Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 2096 stellt klar, dass der Erblasser durch Verfügung von Todes bestimmen kann, dass beim Wegfall eines gesetzlichen oder gewillkürten Erben aus jeglichem tatsächlichen oder rechtlichen (zB § 2077 I) Grund vor oder nach dem Erbfall ein oder mehrere andere Erben an dessen Stelle treten sollen (zu Problemen der Doppelbegünstigung eines Stammes bei Ausschlagung § 2069 Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweise auf andere Anspruchsgrundlagen oder Einreden.

Rn 12 Die Frage- und Hinweispflicht besteht nur iRd von den Parteien unterbreiteten Streitstoffs (St/J/Kern Rz 52). Das Gericht ist daher weder berechtigt noch verpflichtet, auf andere Klagebegründungen (BGH NJW-RR 04, 495, 496) oder anderes Verteidigungsvorbringen hinzuweisen, das außerhalb des von den Parteien bisher vorgetragenen Streitstoffs liegt (München NJW-RR 12, 309...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung der Anhörung.

Rn 1 Das Gericht ist verpflichtet, die Beteiligten anzuhören, soweit dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) erforderlich ist. § 34 hat also einen anderen Zweck als § 33, der der Sachaufklärung (§ 26) dient. Die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung ergibt sich aus Art 103 I GG oder aus einer Spezialvorschrift. Im Einzelnen zum rechtlichen Gehör vgl § 37 II....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4). In Betracht kommt jeder feststellende oder gestaltende rechtskräftige Beschluss über Verfahren nach § 169 Nr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden und für den Todesfall.

Rn 4 Als unentgeltliche Zuwendung kommt insb die Schenkung gem § 516 in Betracht. Aber auch in der ohne Verpflichtung versprochenen und gewährten Ausstattung gem § 1624 kann eine unentgeltliche Zuwendung iSd § 1638 zu sehen sein (Staud/Heilmann § 1638 Rz 15). Rn 5 Voraussetzung für die Ausschließung der Eltern von der Verwaltung des zugewendeten Vermögens ist, dass die Zuwend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 86d BGB – Form des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags. (zum 1.7.23)

Gesetzestext Zulegungsverträge und Zusammenlegungsverträge bedürfe nur der schriftlichen Form, insbesondere § 311b Absatz 1 bis 3 ist nicht anzuwenden. Rn 1 Angesichts der behördlichen Genehmigungserfordernisse erschien dem Gesetzgeber ein Beurkundungserfordernis entbehrlich und Schriftform ausreichend (RegE BTDrs 19/28173, 74). Enthält der Vertrag die Verpflichtung zur Grun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsempfänger.

Rn 4 Familienangehörige sind nicht nur der Ehegatte und Kinder, sondern auch Pflegekinder oder in die Familie aufgenommene nahe Verwandte, ggf auch der nichteheliche Lebensgefährte (BTDrs 14/4554, 20; BGHZ 111, 1, 3 ff = NJW 90, 1666). Eine Hausgemeinschaft ist nicht erforderlich (für diesen Fall s Rn 7). Rn 5 Erwachsensein setzt nicht Volljährigkeit voraus; ausreichend ist, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verweigerung ohne Grund.

Rn 8 Eine Verweigerung ist der andere denkbare Haftgrund. Er liegt zum einen vor, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft ganz oder teilweise ablehnt. Auch wissentliche Falschangaben, ein unvollständiges Verzeichnis (LG Kleve JurBüro 13, 46) oder die Erklärung, keine Kenntnis über die eigenen Vermögensverhältnisse zu haben, stellen eine Verweigerung dar. Wenn der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 298 findet nicht nur auf gegenseitige Verträge (§§ 320 ff), sondern auch auf alle sonstigen Fälle von Zug-um-Zug-Leistungen, wie zB §§ 255, 273, 285, 348, 371, 785, 797, 1144, 1223, § 812 I HGB, Anwendung, auch wenn diese lediglich Nebenleistungen darstellen wie zB §§ 368, 371 (Grüneberg/Grüneberg § 298 Rz 1; MüKoBGB/Ernst § 298 Rz 1). Die zu erstattenden Kosten eines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswirkung auf die Verjährung.

Rn 7 IV legt fest, welche Folgen es im Hinblick auf die Verjährung hat, wenn der Unternehmer noch innerhalb der Verjährungsfrist einen gerügten Mangel iRd Nacherfüllung behebt o seine Verpflichtungen aus einer Garantie (§§ 443, 479) erfüllt u er dazu die Ware vom Verbraucher übergeben bekommen hat. Mangels eigener Vorgaben in der WKRL können die Mitgliedstaaten hier selbst e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezeichnung und Auflistung der Haushaltsgegenstände.

Rn 3 Da der Grundsatz der Amtsermittlung herrscht, hat das Gericht die Verpflichtung, im Bedarfsfall auf eine Nachbesserung des Antragsinhalts hinzuweisen und hinzuwirken. Fehlt die Bezeichnung oder die Auflistung der Haushaltsgegenstände, macht das den Antrag nicht von vornherein unzulässig oder unbegründet. Denn es handelt sich ausweislich des Wortlauts um eine Soll-Vorsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsächliches Angebot nach Abs 1 oder wörtliches Angebot nach Abs 2.

Rn 6 Nach §§ 294, 295 BGB ist zu ermitteln, ob das Angebot der Gegenleistung tatsächlich erfolgen muss oder ob ein wörtliches Angebot ausreicht (PWW/Zöchling-Jud § 294 Rz 1 ff, § 295 Rz 1 ff). Grds ist zum Eintritt des Annahmeverzugs ein tatsächliches Angebot zur richtigen Zeit, am korrekten Ort und in der rechten Weise erforderlich. Ein wörtliches Angebot genügt dagegen nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerung oder Abtretung (Abs 2).

Rn 5 Dies ist weit zu fassen (BGH NJW 60, 964), auch Pfändung und Überweisung (LG Hamburg ZMR 18, 793), Unterlassungsklage bei einem Prozess unter Wohnungseigentümern (LG Karlsruhe ZWE 18, 208) oder wenn Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1101 BGB – Befreiung des Berechtigten.

Gesetzestext Soweit der Berechtigte nach § 1100 dem Käufer oder dessen Rechtsnachfolger den Kaufpreis zu erstatten hat, wird er von der Verpflichtung zur Zahlung des aus dem Vorkauf geschuldeten Kaufpreises frei. Rn 1 Nach § 1100 S 2 hat der Berechtigte dem Dritten den Kaufpreis zu erstatten. Die Erstattung kann bereits vor Eintragung des Berechtigten über das Zurückbehaltun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendigkeit der Nachweise.

Rn 11 Tritt als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auf, muss der Nachweis nur erbracht werden, wenn der Gegner einen Mangel der Vollmacht rügt (§ 88 I). Ist der Prozessbevollmächtigte kein Rechtsanwalt, ist das Gericht zur Prüfung der Vollmacht vAw verpflichtet (BGH MDR 22, 1241 Rz 15) und muss deshalb, wenn der Vertreter im Parteiprozess seiner Verpflichtung zur Vorlage der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zahlungsvorgang.

Rn 26 Die in beiden Varianten der Zahlungsdiensteverträge bestehende Verpflichtung der Zahlungsdienstleister liegt darin, Zahlungsvorgänge auszuführen. IV 1 bestimmt, was unter einem Zahlungsvorgang zu verstehen ist. Der konkrete Vorgang erfolgt zwischen einem Zahler und einem Zahlungsempfänger. Inhaltlich erfasst sind die Varianten des Bereitstellens, der Übermittlung und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 39 Gerichtsgebühren werden in Höhe einer einmaligen Festgebühr von 22 EUR erhoben, Nr 2111 KV GKG, welche gem § 12 VI 1 GKG im Voraus zu entrichten ist (daher keine Streitwertfestsetzung vAw, Nürnbg NJW-RR 18, 1277). Der Streitwert des Verfahrens nach § 890 richtet sich nach dem Interesse, das der Unterlassungsgläubiger an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots hat (F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck der Regelung.

Rn 19 Die Regelung erfasst Verpflichtungsverträge über das Vermögen im Ganzen (einheitliche Verfügungen über das Vermögen als Ganzes gibt es ohnehin nicht). Dabei wird unter ›Vermögen‹ die Summe der Aktiva verstanden; eine Erstreckung auf die Schulden ändert aber nichts (vgl RGZ 69, 413, 420). Rn 20 Die Gefahren, denen II und III wehren wollen, unterscheiden sich je nachdem, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grundschuld, Rentenschuld.

Rn 7 § 1128 ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I). Bei der Grundschuld besteht die Verpflichtung aus § 102 VVG (s Rn 1) bis zum vollen Nennbetrag der Grundschuld. Der Anspruch ist aber durch § 1282 I 2 begrenzt, und der Versicherer kann dem Grundschuldgläubiger alle Einwendungen des Eigentümers aus der Sicherungsabrede entgegenhalten (RGZ 124, 93).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tilgung fremder Verbindlichkeiten.

Rn 6 Der Ausgleichsanspruch bei der Geschäftsführung mit dem Ziel der Tilgung einer fremden Verbindlichkeit, die ohne Verpflichtung (zB Vertrag oder Gesetz) ggü dem Schuldner erfolgt – also freiwillig –, wird in Art 11 nicht gesondert geregelt. Da in einem solchen Fall kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht, an welches akzessorisch angeknüpft werden könnte, spri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverkauf.

Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). Er wird vereinbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- Leihvertrag/Werkvertrag.

Rn 23 Beim Miet- oder Leihvertrag schuldet der Leistungsverpflichtete die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Werkvertragsrecht findet allerdings uU dort Anwendung, wo die Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung von weiteren, erfolgsbezogenen Vertragspflichten überlagert ist (zB beim Beförderungsvertrag, Zurverfügungstellung eines Sitzplatzes beim Theaterbesuch; s.a. Rn 1; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 15 EuBVO – Zwangsmaßnahmen.

Gesetzestext Soweit erforderlich, wendet das ersuchte Gericht bei der Erledigung des Ersuchens geeignete Zwangsmaßnahmen in den Fällen und in dem Umfang an, wie sie das Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts für die Erledigung eines zum gleichen Zweck gestellten Ersuchens inländischer Behörden oder der beteiligten Partei vorsieht. Rn 1 Das ersuchte Gericht kann Zwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Räumungsanspruch.

Rn 3 Nicht abschließend geklärt zu sein, scheint auch die Frage, auf welcher Anspruchsgrundlage die Räumungsverpflichtung des weichenden Ehegatten beruht. ZT wird auf die ›Wohlverhaltensklausel‹ des § 1361b Abs 3 BGB zurückgegriffen, der entspr für § 1568a BGB gelten würde. Ein Antrag auf Räumung der zugewiesenen Ehewohnung würde dann als ›Ehewohnungssache‹ qualifiziert werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung in § 769 weitet die Bürgenhaftung im Interesse des Gläubigerschutzes aus: Mehrere Bürgen haften stets gesamtschuldnerisch, auch wenn sie nicht voneinander wissen. Die Regel in § 427, der eine Gesamtschuldschuldnerschaft nur bei gemeinsamer vertraglicher Verpflichtung entstehen lässt, ist unanwendbar (Mot II 667: modernes, einfaches und klares Recht). Rn 2 § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formzwang (Abs 1).

Rn 1 I 1 unterwirft das Schenkungsversprechen der notariellen Beurkundung. Ihr Fehlen führt zur Nichtigkeit (§ 125 I 1). Für Schenkungen von Todes wegen gilt die Spezialregelung des § 2301. Der Formzwang gilt analog auch für sog Brautgabeversprechen (§ 516 Rn 22a), wenn sie noch nicht vollzogen sind und soweit nicht bereits § 1410 bzw § 1585c greifen (BGH NJW 20, 2024 [BGH 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertraglicher Konkurrenzschutz.

Rn 201 Der Vermieter kann dem gewerblichen Mieter aus dem Mietvertrag Konkurrenzschutz schulden (BGH NJW 13, 44 Rz 32; 12, 844 Rz 25). Verstößt der Vermieter gegen diese Verpflichtung, stellt der Verstoß einen Sachmangel iSv § 536 I dar (BGH NJW 13, 44 [BGH 10.10.2012 - XII ZR 117/10] Rz 40; Ddorf NJW-RR 98, 514 [OLG Düsseldorf 15.05.1997 - 10 U 4/96]). Ein vertraglich gesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag des Gläubigers.

Rn 23 Die Festsetzung des Ordnungsmittels setzt einen entspr Antrag des Gläubigers an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges voraus (zur örtlichen Zuständigkeit für Ordnungsmittelandrohungen wegen Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus einer von einem deutschen Notar errichteten vollstreckbaren Urkunde Köln WRP 14, 746; zur örtlichen Zuständigkeit entspr §§ 1117, 108...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (vgl § 652 II) oder einer gesetzlichen Vorschrift bestehen. Einen Aufwendungsersatzanspruch gewähren zB die §§ 284, 304, 347 II 2, 478 II, 536a, 637, 670, 683, 693, 970, einen Ersatzanspruch für ›Verwendungen‹ erwähnen zB die §§ 459, 601, 850, 994, 995, 996, 999, 1049 I. Rn 5 Aus dem B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abgrenzung zu Rechtsmitteln.

Rn 11 Die Einleitung eines Abänderungsverfahrens ist nicht an die Rechtskraft der abzuändernden Entscheidung geknüpft; ändern sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz oder nach dem ihm im schriftlichen Verfahren gleichstehenden Zeitpunkt die der Entscheidung zugrunde gelegten Verhältnisse, kann der hierdurch Begünstigte entweder Beschwerde nach §§ 58 ff, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beitragspflicht.

Rn 1 § 706 ist nur eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter und gibt für die Leistung von Beiträgen Auslegungsregeln vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt die verbleibende Aufsichtsbefugnis des BtG nach dem Ende der Betreuung, die Ausdruck einer Restfürsorge für den Betreuten oder dessen Erben ist, um diesen ggf die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern. Die Regelung ersetzt § 1892 aF, wobei jedoch abweichend von der bisherigen Regelung das BtG die Schlussrechnung bei einer Beendigung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sperren.

Rn 4 Unter bestimmten Voraussetzungen lässt II Vereinbarungen zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister zu, nach denen der Zahlungsdienstleister berechtigt ist, das Zahlungsinstrument zu sperren. Die Sperre hat zur Folge, dass das Instrument nicht mehr zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs zur Verfügung steht. Die Einziehung des Instruments (zB Zahlungskarte) ist ebenfall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht angegebene Kosten; Konditionenanpassungen (Abs 4).

Rn 12 Kosten, die der Darlehensgeber entgegen § 492 II nicht angegeben hat (Art 247 § 6 I Nr 1, § 3 I Nr 10 EGBGB), werden vom Verbraucher nicht geschuldet; dieses Sanktionensystem ist abschließend (München OLGR 96, 245). Kosten, die im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme an einen Dritten zu entrichten sind (Restschuldversicherung; Vermittlungskosten), bleiben von IV unbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung – Rechtsnatur und Abgrenzungsfragen.

Rn 3 Die Möglichkeit der Abänderung eines Unterhaltstitels ermöglicht eine Durchbrechung der materiellen Rechtskraft, die geboten ist, wenn sich die Prognose der Umstände, auf denen die Verpflichtung zur Zahlung künftig fällig werdender wiederkehrender Leistungen beruht, nachträglich als unzutreffend erweist. Aus der Zielsetzung des Abänderungsverfahrens, nur unvorhergesehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reform ab 1.7.23.

Rn 3 Den notwendigen Inhalt des Stiftungsgeschäfts lässt § 81 nF im Wesentlichen unverändert. Abs II enthält nunmehr eine spezielle Regelung zur Verbrauchsstiftung. Das Stiftungsgeschäft bedarf nach wie vor der Schriftform, wobei Abs III klarstellt, dass sonstige Formerfordernisse, wie zB für Verpflichtungen zur Grundstücksübertragung (§ 311b I), nichts an der Schriftform än...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Klärungsberechtigte und -verpflichtete Personen.

Rn 6 Die klärungsberechtigten und klärungsverpflichteten Personen sind in Abs 1 als rechtliche Eltern und das Kind abschließend aufgeführt; sie sind mögliche Antragsteller oder Verfahrensbeteiligte (§ 172 Abs 1 FamFG). Ihnen steht wechselseitig ein Anspruch gg die jew beiden anderen Familienmitglieder zu (Frankf ZKJ 10, 72). Dabei kann das minderjährige Kind aufgrund des mög...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung der Ausgangsentscheidung.

Rn 2 Das Ausgangsgericht (Richter, Kammer oder Rechtspfleger) hat die Zulässigkeit und die Begründetheit der sofortigen Beschwerde zu prüfen. Dabei hat es sich mit etwaigem neuen Vorbringen der Beschwerdebegründung (vgl § 571 II 1) auseinanderzusetzen. Erforderlichenfalls ist sogar Beweis zu erheben (BTDrs 14/4722, 115). Bis dahin fehlerhaft übergangenes tatsächliches Vorbri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausnahmen.

Rn 16 Ausnahmsweise zulässig ist eine erneute Klage auf Feststellung des Inhalts der Entscheidung dann, wenn der Vollstreckungstitel verloren gegangen oder vernichtet worden ist und nicht rekonstruiert werden kann (BGHZ 4, 314, 321). Eingeschränkt wird die materielle Rechtskraft auch für den Spezialfall, dass bei der Verurteilung zu zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wertersatzpflicht.

Rn 2 Nach § 355 III sind die empfangenen Leistungen im Falle des Widerrufs unverzüglich (§ 121 I 1) zurückzugewähren; es entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis eigener Art (§ 355 Rn 13). Eine Höchstfrist ist anders als in § 357 I nicht vorgesehen. Da sich die Rückerstattung der Bauleistungen beim Verbraucherbauvertrag oft schwierig gestaltet, weil der vom Verbraucher empfan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung.

Rn 6 Die Verletzung der Informationspflichten kann Schadensersatzansprüche nach §§ 280 I, 241 II, 311 II bzw aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 280 I, 675 I) begründen. Ferner ist ein deliktischer Anspruch aus § 823 II wegen der Verletzung des Schutzgesetzes (§ 675a) denkbar (Grüneberg/Sprau § 675a Rz 5). Die praktische Bedeutung des Anspruchs wird allerdings angesichts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Dienstbarkeiten ermöglichen den vorteilhaften Gebrauch einer Immobilie durch die Nutzung eines anderen Grundstücks bzw die Nutzungsbeschränkung für ein anderes Grundstück mit dinglichem Schutz. Die aus dem Grundeigentum des dienenden Grundstücks resultierenden Befugnisse werden beschränkt. Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff, und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 109...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung lässt unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Artikel 351 AEUV die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung oder eines Beschlusses nach Artikel 331 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betreffen, die in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine ausländische Entscheidung ist nicht vollstreckbar, wenn sie nicht anzuerkennen ist. (2) 1Soweit die ausländische Entscheidung eine in § 95 Abs. 1 genannte Verpflichtung zum Inhalt hat, ist die Vollstreckbarkeit durch Beschluss auszusprechen. 2Der Beschluss ist zu begründen. (3) 1Zuständig für den Beschluss nach Absatz 2 ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontokorrentvorbehalt.

Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zulässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr von der Rspr anerkannt, auch bei Vereinbarung durch AGB (BGHZ 42, 53, 58 f; 125, 83, 87; BGH NJW 78, 632; BRHP/Faust Rz 35; zur Kritik s MüKo/Wes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 36. Immaterialgüterrechte (Abs 1, 2, 4).

Rn 35 Das Immaterialgüterrecht, also das Urheber-, Patent-, Erfindungs- und Markenrecht ist weitgehend durch internationales Einheitsrecht geregelt (dazu Staud/Magnus Art 4 Rz 531; MAHIntWirtR/Brödermann Rz 588–597). Für die zu schützenden Rechte gilt grds das Recht des Schutzlandes (vgl BGHZ 126, 252; 136, 380). Für Fragen des Urhebervertragsrechts gilt stattdessen das Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 7 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert § 14 IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. I 1 Nr 3.

Rn 17 Erfasst sind Verträge, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde. Unter welchen Vorausse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr