Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, geltend gemacht werden, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. (2) Der Gläubiger kann zugleich beantragen, den Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten zu verur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungs-/Erfüllungsort.

Rn 23 Der Leistungsort bestimmt sich nach § 269. Erfüllungsort idS wird häufig der Ort sein, an dem das Werk nach dem Vertrag herzustellen ist. Zwingend ist das indes nicht. So fallen Herstellungsort und Ablieferungsort auseinander, wenn der Unternehmer das Werk im eigenen Betrieb herstellen soll und zusätzlich die Verpflichtung übernommen hat, das fertige Werk dem Besteller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Besteller und Unternehmer.

Rn 18 Die Parteien eines Werkvertrages bezeichnet das Gesetz als Besteller und Unternehmer, die VOB/B als Auftraggeber und Auftragnehmer. Besteller ist derjenige, dem ggü sich der Unternehmer zur Erbringung einer Werkleistung verpflichtet hat. Gibt es mehrere Besteller, so sind diese im Hinblick auf die geschuldete Werkleistung zumeist Mitgläubiger iSd § 432 (s dort) und bzg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kein Ausschlusstatbestand.

Rn 6 Nach I 2 soll das Leistungsverweigerungsrecht entfallen, wenn die Gegenleistung bewirkt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Das ist für das Bewirken der Gegenleistung selbstverständlich: Dann handelt es sich ja auch nicht mehr um eine Vorleistung. Für die Sicherheitsleistung gelten die §§ 232 ff; nach §§ 232 II, 239 genügt also (anders als nach § 273 III 2) auch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis des Arbeitgebers auf Meldepflicht (§§ 2, 38 SGB III).

Rn 100 Nach § 2 II 2 Nr 3 SGB III ›soll‹ der ArbG den ArbN über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III) informieren, eine Verletzung führt jedoch nicht zur Schadensersatzpflicht (BAG NZA 05, 1406 [BAG 29.09.2005 - 8 AZR 571/04]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Rn 12 Der Inhalt der Unterrichtung ist durch das nach Art 247 § 1 II 2 EGBGB zwingend zu verwendende ESIS-Merkblatt (Anl 6 zum EGBGB) vorgegeben. Bei Immobiliarförderdarlehen hat der Darlehensgeber auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b 2) lediglich über die Hauptmerkmale des Kredits, Zinssatz u andere Kosten sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Nießbraucher erwirbt das Eigentum auch an solchen Früchten, die er den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder die er deshalb im Übermaß zieht, weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist. 2Er ist jedoch, unbeschadet seiner Verantwortlichkeit für ein Verschulden, verpflichtet, den Wert der Früchte dem Eigentümer bei der Beendi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Haftungsverhältnisse in den Jahresabschlüssen Dritter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vorschriften ebenso wie die folgende Kommentierung beziehen sich auf die RL aus der Sicht des Verpflichteten aus einem Haftungsverhältnis (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn. 6). Zunächst soll hier aber die Behandlung von Haftungsverhältnissen in den JA der anderen an solchen Rechtsgeschäften Beteiligten (Begünstigten)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Relevanz bei Außen-GbR.

Rn 7 Mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (mit eigenem Vermögen und eigenen Verbindlichkeiten) hat der BGH zugleich die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR wie im Falle der OHG (§§ 128–130 HGB) festgeschrieben und damit einen langjährigen Streit zwischen den Anhängern der früher herrschenden Doppelverpflichtungstheorie und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verpflichteter.

Rn 136 Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung der gesamten Mietsache trifft den Vermieter. Sie kann auf einen Mieter – auch unbegrenzt – individualvertraglich übertragen werden (BGH NJW 02, 2383, 2384 [BGH 05.06.2002 - XII ZR 220/99]; Rostock OLGR 09, 933). Dies gilt va für die Wohnraum- (Naumbg NJW-RR 00, 823; BayObLG NJW-RR 97, 1371) und Gewerbemiete (Rost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Tatbestände des I 1 Nr 1–3 setzen sämtlich die Lieferung bzw den Bezug von beweglichen Sachen aufgrund von Kauf- o Werklieferungs-, nicht Werkverträgen voraus (BGHZ 97, 127, 131; BGH NJW 06, 904, Rz 16; aA Bülow/Artz Rz 6). Daran fehlt es bei Bestellung von Internet-Zeitschriften, der Inanspruchnahme eines E-Mail-Service sowie bei Verträgen über die regelmäßige Erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Beerdigung vorgenommen (etwa als Familienangehöriger oder aus GoA, §§ 677, 679 – BGH NJW 12, 1648 mit Anm Zimmer) und deren Kosten getragen hat. Wurden die Kosten von einem Bestattungsberechtigten, der aber nicht Erbe geworden ist, getragen, so steht ihm gegen den/die Erben ein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten zu (zur Höhe bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, GewSchG § 4 GewSchG – Strafvorschriften.

Gesetzestext 1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbarenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abwägungsregeln.

Rn 10 Auf der Grundlage des unter a) Gesagten haben sich folgende (s Stoffels Rz 484 ff) Abwägungsregeln herausgebildet (unangemessen +, nicht –): Summierungseffekt/›Klauselinfektion‹ von nachteiligen Klauseln iVm benachteiligender Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel (+BGH NJW 07, 997 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]; 03, 2234 [BGH 14.05.2003 - VIII ZR 308/02]) oder Indivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maschinell lesbar.

Rn 6 Ua § 130a verwendet den Begriff ›elektronisches Dokument‹. § 702 II behandelt für das Mahnverfahren den Umgang mit Dokumenten in einer ›nur maschinell lesbaren Form‹. § 702 II geht als Spezialregelung zu § 130a vor. § 702 II 1 weist es dem Gericht zu, die Konditionen zu bestimmen, Rn 10. Rn 7 Nicht ›nur maschinell lesbar‹ ist der Antrag auf eingeführtem Papierformular (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die Rechtsverordn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Billigkeitsmaßnahmen

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Einbehalt kann weder gestundet (§ 222 AO) noch erlassen (§ 227 AO) werden (H 38.1 LStH 2023 "LSt-Abzug"; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 38 EStG, Rz 4 (21. Aufl); Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 44 (Oktober 2021); Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 10 (April 2003)). Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Werkdienstwohnung.

Rn 12 Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkwohnung kann nicht selbstständig aufgekündigt werden (BAG WuM 90, 284 [BAG 23.08.1989 - 5 AZR 569/88]). Werkdienstwohnungen sind idR Bestandteil des Arbeitsvertrages (LAG München v 11.4.06, 6 Sa 1195/04). Zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl BAGE 124, 92 [BAG 18.09.2007 - 9 AZR 822/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gesetzeszweck.

Rn 2 Absatz 1 regelt, auf welchem Weg elektronische Dokumente elektronisch zugestellt werden können. In elektronischer Form können sie nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. Das schließt nach der Gesetzesbegründung nicht aus, dass elektronische Dokumente ausgedruckt und in Schriftform gem § 175 oder § 176 zugestellt werden können. Mit dem neuen Abs 2 wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer kann den Betreuten nicht vertreten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Informationspflichten, II.

Rn 3 Der Unternehmer hat den Verbraucher über die in Art 246 EGBGB aufgeführten Punkte zu informieren, II 1. Wie sich aus II 3 ergibt, gilt dies nur für Verträge im stationären Handel, die sich nicht auf Finanzdienstleistungen beziehen. Die Informationspflichten nach II 1 erscheinen bei Verträgen über Finanzdienstleistungen insgesamt nicht passend, zudem bestehen in diesem B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Insolvenzverwalter.

Rn 59 Das bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete und fällige Hausgeld ist nach § 38 InsO einfache Insolvenzforderung (BGH NJW 11, 3098 Rz 8; 94, 1866); bereits entstandene, aber noch nicht fällige Hausgeldansprüche gelten mit Insolvenzeröffnung als fällig (§ 41 InsO). Auch eine noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossene Sonderumlage – gleich welche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1588 BGB

Zusammenfassung § 1588 BGB0 Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts nicht berührt. Rn 1 Staatliches und kirchliches Eherecht sind voneinander unabhängig. Die Vorschrift stellt dies klar und schließt damit jede weitere dahingehende kollisionsrechtliche Prüfung aus. Nach dem Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stellvertretung.

Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseits können dem Dritte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliche Lasten.

Rn 3 2 führt – wie auch §§ 2126, 2379 (s dort) – den Begriff der außerordentlichen Lasten als Regulativ des Aufwendungsersatzes für den Fall gezogener und verbleibender Nutzungen ein. Außerordentliche Lasten sind demnach nur solche Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Sache, die weder laufende Ausgaben iRd Nutzung darstellen, noch regelmäßig wiederkehren. Wie die Verknü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Herausgabepflicht des Vorerben (Rechtsgrundlage: § 2130 I 1) beschränkt sich auf den Überrest (§ 2138 I). Dies sind die beim Nacherbfall tatsächlich in der Hand des Vorerben noch vorhandenen Nachlassbestandteile einschließlich noch vorhandener Surrogate (BGH NJW 99, 515 [BVerwG 16.07.1998 - BVerwG 7 C 36/97]), beides in dem Zustand, in dem sie sich beim Nacherbfall ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Valuta- und Deckungsverhältnis.

Rn 4 Kommt der Angewiesene der Aufforderung des Anweisenden nach, eine Zuwendung an den Dritten als Anweisungsempfänger zu erbringen, werden zwei Leistungen erbracht: Im Valutaverhältnis eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger und im Deckungsverhältnis eine Leistung des Angewiesenen an den Anweisenden (Simultanleistung). In dem zwischen Anweisendem und Anwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verfügungen.

Rn 42 Die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts berührt grds nicht die Wirksamkeit der abstrakten Erfüllungsgeschäfte (BGH NJW 73, 615 [BGH 03.10.1972 - VI ZR 135/71]; 90, 385 [BGH 03.10.1989 - XI ZR 154/88]; 01, 1129 [BGH 19.01.2001 - V ZR 437/99]). Ausnahmsweise wird von der Rspr eine Geschäftseinheit zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft anerkannt (BGH NJW 67,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietvertrag.

Rn 16 Von der Sondererbfolge, bei der der Rechtsnachfolger zum Erben und der vererbte Gegenstand zum Nachlass gehört, ist die Rechtsnachfolge in einzelne Rechte des Erblassers zu unterscheiden: Nach §§ 563 ff treten, unabhängig von der Erbfolge, der Ehegatte, der Familienangehörige oder der Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem Mieter in einer Wohnung le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtstyp.

Rn 1 Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Systematisch stellt er eine Dienstbarkeit dar, daneben bestehen die Grunddienstbarkeit, §§ 1018–1029, sowie die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090–1093. Er unterscheidet sich von den anderen durch die umfassende, auf Ziehung der gesamten Nutzungen gerichtete Befugnis. Er ist das einzige dingliche Recht, das an allen Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um dem Gläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern, gewährt ihm das Gesetz in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Rechenschaftslegung. § 259 bestimmt, wie die Rechenschaftspflicht zu erfüllen ist, um formell wirksam zu sein, begründet den Anspruch aber nicht. Durch die in § 259 normierte Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlage und Reform.

Rn 1 § 312j geht zurück auf die Art 8 II und III VRRL, s dazu Vor §§ 312 ff Rn 3. Art 8 II VRRL wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBl I 1084), in Kraft getreten am 1.8.12 umgesetzt (sog ›B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schuldrechtliche Verpflichtungsverträge.

Rn 4 Das Erfordernis ›aus einem Vertragsverhältnis‹ ist weit auszulegen und schon dann erfüllt, wenn die Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Vertrag steht und aus dem Vertragsverhältnis herrührt (BGHZ 188, 85 Tz 26 mwN). Deshalb werden von § 29 nicht nur alle Ansprüche aus schuldrechtlichen Verpflichtungsverträgen erfasst (BGHZ 132, 105, 109), sondern auch gesetzliche Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch.

Rn 4 Das Pflichtteilsrecht ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und Erblasser bereits zu dessen Lebzeiten besteht, dessen Tod überdauert und sich mit seinen Erben fortsetzt. Es zeitigt schon zu Lebzeiten des Erblassers Rechtswirkungen (vgl §§ 311b V, 1643, 1822 Nr 1, 2281 I Hs 2, 2346 II; BGH NJW 58, 1964 [BGH 01.10.1958 - V ZR 53/58]) und kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1111 BGB – Subjektiv-persönliche Reallast.

Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nichtübertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden. Rn 1 Korrespondierend mit § 1110 verbietet die Norm die Umwandlung einer persönlichen Reallast in eine subjektiv-d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streitwert.

Rn 43 Die Klageschrift soll den Streitwert angeben, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Bei der Zahlungsklage entfällt die Verpflichtung zur Angabe des Streitwertes stets und auch bei Rechtsstreitigkeiten für die eine besondere Zuständigkeit des Gerichts besteht (vgl zB § 19 I BNotO; § 29a ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Maßnahmen (II/IV).

Rn 3 Aufgrund der Erfahrungen mit der Insolvenz von Thomas Cook (BTDrs 19/28172, 1) wurde das bisherige Versicherungsmodell teils abgelöst durch die für ab 1.11.21 geschlossene Verträge (Art 229 § 56 I EGBGB) geltende Vorgabe, dass größere Veranstalter einen Absicherungsvertrag mit einem Reisesicherungsfonds zu schließen haben (II 1; Rn 1 ). Das Fondsvermögen, in das die Vera...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermessen.

Rn 2 Nach dem Wortlaut der Regelung kann das Familiengericht einem minderjährigen Beteiligten in Adoptionssachen einen Verfahrensbeistand bestellen, sofern dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Das Ermessen kann sich zu einer Verpflichtung verdichten. Insb ist die Bestellung eines Verfahrensbeistandes erforderlich, wenn das Interesse des minderjährigen Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weitere Nutzung des digitalen Produkts, I.

Rn 2 Eine Rückübermittlung des Geleisteten ist im Kontext digitaler Produkte nur dann sinnvoll, wenn dieses auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt worden war (§ 327o V 1). Daher enthält I 1, der Art 17 I DIRL umsetzt, die Verpflichtung des Verbrauchers, nach der Vertragsbeendigung die weitere Nutzung des digitalen Produkts und dessen Weitergabe zu unterlassen. Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 6 Verbotswidrig begebene Wechsel u Schecks begründen zwar grds eine wirksame wertpapierrechtliche Verbindlichkeit (München ZIP 04, 991, 992; Bülow/Artz Rz 25). Die schuldrechtliche Verpflichtung zur Begebung eines Wechsels o Schecks sowie eine damit verbundene Sicherungsabrede sind aber nichtig (§ 134; Staud/Kessal-Wulf Rz 32; Müller WM 91, 1781, 1786). Die Wirksamkeit de...mehr