Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 1 Systematische Einordnung

Das abkommensrechtliche Diskriminierungsverbot ist in Art. 24 OECD-MA geregelt und lässt sich unterteilen in ein Verbot der Diskriminierung nach der Nationalität[1], ein direktes Diskriminierungsverbot nach der Ansässigkeit[2] und ein Verbot indirekter Diskriminierung nach der Ansässigkeit des Stpfl.[3] Die Regelung gilt für sämtliche Steuerarten und nicht nur für die im DBA...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 2 Inhalt

Art. 24 Abs. 1 OECD-MA regelt, dass ein Vertragsstaat die Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats nicht nachteiliger besteuern darf als seine eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Umständen. Dies gilt auch für Steuervergünstigungen, die auf einem DBA des Vertragsstaats mit einem dritten Staat beruhen, soweit diese Vergünstigung auf die Staatsangehörigkeit abstellt.[1...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte eines im Inland ansässigen Stpfl. aus der Schiff- oder Luftfahrt und dem Betrieb von Binnenschiffen sind nach deutschem Recht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im internationalen Kontext wird die Besteuerung allerdings, anders als bei gewerblichen Einkünften üblich, nicht an das Vorliegen einer Betriebsstätte geknüpft, sondern unterliegt eigenständigen Regelungen. Vor ...mehr

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Schifffahrt/Luftfahrzeuge/B... / 2.2 DBA

Gem. Art. 8 OECD MA werden die Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Binnenschiffen in dem Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung besteuert. Diesem Staat steht ein ausschließliches Besteuerungsrecht zu. Nach dem DBA wird damit grundsätzlich nicht nach dem Im- oder Export von Gütern oder Personen unterschieden. Nicht entscheidend ist damit auch der rec...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 3 Praxisfragen

In der Praxis hat das Diskriminierungsverbot gem. Art. 24 Abs. 1 OECD-MA kaum Bedeutung, da es an das Gründungsstatut und nicht an die Ansässigkeit des Stpfl. anknüpft. Es gibt im nationalen deutschen Steuerrecht aber keine Regelungen, die auf das Gründungsstatut abstellen. Das Verbot der Diskriminierung von Betriebsstätten gem. Art. 24 Abs. 3 OECD-MA schützt insbesondere geg...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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REIT – ABC IntStR / 3 DBA

Abkommensrechtlich ist ein REIT regelmäßig als Immobiliengesellschaft zu qualifizieren, für die besondere Vorschriften bei der Veräußerung der Anteile gelten. Veräußerungsgewinne können gem. Art. 13 OECD-MA im Staat der Immobiliengesellschaft besteuert werden ("Veräußerungsgewinne"). Ausschüttungen eines REIT sind als Dividenden gem. Art. 10 OECD MA zu erfassen. Die für Divi...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 2 Inhalt

Die Freistellungsmethode soll verhindern, dass dieselben Einkünfte bei demselben Stpfl. sowohl im In- als auch im Ausland (und damit doppelt) besteuert werden. Diese Methode richtet sich regelmäßig an den Ansässigkeitsstaat; sie kann aber auch den Quellenstaat betreffen. In dem jeweiligen DBA ist die Freistellungsmethode regelmäßig im Methodenartikel[1] geregelt. Sie kann si...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Veräußerungsgewinne unterliegen im internationalen Steuerrecht Sonderregelungen. Die Besteuerungsrechte werden regelmäßig unabhängig davon verteilt, wo die Einkünfte aus laufender Tätigkeit besteuert werden können. Die DBA und das nationale Steuerrecht enthalten daher für Veräußerungsgewinne eigenständige Regelungen. Die von Deutschland abgeschlossenen DBA enthalten regelmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 2. Entwicklungen auf internationaler und auf OECD-Ebene

Rz. 2 [Autor/Stand] Anzeigepflichten in anderen Rechtsräumen. Anzeigepflichten für Steuergestaltungen bestehen in anderen Jurisdiktionen bereits seit geraumer Zeit. So kennen die USA schon seit 1984 entsprechende Regelungen, die zum Vorbild zur Einführung solcher Pflichten in Kanada und Großbritannien genommen wurden.[2] Diese können auch als Orientierungspunkt für die OECD ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Inhaltliche Zusammenfassung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Tätigkeit in anderem Steuerhoheitsgebiet

"... d) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet einer Tätigkeit nach, ohne dort ansässig zu sein oder eine Betriebstätte zu begründen; ..." Rz. 47 [Autor/Stand] Auffangbestimmung. Schließlich kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer Tätigkeit in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ergeben, ohne dass der betreffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 1. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Längerfristiger Trend zu Transparenz und Offenlegung. Die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fügt sich in eine größere, seit wenigstens zwei Jahrzehnten andauernde Entwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich grenzüberschreitender Sachverhalte. So haben die weltweiten Fisci wie auch internat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ansässigkeit in mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... b) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten sind gleichzeitig in mehreren Steuerhoheitsgebieten ansässig; ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Innerstaatliches Recht ausschlaggebend. Ferner kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer sog. Doppel- oder Mehrfachansässigkeit ergeben, d.h., ein oder mehrere an der Gestaltung Beteiligte müssen gleichzeitig in mehrere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Maßgebliche Betriebstättendefinition (Abs. 4)

"(4) Betriebstätte im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d ist sowohl eine Betriebstätte im Sinne des § 12 als auch eine Betriebstätte im Sinne eines im konkreten Fall anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung." Rz. 111 [Autor/Stand] Zweifache Betriebstättendefinition. § 138d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und d AO nehmen auf den Begriff der Betrieb...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Intermediär ist kein an der Steuergestaltung Beteiligter (Abs. 7)

"(7) Übt ein Intermediär im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich die in Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten aus, so gilt er nicht als an der Gestaltung Beteiligter." Rz. 161 [Autor/Stand] Intermediär ist nicht Beteiligter. Nach § 138d Abs. 7 AO gilt der Intermediär nicht als an der Gestaltung Beteiligter, wenn er ausschließlich die in § 138...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Betriebsstätten sind keine Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 OECD-MA

Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person (im Streitfall: Kapitalgesellschaft) sind als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA anzusehen. Sowohl die Systematik und der Wortlaut des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA als auch die mangelnde zivilrechtliche Rechtsfähigkeit einer Betriebsstätte sowie die fehlende Fäh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen GmbH: kein Arbeitgeber i.S.d. OECD-MA

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen. Hintergrund: Die in Deutschland ansässige GmbH ist über Zweigniederlassungen weltweit tätig. Die in den Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer hatten ihren Wohnsitz jeweils im Beschäftigungssta...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG OECD-Musterabkommen

Rz. 19 Die von Deutschland und anderen Vertragstaaten der OECD geschlossenen DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern folgen in weiten Teilen dem vom Steuerausschuss der OECD konzipierten Musterabkommen von 1966. Die letzte überarbeitete Neufassung des Musterabkommens wurde im Jahr 1982 vom Fiskalausschuss der OECD verabschiedet. 1987 wurde die deutsche Übersetz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Dänemark DBA-Dänemark

Rz. 126 Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 22.11.1995[1] handelt es sich – wie beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden – um ein "großes" Abkommen, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Griechenland

Rz. 22 Das Abkommen mit Griechenland vom 18.11.1910/1.12.1910[1] ist nur auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar, in denen der Erblasser die griechische oder deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Wohnsitz des Erblassers ist für die Angrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ohne Bedeutung. Die sachliche Anwendbarkeit beschränkt sich auf das durch Erbfall über...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeit selbstständiger Künstler fällt unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Einkünfte eines im Inland ansässigen Künstlers sind nach § 34d Nr. 3 EStG ausl. Einkünfte, wenn die künstlerische Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Die künstlerische Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Stpfl. führt nach § 49 Abs. 1 Nr...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.2 Reduzierung der Quellensteuer

Voraussetzung für die Reduzierung der Quellensteuer entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA ist, dass der Dividendenberechtigte eine im anderen Vertragsstaat ansässige Gesellschaft ist. Es darf sich nicht um eine Personengesellschaft handeln. Wird die Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehalten, kommt es daher insoweit nicht zur Reduzierung d...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.1 Überblick

Das internationale Schachtelprivileg enthält 2 Komponenten. Es führt zu einer Reduzierung der Quellensteuer im Quellenstaat, ggf. auch zu einem Abzugssatz von 0 %, entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA, und zur Freistellung der Dividende im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters. Diese zweite Komponente ist im OECD-MA nicht enthalten, sondern in Art. 23 des jeweilige...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 2 Inhalt

Art. 26 Abs. 3 OECD-MA verpflichtet die Behörden der betroffenen Staaten, sich zu bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel bei der Auslegung und Anwendung des jeweiligen DBA im Einvernehmen zu lösen. Das Konsultationsverfahren kann auch dazu benutzt werden, Lösungen für die Beseitigung der Doppelbesteuerung für Fälle zu finden, die im DBA selbst nicht behandelt sind. Ein Konsult...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 1 Systematische Einordnung

Dividenden werden entsprechend Art. 10 OECD-MA regelmäßig in dem Staat, in dem die ausschüttende Kapitalgesellschaft ansässig ist, der Quellensteuer unterworfen und auch im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters besteuert. Da auch der Gewinn der Kapitalgesellschaft, aus dem die Dividende gezahlt wird, der KSt unterliegt, tritt wirtschaftlich eine Dreifachbesteuerung ein. Ist...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 1 Systematische Einordnung

DBA sind grundsätzlich aus sich selbst heraus auszulegen, ohne Rückgriff auf das jeweilige nationale Recht (autonome Auslegung; "Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)"). Trotzdem können die Behörden bzw. Gerichte der beteiligten Staaten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, da die in den DBA verwendeten Begriffe häufig nicht definiert und teilweise auch nicht eindeutig sind. E...mehr

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Konsultationsvereinbarung –... / 3 Praxisfragen

Ob die Umsetzung der Konsultationsvereinbarungen in innerstaatliches Recht durch Rechtsverordnungen rechtlich wirksam ist, ist umstritten. Grundsätzlich können Gesetze, zu denen auch DBA gehören, durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dies bindet auch die Stpfl. und die Gerichte. Dazu ist aber nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, di...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.3 Missbrauchsregeln in DBA

Im OECD-MA ist keine allgemeine Missbrauchsregelung enthalten, jedoch wirkt der Begriff des Beneficial-Owner z. T. wie eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Besondere Vorschriften sind nur in einigen DBA enthalten. Beispiele sind etwa Art. 45 Abs. 2 Buchst. a DBA-Dänemark und Art. 43 Abs. 2 Buchst. a DBA- Schweden. Nach Art. 23 Abs. 1 DBA Niederlande bleibt die Anwendung ...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genussrechte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Für die Besteuerung grundlegend ist die Unterscheidung zwischen beteiligungsähnlichen und nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten, wobei es nach deutschem Recht keine Rolle spielt, ob die Genussrechte verbrieft sind oder nicht. Beteiligungsähnlich sind Genussrechte, wenn der Genussrechtsinhaber am Gewinn und am Liquidationsvermögen beteiligt ist; beide Voraussetzungen müss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr