Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umw dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Ges und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Ges ist (grenzüberschreitende Hereinverschmelzung); übertragen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.3 Mehrseitiges Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. aus der Schiff- oder Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen sind nach deutschem Recht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im internationalen Kontext wird die Besteuerung allerdings, anders als bei gewerblichen Einkünften üblich, nicht an das Vorliegen einer Betriebsstätte geknüpft, sondern unterliegt eigenständigen Regelungen. Vor ...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.2 DBA

Gem. Art. 8 OECD MA werden die Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Binnenschiffen in dem Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung besteuert. Diesem Staat steht ein ausschließliches Besteuerungsrecht zu. Nach dem DBA wird damit grundsätzlich nicht nach dem Im- oder Export von Gütern oder Personen unterschieden. Nicht entscheidend ist damit auch der rec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4.2 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren

Rz. 73a Für den Ausschluss der Kulanzauskunft nach § 117 Abs. 3 Nr. 4 AO muss zu befürchten sein, dass durch die Preisgabe ein Schaden verursacht wird, der mit dem Zweck der Amtshilfe nicht zu vereinbaren ist. Dies muss im Einzelfall genau geprüft werden. Ist die schädliche Folge der Auskunft allein die richtige steuerliche Behandlung des Beteiligten im Ausland, so ist diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Mitteilung notwendiger Angaben bei Amtshilfeersuchen

Rz. 32 Ein Amtshilfeersuchen an eine ausländische Finanzverwaltung ist meist nur dann verständlich, wenn ihm mehr oder weniger umfangreiche Grund- oder Rahmeninformationen beigefügt werden, für die die Auskünfte erbeten werden. Diese Angaben verstoßen nicht gegen das Steuergeheimnis, da sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO befugt sind. § 117 Abs. 1 AO bezieht sich zwar für die Inan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Ausnahme: keine Wertverknüpfung (§ 21 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile wird nach der Einbringung das inl Besteuerungsrecht für die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Zweck der Vorschrift ist die Schaffung von Transparenz darüber, ob Unternehmen Steuern dort zahlen, wo sie eigentlich tätig sind (Merk/Poll in BeckOK HGB, § 342 Rz. 2 [1/2025]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342 Rz. 4 [9/2024]; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 2). Das soll nach Auffassung des Richtlinien- und Gesetzgebers Verzerrungen im Binne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4 Wahrung der öffentlichen Ordnung und des Geheimnisschutzes (Abs. 3 S. 1 Nr. 4)

Rz. 71 Die Hilfeleistung darf die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und andere wesentliche Interessen des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften nicht beeinträchtigen. Dies entspricht im Prinzip Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2017 und den meisten DBA-Amtshilfeklauseln.[1] Bei einer zu erwartenden Beeinträchtigung ist kein Raum für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.4.1 Auskunftsbeschaffung für den ersuchenden Staat bei einem dritten Staat

Rz. 60 Die Doppelbesteuerungs- und Amtshilfeabkommen sehen keine Verpflichtung der Vertragsparteien vor, auf Ersuchen der anderen Vertragspartei bei einem dritten Staat um Amtshilfe zu ersuchen. Die Fassungen der Großen Auskunftsklauseln (Rz. 26) sehen allerdings einen Austausch von Informationen, die für die "zur Verwaltung oder Anwendung des innerstaatlichen Rechts vorauss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Tax Information Exchange Agreements (TIEA)

Rz. 26a Die OECD veröffentlichte bereits im Jahr 2002 ein Musterabkommen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen (sog. Tax Information Exchange Agreement – TIEA [1]).[2] Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen werden i. d. R. mit solchen Staaten getroffen, mit denen kein DBA besteht. Auch wenn das Musterabkommen keine rechtsverb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.4 Dreiecksauskünfte

Rz. 83 Für Dreiecksauskunft ist danach zu unterscheiden, ob die deutsche Finanzbehörde als Behörde des Staates 2 vom Staat 1 gebeten wird, Informationen vom Staat 3 zu beschaffen, oder ob sie als Behörde des Staates 3 von den Behörden des Staates 2 um eine Auskunft gebeten wird, die im Endergebnis der Staat 1 haben möchte. In beiden Fällen wird eine Amtshilfe der deutschen F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.5 Automatischer Finanzkontenausgleich (Common-Reporting-Standard – CRS)

Rz. 26d Auf Basis der mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (Rz. 26c) entwickelte die OECD einen an diesen Standard angelehnten gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über d...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.2 Öffentliche Ordnung (ordre public)

Rz. 51 Wie Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2014 enthalten die meisten DBA eine Einschränkung für die Amtshilfeverpflichtung für den Fall, dass die Erteilung der erbetenen Auskunft der öffentlichen Ordnung (so im deutschen Text anstelle von "ordre public") widerspräche. Der Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist recht gering, da bereits die Abhängigkeit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4.1 Öffentliche Ordnung

Rz. 73 Wie Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2017 enthalten die meisten DBA eine Einschränkung für die Amtshilfeverpflichtung für den Fall, dass die Erteilung der erbetenen Auskunft der öffentlichen Ordnung (so im deutschen Text anstelle von "Ordre Public") widerspräche. Der Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist recht gering, da bereits die Abhängigkeit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art 13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen gewährte Leistungen (§ 65 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unter die in § 65 S 1 Nr 2 EStG genannten ihrer Zweckbestimmung nach vergleichbaren Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen fallen insb (vgl A 28.3 Abs 3 DA-KG 2024): die Kinderzulagen nach Art 67 Abs 1 Buchst b des Statuts der Beamten der EU, BFH v 13.07.2016, XI R 16/15, BStBl II 2016, 955, sowie des Anhangs VII zum Statut, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3.1 Gesetze und Verwaltungspraxis des ersuchenden Staates

Rz. 43 Umgekehrt braucht die deutsche Finanzbehörde nach den Klauseln entsprechend Art. 26 Abs. 3 OECD-Musterabkommen DBA 2014 auch keine Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen oder der Verwaltungspraxis des anderen Staates abweichen bzw. Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren des die Auskunft empfangenden Sta...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerlich transparente Gesellschaften

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei steuerlich transparenten Gesellschaften sollte darauf abgestellt werden, ob diese in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen können; eine alternative Zuordnung zu den Gebieten, in denen die in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehenden Gesellschafter der Ertragsteuer unterliegen können, ist nicht sachgerecht (Kliem/Rimmelsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4 Geheimnisschutz

Rz. 45 Ein Geheimnisschutz ist in den Abkommen üblicherweise in zweifacher Hinsicht vorgesehen: Zum einen verpflichten die Abkommen zur ausschließlichen steuerlichen Verwendung der ausgetauschten Informationen beim ersuchenden Staat, zum anderen erlauben sie dem ersuchten Staat und seinen Finanzbehörden, solche Informationen zu verweigern, die bestimmte Geheimnisse der Betro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1 Gegenseitigkeit (Abs. 3 S. 1 Nr. 1)

Rz. 68 Wie in den Fällen der Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen soll auch die Kulanzauskunft keine einseitige, sondern eine gegenseitige Hilfe sein. Das Hauptmotiv der Amtshilfebereitschaft jedes Staates für einen anderen ist die Erlangung der Bereitschaft auf der anderen Seite für die eigenen steuerlichen Zwecke. Verpflichtet sich die Bundesrepublik in ein...mehr

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ZErb 07/2025, Stiftungsrecht

Drittstaaten-Familienstiftungen: Erleichterungen für Stifter und Begünstigte in Deutschland Familienstiftungen sind nicht nur in Deutschland ein beliebtes Gestaltungsinstrument, sondern auch in anderen Ländern, wobei im anglo-amerikanischen Raum in erster Linie der Familientrust verbreitet ist. Wenn eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland errichtet wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Formelle GoB

Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschriften, die eine zuverlässige, systematische, lückenlose und im Ergebnis zuverlässige Abbildung gewährleisten sollen. Zu den Grundätzen über die Form der laufenden Buchungen und des JA sowie die Frist, innerhalb der sie zu fertigen sind, gehören Vorschriften über die Grundaufzeichnungen, die Belegsicherun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3 Umfang der Ermittlungspflicht der ersuchten Behörde

Rz. 41 Der Umfang der Ermittlungspflicht richtet sich wiederum zunächst nach dem Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarung. Die meisten Abkommen enthalten Einschränkungen, die dem Art. 26 Abs. 2 OECD-Musterabkommen DBA 2017 (oder früher: 1977, 1992, 2000, 2005, 2010, 2014) entstammen (vgl. Rz. 24). Liegen die ersuchten Informationen der Finanzbehörde nicht vor, so richtet sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.7 Verpflichtender Informationsaustausch zu verbindlichen Auskünften und verbindlichen Zusagen mit grenzüberschreitendem Bezug

Rz. 26f Ebenfalls im Zuge der Umsetzung des BEPS-Aktionsplans beschloss der Rat die Änderung der EU-Amtshilferichtlinie mit dem Ziel der Einführung eines automatischen Informationsaustausches innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide (Tax Rulings) und Vorabverständigungsverfahren über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement – A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2.1 EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 28 Das EU-Amtshilfegesetz v. 26.6.2013[1] gründet sich auf der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011[2] über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v. 19.12.1977.[3] Das EUAHiG setzt die EU-Amtshilferichtlinie v. 15.2.2011 in das nationale Recht um, die lt. § 2 Abs. 2 EUAHiG im deutschen St...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 (in der seit dem ATADUmsG geltenden Fassung)

„(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022, 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 2022, 3. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist.” Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausschluss deutscher Besteuerung bei Veräußerung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 250 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Tatbestandliche Voraussetzung der Entstrickungsbesteuerung ist hier, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der (späteren) Veräußerung des WG ausgeschlossen ist (zur Problematik dieses auf eine Rechtsfolge abstellenden Tatbestandsmerkmals s Rn 247). Veräußerung meint den entgeltlichen Wechsel in der perso...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zu zahlende Ertragsteuer (Abs. 2 Nr. 5 iVm. Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Anzugeben nach Abs. 2 Nr. 5 sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden Ertragsteuern (Basisangabe, s. BR-Drucks. 20/5653, 57). Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 3. Die zu zahlenden Ertragsteuern sollen danach dem laufenden Steueraufwand auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtszeitraums ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3 Begriff (Abs. 2)

Rz. 4 Im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens kommen die beteiligten Staaten oder Hoheitsgebiete zu einer gemeinsamen Einschätzung der steuerlichen Risiken bereits verwirklichter Sachverhalte in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren.[1] Das Risikobewertungsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das Elemente der Außenprüfung und des zwischenstaatliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Gewinnabgrenzungsregelungen des Art. 7 OECD-MA a. F.

Nach Art. 7 Abs. 1 des OECD-MA, dem die deutschen DBA i. d. R. folgen, wird das Besteuerungsrecht für gewerbliche Gewinne zwar grundsätzlich dem Sitzstaat eines Unternehmens zugewiesen, aber zugleich eingeschränkt, wenn eine Betriebsstätte in einem anderen Staat begründet wird. Zuordnungsprinzip Art. 7 Abs. 1 OECD-MA a. F. lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA

Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie z. B. ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6. Einzelfragen der Gewinnabgrenzung nach bisheriger OECD-Fassung in der Praxis

6.1 Zuordnung von Wirtschaftsgütern 6.1.1 Allgemeine Grundsätze Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten b...mehr