Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. FinMin. NRW, Vfg. v. 7.8.2025 — S 0336-2-2025-12955-V A 3 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2025, 1594

Rz. 17 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) VWG-Funktionsverlagerung

Rz. 873 [Autor/Stand] Vorrangigkeit des tatsächlichen Fremdvergleichs. Weder die FVerlV noch die VWG-Funktionsverlagerung enthalten konkrete Aussagen zur Anwendung und zu einem Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass in der ursprünglichen Fassung der Regelungen zum Transferpaket in § 1 Abs. 3 Satz 9 i.d.F. des UntSt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 5.7.2023 — IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 — DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Nationales Recht

Rz. 703 [Autor/Stand] Aufgabe der Unterscheidung zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit. § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 a.F. haben zwischen "uneingeschränkter" und "eingeschränkter" Vergleichbarkeit unterschieden und hierbei die seinerzeitige Verwaltungspraxis in Tz. 3.4.12.7 VWG-Verfahren[2] übernommen, ohne diese Begriffe allerdings gesetzlich zu def...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

4. die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen einer Geschäftsbeziehung auf den Steuerpflichtigen oder die Person einen außerhalb dieser Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss auszuüben oder wenn einer von ihnen ein eigenes Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat. ... Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Tatbestand

Rz. 627 [Autor/Stand] "soweit ... keine". Ein Entfallen des Steueranspruchs ist weiterhin anteilig möglich, "soweit" die negativen Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht erfüllt werden, d.h. "soweit" — streng anteilsbezogen (s. Rz. 628) — "keine" Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als 25 % des geme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 3 Altersentlastungsbetrag

Viele Pensionäre beziehen neben ihrer Pension weitere steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Da Renten und Pensionen in der Übergangsphase bis 2057 steuerlich begünstigt sind, gibt es auch für die übrigen Alterseinkünfte bis dahin eine steuerliche Vergünstigung: den Altersentlastungsbetrag[1] nach § 24a EStG. Für eine Übergangszeit bis einschließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) KapESt-Abzug bei Treuhandverhältnissen im Allgemeinen

Nach dem 2025er BMF-Schreiben ergeben sich hinsichtlich des KapESt-Abzugs für Treuhandverhältnisse kaum Änderungen. Wie bisher greifen danach für Zwecke des KapESt-Abzugs (nur) bei Offenlegung einer Nießbrauchskonstellation die geltenden festge legten Grundsätze für Treuhandkonten, vgl. Rz. 152 ff. (neu). Danach sind Treuhandkonten und -depots i.R.d. Abgeltungsteuer nach den ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 13. Verlusttopf beim KapESt-Abzug (§ 43a Abs. 3 S. 2-6 und S. 8 EStG)

Des Weiteren haben sich auch Änderungen hinsichtlich des für den KapESt-Abzug nach § 43a Abs. 3 S. 2-6 und S. 8 EStG relevanten Verlusttopfs ergeben. Im Einzelnen betrifft dies: Verlustverrechnung und Quellensteuer bei NV-Fällen: Die Neufassung im 2025er BMF-Schreiben verdichtet die früher in zwei Rz. getrennt geregelten Vorgaben zur Verlustverrechnung in NV-Fällen auf eine e...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 9. Erträge, die nicht dem KapESt-Abzug bei einem inländischen Kreditinstitut unterlegen haben (§ 32d Abs. 3 EStG)

Nach § 32d Abs. 3 S. 1 EStG hat der Steuerpflichtige Kapitalerträge, die – obwohl steuerpflichtig – nicht der KapESt unterlegen haben, in seiner ESt-Erklärung anzugeben. Dies stellt klar, dass Kapitalerträge, die nicht der KapESt unterlegen haben, in der Veranlagung gem. §§ 25 ff. EStG zu berücksichtigen sind.[37] Soweit nämlich ein Steuerpflichtiger Kapitalerträge erzielt, ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 15. Erhebung der KapESt bei Sachwertleistung (§ 44 Abs. 1 S. 7-11 EStG)

Die KapESt entsteht auch dann, wenn die Kapitalerträge nicht in Geld, sondern in Form von Sachwerten geleistet werden.[47] Diese Fälle treten auf bei Sachleistungen und Sachausschüttungen.[48] Derartige Leistungen stellen den zum KapESt-Abzug Verpflichteten vor gewisse Herausforderungen, kann dieser doch die KapESt nicht unmittelbar durch Minderung des Kapitalertrags – und mi...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (estb 2025, Heft 8, S. 284)

Neues Grundlagenschreiben des BMF v. 14.5.2025 Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Mit Schreiben vom 14.5.2025 (BMF v. 14.5.2025 – IV C 1 - S 2252/00075/016/070 – DOK C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330 = EStB 2025, 240 [Bleschick]) hat das BMF sein Grundlagenschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vollständig neu gefasst (im Folgenden: 2025er B...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 11. Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG

Bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 sowie S. 2 EStG ist kein Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen oder Erträge aus Options- und Termingeschäften i.R.d. VuV-Einkünfte sind und der Gläubiger der Kapitalerträge dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt. Nach Rz. 176 a.F. zählten – ent...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 17. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Im 2025er BMF-Schreiben sind nach wie vor für bestimmte Konstellationen Billigkeitsregelungen vorgesehen, in denen nach Auffassung der Finanzverwaltung bereits gezahlte KapESt erstattet werden kann.[58] Nur noch Alleinerben begünstigt: Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat Verwaltungsanweisungen nicht selbst auszulegen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegung d...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 8. Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) – Zeitraum der Beteiligung

Auch in Bezug auf die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) hat sich im 2025er BMF-Schreiben eine Anpassung an die Rechtsprechung des BFH ergeben. a) Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz Die Neuerung (dazu s. unter b) betrifft die Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Danach darf ein Steuerpflichtiger ausnahmsweise zum Teileinkünfteverfahren optiere...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Mit Schreiben vom 14.5.2025 (BMF v. 14.5.2025 – IV C 1 - S 2252/00075/016/070 – DOK C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330 = EStB 2025, 240 [Bleschick]) hat das BMF sein Grundlagenschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vollständig neu gefasst (im Folgenden: 2025er BMF-Schreiben). Dieser Beitrag vergleicht die Än...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / III. Fazit

Es konnte gezeigt werden, dass das überarbeitete Grundlagenschreiben zum Umfang der Kapitaleinkünfte, zu ihrer Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten, zum KapESt-Abzugsverfahren und zur Abgeltungsteuer Neuerungen in wesentlichen Punkten enthält: Die rückwirkend erfolgte Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften und dem Ausfall bestimmt...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Nur individualisierter Hinweis verhindert Anzeigeverfahren

Nach zutreffender Meinung des BMF ist ein allgemein gehaltener, nicht personalisierter Hinweis an mehrere Gläubiger einer Kapitalanlage nach Rz. 251c (neu) nicht ausreichend. Denn ohne einen derartig individualisierten Hinweis an den jeweiligen Gläubiger der Kapitalerträge wird diesem nicht hinreichend deutlich werden, dass ohne Tilgung des Nachforderungsbetrags das Anzeigev...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / II. Die Änderungen im Einzelnen

1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz

Die Neuerung (dazu s. unter b) betrifft die Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Danach darf ein Steuerpflichtiger ausnahmsweise zum Teileinkünfteverfahren optieren, wenn er (jeweils im Privatvermögen) eine Kapitalbeteiligung von mindestens 25 % hält oder aber ihm eine Kapitalbeteiligung i.H.v. mindestens 1 % bei gleichzeitiger maßgeblicher un...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 14. Entfallen einer Anzeige an das Betriebsstätten-FA bei sog. Deltakorrektur

Wenn der Schuldner der KapESt seine Geschäftsbeziehung zu der Bank beendet hatte und eine sog. Deltakorrektur des KapESt-Abzugs nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG (Korrektur der aktuell verbleibenden Differenz[45]) nicht mehr möglich war, war nach Rz. 241d a.F. in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG (a.F.) eine Anzeige an das Betriebsstätten-FA erforderlich.[...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Subsidiarität des Anzeigeverfahrens und der Nachforderung

Das BMF ist in Rz. 251c der Auffassung, nach dem Wortlaut der Norm (gemeint ist § 44 Abs. 1 S. 10 EStG) und dem Sinn und Zweck des (Anzeige-)Verfahrens sei es ausgeschlossen, die Steuerabzugsbeträge von vornherein nicht vom Gläubiger der Kapitalerträge anzufordern und sogleich in das Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) einzutreten. Dieser Auffassung ist zuzustimm...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Contractual Trust Arrangements (CTAs)

Bei CTAs sind dem Kreditinstitut sämtliche Details der Strukturen vollständig bekannt, v.a. das Treugeberunternehmen; hier sind die Erträge dem Betriebsvermögen des Treugeberunternehmens zuzurechnen, so dass keine Verlustverrechnung und keine Quellensteueranrechnung erfolgen (§ 43a Abs. 3 S. 7 EStG); für die Freistellung vom KapESt-Abzug ist auf das Treugeberunternehmen (Glä...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Milderes Mittel zum Anzeigeverfahren

Schon bisher gab das BMF in Rz. 251b a.F. dem zum Steuerabzug Verpflichteten das gegenüber dem Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) mildere Mittel an die Hand (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [50]), den Gläubiger der Kapitalerträge aufzufordern, den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen, um die entsprechend in § 44 Abs. 1 S. 7 EStG normierte Pflicht zu erfüllen. E...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 7. Zurechnung von Einkünften nach § 20 Abs. 5 EStG beim Nießbrauch

Sind einem Nießbraucher Kapitaleinnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG zuzurechnen, gilt er nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG als Anteilseigner. Die nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG vorausgesetzte Zurechnung erfolgt bei Nießbrauchsbestellung beim wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile. a) Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO Zur Zurechnung von Kapital...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / I. Überblick über die Neufassung des BMF-Schreibens

Die Neufassung des 2025er BMF-Schreibens ersetzt die bislang maßgeblichen Fassungen vom 19.5.2022[1], 20.12.2022[2] sowie 11.7.2023[3] und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden (Rz. 324 des 2025er BMF-Schreibens). Gleichzeitig enthält Rz. 325 (neu) eine weitreichende Nichtbeanstandungsregelung, nach der zahlreiche Rz. für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs (KapESt-Abzugs) bis...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 5. Anwendungsbereiche des Anteilstauschs (§ 20 Abs. 4a S. 1 EStG)

Liegen die Voraussetzungen für einen Anteilstausch i.S.d. § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, dann fehlt es an einem nach § 20 Abs. 2 S. 2 EStG steuerbaren Veräußerungsgeschäft. In diesem Zusammenhang wurde die Rz. 100 S. 1 zu den Anwendungsbereichen des Anteilstauschs aktualisiert. Danach erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich von § 20 Abs. 4a S. 1 EStG – wie schon nach Rz....mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 10. Erstmalige Übermittlung für Schenkungsteuerzwecke

Nach Rz. 169 hat eine Meldung für Zwecke der Schenkungsteuer zu erfolgen, wenn ein Depot unentgeltlich übertragen wird. Die Rz. 169 a.F. bestimmte ausdrücklich, dass die erstmalige Übermittlung für Schenkungsteuerzwecke für Übertragungen ab dem 1.1.2024 zu erfolgen hat. Diese Übergangsregelung ist im 2025er BMF-Schreiben nicht mehr enthalten. Dies wird darauf zurückzuführen ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Wegfall der Optionswirkung des § 1a KStG

Folgerichtig hat das BMF für den umgekehrten Fall des Wegfalls der Optionswirkung des § 1a KStG in Rz. 177 S. 3 (neu) bestimmt, dass die (wie bisher) Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft oder – jetzt neu – die eingetragene GbR der auszahlenden Stelle die Beendigung der Option zur Körperschaftsbesteuerung unverzüglich formlos anzuzeigen hat; ggf. ist ein erneuter ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Kontenzugriff und Widerspruch

Das Nähere zum Kontenzugriff und Widerspruch (§ 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG) ist – wie bisher – in Rz. 251a des 2025er BMF-Schreibens geregelt. Eine insoweit geltende Billigkeitsregelung nach Rz. 251d a.F. ist nunmehr in Rz. 251b (neu) enthalten: Danach wird es nicht beanstandet, auf einem sog. Referenzkonto des Kunden den Fehlbetrag einzuziehen, wenn depotführende Kreditinsti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Anzeige spätestens bis Ende Februar des Folgejahres

Der zum Steuerabzug Verpflichtete darf durch eine vorherige Anforderung beim Gläubiger der Kapitalerträge nach Rz. 251c (neu) das Anzeigeverfahren nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG auch unter Berücksichtigung des Ziels der Verfahrensvereinfachung zeitlich nicht unbegrenzt zurückstellen, weil ansonsten die Veranlagung beim Gläubiger der Kapitalerträge (jedenfalls formell) bestandsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 2. Nutzungsersatz sowie gezahlte Prozess- und Verzugszinsen

Nutzungsersatz außerhalb der Erwerbsphäre: Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH begründet der Bezug eines Nutzungsersatzes i.R.d. reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf keinen steuerbaren Kapitalertrag. Denn der Nutzungsersatz beruht nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit und wird mithin nicht innerhalb der steuerbaren Erwerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Nun keine Übermittlung der Kontendaten des Treuhänders

Hinsichtlich des KapESt-Abzugs neu geregelt ist die Streichung von Rz. 158 im 2025er BMF-Schreiben. Nach Rz. 158 a.F. waren bisher die Kontendaten des Treuhänders zu übermitteln und dem Treugeber zuzuordnen. Diese Mitteilungspflicht ergab sich aus der Regelung in § 43 Abs. 2 EStG a.F., die für Veranlagungszeiträume (VZ) bis einschließlich 2024 galt. Bei Einführung der Mitteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Erstmalige Anwendung der Option nach § 1a KStG

Diese gesetzliche Ausweitung hat das BMF in Rz. 177 S. 1 (neu) nachgezeichnet: Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft oder – jetzt neu – eine eingetragene GbR nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine (zuvor abgegebene) "Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG" vor, gilt die ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.)

Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) ist durch das JStG 2024 v. 2.12.2024[4] rückwirkend ersatzlos aufgehoben worden.[5] Damit dürfen Verluste aus Term...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Billigkeitsregelung bleibt erhalten

Ist eine Freistellung nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 EStG (unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sind Gläubiger von Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG [27]) oder gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG (Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG sind Betriebseinnahmen inländischer Betriebe[28]) nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 12. Option nach § 1a KStG auch für eine eingetragene GbR

Die Option zur KSt-Pflicht nach § 1a KStG stand für VZ ab 2022 zunächst nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zu. Durch das WachstChG v. 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) ist der Anwendungsbereich der Vorschrift auf eingetragene GbR erweitert worden, um die Attraktivität der Optionsausübung zu steigern.[44] a) Erstmalige Anwendung der Option nach § 1a KStG Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 6. Anpassung an den neuen Umwandlungssteuererlass

Schon bisher befasste sich die Rz. 115 a.F. mit Abspaltungsvorgängen und der Anwendung von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG hierauf. Rz. 115 S. 2 (neu) verweist hinsichtlich der Strukturmerkmale einer Abspaltung nunmehr auf die Neufassung des Umwandlungssteuererlasses v. 2.1.2025[22] (dortige Rz. 01.36).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 4. Anschaffung von Aktien durch Ausübung von Arbeitnehmer-Optionen ("stock-options")

In Rz. 87 (neu) verweist das BMF im Zusammenhang mit der lohnsteuerpflichtigen Behandlung sog. "stock-options" auf das nunmehr gültige BMF-Schreiben v. 1.6.2024 [18], da das zuvor gültige BMF-Schreiben v. 16.11.2021[19] nicht mehr Anwendung findet.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Zur Zurechnung von Kapitaleinkünften in Nießbrauchsfällen ist nun die Rz. 117a eingefügt worden. In Übereinstimmung mit der entsprechenden BFH-Rechtsprechung[23] hat das BMF dort jetzt festgelegt, dass insoweit die allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO maßgeblich sind. Zu Recht möchte das BMF diese allgemeinen Grundsätze auf sämtliche Formen des Nießbrauchs anwend...mehr