Rn 201

Der Vermieter kann dem gewerblichen Mieter aus dem Mietvertrag Konkurrenzschutz schulden (BGH NJW 13, 44 Rz 32; 12, 844 Rz 25). Verstößt der Vermieter gegen diese Verpflichtung, stellt der Verstoß einen Sachmangel iSv § 536 I dar (BGH NJW 13, 44 [BGH 10.10.2012 - XII ZR 117/10] Rz 40; Ddorf NJW-RR 98, 514 [OLG Düsseldorf 15.05.1997 - 10 U 4/96]). Ein vertraglich geschuldeter Konkurrenzschutz erstreckt sich im Zweifel auch auf ein Nachbargrundstück, wenn dieses dem Vermieter gehört (LG Chemnitz ZMR 02, 350; zu den Grenzen s Köln MietRB 05, 258). Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ist eine Konkurrenzschutzklausel iS eines umfassenden Konkurrenzschutzes zu werten. Der vertraglich geschuldete Konkurrenzschutz geht dem vertragsimmanenten vor (KG GE 10, 1338).

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