Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Dienstbarkeiten ermöglichen den vorteilhaften Gebrauch einer Immobilie durch die Nutzung eines anderen Grundstücks bzw die Nutzungsbeschränkung für ein anderes Grundstück mit dinglichem Schutz. Die aus dem Grundeigentum des dienenden Grundstücks resultierenden Befugnisse werden beschränkt. Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff, und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 109...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung lässt unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 351 AEUV die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung oder eines Beschlusses nach Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betreffen, die in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine ausländische Entscheidung ist nicht vollstreckbar, wenn sie nicht anzuerkennen ist. (2) 1Soweit die ausländische Entscheidung eine in § 95 Abs. 1 genannte Verpflichtung zum Inhalt hat, ist die Vollstreckbarkeit durch Beschluss auszusprechen. 2Der Beschluss ist zu begründen. (3) 1Zuständig für den Beschluss nach Absatz 2 ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontokorrentvorbehalt.

Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zulässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr von der Rspr anerkannt, auch bei Vereinbarung durch AGB (BGHZ 42, 53, 58 f; 125, 83, 87; BGH NJW 78, 632; BRHP/Faust Rz 35; zur Kritik s MüKo/Wes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 36. Immaterialgüterrechte (Abs 1, 2, 4).

Rn 35 Das Immaterialgüterrecht, also das Urheber-, Patent-, Erfindungs- und Markenrecht ist weitgehend durch internationales Einheitsrecht geregelt (dazu Staud/Magnus Art 4 Rz 531; MAHIntWirtR/Brödermann Rz 588–597). Für die zu schützenden Rechte gilt grds das Recht des Schutzlandes (vgl BGHZ 126, 252; 136, 380). Für Fragen des Urhebervertragsrechts gilt stattdessen das Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 7 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert § 14 IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. I 1 Nr 3.

Rn 17 Erfasst sind Verträge, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde. Unter welchen Vorausse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenseitige Unterrichtungspflicht (Abs 2).

Rn 35 Die Vorschrift entspricht § 313 IV und enthält die wechselseitige Verpflichtung zur Mitteilung bei unterschiedlicher Zuständigkeit von dem nach § 167 I für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung bzw freiheitsentziehenden Maßnahme zuständigen Gericht und dem Gericht, bei dem eine Vormundschaft oder eine die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 7 Zwar ist jeder Ehegatte – abgesehen von den Einschränkungen der §§ 1365, 1367, 1369 – frei, über sein Vermögen frei zu verfügen. Gewisse illoyale Verfügungen, durch die der Ehegatte sein Vermögen willkürlich und unredlich geschmälert hat, werden jedoch als ungeschehen betrachtet, um auf diese Weise den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen zu erhalten. Das ist nicht de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Abführung des ganzen Gewinns; "Gewinnabsaugung" auf der Vorstufe des Jahresüberschusses

Tz. 451 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das StR stellt neben die hr-lichen Anforderungen weitere Vorschriften, die für die stliche Anerkennung eines GAV beachtet werden müssen. Hierzu gehört zunächst, dass nach § 14 Abs 1 S 1 KStG der ganze Gewinn, das ist der hr-lich zulässige Höchstbetrag, abgeführt werden muss (s Tz 356ff). Eine geringere Abführung gefährdet ebenso wie eine Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechnungslegung.

Rn 3 Zusätzlich muss der Betreuer beim Ende der Betreuung (§ 1870) oder einem Betreuerwechsel ein Bestandsverzeichnis in Form einer Schlussrechnung (II–IV) erstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Berechtigte nach I dies vom Betreuer ausdrücklich verlangt (II 1). Diese Einschränkung soll eine Erleichterung für die Arbeit der Betreuer in den Fällen darstellen, wo ohnehi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auftrag oder ein ähnliches Rechtsverhältnis.

Rn 6 Nach § 775 I muss im Innenverhältnis zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen (Auftragnehmer) ein Auftrag oder eine Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen (s § 765 Rn 7). Die Norm ist ferner auf folgende auftragsähnliche Rechtsverhältnisse anzuwenden: (1.) die entgeltliche Geschäftsbesorgung (BGH NJW 00, 1643); (2.) die Bürgschaft eines ausscheidenden Gesellschafters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungen.

Rn 3 Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer. Es muss sich einerseits um Vorgänge handeln, die für das Vermögen von Bedeutung sind (BGHZ 38, 302) und sich negativ darauf auswirken (nicht: eigene Arbeitskraft oder Zeit). Andererseits ist die Freiwilligkeit erforderlich, dadurch unterscheiden sich Aufwendungen von Schäden. Die Freiwilligkeit wird durch eine Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Das Papier muss eine Forderung verbriefen und durch Indossament übertragen werden. Ausdrücklich erfasst § 831 die Forderung aus einem Wechsel, Art 11 I WG, einschl eines unvollständigen Wechsels (Blankowechsel, Art 10 WG). Bei einem Blankowechsel wird entspr §§ 831, 857 die Befugnis mitgepfändet, die Urkunde durch Ausfüllen zu vervollständigen (LG Darmstadt DGVZ 90, 157...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Anordnung der Gesamtschuldnerschaft.

Rn 10 § 427 enthält für die gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung eine Auslegungsregel zugunsten der Gesamtschuldnerschaft. Gesetzlich angeordnet wird sie bei Unteilbarkeit der Leistung (§ 431), für die gemeinsame deliktische Verantwortlichkeit (§§ 830, 840); ferner in §§ 42 II 2, 53, 54 2, 86 1, 88 3, 89 II, 546 II (Celle NJW 53, 1474, 1475), 613a II, 651b II, 769, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der sachliche Anwendungsbereich beschränkt sich bzgl der Verpflichtung zum LSt-Abzug auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn, s Rn 21 f; Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 20 (Oktober 2021)). Der persönliche Anwendungsbereich umfasst zum einen Arbeitslohn zahlende inländische ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1, S 2 ESt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 40 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts].

Gesetzestext Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Abs 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Abs. 1 Satz 2 und § 168 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsgegner.

Rn 3 Schuldner kann nur sein, wer eine Schenkung iSv § 2325, die nicht unter § 2330 fällt, vom Erblasser erhalten hat. Grds haftet von mehreren Beschenkten nur der, dessen Schenkung später vollzogen wurde (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]); auf den Zeitpunkt des Schenkungsversprechens kommt es nicht an (Hamm NJW 69, 2148 [OLG Hamm 25.04.1969 - 6 U 300/6...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abschrift.

Rn 8 Die Abschrift ist von den Vertragsschließenden so zu unterzeichnen, dass ihre Identität erkennbar ist (I 1 Nr 1). Eine Namensunterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Ausreichend ist auch ein sonstiges Handzeichen (vgl BTDrs 17/12637, 55). Aus dem Wortlaut von I 1 Nr 1 (›wurde‹) ergibt sich, dass die Abschrift schon unterschrieben sein muss, wenn sie dem Verbraucher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsrecht.

Rn 18 II, ergänzt durch §§ 356c, 357c, räumt dem Verbraucher mit den Einschränkungen (III) aus § 491 II, III 2 u IV ein Recht zum Widerruf (§ 355) seiner Vertragserklärung über eine Erwerbs- o Bezugsverpflichtung ein. Dieses kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Verbraucher den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann (BGH NJW-RR 90, 1011; NJW 90, 3144)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm gibt einen Anspruch auf Auskunft über das End- und das Anfangsvermögen. Daneben kann auch Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung beansprucht werden, wobei dieser Anspruch schon nach erfolgter Trennung geltend gemacht werden kann. Auf Verlangen sind zum Ausgleich des Informationsgefälles (BGH FamRZ 22, 684) die entsprechenden Belege vorzulegen. Da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Im Interesse einer voll integrierten und vollautomatischen Abwicklung von Zahlungsvorgängen, aber auch zur Gewährleistung von Rechtssicherheit muss der vom Zahler übermittelte Zahlungsbetrag dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers ungekürzt gutgeschrieben werden. Während sich I mit der Abwicklung bis zum Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reisevermittlers aus § 651v Absatz 1 Satz 1. (2) Dem Reisenden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ungerechtfertigte Bereicherung.

Rn 15 Fällt aufgrund der Nichtigkeit des Grundgeschäfts der Rechtsgrund weg, ist das Schuldversprechen kondizierbar (BGH NJW-RR 99, 573, 574 f [BGH 30.11.1998 - II ZR 238/97]; NJW 00, 2501, 2502 [BGH 18.05.2000 - IX ZR 43/99]; Grüneberg/Sprau Rz 11; Staud/Marburger Rz 23; MüKo/Habersack Rz 47). Dasselbe gilt, wenn das Grundgeschäft nachträglich durch Tilgung oder Aufrechnung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, vor welchen Gerichten Anwaltszwang besteht und welche Personen sich in einem gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Soweit diese Verpflichtung besteht, spricht das Gesetz von einem Anwaltsprozess (Gegenbegriff: Parteiprozess, § 79). Die Vorschrift dient zum einen dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vorenthalten der Nacherfüllung (Nr 8b dd).

Rn 66 Nr 8b dd verbietet es, die Nacherfüllung (§§ 437 Nr 1, 634 Nr 1) von der vorherigen Zahlung des Kunden abhängig zu machen, und verhindert so eine klauselartige Erweiterung der Leistungsverweigerungsrechte des Verwenders. Zulässig sind aber Klauseln, die formularmäßig die Zahlung des Kaufpreises bzw der Vergütung Zug-um-Zug gegen Vornahme der Nacherfüllung vorschreiben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht ausreichender Barlohn (§ 38 Abs 4 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 38 Abs 4 EStG ist im Zusammenhang mit § 38 Abs 3 EStG zu sehen. Der Anspruch des Staates auf LSt ist ein Geldleistungsanspruch, der regelmäßig aus dem (Brutto-)Barlohn des ArbN befriedigt wird. Der ArbG ist jedoch nur dann in der Lage, seiner Verpflichtung zum Einbehalt der LSt nachzukommen, wenn der von ihm zu zahlende B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kontaktpflege (III).

Rn 4 III entspricht dem bisherigen § 1793 Ia und korrespondiert mit dem Recht des Mündels auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund (§ 1788 Nr 3). Lebt der Mündel bei einer Pflegeperson oder in einer Einrichtung, ergibt sich allerdings aus der Verpflichtung und Berechtigung zum persönlichen Kontakt nach III keine Berechtigung zum Betreten von Haus und Grund der Pflegeperson o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Umstände.

Rn 46 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto erfasst:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2207 BGB – Erweiterte Verpflichtungsbefugnis.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll. 2Der Testamentsvollstrecker ist auch in einem solchen Falle zu einem Schenkungsversprechen nur nach Maßgabe des § 2205 Satz 3 berechtigt. Rn 1 Die Vorschrift bezeichnet die äußerste Grenze, bis zu der der Erblasser in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 90 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Casper (2020), Baumbach/Hefermehl: Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht des Zahlungsverkehrs, 24. Aufl., München. Castan (1990), Rechnungslegung der Unternehmung, 3. Aufl., München. Fey (1989), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Voraussetzung für einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung ist stets, dass eine in formaler Hinsicht vollständige Auskunft erteilt wurde. Wenn Grund zur Annahme besteht, die Rechnungslegung sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden, so ist es Sinn und Zweck der eidesstattlichen Erklärung, diese zu berichtigen oder zu vervollständigen (BGH NJW-RR 0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden auf Antrag die ordentlichen Gerichte. 2Das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 7 Der Vorsitzende schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist (Abs 4). Die Erörterung mit den Parteien kann dabei aufgrund der Möglichkeit zur Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftstücke nach § 137 III 1 kurz gehalten werden. Eine Verpflichtung der Parteien zur Erörterung der Vollständigkeit besteht nicht (MüKoZPO/Wagner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 46 Brüssel IIb-VO – Zwecks Vollstreckung vorzulegende Unterlagen.

Gesetzestext (1) Soll in einem Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 vollstreckt werden, so hat die die Vollstreckung betreibende Partei der für die Vollstreckung zuständigen Behörde Folgendes vorzulegen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Wege der einstweiligen Anordnung kann bereits vor der Geburt des Kindes die Verpflichtung zur Zahlung des für die ersten drei Monate dem Kind zu gewährenden Unterhalts sowie des der Mutter nach § 1615l Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Betrags geregelt werden. (2) Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind kann der Antrag auch durch die Mutter gestellt wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwischenverfügung/Aussetzung.

Rn 23 Enthält der Antrag behebbare Mängel, ist analog § 18 I 1 GBO der Erlass einer Zwischenverfügung geboten (BayObLG FamRZ 90, 101; 01, 35; NJW-RR 03, 297; KG DNotZ 55, 408, 411; MüKo/Grziwotz Rz 61, 73, 108; Staud/Herzog Rz 331). Denn das Nachlassgericht hat dem Antragsteller nach § 28 I–III FamFG und in Umsetzung des Amtsermittlungsgrundsatzes Gelegenheit zu geben, inner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Unentgeltliche Leistungen (Abs 2 S 3 Nr 2).

Rn 23 Unentgeltliche Leistungen, die über gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Wertes hinausgehen, sind ebenfalls anzugeben, gleichgültig an wen sie erfolgt sind. Der Zeitraum bezieht sich hier sogar auf die letzten vier Jahre vor dem Termin und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft. Auch hier geht es um die Information im Hinblick auf denkbare Anfechtungen nach dem A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abholen und Zurückbringen.

Rn 44 Das Abholen und Zurückbringen des Kindes ist Aufgabe des Umgangsberechtigten (Nürnbg FamRZ 99, 1008; Zweibr FamRZ 82, 531; 98, 1465; Frankf FamRZ 88, 866; J/H/A/Rake § 1684 Rz 39; Staud/Rauscher § 1684 Rz 214). Den sorgeberechtigten Elternteil trifft über selbstverständliche Vorbereitungshandlungen in der eigenen häuslichen Sphäre hinaus grds keine Verpflichtung an der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlungen bewirken, Leistungen entgegennehmen.

Rn 20 Der Verw muss sämtliche bestehenden Geldverpflichtungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemE zusammenhängen, erfüllen (BTDrs 19/22634, 47). Bei den Verpflichtungen handelt sich um vertragliche, aber auch öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Abgaben. Gemeint sind ferner Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Aufopferungsansprüche. Rn 21 Vor ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verwahrung.

Rn 11 Durch den Zweck (Überlassung des Gebrauchs) unterscheidet sich die Miete von der Verwahrung (§§ 688 ff) und dem handelsrechtlichen Lagergeschäft (§§ 467 ff HGB). Denn der Verwahrer hat die ihm übergebene bewegliche Sache zu verwahren, also in Obhut zu nehmen (zB Tiere, LG Ulm NJW-RR 04, 854 [LG Ulm 19.04.2004 - 1 S 184/03]); er darf sie nicht benutzen. Miete erschöpft ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Ansprüche, die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis gegeneinanderzustehen, sind nicht übertragbar. 2Ausgenommen sind die einem Gesellschafter aus seiner Geschäftsführung zustehenden Ansprüche, soweit deren Befriedigung vor der Auseinandersetzung verlangt werden kann, sowie die Ansprüche auf einen Gewinnanteil oder auf dasjenige, was dem Gesellschafter be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist ausgeschlossen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung.

Rn 21 Der Gesetzgeber hat die Vorgabe der VerbrGKRL, die auch in der WKRL weiterhin enthalten ist, dass der Käufer zwischen beiden Arten der Nacherfüllung auswählt, für alle Kaufverträge übernommen (BTDrs 14/6040, 231). Die Entscheidung wird zu Recht kritisiert (BRHP/Faust Rz 16.1). Sie ist schon wegen der größeren Sachnähe des Verkäufers nicht gerechtfertigt. Dogmatisch ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärt, der Ausdruck Anfechtung nicht verwendet werden. Erforderlich ist eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, dem der Anfechtungsgegner unzweideutig entnehmen kann, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll (BGHZ 88, 245; 91, 331 f; NJW-RR 95, 859; 02, 380). Die Abgrenzung ist unp...mehr