Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 16. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften

Auch einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Kapitaleinkünfte erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG) von 1.000 EUR i.R.d. Veranlagung zu.[56] Um eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuer...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / 3. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Hinsichtlich des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein hebt das BMF in Rz. 62 (neu) und dem dortigen Beispiel jetzt deutlich hervor, dass zwischen dem werthaltigen und dem nicht werthaltigen Teil der Forderung zu unterscheiden ist mit der Folge, dass i.H.d. Verzichts auf den nicht werthaltigen Teil der Forderung der Verzichtende im Zeitpunkt des Verzichts einen Verlust nac...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Neuerungen zur Fortgeltungsfiktion

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 3 EStG gilt die Option zum Teileinkünfteverfahren für die jeweilige Beteiligung erstmals für den VZ, für den der Antrag gestellt worden ist. § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 ordnet an, dass der Antrag spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den jeweiligen VZ zu stellen ist und (solange er nicht widerrufen wird) auch für die folgenden vier VZ gilt, ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

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Die Ablaufhemmungstatbestän... / 2. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3a AO)

Wird ein Steuerbescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist (§ 171 Abs. 3a AO). Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft (BFH v. 17.3.2022 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Hintergrund

Im Streitfall war der Kläger alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Zu Beginn des Jahres hielt er zwei Drittel der Anteile, das verbleibende Drittel gehörte der GmbH selbst. Durch einen notariellen Vertrag übertrug die GmbH ihren eigenen Anteil unentgeltlich auf den Kläger, sodass dieser anschließend alle Anteile besaß. Für die Übertragung musste der Kläger keine Gegenleistun...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 2 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Privatvermögen des Gesellschafters

Entscheidend für die Besteuerung des Anteilsverkaufs aus dem Privatvermögen ist die Beteiligungsquote des Gesellschafters:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 4.1 Abgeltungssteuer: 25 %iger Steuersatz bei Anteilen im Privatvermögen

Für Gewinnausschüttungen gilt bei Privatanlegern die Abgeltungsteuer und bei Zugehörigkeit der Anteile zum Betriebsvermögen eines Personenunternehmens das Teileinkünfteverfahren. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind Gewinnausschüttungen zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen in dieser Höhe dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Korrespondierend hierzu werden alle im ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 4.2 Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer

Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft können gem. §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % mit der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungsjahr zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist, oder der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum zu mindes...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Strikte Anwendung des Stichtagsprinzips

Rz. 20 Nach dem klaren Wortlaut des § 11 ErbStG, der hierzu ergangenen BFH-Rspr.[1] und der Auffassung der FinVerw[2] ist das Stichtagsprinzip strikt anzuwenden. Die Wertermittlung ist eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht etwa das Ergebnis einer dynamischen Betrachtung, mit der sich auch die weitere wertmäßige Entwicklung des Erwerbs erfassen ...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / I. Neues Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

1. Allgemeines Im Schreiben des BMF v. 14.5.2025 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit 2022 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF. Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19...mehr

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Neues Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer v. 14.5.2025 (ErbStB 2025, Heft 8, S. 276)

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Verwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben (BMF v. 14.5.2025 – V C 1 - S 2252/00075/016/070, DOK: C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330). Seit der letzten Veröffentlichung im Mai 2022 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer ...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / VIII. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen und unbaren Kapitalerträgen (Rz. 251a ff.)

Die Verwaltung hat zu den Regelungen, welche die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG betreffen, Stellung genommen. Demnach gelten die folgenden Regelungen: Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpf...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 3. Änderungen im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

Die bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Verlusten i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. wurden aus dem überarbeiteten BMF-Schreiben entfernt. Nach den Ausführungen in Rz. 118 des BMF-Schreibens gelten für die Verlustverrechnung in der Veranlagung nunmehr folgende Regelungen:mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Verwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben (BMF v. 14.5.2025 – V C 1 - S 2252/00075/016/070, DOK: C00.7005.10.2.11962807, BStBl. I 2025, 1330). Seit der letzten Veröffentlichung im Mai 2022 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer z...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Allgemeines

Im Schreiben des BMF v. 14.5.2025 hat die Verwaltung umfassend zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Die Neufassung des Anwendungsschreibens umfasst die seit 2022 eingetretenen Rechtsentwicklungen und beinhaltet auch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungsschreiben des BMF. Im Einzelnen wurden nach dem BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19.5.2022 – IV C...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Änderungen durch das JStG 2024

Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.000 EUR und sahen i.Ü. eine "Strec...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / II. Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

1. Änderungen durch das JStG 2024 Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.0...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 2. Folgen der Abschaffung

Infolge der Streichung der bisherigen Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG sind bestehende Verlustvorträge aus Termingeschäften und Forderungsausfällen/dem wertlosen Verfall von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG nach § 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG in allen offenen Fällen uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar (vgl. BT-Drucks. 2...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 4. Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen

Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvL 3/21 weiterhin ein Verfahren anhängig. Der BFH hat mit Beschluss v. 17.11.2020 (BFH v. 17.11.2020 – VIII R 11/18, BStBl. II 2021, 562) eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 v. 14.8.2007 (BGBl. I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräu...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / VI. Ausnahme auf Antrag bei bestimmter Beteiligungshöhe (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Die Ausführungen in Rz. 139 zum Zeitraum der Beteiligung im Zusammenhang mit der Anwendung der Optionsbesteuerung von Beteiligungseinkünften wurden aktualisiert. Demnach ist es ausreichend, dass die notwendige Beteiligungsquote zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, vorliegt. Mit der wirksamen Antragstellung gilt der ...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / IV. Anschaffung von Aktien durch Ausübung von Arbeitnehmer-Optionen (Rz. 87)

Die Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Stock-Options wurden aktualisiert. Übt ein Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeitgeber eingeräumte Option zum Bezug von Aktien des Arbeitgebers oder einer anderen Gesellschaft ("Stock-Option") aus, ist als Anschaffungskosten der Aktien bei späterem Verkauf neben der zu leistenden Zuzahlung der Wert anzusetzen, der als geldwerter Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / III. Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie gezahlte Prozess und Verzugszinsen (Rz. 8b)

Bei dem Bezug eines Nutzungsersatzes i.R.d. reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf handelt es sich um einen nicht steuerbaren Kapitalertrag. Eine Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG kommt ebenfalls nicht in Betracht. Dies gilt entsprechend für geleisteten Nutzungsersatz in anderen Fällen (z.B. Zinsen auf erstattete Kontoführungsgebühren, Darlehe...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / VII. Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG

Personenunternehmen und Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, haben die Möglichkeit, auf Grundlage von § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG gegenüber der konto- und depotführenden Stelle eine Erklärung zur Freistellung von bestimmten Kapitalerträgen vom Kapitalertragsteuerabzug abzugeben. Für vor dem 1.1.2025 zufließende Kapitalerträge sah die Regelung in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / V. Zurechnung von Einkünften bei Nießbrauch (Rz. 117a)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden Ausführungen zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Fällen des Nießbrauchs aufgenommen. Ausweislich der Ausführungen in Rz. 117a erfolgt die Zurechnung von Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aufgrund einer Nießbrauchbestellung beim wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile. Wer der wirtschaftliche Eigentümer der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft (Rz. 229). Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Ausland...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Zuwendungen an Destinatäre

Rz. 102 Die satzungsmäßigen Zuwendungen an die Destinatäre sind einkommensteuerbar nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 Hs. 1 EStG.[199] Als Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen sie der Abgeltungsteuer (§§ 20 Abs. 1 Nr. 9, 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7a, Abs. 5 EStG),[200] jedenfalls für den Fall, dass die Leistungsempfänger unmittelbar oder mittelbar auf das Ausschüttungsverhalten der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines man...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

Rn. 60 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zins- und Lizenzrichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Ehegattentestament / a) Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder und Enkelkinder

Rz. 19 Da schon bei mittleren Vermögen die Freibeträge der Kinder/Enkel nach dem Tod des Letztversterbenden meist nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits beim ersten Todesfall neben der gegenseitigen Erbeinsetzung der Eltern Vermächtnisse zugunsten der Kinder bspw. in Höhe der Freibeträge vorzusehen. In Betracht kommen sowohl Geldvermächtnisse als auch Sachvermächtnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Art 3 Abs 1 GG verlangt in seiner bereichsspezifischen Anwendung auf das gegenwärtige Steuerrecht, dass jeder Inl nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allg Staatsaufgaben herangezogen wird. Mit dem EStG belastet der Gesetzgeber durch die Besteuerung von Einkommen und Ertrag den privaten Vermögenserwerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Erstattung von Abzugsteuer analog § 50c Abs 3 EStG

Rn. 56 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Erstattung von Abzugsteuern notwendig wird, die nicht unmittelbar in § 50c Abs 3 EStG geregelt ist. Dies sind Fälle, in denen sich der Rechtsgrund für eine Erstattung nicht aus den §§ 43b, 50g EStG oder einem DBA, sondern zB allg aus dem Fehlen einer Steuerpflicht oder bei Drittstaatsangehörigen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.2 Vergleich der Eigenkapital- mit der Fremdkapitalfinanzierung

Rz. 10 Gewinne, die ausgeschüttet werden können, unterliegen bei der Kapitalgesellschaft der GewSt, der KSt-Tarifbelastung nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % sowie dem Solidaritätszuschlag hierauf von 5,5 %. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung auf der Ebene der Körperschaft, je nach Höhe der GewSt, rd. 30 %. Rz. 11 Finanziert der Gesellschafter die Kapitalgesellschaft nicht meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / Zusammenfassung

Begriff Zinsen zählen wie Dividenden zu den Erträgen des Betriebs, wenn die Kapitalforderungen bzw. Wertpapiere zum Betriebsvermögen gehören. Zinsen sind begrenzt abziehbare Betriebsausgaben, wenn diese als Entgelt für die Überlassung von Fremdkapital für betriebliche Konten gezahlt werden müssen. Zinsen aufgrund eines Darlehens für die Anschaffung eines konkreten Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 2 Private Kapitalerträge: Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalanlagen sind im Privatvermögen) gilt die Abgeltungsteuer. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, unterliegen einem Abzugsverbot. Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte ab 2009 gem. § 20 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.2 Zinserträge, Abs. 3 S. 3

Rz. 141 Zinserträge sind nach § 4h Abs. 3 S. 3 EStG Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. Es gilt damit eine den Zinsaufwendungen weitgehend entsprechende Definition. Durch G. v. 22.12.2023[1] ist Abs. 3 S. 3, ebenso wie Abs. 3 S. 2 für Zinsaufwendungen, um Erträge, die wirtschaftlich mit Zinserträgen vergleichbar sind und im Zusa...mehr