema zugrunde gelegt.[2] Ab 2018 ist der Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG zu berechnen. Hierbei gelt...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.5 Ausnahmen vom Korrekturverfahren

Folgende Fehler werden nicht nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG korrigiert: Die Kapitalerträge stellen Betriebseinnahmen dar. Die Kapitalerträge sind Steuerausländern zuzurechnen und es wurde keine Steuerbescheinigung ausgestellt. Der Steuerabzug wurde aufgrund einer fehlerhaften Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Die Bemessungsgrundlage für akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträg...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.3 Personengesellschaften

Die einer Personengesellschaft zufließenden Kapitalerträge unterliegen den allgemeinen Grundsätzen. Ein Freistellungsauftrag darf nicht erteilt werden.[1] Die Einnahmen aus § 20 EStG und die Steuerabzugsbeträge sind grundsätzlich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei den einzelnen Gesellschaftern berücksich...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.1 Grundsatz: keine Abgeltungswirkung

Werden Kapitalerträge über ausländische Konten oder Depots erzielt, muss die ausländische Bank/das ausländische Institut keine inländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Hierzu ist nur ein inländisches Institut verpflichtet. Mangels Steuerabzug kann sich keine Abgeltungswirkung ergeben. § 43 Abs. 5 EStG findet somit keine Anwendung. Die über Auslandskonten oder Auslandsdepo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.8 Zeilen 37-42

Steuerabzugsbeträge und ausländische Steuern, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG abgezogen wurden bzw. angerechnet werden können, werden in den Zeilen 37-42 der Anlage KAP 2023 eingetragen. Das gilt auch für evtl. Steuerabzugsbeträge im Zusammenhang mit erklärten Erträgen auf der Anlage KAP-INV. Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragste...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Ab 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch ab 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.2 Ausländische Steuern

Ausländische Steuern auf Kapitaleinkünfte werden auf die inländische Steuer angerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht[1] oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist.[2] Die ausländischen Steuern müssen um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzt werden. Die Regelungen zur Anrechnung der ausländischen ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.1 Tarif

Abweichend von § 32a EStG – welcher den progressiven Einkommensteuertarif in der Bandbreite zwischen 0 und 45 % regelt – werden Kapitaleinkünfte nach einer eigenen Tarifvorschrift besteuert. Der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte beträgt einheitlich 25 %.[1] Hinzu kommen der SolZ und ggf. die Kirchensteuer. Hinweis Solidaritätszuschlag Die Erhöhung der Freigrenzen beim Solidaritä...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Ab dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche Er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.2 Einkunftserzielungsabsicht

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist infolge des beschränkten und pauschalierten Werbungskostenabzugs regelmäßig von einer (widerlegbaren) Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.[1] Dies gilt auch bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen.[2] Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht ist widerlegt, wenn ein positives Ergebnis einer Kapitalanlage in laufenden Ert...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.3 Grenzsteuersatz über 25 %

Es kann aber nicht in allen Fällen auf den einkommensteuerlichen Grenzsteuersatz des Anlegers abgestellt werden. Werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (erstmals) Steuervergünstigungen durch Einbeziehung der Kapitalerträge gewährt, kann auch bei einem über 25-prozentigen Grenzsteuersatz die tarifliche Einkommensteuer auf die Kapitalerträge günstiger als die Abgeltun...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.3 Veräußerungsgewinn bei Erwerb sonstiger Alt-Anteile (Erwerb nach dem 31.12.2008)

Bei Investmentanteilen, die von Privatanlegern nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind § 56 Abs. 2–3 InvStG sowie § 8 Abs. 5 InvStG in der bis 2017 geltenden Fassung. Der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach der bis 2017 geltenden Rechtslage und wird erst...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Diese ergeben sich aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte für die Gesellschaft/Gemeinschaft. Die Anlage orientiert sich an der Gliederun...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2023 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.4 Formel

Die Einkommensteuer ist nach folgender Formel zu berechnen: e – 4q 4 + k Praxis-Beispiel Beispiel 1 Berechnung bei einer nicht kirchensteuerpflichtigen Person A erhält Zinsen aus einer ausländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. Die ausländische Steuer nach DBA beträgt 10 EUR. ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.10 Zeile 46

Zeile 46 enthält Angaben zu § 36a EStG. Im Vordruck ist zu erklären, ob Kapitalerträge erzielt wurden, bei denen die Voraussetzung für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG nicht erfüllt sind. In diesem Fall ist die entsprechende Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und/oder 43 zu kürzen und die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer kann auf Antrag bei der Ermit...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.2 Ausschüttungen

Der Anleger versteuert die ihm zugeflossenen Ausschüttungen (zuzüglich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ggf. unter Abzug der Teilfreistellung. Es wird nicht mehr wie bis 2017 dahingehend unterschieden, aus welchen Erträgen des Fonds die Ausschüttung gespeist wird. Praxis-Beispiel Ausschüttung eines Aktien-Investmentfonds Privatanleger A erhält im Jahr 2023 eine (Brutto-)...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.2 Anteile an Körperschaften

Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1], wobei § 17 EStG vorrangig anzuwenden ist. Die Steuerpflicht gilt nur für Anteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden (Bestandsschutz nach § 52 Abs. 28 Satz 10 EStG). Ab dem VZ 2020 können Verluste aus "wertlosen Aktien" den besonderen Verrechnungsregelungen des § 20 Abs. 6 Satz...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jede Veräußerung/Einlösung einer sonstigen Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.[1] Da § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auch die "reinen" Spekulationspapiere erfasst[2], unterliegt jede Kapitalforderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Auch unverzinsliche Forderungen fallen unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.[3] Ein Forderungsausfall is...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.2 Kontenabruf für steuerliche Zwecke

Unterliegen die Einkünfte der Abgeltungsteuer, besteht seit 2009 grundsätzlich kein Überprüfungsbedürfnis der Finanzverwaltung mehr. Soweit deren Besteuerung durch den Steuerabzug abgegolten ist[1], können die Konteninhaber daher anonym bleiben. Nur in den folgenden gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen ist der Kontenabruf noch zulässig[2]: Eine Einkommensteuerveranlagung...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.1 Werbungskostenabzug

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Steuersatzspreizung/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich.[2] Zur Frage des Werbungskostenabzugs liegen mehr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.6 Außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug, Kinder, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen

Soweit Rechtsnormen des EStG an die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen anknüpfen, sind Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich nicht einzubeziehen.[1] Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden auch nicht als Einkünfte bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrags[2] ode...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.2 Ausnahme: abgeltender Kapitalertragsteuerabzug

Hat jedoch bei inländischen Dividenden ein inländisches Kreditinstitut bzw. inländischer Entrichtungsschuldner bereits eine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt[1], tritt auch bei der Auslandsverwahrung hierdurch eine Abgeltungswirkung hinsichtlich der Einkommensteuer ein. Praxis-Beispiel Inländische Aktien mit Auslandsverwahrung Bei Dividenden einer inländischen AG i...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.1 Allgemeines

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG regelt die Steuerpflicht von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn nicht die Rentenzahlung gewählt wird. Nach dieser Vorschrift werden nur die Versicherungsleistungen im Erlebensfall versteuert. Eine Kapitallebensversicherung kann – in Abgrenzung zu einer herkömmlichen Kapitalanlage – nur vorliegen,...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.3 Anwendungsregelungen

Die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG ergibt sich aus § 52 Abs. 28 Sätze 15–17 EStG. Danach ist zu unterscheiden, ob es sich bei der veräußerten/eingelösten Kapitalforderung um eine Kapitalforderung handelt, die nach der bis 2008 geltenden Rechtslage als Finanzinnovation nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. einzustufen war, (nur) der Altfassung des § 20 Abs. 1 Nr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr