Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.2 Veräußerung privat gehaltener Anteile

Rz. 17 Ab Vz 2009 ist die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Kapitalanteilen in § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter Anwendung der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG geregelt. Dies gilt jedoch nur, soweit es sich um Einkünfte i. S. d. § 20 EStG handelt; diese Einkünfte sind jedoch nach § 20 Abs. 8 EStG subsidiär. Die Einkünfte nach § 17 EStG als gewerblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.4 Abgrenzung § 17 EStG zu § 20 EStG

Rz. 210a Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG geht die Anwendung des § 17 EStG der Anwendung von § 20 EStG grundsätzlich immer vor, sodass eine Berücksichtigung eines Darlehensverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG nur möglich ist, soweit keine Berücksichtigung nach § 17 EStG erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt im Falle des Verlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.1 Definition der Anschaffungskosten (S. 1)

Rz. 203 § 17 Abs. 2a S. 1 EStG enthält eine Definition der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und fasst hierunter alle Aufwendungen, die geleistet werden, um Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG zu erwerben (sog. historische Anschaffungskosten).[1] Der Begriff des § 17 Abs. 2a S. 1 EStG lehnt sich an die handelsrechtliche Definition der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Nach § 52 Abs. 15 S. 1 EStG a. F. ist § 5a Abs. 1 bis 3, 4a bis 6 EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet, Abs. 4 erstmals für das letzte Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.1999 endet (§ 52 Abs. 15 S. 2 EStG). Altbetriebe, die bereits vor 1999 Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt haben, k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte

Rz. 60 Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind die ausl. Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, ausgenommen die in den ausl. Einkünften enthaltenen außerordentlichen Einkünfte, einzubeziehen.[1] Der Begriff der Einkünfte richtet sich nach § 2 EStG; § 32b EStG enthält keinen eigenständigen Einkünftebegriff.[2] Das bedeutet, dass z. B. nach D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.5 Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach RL 2003/48/EG (Abs. 6)

Rz. 86 § 5 Abs. 6 FVG regelte die Verteilung des Aufkommens der Quellensteuer nach der Richtlinie 2003/48/EG und wurde mit Wirkung vom 6.12.2024 aufgehoben.[1] Die Zinsinformationsverordnung ist durch Zeitablauf gegenstandslos geworden und durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen ersetzt worden.[2] § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.1 Aufteilung der Erstattungen, Vergütungen und KapESt (Abs. 2)

Rz. 82 Die vom BZSt ausgezahlten Steuererstattungen und Steuervergütungen sowie die nach § 44b Abs. 6 S. 1–3 EStG erstattete KapESt, werden von den Ländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an dem Aufkommen der betreffenden Steuern beteiligt sind. In demselben Verhältnis steht den Ländern KapESt zu, die das BZSt anlässlich der Vergütung von KSt vereinnahmt hat. Näheres ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.53 Entlastung von KapESt in den Fällen des § 32 Abs. 5 KStG (Nr. 39)

Rz. 63 Die Regelung ist mit Wirkung vom 9.6.2021 aufgehoben worden.[1] Der Regelungsgehalt findet sich nunmehr in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FVG.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhobener Steuer bei beschränkt Steuerpflichtigen (Nr. 2)

Rz. 5 Das BZSt hat die Aufgabe nachträglich Steuern zu erstatten, die als Kapitalertragsteuer oder nach § 50a EStG erhoben wurden. Mit Wirkung vom 9.6.2021 wurde die Vorschrift neu gefasst. Erfasst sind die Erstattungsmöglichkeiten nach §§ 44a Abs. 9 Satz 2 und 3, 50c Abs. 3 EStG, nach § 32 Abs. 5 KStG, nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InvStG sowie solche nach § 50a EStG, sofern sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Aufteilungsplan – Verteilungen auf Bund und Länder

Rz. 81 § 5 Abs. 2 bis 7 FVG befasst sich mit der Aufteilung oder Verteilung der beim BZSt angefallenen Ausgaben und Einnahmen durch Erstattungen, Vergütungen, Auszahlungen von Altersvorsorgezulage einerseits sowie KapESt und Pauschsteuer andererseits auf Bund, Länder und ihre Gemeinden. Hierzu ist eine Reihe von Rechtsverordnungen ergangen. § 5 Abs. 2 bis 7 FVG sind Ausführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.25 Sammlung, Auswertung und Bereitstellung der Daten, die nach den §§ 45b und 45c des EStG übermittelt werden (Nr. 14a)

Rz. 28 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14a FVG, der mit Wirkung zum 2.6.2021 eingeführt wurde, ist das BZSt für die Sammlung, Auswertung und Bereitstellung der Daten, die nach den §§ 45b und 45c EStG in den dort genannten Fällen zu übermitteln sind, zuständig. Das BZSt hat die Finanzbehörden der Länder über die Ergebnisse der Datenauswertung zu unterrichten und stellt den Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Unterstützung der Länderfinanzbehörden bei der Ermittlung von Steuergestaltungen (Nr. 28b)

Rz. 51 Das BZSt ist mit Wirkung zum 9.6.2021 zuständig für die Unterstützung der Finanzbehörden der Länder bei der Ermittlung von Steuergestaltungen und sammelt alle hierfür erforderlichen Informationen, wertet diese aus und unterrichtet die Behörden der Länder über die sie betreffenden Informationen. Dabei handelt es sich um solche Steuergestaltungen, die die Erlangung eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Einzelaufgaben nach Abs. 1 S. 1

Rz. 3 Die in Abs. 2 aufgezählten Aufgaben, die früher einer sachlichen Ordnung folgten und wegen der Zentralaufgabe der Bundesbetriebsprüfung begannen, haben sich später zu einer sachlich ungeordneten Aufzählung der jeweils hinzugekommenen Aufgaben des Bundesamts für Finanzen und danach des jetzigen BZSt in historischer Folge entwickelt. Dabei ist es passiert, dass man die N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Weisungen – Verwaltungsanordnungen

Rz. 5 Zur sachlichen Leitung durch die obersten Bundes- und Landesfinanzbehörden gehört auch die Möglichkeit, durch Verwaltungsanweisungen auf eine möglichst einheitliche Gesetzesanwendung hinzuwirken (vgl. Rz. 4). Dazu gehört auch die Möglichkeit, Verwaltungsanweisungen nachgeordneter Behörden außer Kraft zu setzen. Der bisweilen angesprochene Grundsatz der Nichteinmischung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch abgeltenden Steuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich bei Nachweis einer ausländischen Besteuerung frei. Zu den Ausnahmen der Steueranrechnung vgl. die Länderübersicht unter Abschnitt 8.8. und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil v. 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.1 Die zwei Fallgruppen des § 50d Abs. 9 EStG

Mit dem JStG 2007 erfolgte in § 50d Abs. 9 EStG die Einführung einer nationalen Rückfallklausel sowohl für Qualifikationskonflikte als auch für Fälle des unlauteren Steuer-Wettbewerbs, wenn der ausländische Staat Steuervergünstigungen nur beschränkt Steuerpflichtigen gewährt. Insbesondere bei Qualifikationskonflikten kann es zu einer völligen Nichtbesteuerung oder Niedrigerbe...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.2 Typische stille Gesellschaft

Einkünfte aus typischer stiller Gesellschaft sind innerstaatlich Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat (vgl. "Wohnsitz"). Sie sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Im Rahmen der Überprüfung des Steuereinbehalts hat der Stpfl. die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung n...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfteerzielungsabsicht

Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist grundsätzlich auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, allerdings unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten hinsichtlich der Einkünfteermi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bei Kapitalerträgen

Keine zwingende Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bei Kapitalerträgen: Das FG Münster hat mit Urt. v. 17.2.2021 – 7 K 3409/20 AO (ErbStB 2021, 138 [Weiss]) entschieden, dass die Festsetzung einer Steuer aus sachlichen Gründen unbillig ist, wenn sie zwar dem Gesetzeswortlaut entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft. Es ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lt. Zeile 4

Bei der Günstigerprüfung kann der Stpfl. beantragen, dass anstelle der Anwendung von § 32d Abs. 1, 3 und 4 EStG (Versteuerung der Kapitalerträge mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG), die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapitalvermögen den Einkünften i.S.v. § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist nach § 32d Abs. 6 Sat...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung „1 = Ja” zu stellen. Hat ein Stpf...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / h) KiSt auf Kapitalerträge

Die Anlage KAP dient des Weiteren der Festsetzung von KiSt auf Kapitalerträge. Die Erklärung zur KiSt-Pflicht ist in Zeile 6 der Anlage KAP zu kennzeichnen. Grundsätzlich wird KiSt auf Kapitalerträge durch die Steuerabzugsverpflichteten zugleich mit der KapESt und dem SolZ einbehalten und abgeführt. In Fällen, in denen ein KiSt-Pflichtiger ggü. dem BZSt einen Sperrvermerk i....mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Kapitalerträge, die lediglich teilweise dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben

Nicht abschließend geklärt ist bisher die Frage, ob auch solche Kapitalerträge nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG deklariert werden müssen, die lediglich teilweise einem zu niedrigen abgeltenden Steuerabzug unterlegen haben (s. z.B. Kühner in H/H/R, EStG/KStG, 5/2017, § 32d EStG Rz. 67). Ausweislich der Begründung zum JStG 2010 v. 21.6.2010 trifft die Veranlagungspflicht i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Grundsatz

Mithilfe der Anlage KAP werden auch Fälle der Pflichtveranlagung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erfasst. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem KapESt-Abzug unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige (Stpfl.) in seiner ESt-Erklärung anzugeben, vgl. § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF v. 19.5.2022, Rz. 144; s. dazu auch A...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 19.5.2022) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als der tatsächlich erzi...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.9 Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Gesellschaft

Wird eine steuerpflichtige auf eine steuerfreie Gesellschaft verschmolzen, führt die Verschmelzung nach § 12 Abs. 5 UmwStG zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die aufnehmende Körperschaft z. B. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Körperschaft ist. Die Regelung soll sicher...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10.2 Folgen der Option für die Gesellschafter

Gewinne oder Verluste der Personengesellschaft werden bei den Gesellschaftern nicht mehr als Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass dem Gesellschafter zugerechnete Verluste aus der Personengesellschaft nicht mehr mit sonstigen Einkünften des Gesellschafters oder Gewinnanteile nicht mehr mit negativen sonstigen Einkünften oder seinem persönlichen Verlustvortrag ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 13.4 Finanzierungskosten nach Umwandlung

Wird der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, fremdfinanziert, so sind die Schuldzinsen grundsätzlich nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht abzugsfähig, weil die Dividendeneinkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen. Beispiel: Ein Anteil an einer KG wurde fremdfinanziert erworben. Die Schuldzinsen sind als Sonder-Betriebsausgaben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Steuerrechtliche Gründe für eine GmbH

Eine GmbH kann aus ertragsteuerrechtlicher Sicht anzustreben sein, wenn die Gewinne thesauriert werden können. Dies deshalb, weil die Unternehmens­steuerbelastung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft – einschließlich der Fälle des § 1a KStG – nur ca. 30 % beträgt, bei Personenunternehmen sich eine Ge­samtbelastung von bis zu ca. 46,5 % (in Bezug auf Ausschüttungen) ergibt, ...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 8 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spekulationsgeschäfte

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erheblich ausgeweitet. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. v. § 23 EStG (Anhang 10) sind als sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 2 EStG (Anhang 10) zu erfassen. Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Ab...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 196 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Finanzierungskosten als Werbungskosten

Rz. 88 Auch Schuldzinsen, die mit der Finanzierung der Gegenleistung in Zusammenhang stehen, können im Fall der Vermietung durch den Erwerber als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG. Bei einer Darlehensgewährung im Rahmen einer Gegenleistung durch die übertragende Generation (Verkäuferdarlehen) unterliegen die Zinszahlungen nicht der Abgeltun...mehr

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§ 3 Der Erbfall / L. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 206 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sparer-Pauschbetrag

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist ein Sparer-Pauschbetrag gesetzlich geregelt (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 10). Er beträgt seit dem VZ 2023 1 000 EUR und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 000 EUR (zuvor 801 und 1 602 EUR). Der Abzug der tatsächlich anfallenden Werbungskosten wird aber durch diesen Sparer-Pauschbetrag ausgeschlossen. Für Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr