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Sauna
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OFD

Kurtaxe bei Betrieb gewerblicher Art

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kurtaxe ist § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). Die Kurtaxe kann danach von bestimmten Gemeinden für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen erhoben werden. Deren Entrichtung berechtigt den Kurgast zur Benutzung der Kureinrichtungen, die Gemeinde verpflichtet sich, diese zur Verfügung zu stellen.