Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auftragsklärungspflicht (S 1).

Rn 9 Ist der SV im Unklaren hinsichtlich Inhalt und Umfang des ihm erteilten Auftrags, so hat er unverzüglich (§ 121 I 1 BGB) eine Klärung durch das Gericht herbeizuführen (zur Bedeutung dieser Pflicht für die Kooperation zwischen Gericht und SV Seibel NJW 14, 1628, 1630f). Dieses ist zur Erteilung entspr Erläuterungen (Weisungen) gem § 404a (und Mitteilung an Parteien) verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 562c BGB – Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung.

Gesetzestext 1Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet. Rn 1 Nach § 562c 1 hat der Mieter generell das Recht (nicht aber die Pflicht), die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch Sicherheitsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Steuererhebung

Rn. 91 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds erfolgt die Steuererhebung durch Veranlagung, § 50 Abs 1, 2 Nr 1 EStG . Zwischen dem ausländischen Stammhaus und der inländischen Betriebsstätte kann die Gewinnabgrenzung auf der Grundlage eines Advance Pricing Agreements erfolgen (Gosch in Kirchhof/Seer, § 49 EStG Rz 17, 21. Aufl). Zuständiges FA ist das Betriebs-FA (§ 18 Abs 1 Nr 2 AO)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Alt 1.

Rn 3 Nach § 392 Alt 1 ist der Schuldner ggü einer Beschlagnahme nicht schutzbedürftig, wenn er die Aufrechnungsforderung erst nach der Beschlagnahme erworben hat. In diesem Falle durfte er zu keinem Zeitpunkt auf die Möglichkeit einer Aufrechnung vertrauen. Für einen Erwerb reicht es aus, wenn die Aufrechnungsforderung dem Grunde nach entstanden ist (BGH NJW 80, 584 [BGH 22....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.5 Compliance-Kommunikation

Tz. 52 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter der Compliance-Kommunikation wird einerseits die Information der Mitarbeiter des Vereins über die Einführung eines Tax CMS als solches sowie andererseits die Wissensvermittlung im Umgang mit dem CMS. Es muss geprüft werden, welche Kommunikationswege für den konkreten Verein die geeigneten sind. In Betracht kommt hier einerseits eine eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Nach Eintritt mangels (wirksamen) Widerspruchs hat nur der Eintretende Rechte (auch: Gewährleistungsrechte) aus dem Vertrag (str). Er selbst schuldet gesamtschuldnerisch einen noch nicht gezahlten Reisepreis einschließlich durch den Eintritt verursachter (erforderlicher) Mehrkosten (III 1 – vgl BGH 27.9.16 – X ZR 141/15 Rz 11), zB Kosten und Gebühren für Neu- oder Umbuc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1675 BGB – Wirkung des Ruhens.

Gesetzestext Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben. Rn 1 Der Elternteil, dessen Sorge gem §§ 1673 I, II, 1674, 1751 I 1 ruht, kann sie rechtlich nicht ausüben; dies betrifft sowohl die elterlichen Rechte als auch die Pflichten. Durch das Ruhen endet die elterliche Sorge aber nicht, vielmehr ist lediglich ihre Ausübung gehemmt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nacherfüllung.

Rn 52 Unabhängig von der Einstandspflicht für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel kann ein verschuldetes Scheitern der Nacherfüllung zur Haftung führen. Bei Herstellern ist dafür Voraussetzung, dass Nacherfüllung technisch möglich und nach dem Inhalt des Vertrags geschuldet ist, also zB bei beschränkter Gattungsschuld nur iR eigener Produktionsmöglichkeiten. Händler sind g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nicht geeigneter Ersatzmieter.

Rn 17 Grds ist die Suche des Ersatzmieters Angelegenheit des Mieters. Sofern der Vermieter sich die Suche von Nachmietinteressenten vorbehält, ist der Mieter bei Vorliegen des berechtigten Interesses vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, da insoweit der Vermieter selbst die Verantwortung für die Suche übernommen hat. Eine Pflicht zur Suche gibt es für den Vermieter – i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 36 BGB – Berufung der Mitgliederversammlung.

Gesetzestext Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Rn 1 Die unabdingbare Vorschrift (§ 40 1) verpflichtet das zuständige Organ, also meistens den Vorstand, ggü dem Verein zur Einberufung der Mitgliederversammlung in den satzungsgemäß bestimmten Fällen und wenn das Vereinsin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Anwendbar sind §§ 435 S 2, 436, 438 I Nr 1 lit b, 442 II u 448 II. Erschließungs- und Anliegerbeiträge für die Veräußerung eingetragener Schiffe und Schiffsbauwerke sind nicht von § 436 I erfasst, weil diese gerade an die örtliche Situationsgebundenheit der Sache anknüpfen (Staud/Beckmann Rz 8; Hoeren/Martinek/Müller Rz 12). Öffentliche Lasten eines Schiffs iSd § 436 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1045 BGB – Versicherungspflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. 2Die Versicherung ist so zu nehmen, dass die Forderung gegen den Versicherer dem Eigentümer zusteht. (2) Ist die Sache bereits versichert, so f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaft.

Rn 10 Den Vorerben treffen beim Nacherbfall die Pflichten aus §§ 259, 260. In beiden Fällen ist er zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Von der Rechenschaftspflicht sind die Einnahmen ausgenommen, die dem Vorerben als Nutzungen zustehen, und ebenso die Ausgaben, die gew Erhaltungskosten iSd § 2124 I darstellen. Das Bestandsverzeichnis aus § 260 kann auf das Verzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder teilweise unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 11 Die wichtigste Sanktion steht in § 356 III 1: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Art 246b § 2 I EGBGB. Danach hat der Unternehmer den Verbraucher die Vertragsbestimmungen (einschl der AGB) sowie die in Art 246b § 2 I EGBGB g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 46 BGB – Anfall an den Fiskus.

Gesetzestext 1Fällt das Vereinsvermögen an den Fiskus, so finden die Vorschriften über eine dem Fiskus als gesetzlichem Erben anfallende Erbschaft entsprechende Anwendung. 2Der Fiskus hat das Vermögen tunlichst in einer den Zwecken des Vereins entsprechenden Weise zu verwenden. Rn 1 Die Norm privilegiert den Fiskus. Aus den erbrechtlichen Normen folgt die Gesamtrechtsnachfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung, WKRL.

Rn 1 § 445a berechtigt den (Letzt-)Verkäufer zum Schutz vor der Regressfalle, die Ansprüche des Käufers an seinen Lieferanten (I) und über die Lieferantenkette an den Verursacher des Mangels durchzureichen (BTDrs 18/8486, 41 f), soweit der jeweilige Verkäufer Unternehmer ist (III); die Regressfalle resultiert va aus dem fehlenden Verschulden von Zwischenhändlern und der ihne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht hat den Vormund zu entlassen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Testamentsvollstrecker im Steuerrecht.

Rn 7 Im Umfang der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker hat dieser nach § 34 III AO die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und haftet dafür nach §§ 69, 34 AO mit den Erben gesamtschuldnerisch. Für Steuern, die noch beim Erblasser entstanden sind, muss der Testamentsvollstrecker die nötigen Steuererklärungen abgeben und die Nebenpflichten aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine.

Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 704, die in § 79...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstiges ökonomisches Fehlverhalten.

Rn 11 Es besteht nicht die Pflicht der Ehegatten, ihr Vermögen in angemessener Weise mit dem Ziel der Mehrung des Zugewinns oder in einer allein am Wohl der Familie orientierten Weise zu verwalten, weshalb das Bestehen des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht von der Feststellung der Mitwirkung an der Vermögensmehrung abhängt (BGH FamRZ 92, 787; 80, 877). Deshalb scheitert der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kongruentes Deckungsgeschäft.

Rn 27 Der Verkäufer wird von der Leistungspflicht ausschl befreit, wenn er zur Sicherung der Selbstbelieferung ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat (BGHZ 92, 396, 398 mwN; BGH NJW 95, 1959, 1960; krit zur Fortgeltung dieser Rspr mit Hinweis, dass sich Entfall der Leistungspflicht auch aus § 275 I ergeben kann, MüKo/Westermann Rz 49). Er muss erwarten können, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Objektive Voraussetzungen (Abs 1 S 1).

Rn 10 Objektive Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit des Erben oder die Überschuldung des Nachlasses. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erbe seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann und ist bei Einstellung der Zahlung anzunehmen, § 17 II InsO. Von einer Überschuldung ist nach § 19 II InsO auszugehen, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der Aktiva und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsichtnahme der Parteien.

Rn 7 Bis zur Löschung können die Parteien in rechtsanaloger Anwendung des § 299 I die Ton- oder Datenträger mit den vorläufigen Aufzeichnungen mit Erlaubnis des Vorsitzenden auf der Geschäftsstelle einsehen beziehungsweise abhören (Stuttg MDR 21, 962 [OLG Stuttgart 08.04.2021 - 19 W 11/21]). Ein Anspruch auf Überlassung der Datenträger besteht demgegenüber nicht. Sofern kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. 2Eine Authentifizierung ist erfolgt, wenn der Zahlungsdienstleister die Nutzung eines bestimmten Zahlungsins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Vorschrift regelt das Anhörungsrecht nicht abschließend. Neben §§ 726 I, 727 bis 729 verweisen die §§ 738, 742, 744 sowie §§ 744, 745 II auf § 730. Den Fällen ist gemeinsam, dass sie von der zuständigen Stelle eine Prüfung von Tatsachen abverlangen, die sich nicht aus dem Urt selbst ergeben. Die Normen regeln daher alle den Fall der Anhörung vor der Entscheidung. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verwalters.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis zwischen den Ehegatten bestimmt sich bei Überlassung der Vermögensverwaltung nach Auftragsrecht, wenn eine Vergütung nicht geschuldet wird (BGHZ 31, 204). Bei Vergütungspflicht ist die Vermögensverwaltung entgeltliche Geschäftsbesorgung iS § 675, auf die gleichfalls Auftragsrecht Anwendung findet. Deshalb trifft den verwaltenden Ehegatten die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsausübungssperre.

Rn 6 Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können nach Abs 5 erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt. Die Sperrwirkung erfasst alle Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis, insb Unterhaltsansprüche. Durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird das Eltern-Kind-Verhältnis rückwirkend für die Zeit a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geld (Kaution).

Rn 11 An Geld wird ein echtes Pfandrecht nur begründet, wenn der Verpfänder Eigentümer der verpfändeten Zahlungsmittel bleiben soll. Bei einer Barkaution ist idR, insb bei einer verzinslichen (Ddorf NJW 78, 2511), ein irreguläres Pfandrecht gewollt, auf das die §§ 1204 ff, insb §§ 1213, 1214 (BGHZ 84, 345, 347; 127, 138, 140 f; BGH NJW-RR 10, 633 Rz 8), 1223, 1247, 1252 u 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Vermögenssorge, Abs 2 S 1 Nr 4.

Rn 20 Das Gesetz sieht in Abs 2 S 1 Nr 4 eine Ausnahme von der Anhörungspflicht iSv Abs 1 auch dann vor, wenn das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft. Von einer persönlichen Anhörung und Verschaffung eines Eindrucks kann abgesehen werden, wenn sie nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist. Das kann der Fall sein, wenn es auf einen persönlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belassen im Gewahrsam des Schuldners (Abs 2).

Rn 21 Werden Pfandsachen (auch nur vorübergehend bis zur Fortschaffung, vgl § 82 I 2 GVGA) im Gewahrsam des Schuldners belassen, ist die Pfändung nur wirksam, wenn sie durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich gemacht wird. Fehlt es an der Kenntlichmachung, ist die Pfändung nichtig; es kommt weder zur Verstrickung noch entsteht ein Pfändungspfandrecht. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgaben.

Rn 30 Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechtes, verlangt er idR eine Abgabe (Beitrag, Gebühr, Steuer). Diese schulden – soweit sie auf das gemE bezogen ist – grds (was gilt, bestimmt das jeweilige Gesetz) die WEigtümer als Gesamtschuldner (BGH ZMR 11, 50; NJW 10, 932; BVerwG ZMR 06, 242, 244; OVG Bremen ZMR 19, 641). Eine Abgabenforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 8 Abs 2 ist Ausfluss des im Zivilprozess geltenden Verhandlungsgrundsatzes (Beibringungsgrundsatz, s.o. Einl Rn 28) und der Prozessförderungspflicht und ergänzt Abs 1 sowie die allg Grundlagen der Darlegungslast (s.u. Rn 9). Sie dient der Klärung der Beweisbedürftigkeit der von der anderen Partei vorgetragenen Tatsachen. Abs 2 stellt keine prozessuale Pflicht, sondern led...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 8 Vor dem Hintergrund einer Abwägung der Interessen des Behandelnden am Schutz seiner Person und des Patienten am Schutz seiner Gesundheit (BTDrs 17/10488 S 21), kann den Behandelnden die Pflicht treffen, eigene wie fremde Behandlungsfehler zu offenbaren (dazu Spickhoff/Spickhoff Rz 24 f; Wagner VersR 12, 789, 795 ff). Der Begriff des Behandlungsfehlers ist weit auszulege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Hinweispflicht nach Abs 2.

Rn 14 Die Hinweispflicht aus Abs 2 betrifft solche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die das Gericht hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache für wesentlich erachtet. Auf einen solchen Punkt darf das Gericht seine Entscheidung nur dann stützen, wenn sichergestellt ist, dass die Parteien erkennen konnten, dass das Gericht den Punkt für relevant hält und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsverhandlungen und vorvertragliches gesetzliches Schuldverhältnis.

Rn 26 Solange es noch nicht zu einem Konsens der Parteien über die essentialia negotii (§ 145 Rn 4) des erstrebten Vertrags gekommen ist, sich die Parteien also noch in der Verhandlungsphase befinden, unterliegen sie keiner rechtlichen Bindung iSe Erfüllungsverpflichtung. Allerdings kann durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen kraft Gesetzes ein vorvertragliches Schuldv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 326 I 1 erfasst die Fälle der Nichtleistung und (quantitativen) Teil-Nichtleistung durch den Schuldner wegen Unmöglichkeit. Dagegen enthält I 2 eine Ausnahme für die Unmöglichkeit der Nacherfüllung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung; hier ergibt sich die Rechtsfolge aus V. Zahlreiche Sondervorschriften gehen I vor (§§ 536, 615, 616, 645 I, 651c ff, 651j) oder en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerrufsfrist.

Rn 14 Ein Verstoß gegen die Unternehmerpflichten und überhaupt der elektronische Geschäftsverkehr allein begründen kein Widerrufsrecht. Besteht ein solches nach anderen Vorschriften (zB § 312g), gelten für den Widerruf die allgemeinen Vorschriften der §§ 355 ff. Insb der Beginn der Widerrufsfrist ist dort nun abschließend geregelt (vgl BTDrs 17/12637, 58). Die in § 312i VI 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 7 Die Sicherungsinformation ist, ohne dass sich dies zwingend aus dem Gesetzestext ergibt, Bestandteil der geschuldeten Behandlung. Ein Verstoß stellt demnach eine Pflichtverletzung iSd § 280 I dar, die zur Haftung wegen fehlerhafter Behandlung führen kann, ggf auch zu einer Haftung ggü Dritten (zB bei unterlassener Aufklärung über Ansteckungsgefahr BGHZ 126, 386, 390 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verweigerung der Genehmigung (Abs 4).

Rn 4 Wie die Genehmigung kann auch deren Verweigerung dem Ehegatten oder dem Dritten ggü erklärt werden. Allg Äußerungen, die auf eine Verweigerung schließen lassen könnten, reichen nicht aus (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). War in dem genehmigungspflichtigen Geschäft eine Frist vereinbart, mit deren Ablauf der bis dahin nicht genehmigte Vertrag unwirksam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überwachung (§ 29 II 1 Fall 2).

Rn 8 § 29 II 1 Fall 2 verleiht den Verwaltungsbeiräten nicht das Recht, sich die Kompetenzen des Verw anzueignen (BTDrs 19/22634, 48) und gibt auch keine anderen Rechte. § 111 I AktG ist indes entspr anwendbar. Überwachung meint daher, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verw kontrollieren müssen. Die Verwaltungsbeiräte müssen daher wenigstens stichprobenartig die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stillschweigende Antragstellung.

Rn 4 Der Antrag ist auslegungsfähig. Auch ein stillschweigender Antrag ist möglich. Allerdings nur ausnahmsweise, wenn sich die Antragstellung eindeutig aus dem Verhalten des Antragstellers folgern lässt. Das kann der Fall sein, wenn die Einbeziehung eines Vergleichsüberhangs des Streitgegenstandes auf Vorschlag des Gerichtes erfolgt ist. Ansonsten findet keine Erstreckung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftung.

Rn 10 Nach heute anerkannter Auffassung ist die streitentscheidende Tätigkeit des Schiedsrichters Rspr im materiellen Sinn. Daher wird ihm für diesen Bereich heute nahezu allgemein das Haftungsprivileg des § 839 II BGB zuerkannt (Götz SchiedsVZ 12, 311). Soweit der Schiedsrichter seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise als durch die streitentscheidende Tätigkeit verle...mehr