Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 7 Inländische Kapitalerträge (§ 43 Abs. 3 EStG)

Rz. 192 KapESt wird nach § 43 Abs. 1 S. 1 EStG im Grundsatz (zu Ausnahmen Rz. 5.) nur von inländischen Kapitalerträgen erhoben. Ausl. Kapitalerträge werden nur insoweit einbezogen, als es sich um ausl. Beteiligungserträge oder Kapitalerträge aus verbrieften oder registrierten Forderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a und S. 2 EStG (Rz. 72) bzw. die nach § 43 Abs....mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 31. Lebensversicherungen

Rz. 406 War der Erblasser Versicherungsnehmer und die versicherte Person eine Lebensversicherung,[319] sollte der Nachlasspfleger die gegebenenfalls im Nachlass aufgefundene Versicherungspolice genau prüfen. Ist eine Police im Nachlass nicht aufgefunden worden, sollte eine Kopie des Versicherungsscheins sowie eine Kopie der Mitteilung an das Erbschaftsteuerfinanzamt von der ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / VI. Fehlender Widerruf von Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen/Kontoguthaben

Rz. 59 Ein häufig auftretender Fehler besteht darin, dass ein Nachlasspfleger keine Maßnahmen ergreift, um Rückforderungsansprüche hinsichtlich einer Bezugsberechtigung für eine Lebensversicherung (für Kontoguthaben gelten diese Ausführungen entsprechend) [43] zu sichern, bei der ein Erwerb zugunsten des Bezugsberechtigten außerhalb des Nachlasses erfolgt. Rz. 60 War der Erbla...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 6. Lebensversicherungen

Rz. 66 Eile ist auch geboten bei der Korrespondenz hinsichtlich etwaig vorhandener Lebensversicherungen, wenn Bezugsberechtigungen Dritter zu befürchten sind. Hier hat der Nachlasspfleger Maßnahmen zu treffen, um eine Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten zu verhindern oder eine Abtretung zu erreichen. Dem Begünstigten sollte der Widerruf der einer Bezugsberech...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / (2) Mitteilungen der Banken, Lebensversicherungen, Aktiengesellschaften

Rz. 515 Banken und Sparkassen sind gewerbsmäßig Vermögensverwalter. Sie haben innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall dem Finanzamt (Erbschaftsteuerstelle) auf einem Formblatt (Muster 1 zu § 1 ErbStDV) mitzuteilen:mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Handlungsoptionen bei wirksamem Valutaverhältnis

Rz. 418 Selbst wenn der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung aufgrund einer wirksamen Schenkungsabrede im Verhältnis zu den Erben endgültig behalten darf, sollte der Nachlasspfleger bedenken, dass es sich bei einem überschuldeten Nachlass um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt. Denn in einem Nachlassinsolvenzverfahren ist die wirksame Schenkung nach §§ 134, 143...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VII. Fremdversicherung

Rz. 429 Möglicherweise war der Erblasser auch Versicherungsnehmer, aber nicht gleichzeitig versicherte Person der Lebensversicherung (Fremdversicherung, § 150 VVG). Der Nachlasspfleger kann die Versicherung kündigen und erhält den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, vgl. §§ 168, 169 VVG für Versicherungen ab dem 1.1.2008, für Altversicherungen gilt § 176 VVG a.F. ...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VI. Kündigung von Versicherungsverträgen

Rz. 24 Der Erblasser hatte zu Lebzeiten bestimmte Risiken versichert. So hat der Erblasser in der Regel eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung, eine Pkw-Haftpflichtversicherung, eine Pkw-Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung, eine Lebensversicherung, eine Gebäudeversicherung, eine Grundstückshaftpflichtversicherung und/oder weitere Versicherungen abgeschl...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 7. Nachlassunterlagen

Rz. 39 Der Durchsicht der im Nachlass aufgefundenen Unterlagen kommt besondere Bedeutung zu. Die gründliche Durchsicht klärt meist den Regelungsbedarf des Falles. Daher ist die Bearbeitung einer Sache besonders erschwert und es ist ein für die spätere Vergütung erhöhender Tatbestand, wenn keine Unterlagen im Nachlass vorhanden sind. Viele Erblasser hatten leider die Angewohn...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Kontoermittlung und -sicherung

Rz. 33 Soweit sich kontoführende Stellen örtlich in der Nähe befinden, empfiehlt es sich, diese persönlich aufzusuchen.[28] Der Nachlasspfleger kann sich dann direkt durch Vorlage der Bestallungsurkunde und seines Ausweises nach §§ 153, 154 AO legitimieren.[29] Die Konten werden dann auf die "unbekannten Erben" umgeschrieben. Rz. 34 In der Praxis kommt es immer wieder vor, da...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / 2. Stundensatz

Rz. 37 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[40] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[41] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tretend...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Abteilung II

Rz. 271 Alle dinglichen Nutzungsrechte an dem Grundstück (z.B. Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte), Verfügungsbeschränkungen (z.B. Vormerkungen) und Widersprüche werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen (zweiseitig mit 7 Spalten). Rz. 272 Im vorliegenden Fallbeispiel wurde im Jahr 2000 eine Auflassungsvormerkung für die Erwerber des Flurstücks 449 der Flur 1...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 37. Pensionsansprüche

Rz. 467 Bei Bestehen von Pensionsansprüchen aus der Beamtenversorgung ist der Sterbefall der zuständigen Dienststelle oder den Landesämtern für Besoldung und Versorgung bzw. Landesämtern für Finanzen mitzuteilen. Im Regelfall wird nach § 18 BeamtVG auch ein Sterbegeld gezahlt sowie eine Beihilfe für Krankheitskosten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sterbegelder im Regel...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VIII. Rückkaufswert

Rz. 432 Lässt sich aus den Unterlagen feststellen, dass der Erblasser in der Vergangenheit eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung gekündigt hat und der Rückkaufwert ausgezahlt wurde, lohnt eine Prüfung, ob die Höhe richtig berechnet wurde. Rz. 433 Der BGH hat bei den verwendeten Verträgen Klauseln zum Rückkaufswert und zu den Abschluss- und Storno...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2016 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015 Behr/Weber/Frohn, Ermessensfragen und Probleme bei der Einleitung und Führung von Nachlasspflegschaften, Berlin 1976 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Aufl. 2013 Benninghoven, in: Scherer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuc...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / cc) Abgabepflicht

Rz. 526 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall "Beteiligten" die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, auch wenn der Betreffende selbst nicht steuerpflichtig ist (§ 31 Abs. 1 ErbStG); erst mit dieser Aufforderung entsteht eine Pflicht zur Abgabe.[400] Abgabepflichtig sind die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Keine Bezugsberechtigung

Rz. 408 Ist keine Bezugsberechtigung verfügt, fällt der Anspruch gegen die Versicherung in den Nachlass[321] und kann vom Nachlasspfleger eingezogen werden. Die Annahme der Leistung durch den Nachlasspfleger bedarf zur Wirksamkeit bei Beträgen über 3.000 EUR der nachlassgerichtlichen Genehmigung, §§ 1812, 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB. In der Praxis sehen die Versicherungen diesen G...mehr

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§ 28 Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 1 Der Nachlassverwalter ist ein besonderer Nachlasspfleger, vgl. § 1975 BGB. Insofern gelten für ihn die Ausführungen des vorherigen Kapitels entsprechend. Die Haftungsgefahren des Nachlassverwalters sind aber größer als die des Nachlasspflegers, weil er nicht nur dem Erben und dem Finanzamt (§§ 34, 69 AO) gegenüber verantwortlich ist, sondern über § 1985 Abs. 2 BGB auch...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 87 Zur Regelung der Bestattung kann es erforderlich oder nützlich sein, das beauftragte Bestattungsinstitut aufzusuchen. In der Regel sind Unterschriften des Nachlasspflegers erforderlich, z.B. für die Sterbefallanzeige, Vollmachten für die weitere Tätigkeit des Bestatters etc. Neben der Veranlassung der Beurkundung des Sterbefalles können durch den Bestatter auch andere...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Bezugsberechtigung zugunsten der "Erben"

Rz. 424 Eine Variante, die in der Praxis immer wieder vorkommt ist,[333] dass allgemein eine Bezugsberechtigung zugunsten der "gesetzlichen Erben" verfügt wurde. Hier ist die Auslegungsregel des § 160 Abs. 2 VVG zu beachten: im Zweifel sind diejenigen, welche zur Zeit des Todes als Erben berufen sind, nach dem Verhältnis ihrer Erbteile bezugsberechtigt. Eine Ausschlagung der...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VI. Restschuldversicherungen

Rz. 426 Im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, finden sich oftmals Restschuldversicherungen, die dem Kunden mehr oder weniger zwingend aufgedrückt werden. Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der Risikolebensversicherungen, die den Restsaldo des Kredites im Falle des Todes (oder auch im Falle der Arbeitslosigkeit) abdecken solle...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / V. Leistungsbefreiung bei Selbsttötung

Rz. 425 Der Nachlasspfleger hat sich gegebenenfalls mit von Seiten des Versicherungsunternehmens geltend gemachten Leistungsbefreiungstatbeständen, insbesondere in Fällen der Selbsttötung des Erblassers nach § 161 VVG oder des Verschweigens von Angaben über den Gesundheitszustand durch den Erblasser bei Versicherungsabschluss, auseinanderzusetzen. In diesem Rahmen muss der N...mehr

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§ 10 Anordnung der Nachlass... / d) Anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO

Rz. 26 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / c) Anfechtungsrechtliche Ansprüche, §§ 129 ff. InsO

Rz. 47 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Bezugsberechtigung zugunsten konkret benannter Dritter

Rz. 409 Der Nachlasspfleger hat unverzüglich zu prüfen, ob der Versicherungsvertrag eine so genannte Bezugsberechtigung gemäß §§ 328, 330, 331 BGB enthält. In diesen Fällen ist im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten dergestalt vereinbart worden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu ford...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / II. Arglistige Täuschung

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bestattung

Rz. 1 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die vorsorglich für die eigene Bestattung aufgewendeten Beträge zB für eine Grabstätte sind steuerlich nicht abziehbar (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 16). Beiträge zu einer > Sterbegeldversicherung gehören zu den beschränkt abziehbaren SA. Übernimmt der ArbG die Bestattungskosten für einen ArbN, so können die Zuwendungen stpfl > Arbeitslo...mehr

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zfs 10/2016, Beratungspflic... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. auf Zahlung aus vier Vergütungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Vermittlung sog. Nettopolicen in Anspruch. Die Kl. ist für die A Lebensversicherung S.A. als Versicherungsvertreterin tätig geworden und hat dem Bekl. dabei vier fondsgebundene Rentenversicherungen vermittelt. Die Vermittlung sämtlicher Versicherungen erfolgte dabei durch den Zeugen ...mehr

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zerb 10/2016, Anforderungen... / Aus den Gründen

Die zulässige – insbesondere nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1; 793 ZPO auch statthafte – sofortige Beschwerde hat in der Sache im Wesentlichen Erfolg und führt – ausgenommen die angestrebte Verhängung einer ersatzweisen Zwangshaft – zu einer antragsgemäßen Festsetzung gegen die Schuldnerseite. 1. Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stell...mehr

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Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Vertragsänderung

Leitsatz 1. Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbest...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Verfahrensrecht

a) Zur Bestimmung des Werts des Abwehrinteresses i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG aufgrund der Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen aus nichtselbstständiger sowie selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie über das vorhandene Vermögen. b) Zur Berücksichtigung des – ungerechtfertigten – Vollstreckungsaufwands im Fall der Geltendmachung eines Auskunftsans...mehr

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zfs 9/2016, Arglistige Täus... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. kann Zahlung von 200.000 EUR aus der Risikolebensversicherung ihres verstorbenen Ehemanns beanspruchen. …" 1. Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme i.H.v. 200.000 EUR aus der zwischen der Bekl. und ihrem verstorbenen Ehemann abgeschlossenen Risikolebensversicherung als Erbin zu. Die Bekl. hat den Versicherungsvertrag nicht w...mehr

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Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Leitsatz 1. Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer zwar dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Hat der Arbeitnehmer jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an s...mehr

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ZAP 19/2016, Lebensversicherung: Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Rückabwicklung

(BGH, Urt. v. 1.6.2016 – IV ZR 80/15) • Wurde ein Versicherungsvertrag mit einer liechtensteinischen Gesellschaft durch einen im Inland niedergelassenen Versicherungsmakler als Mittelsperson vermittelt, war die Rechtswahl nach Art. 9 Abs. 4 EGVVG a.F. nicht eröffnet. Im Streitfall, in dem die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerspruch begehrt wird, ist...mehr

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ZAP 22/2015, Lebensversicherung: Verwehrte Rückabwicklung

(BGH, Beschl. v. 22.9.2015 – IV ZR 18/14) • Einem Versicherten, der trotz Belehrung darüber, dass ein Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell des § 5a VVG a.F. nicht zustande kommen lassen muss, diesen aber über viele Jahre durchgeführt hat, ist es wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt, sich auch bei unterstellter Gemeinschaftsrechtswi...mehr

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ZAP 19/2016, PKH: Verwertung einer Lebensversicherung als unzumutbare Härte

(OLG Dresden, Beschl. v. 22.6.2016 – 4 W 543/16) • Die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, ist jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Nach § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII muss Vermögen, das zur baldigen Beschaffung eines Hausg...mehr

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ZAP 18/2016, Lebensversicherung: Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts

(BGH, Urt. v. 8.6.2016 – IV ZR 346/15) • § 2 Abs. 2 S. 5 BetrAVG schließt die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. Allerdings ist die Kündigung des Ver...mehr

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ZAP 5/2016, Lebensversicherung: Auskunftsanspruch bzgl. Bewertungsreserven

(BGH, Urt. v. 2.12.2015 – IV ZR 28/15) • Macht der VN geltend, ihm stehe bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine höhere als die vom VR ausgezahlte Bewertungsreserve gem. § 153 Abs. 3 VVG zu, kann sich für ihn ein Auskunftsanspruch gegen den Versicherer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ergeben. Der Umfang des Auskunftsanspruchs, der keine Rechnungs...mehr

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ZAP 1/2016, Fondsgebundene Lebensversicherung: Verlustrisiko

(BGH, Urt. v. 11.11.2015 – IV ZR 513/14) • Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von nicht zustande gekommenen oder unwirksamen Verträgen kommt es darauf an, inwieweit das jeweilige Entreicherungsrisiko nach den Vorschriften zu dem fehlgeschlagenen Geschäft oder nach dem Willen der Vertragsschließenden jeweils der einen oder anderen Partei zugewiesen sein sol...mehr

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ZAP 7/2015, Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein: Zuständigkeit deutscher Gerichte

(OLG München, Urt. v. 8.1.2015 – 14 U 2110/14) • Für den Rückforderungsanspruch (nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F.) gegen eine Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein sind die deutschen Gerichte international zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 EGVVG. Die lex fori (hier: das deutsche ...mehr

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ZAP 4/2016, Lebensversicherung: Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung

(OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.2015 – 8 U 1255/15) • Bei der Zuwendung von Leistungen aus einer Lebensversicherung ist zwischen dem Deckungsverhältnis (Versicherungsvertrag) und dem Valutaverhältnis (Rechtsbeziehung zwischen Zuwendenden und Zuwendungsempfänger) zu unterscheiden. Zweifel an der Berechtigung des Zuwendungsempfängers hinsichtlich des Erwerbs der Versicherungssumm...mehr

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ZAP 12/2015, Lebensversicherung: Hinweis in Widerspruchsbelehrung auf Schriftform des Widerspruchs

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.5.2015 – 12 U 122/12) • Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die einzuhaltende Form (hier: Schriftlichkeit) enthalten. Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Widerspruch abzusenden ist, genügt nicht. Abgesendet werden zwar nach allgemeinem Sprachgebrauch keine mündlichen Erklärungen, abgesendet werden aber die zum Zeitpu...mehr

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ZAP 15/2015, Lebensversicherung: Unvertretbare Renditeprognose bei Vertragsabschluss

(BGH, Beschl. v. 20.5.2015 – IV ZR 34/14) • Eine Partei darf sich, wenn der Gegner seiner Erklärungslast nachgekommen ist, nicht mit einem bloßen Bestreiten begnügen, sondern muss erläutern, von welchem Sachverhalt sie ausgeht. Nach diesen Maßstäben darf sich ein Gericht jedenfalls nicht ohne Beweisaufnahme über den Vortrag eines Lebensversicherers hinwegsetzen, dass er zum ...mehr

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ZAP 7/2015, Private Lebensversicherung: Überschussbeteiligung

(BGH, Urt. v. 11.2.2015 – IV ZR 213/14) • Aus den vom Versicherer zu bildenden Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (§§ 56a, 56b VAG) sind sowohl die Beteiligung an dem Überschuss gem. § 153 Abs. 2 VVG als auch die Bewertungsreserven gem. § 153 Abs. 3 VVG zu bilden. Hat der Versicherer die Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt, sind...mehr

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ZAP 18/2015, Lebensversicherung: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des Bezugsberechtigten

(BGH, Urt. v. 22.7.2015 – IV ZR 437/14) • Soweit ein Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer erklärt, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Falle einer späteren Scheidung und Wiederheirat des Versicherungsnehmers zur Bestimmung des Bezugsberechtigten maßgeblich auf den Zeitpunkt seiner Fe...mehr

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ZAP 12/2016, Lebensversicherung: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs durch widersprüchliches Verhalten

(OLG Nürnberg, Urt. v. 14.3.2016 – 8 U 1345/15) • Einem Versicherungsnehmer kann es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt sein, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzu...mehr

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ZAP 2/2016, Lebensversicherung: Ausschlussfrist für Arglistanfechtung des Versicherers

(BGH, Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 277/14) • Die in § 21 Abs. 3 VVG getroffene Fristenregelung für die Wahrnehmung der Rechte des Versicherers aus § 19 Abs. 2 bis 4 VVG ist auf die für die Arglistanfechtung geltende Zehnjahresfrist des § 124 Abs. 3 BGB und die Rechtsfolgen ihrer Versäumnis ohne Einfluss. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut. Denn zum einen stellt § 21 Abs...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 10. Private Lebensversicherungen

Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Die Bestimmung in einem Lebensversicherungsantrag "meine Ehefrau" ohne ausdrückliche Namensnennung wirkt nach Trennung und Scheidung weiter, und zwar auch über die Rechtskraft der Scheidung und eine evtl. neue Eheschließung hinaus. Berechtigt bleibt der Ehegatte, mit dem der Versicherung...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / a) Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im SGB II

Hilfebedürftig sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 SGB II diejenigen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen decken können. Dabei gelten für die Berücksichtigung von Einkommen (§ 11 SGB II) und Vermögen (§ 12 SGB II) unterschiedliche Maßstäbe, so dass es für die Anrechnung maßgeblich auf die Zuordnung zu...mehr