Rn 46

In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind auch ehe- bzw familienbedingte Verbindlichkeiten des Angehörigen (allgemeiner Stöber/Rellermeyer Rz C.270). Einfluss hat auch, ob der Schuldner ohne gesetzliche Verpflichtung einer weiteren Person Unterhalt leistet, etwa in einer Patchwork-Familie dem Kind seines Partners.

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