Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

In den Fällen, in denen Deutschland Quellenstaat der Auskehrungen auf nicht beteiligungsähnliche Genussrechte ist, ist das Recht zur Erhebung der ungemilderten KapESt in der Mehrzahl der DBA abgesichert. Enthält das DBA jedoch keine entsprechenden Bestimmungen, sind die Auskehrungen auf nicht beteiligungsähnliche Genussrechte entsprechend Art. 11 Abs. 1 OECD-MA zu behandeln....mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Genussrechte führen, wie andere hybride Finanzinstrumente auch, häufig zu Qualifikationskonflikten und daher zu weißen Einkünften. Das ist etwa der Fall, wenn eine inl. Kapitalgesellschaft beteiligungsähnliche Genussrechte an einer ausl. Kapitalgesellschaft erwirbt. Die Auskehrungen können im ausl. Staat als zinsähnlich qualifiziert werden und sind damit bei der Gewinnermitt...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Abgeltungswirkung tritt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG ein bei dem KapESt-Abzug und dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG, nicht jedoch bei dem Steuerabzug nach § 48 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG. Auch soweit ein Steuerabzug der Abgeltungswirkung unterliegt, schließt § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KStG die Abgeltungswirkung für bestimmte Fälle aus mit der Folge, dass eine Ver...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 1 Systematische Einordnung

Bei grenzüberschreitenden Beziehungen ist die Steuererhebung nur dann gesichert, wenn der beschränkt Stpfl. eine dauerhafte und feste Präsenz im Quellenstaat unterhält, etwa ein Grundstück oder eine Betriebsstätte. Wird er ohne eine solche dauerhafte Präsenz, und damit u. U. nur kurzfristig, im Inland tätig, wird die Ermittlung des Sachverhalts und damit die Steuerfestsetzun...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter KSt-Pflicht ist die Erhebung der Steuer schwierig, wenn im Inland kein Vermögen des beschränkt Stpfl. belegen ist. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Vollstreckungen im Ausland sind verfahrensmäßig aufwendig und wenig effektiv. Aus diesem Grund wird die Steuer in weiterem Umfang, als das bei unbeschränkter Stpfl. der Fall ist, durch Steuerabzug er...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8901 Kapitalertragsteuer

Auf diesem Konto sind einbehaltene Kapitalertragsteuer auf erhaltene Dividenden und Zinsabschlagsteuer auf vom Unternehmen getätigte Geldanlagen zu erfassen. Die entsprechenden Erträge sind brutto darzustellen, d. h. einschließlich Steuer. Bei einem voll steuerpflichtigen Unternehmen sind die einbehaltenen Steuern auf die Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Dies gilt auch b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8902 Solidaritätszuschlag

Dieses Konto dient der Erfassung des Solidaritätszuschlags, der als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer (Konto 8900) oder zur Kapitalertragsteuer (Konto 8901) erhoben wird. Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5 % (Stand zum Redaktionsschluss am 15.4.2025) der festgesetzten Körperschaftsteuer, vermindert um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftsteuer, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 470 Verbindlichkeiten aus Steuern

Hierunter sind sämtliche Steuerschulden des Unternehmens (z. B. Körperschaftsteuer) sowie einbehaltene und noch abzuführende Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 67 Erträge aus Beteiligungen, aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. Ausführungen zu Kontengruppe 08. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag dürfen nicht von den Erträgen abgesetzt werden. Sie sind unter der Gruppe 890 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" zu erfassen. 670-672 Erträge aus Beteiligungenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 342 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter vollständiger bzw. teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), werden die vorausgehenden Konten 340 und 341 über das Konto 342 abgeschlossen (+ = Habenbuchung; – = Sollbuchung):mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Informationen zum Anbieter als natürliche Person (Abs. 2)

Rz. 6 § 14 Abs. 2 PStTG bestimmt die zu meldenden Informationen zu einem Anbieter in Gestalt einer natürlichen Person. § 14 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 PStTG ermöglichen die Identifizierung der Person und erlauben es der Steuerverwaltung, die empfangenen Daten einem Stpfl. zuzuordnen. Die Nrn. 6 bis 11 bestimmen die zu meldenden Angaben in Bezug auf die erbrachten relevanten Tätigke...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Wie ist die Sondereinheit aufgebaut?

Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt. In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußge...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / d) Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / c) Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Ausnahme für Betriebsstätteneinkünfte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 108 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG enthält eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Betriebsstätten. Eine weitere Ausnahme von der Abgeltungswirkung der KapESt ist in § 33 Abs. 3 S. 3 InvStG enthalten. Danach hat der Abzug von KapESt durch einen Spezial-Investmentfonds auf die in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen inländi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b, S. 7, 8)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 119 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG regelt, in welchen Fällen der Steuerabzug bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Abgeltungswirkung entfaltet. Voraussetzung für den Ausschluss der Abgeltungswirkung ist, dass beschr. stpfl. Einkünfte der in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezeichneten Art vorliegen. Welche der Teil-Einkunftsarten im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 115 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung"; diese Regelung ist mit den JStG 2024[1] mWv 1.1.2025 wegen der neu eingeführten Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erweiter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / III. Aktuelles BFH-Urteil zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

Der Nießbrauch an Mitunternehmeranteilen spielt in der Praxis eine große Rolle, wobei es sich in der Regel um einen sog. Nießbrauchs-Mitunternehmeranteil handelt. Sind mit einem Nießbrauch belastete Mitunternehmeranteile von Umwandlungen betroffen, ergeben sich diverse und zum Teil recht diffizile Fragestellungen – und zwar sowohl in zivilrechtlicher als auch in steuerlicher Hi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungssystematik

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. Dies ist grundsätzlich de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / V. Steuerabzugsbeträge

Steuerabzugsbeträge werden – getrennt nach dem Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG und der tariflichen Einkommensteuer – über die Zeilen 35 bis 43 erfasst. Ausländische Quellensteuern sind in den Zeilen 38 bis 40 zu erfassen. Service: BFH v. 12.3.2024 – VIII R 10/20; BFH v. 17.11.2020 – VIII R 11/18; BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02; BFH v. 20.11.2018 – VIII R 39/15, ErbStB 2019, 102; FG...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Personenvereinigungen um Erbengemeinschaften oder um andere Bruchteilsgemeinschaften; zum Begriff der Personenvereinigung wird auf die Regelungen in § 14a AO verwiesen. Di...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Uneinbringliche und wertlose Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 15)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 15 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung w...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 10 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Ze...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 14 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, konnten seit VZ 202...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung für die Abgeltungsteuer

Rn. 721 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 1053 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Stillhalterprämien werden erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert, wenn sie dem Stillhalter nach dem 31.12.2008 zufließen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens sowie des Halb-/Teileinkünfteverfahrens vor Einführung der Abgeltungsteuer

a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung der Abgeltungsteuer

Rn. 203a Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 52a Abs 1 EStG (aF bis 30.07.2014, inzwischen entfallen) werden Dividenden, die dem StPfl nach dem 31.12.2008 zufließen, mit der AbgSt besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgeltungsteuer-Einbehalt

Rn. 203c Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auf inländische und ausländische KapErtr wird die 25 %ige AbgSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 6 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 715 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Erträge, die der StPfl nach dem 31.12.2008 vereinnahmt, werden gem § 52a Abs 1 EStG (aF) erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 1053a Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Optionsgeschäfte unterliegen ausnahmslos der AbgSt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 203b Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG unterliegen auf Antrag nicht der AbgSt, wenn eine mindestens 25 %ige Beteiligung an der KapGes vorliegt oder der StPfl zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verwaltungsauffassung zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer

Rn. 203d Stand: EL 181 – ET: 06/2025 S BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt], insb Tz 1–3 zu Nachzahlungen und der einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge einer Limited Liability Company).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 716 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es gibt für Einnahmen aus Diskontbeträgen von Wechseln keine Ausnahmen von der AbgSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ...mehr