Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Sonstige Hinweise zur Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs durch das BEPS-Projekt der OECD

Die OECD hatte im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in diversen Gesetzen erfolgte, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillschweigend erfolgt. Das B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Neue OECD-Grundsätze zur Betriebsstättengewinnabgrenzung (AOA) und Anwendung des § 1 Abs. 5 AStG

7.1 Allgemeines Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: "Gewinne eines Unternehmens", insbesondere die Einhe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Problematik zweier Abgrenzungsregelungen

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten) war ursprünglich keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wurde und wird zumindest in einer ersten Stufe unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1–4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach zwar ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen und Bauaktivitäten verbundener Unternehmen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine originäre Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Grundsätze

Abweichend vom nationalen Recht, das den Vertreter in § 13 AO regelt, enthalten das OECD-MA bzw. die deutschen DBA auch das personelle Element der Betriebsstättenbegründung in Art. 5. Sowohl Kapitalgesellschaften, selbstständige Gewerbetreibende als auch Angestellte können als Vertreter i. S. d. Art. 5 Abs. 6 OECD-MA auftreten, es ist jedoch erforderlich (im Umkehrschluss aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.2 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten nach dem BEPS-Bericht und dessen Umsetzung

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der "Hilfs-Betriebsstätte" durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret 2 verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: Allg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Bedenken gegen uneingeschränkte Anwendung des AOA und Rechtsprechung

Bedenken gegen die Auffassung der Finanzverwaltung bestehen sowohl hinsichtlich der "geographischen Anwendung" – des ""Länderkatalogs"" als auch hinsichtlich der "sachlichen" Auswirkungen des § 1 Abs. 5 AStG. "Länderkatalog" – geographische Anwendung Die von der Finanzverwaltung vertretene pauschale Anwendung des AOA hinsichtlich aller OECD-Staaten erscheint allerdings problem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 ("SEVIC Systems"), vom 11.3.2004,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten

Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurden und nur der Vertragsab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: "Gewinne eines Unternehmens", insbesondere die Einheitsbetrachtung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Steuerpflichtigen ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Verfahren und Prüfschema

Im ersten Schritt ist eine Funktions- und Risikoanalyse zu erstellen, um damit die Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom übrigen Unternehmen abzugrenzen. Die identifizierten (maßgeblichen) Personalfunktionen bilden dann die Grundlage für die Zuordnung der positiven und negativen Vermögenswerte, des Dotationskapitals und de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5 Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Know-how, Patente etc.)

Bei der Nichtverrechnungspflicht von Nutzungsvergütungen handelt es sich um den größten Vorteil der Betriebsstätte vor der Tochterkapitalgesellschaft (zumindest bis 2005). Denn nach Rz. 17.4 des OECD-MAK 2000 sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern die Regelungen für Beziehungen zwischen nahe stehenden Unternehmen, z. B. für die Zahlung von Lizenzgebühren, nicht auf die Bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ist auf das nationale Rec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Gewinnermittlungsschema des § 1 Abs. 5 AStG ab 2013

In Fortsetzung des OECD Ansatzes ergibt sich aus § 1 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AStG nachfolgendes detailliertes Gewinnermittlungsschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.1 Allgemeines

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteuerungstatbestände w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Betriebsstätten ohne Personalfunktion (Serverbetriebsstätten, Windparks, Solarparks, Pipelines)

Für Betriebsstätten ohne Personalfunktion ergibt sich aus dem Gesetz bzw. der BsGaV keine eindeutige Lösung. Denn wesentliches Element der Gewinnabgrenzung nach dem AOA sind die maßgebenden Personalfunktionen, die für das wirtschaftliche Eigentum an Vermögenswerten sowie für die Risikoübernahme und die darauf basierende Gewinnallokation relevant sind. Die unmittelbare Anwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Umlageverträge des Gesamtunternehmens

Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 5.3). In Kostenbereichen, die nur einer indirekten Zuordnung zugänglich sind (z. B. Tz. 27 des OECD-MAK), wird eine derartige Aufteilung jedoch die einzig praktikable Möglichkeit sein. Sie wird deshalb z. B. ausdrücklich von der Finanzverwaltung im Rahmen der indirekten Methode[1] z. B. für die Zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen

Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. DBA. Praxis-Beispiel Kunstausstellung Das U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 "Treaty Override" im SEStEG ab 2006

Abweichend von den OECD-Grundsätzen der "Nichtverrechnung" insbesondere von Finanzierungs- und Lizenzaufwand sieht § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 12 KStG ab 2006 die Gewinnrealisierung eines marktüblichen Fremdvergleichsentgelts (als Entnahme oder Einnahme) vor. Insoweit stellt sich die Frage, ob ein wirksamer Treaty Override vorliegt, da sich aus der Gesetzesbegründung eine ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Die Änderung bei der Steuerentstrickung/-verstrickung nach dem ATADUmsG

Vgl. hierzu den gesonderten Beitrag Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1 Rechtslage bis 2006

6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.3 Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als Vertreter

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Grundsätze aus Abschnitt 4.5.2.2 auch für die Kapitalgesellschaft gelten müssen, da diese nur über ihre gesetzliche Vertreter tätig werden kann. Die Finanzverwaltung geht hingegen davon aus, dass der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft eine Vertreterbetriebsstätte begründen kann.[1] Nach der Rechtsprechung de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.9 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 BsGaV)

Für betriebsstättenbezogene Sachverhalte werden auf der Grundlage einer Funktions- und Risikoanalyse schuldrechtliche Beziehungen fingiert, die gegeben wären, wenn die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen jeweils rechtlich selbstständige Unternehmen wären. Die Definition stellt damit auf die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Geschäftsvorfalls ab. Nach Auffassung des B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Währungsfragen

6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.4 Wechselkursbedingte Wertsteigerungen zwischen Aktivierung und Zahlungseingang

Entstehen zwischen der Aktivierung einer Zinsforderung und der Zahlung der Zinsen wechselkursbedingte Wertsteigerungen, so unterliegen diese Gewinne der inländischen Besteuerung.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6 Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

6.6.1 Rechtslage bis 2006 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fristenberechnung

Die Betriebsstätte entsteht mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten am Ort der Bauausführung bzw. der Montageleistung. Hierfür genügen vorbereitende Arbeiten. Sie endet mit der Fertigstellung des Bauwerks. Für den Regelfall wird dies der Zeitpunkt der Abnahme sein. Der Begriff der Bau- und Montageleistungen bezieht sich auf die Erstellung von Bauwerken und Anlagen. Im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Zuordnung von Sicherungsgeschäften (§ 11 BsGaV)

Maßgebend ist hier die Personalfunktion, die für die Dienstleistung feststellbar ist.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 BsGaV)

Die (richtige) Zuordnung der Personalfunktion ist Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Zuordnung von Vermögenswerten und die Bestimmung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen. Für die Zuordnung der Personalfunktion muss zunächst festgestellt werden, welche Tätigkeiten in der Betriebsstätte bzw. mit einem sachlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Zuordnung von Wirtschaftsgütern

6.1.1 Allgemeine Grundsätze Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten bzw. dem Stammhaus genutzt werden. B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.4 Gesetzliche Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2010

Mit der Einfügung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 ist nun ausdrücklich gesetzlich klargestellt, dass unmittelbar die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte den Verlust des inländischen Besteuerungsrechts bedeutet und damit die Entstrickung auslöst. Es handelt sich um den sog. Hauptanwendungsfall, bei dem allein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Beschränkt sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies z. B. auch in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfolgen. Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte abkommensrechtlich immer eine Geschäftseinrichtung voraussetzt[1].mehr