Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (estb 2025, Heft 8, S. 284)

Neues Grundlagenschreiben des BMF v. 14.5.2025 Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Mit Schreiben vom 14.5.2025 (BMF v. 14.5.2025 – IV C 1 - S 2252/00075/016/070 – DOK C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330 = EStB 2025, 240 [Bleschick]) hat das BMF sein Grundlagenschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vollständig neu gefasst (im Folgenden: 2025er B...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 11. Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG

Bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 sowie S. 2 EStG ist kein Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen oder Erträge aus Options- und Termingeschäften i.R.d. VuV-Einkünfte sind und der Gläubiger der Kapitalerträge dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt. Nach Rz. 176 a.F. zählten – ent...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 17. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Im 2025er BMF-Schreiben sind nach wie vor für bestimmte Konstellationen Billigkeitsregelungen vorgesehen, in denen nach Auffassung der Finanzverwaltung bereits gezahlte KapESt erstattet werden kann.[58] Nur noch Alleinerben begünstigt: Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat Verwaltungsanweisungen nicht selbst auszulegen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegung d...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 8. Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) – Zeitraum der Beteiligung

Auch in Bezug auf die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) hat sich im 2025er BMF-Schreiben eine Anpassung an die Rechtsprechung des BFH ergeben. a) Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz Die Neuerung (dazu s. unter b) betrifft die Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Danach darf ein Steuerpflichtiger ausnahmsweise zum Teileinkünfteverfahren optiere...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Mit Schreiben vom 14.5.2025 (BMF v. 14.5.2025 – IV C 1 - S 2252/00075/016/070 – DOK C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330 = EStB 2025, 240 [Bleschick]) hat das BMF sein Grundlagenschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vollständig neu gefasst (im Folgenden: 2025er BMF-Schreiben). Dieser Beitrag vergleicht die Än...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / III. Fazit

Es konnte gezeigt werden, dass das überarbeitete Grundlagenschreiben zum Umfang der Kapitaleinkünfte, zu ihrer Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten, zum KapESt-Abzugsverfahren und zur Abgeltungsteuer Neuerungen in wesentlichen Punkten enthält: Die rückwirkend erfolgte Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften und dem Ausfall bestimmt...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Nur individualisierter Hinweis verhindert Anzeigeverfahren

Nach zutreffender Meinung des BMF ist ein allgemein gehaltener, nicht personalisierter Hinweis an mehrere Gläubiger einer Kapitalanlage nach Rz. 251c (neu) nicht ausreichend. Denn ohne einen derartig individualisierten Hinweis an den jeweiligen Gläubiger der Kapitalerträge wird diesem nicht hinreichend deutlich werden, dass ohne Tilgung des Nachforderungsbetrags das Anzeigev...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / II. Die Änderungen im Einzelnen

1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz

Die Neuerung (dazu s. unter b) betrifft die Ausnahme vom 25%igen Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG. Danach darf ein Steuerpflichtiger ausnahmsweise zum Teileinkünfteverfahren optieren, wenn er (jeweils im Privatvermögen) eine Kapitalbeteiligung von mindestens 25 % hält oder aber ihm eine Kapitalbeteiligung i.H.v. mindestens 1 % bei gleichzeitiger maßgeblicher un...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 14. Entfallen einer Anzeige an das Betriebsstätten-FA bei sog. Deltakorrektur

Wenn der Schuldner der KapESt seine Geschäftsbeziehung zu der Bank beendet hatte und eine sog. Deltakorrektur des KapESt-Abzugs nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG (Korrektur der aktuell verbleibenden Differenz[45]) nicht mehr möglich war, war nach Rz. 241d a.F. in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG (a.F.) eine Anzeige an das Betriebsstätten-FA erforderlich.[...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Subsidiarität des Anzeigeverfahrens und der Nachforderung

Das BMF ist in Rz. 251c der Auffassung, nach dem Wortlaut der Norm (gemeint ist § 44 Abs. 1 S. 10 EStG) und dem Sinn und Zweck des (Anzeige-)Verfahrens sei es ausgeschlossen, die Steuerabzugsbeträge von vornherein nicht vom Gläubiger der Kapitalerträge anzufordern und sogleich in das Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) einzutreten. Dieser Auffassung ist zuzustimm...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Contractual Trust Arrangements (CTAs)

Bei CTAs sind dem Kreditinstitut sämtliche Details der Strukturen vollständig bekannt, v.a. das Treugeberunternehmen; hier sind die Erträge dem Betriebsvermögen des Treugeberunternehmens zuzurechnen, so dass keine Verlustverrechnung und keine Quellensteueranrechnung erfolgen (§ 43a Abs. 3 S. 7 EStG); für die Freistellung vom KapESt-Abzug ist auf das Treugeberunternehmen (Glä...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Milderes Mittel zum Anzeigeverfahren

Schon bisher gab das BMF in Rz. 251b a.F. dem zum Steuerabzug Verpflichteten das gegenüber dem Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) mildere Mittel an die Hand (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [50]), den Gläubiger der Kapitalerträge aufzufordern, den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen, um die entsprechend in § 44 Abs. 1 S. 7 EStG normierte Pflicht zu erfüllen. E...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 7. Zurechnung von Einkünften nach § 20 Abs. 5 EStG beim Nießbrauch

Sind einem Nießbraucher Kapitaleinnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG zuzurechnen, gilt er nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG als Anteilseigner. Die nach § 20 Abs. 5 S. 3 EStG vorausgesetzte Zurechnung erfolgt bei Nießbrauchsbestellung beim wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile. a) Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO Zur Zurechnung von Kapital...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Nun keine Übermittlung der Kontendaten des Treuhänders

Hinsichtlich des KapESt-Abzugs neu geregelt ist die Streichung von Rz. 158 im 2025er BMF-Schreiben. Nach Rz. 158 a.F. waren bisher die Kontendaten des Treuhänders zu übermitteln und dem Treugeber zuzuordnen. Diese Mitteilungspflicht ergab sich aus der Regelung in § 43 Abs. 2 EStG a.F., die für Veranlagungszeiträume (VZ) bis einschließlich 2024 galt. Bei Einführung der Mitteil...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 2. Nutzungsersatz sowie gezahlte Prozess- und Verzugszinsen

Nutzungsersatz außerhalb der Erwerbsphäre: Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH begründet der Bezug eines Nutzungsersatzes i.R.d. reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf keinen steuerbaren Kapitalertrag. Denn der Nutzungsersatz beruht nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit und wird mithin nicht innerhalb der steuerbaren Erwerb...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 10. Erstmalige Übermittlung für Schenkungsteuerzwecke

Nach Rz. 169 hat eine Meldung für Zwecke der Schenkungsteuer zu erfolgen, wenn ein Depot unentgeltlich übertragen wird. Die Rz. 169 a.F. bestimmte ausdrücklich, dass die erstmalige Übermittlung für Schenkungsteuerzwecke für Übertragungen ab dem 1.1.2024 zu erfolgen hat. Diese Übergangsregelung ist im 2025er BMF-Schreiben nicht mehr enthalten. Dies wird darauf zurückzuführen ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Wegfall der Optionswirkung des § 1a KStG

Folgerichtig hat das BMF für den umgekehrten Fall des Wegfalls der Optionswirkung des § 1a KStG in Rz. 177 S. 3 (neu) bestimmt, dass die (wie bisher) Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft oder – jetzt neu – die eingetragene GbR der auszahlenden Stelle die Beendigung der Option zur Körperschaftsbesteuerung unverzüglich formlos anzuzeigen hat; ggf. ist ein erneuter ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Kontenzugriff und Widerspruch

Das Nähere zum Kontenzugriff und Widerspruch (§ 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG) ist – wie bisher – in Rz. 251a des 2025er BMF-Schreibens geregelt. Eine insoweit geltende Billigkeitsregelung nach Rz. 251d a.F. ist nunmehr in Rz. 251b (neu) enthalten: Danach wird es nicht beanstandet, auf einem sog. Referenzkonto des Kunden den Fehlbetrag einzuziehen, wenn depotführende Kreditinsti...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 5. Anwendungsbereiche des Anteilstauschs (§ 20 Abs. 4a S. 1 EStG)

Liegen die Voraussetzungen für einen Anteilstausch i.S.d. § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, dann fehlt es an einem nach § 20 Abs. 2 S. 2 EStG steuerbaren Veräußerungsgeschäft. In diesem Zusammenhang wurde die Rz. 100 S. 1 zu den Anwendungsbereichen des Anteilstauschs aktualisiert. Danach erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich von § 20 Abs. 4a S. 1 EStG – wie schon nach Rz....mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Anzeige spätestens bis Ende Februar des Folgejahres

Der zum Steuerabzug Verpflichtete darf durch eine vorherige Anforderung beim Gläubiger der Kapitalerträge nach Rz. 251c (neu) das Anzeigeverfahren nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG auch unter Berücksichtigung des Ziels der Verfahrensvereinfachung zeitlich nicht unbegrenzt zurückstellen, weil ansonsten die Veranlagung beim Gläubiger der Kapitalerträge (jedenfalls formell) bestandsk...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / I. Überblick über die Neufassung des BMF-Schreibens

Die Neufassung des 2025er BMF-Schreibens ersetzt die bislang maßgeblichen Fassungen vom 19.5.2022[1], 20.12.2022[2] sowie 11.7.2023[3] und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden (Rz. 324 des 2025er BMF-Schreibens). Gleichzeitig enthält Rz. 325 (neu) eine weitreichende Nichtbeanstandungsregelung, nach der zahlreiche Rz. für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs (KapESt-Abzugs) bis...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Erstmalige Anwendung der Option nach § 1a KStG

Diese gesetzliche Ausweitung hat das BMF in Rz. 177 S. 1 (neu) nachgezeichnet: Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft oder – jetzt neu – eine eingetragene GbR nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine (zuvor abgegebene) "Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG" vor, gilt die ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.)

Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) ist durch das JStG 2024 v. 2.12.2024[4] rückwirkend ersatzlos aufgehoben worden.[5] Damit dürfen Verluste aus Term...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 6. Anpassung an den neuen Umwandlungssteuererlass

Schon bisher befasste sich die Rz. 115 a.F. mit Abspaltungsvorgängen und der Anwendung von § 20 Abs. 4a S. 7 EStG hierauf. Rz. 115 S. 2 (neu) verweist hinsichtlich der Strukturmerkmale einer Abspaltung nunmehr auf die Neufassung des Umwandlungssteuererlasses v. 2.1.2025[22] (dortige Rz. 01.36).mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 4. Anschaffung von Aktien durch Ausübung von Arbeitnehmer-Optionen ("stock-options")

In Rz. 87 (neu) verweist das BMF im Zusammenhang mit der lohnsteuerpflichtigen Behandlung sog. "stock-options" auf das nunmehr gültige BMF-Schreiben v. 1.6.2024 [18], da das zuvor gültige BMF-Schreiben v. 16.11.2021[19] nicht mehr Anwendung findet.mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Billigkeitsregelung bleibt erhalten

Ist eine Freistellung nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 EStG (unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sind Gläubiger von Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG [27]) oder gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG (Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG sind Betriebseinnahmen inländischer Betriebe[28]) nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / a) Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Zur Zurechnung von Kapitaleinkünften in Nießbrauchsfällen ist nun die Rz. 117a eingefügt worden. In Übereinstimmung mit der entsprechenden BFH-Rechtsprechung[23] hat das BMF dort jetzt festgelegt, dass insoweit die allgemeinen Grundsätze nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO maßgeblich sind. Zu Recht möchte das BMF diese allgemeinen Grundsätze auf sämtliche Formen des Nießbrauchs anwend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 12. Option nach § 1a KStG auch für eine eingetragene GbR

Die Option zur KSt-Pflicht nach § 1a KStG stand für VZ ab 2022 zunächst nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zu. Durch das WachstChG v. 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) ist der Anwendungsbereich der Vorschrift auf eingetragene GbR erweitert worden, um die Attraktivität der Optionsausübung zu steigern.[44] a) Erstmalige Anwendung der Option nach § 1a KStG Dies...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 16. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften

Auch einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Kapitaleinkünfte erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG) von 1.000 EUR i.R.d. Veranlagung zu.[56] Um eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 3. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Hinsichtlich des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein hebt das BMF in Rz. 62 (neu) und dem dortigen Beispiel jetzt deutlich hervor, dass zwischen dem werthaltigen und dem nicht werthaltigen Teil der Forderung zu unterscheiden ist mit der Folge, dass i.H.d. Verzichts auf den nicht werthaltigen Teil der Forderung der Verzichtende im Zeitpunkt des Verzichts einen Verlust nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Neuerungen zur Fortgeltungsfiktion

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 3 EStG gilt die Option zum Teileinkünfteverfahren für die jeweilige Beteiligung erstmals für den VZ, für den der Antrag gestellt worden ist. § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 ordnet an, dass der Antrag spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den jeweiligen VZ zu stellen ist und (solange er nicht widerrufen wird) auch für die folgenden vier VZ gilt, ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 2. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3a AO)

Wird ein Steuerbescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist (§ 171 Abs. 3a AO). Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft (BFH v. 17.3.2022 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Hintergrund

Im Streitfall war der Kläger alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Zu Beginn des Jahres hielt er zwei Drittel der Anteile, das verbleibende Drittel gehörte der GmbH selbst. Durch einen notariellen Vertrag übertrug die GmbH ihren eigenen Anteil unentgeltlich auf den Kläger, sodass dieser anschließend alle Anteile besaß. Für die Übertragung musste der Kläger keine Gegenleistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 9

Rz. 1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen Zum Begriff der "Beteiligung" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 3 verwiesen. Der Beteiligungsertrag ist brutto auszuweisen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer (auch Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag dürfen nicht abgesetzt werden. Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus Zuschreibu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 2 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Privatvermögen des Gesellschafters

Entscheidend für die Besteuerung des Anteilsverkaufs aus dem Privatvermögen ist die Beteiligungsquote des Gesellschafters:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Gewinnausschüttung / 4.1 Abgeltungssteuer: 25 %iger Steuersatz bei Anteilen im Privatvermögen

Für Gewinnausschüttungen gilt bei Privatanlegern die Abgeltungsteuer und bei Zugehörigkeit der Anteile zum Betriebsvermögen eines Personenunternehmens das Teileinkünfteverfahren. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind Gewinnausschüttungen zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen in dieser Höhe dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Korrespondierend hierzu werden alle im ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Gewinnausschüttung / 4.2 Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer

Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft können gem. §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % mit der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungsjahr zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist, oder der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum zu mindes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Strikte Anwendung des Stichtagsprinzips

Rz. 20 Nach dem klaren Wortlaut des § 11 ErbStG, der hierzu ergangenen BFH-Rspr.[1] und der Auffassung der FinVerw[2] ist das Stichtagsprinzip strikt anzuwenden. Die Wertermittlung ist eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht etwa das Ergebnis einer dynamischen Betrachtung, mit der sich auch die weitere wertmäßige Entwicklung des Erwerbs erfassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / I. Neues Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

1. Allgemeines Im Schreiben des BMF v. 14.5.2025 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit 2022 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF. Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19...mehr