Rn 12

Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkwohnung kann nicht selbstständig aufgekündigt werden (BAG WuM 90, 284 [BAG 23.08.1989 - 5 AZR 569/88]). Werkdienstwohnungen sind idR Bestandteil des Arbeitsvertrages (LAG München v 11.4.06, 6 Sa 1195/04). Zu Besonderheiten im öffentlichen Dienst vgl BAGE 124, 92 [BAG 18.09.2007 - 9 AZR 822/06]. § 576 I Nr 2 setzt voraus, dass der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, so dass eine Überlassung nach der Art der Arbeitsleistung erforderlich ist (typischer Fall: Rufbereitschaft bei Wachpersonal, Sicherheitsdienst). Bei der Prüfung, ob eine funktionsgebundene Wohnung vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (LG Kiel WuM 86, 218 [LG Kiel 12.02.1986 - 1 S 173/85]).

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