Rehabilitationsmaßnahme

Kuren für pflegende Angehörige


Rehabilitationsmaßnahme: Kuren für pflegende Angehörige

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz will die Leistungsfähigkeit pflegender Angehöriger erhalten. Wer rund um die Uhr pflegt, muss auch auf die eignen Kräfte achten. Pflegende Angehörige können jetzt eine Kur beantragen, die als «Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme» gilt.

Voraussetzung ist, dass Pflegende ambulante Behandlungen ausgeschöpft haben oder zeitlich so eingespannt sind, dass sie diese nicht nutzen können. Betroffene müssen im Zweifel also nachweisen, dass sie beispielsweise schon beim Physiotherapeuten waren. Darauf weist das Müttergenesungswerk hin.

Kuren für pflegende Frauen

Frauen haben die Möglichkeit, eine Kur in einer Mutter-Kind-Klinik zu beantragen. Ob die Betroffene selbst Kinder hat oder nicht, ist unerheblich. Da es keine eigenen Antragsformulare für pflegende Frauen gibt, müssen sie die Atteste der Krankenkassen verwenden.

Männer halten am besten mit ihrem betreuenden Arzt Rücksprache, welche Kur für sie am besten geeignet ist.


Schlagworte zum Thema:  Rehabilitation , Kur , Prävention , Pflege
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