Antrag auf Mutter-Kind-Kur nur mit Attest
Für eine Mutter-Kind-Kur muss der Arzt der Mutter mit einem Attest bescheinigen, dass die Auszeit notwendig ist. "Das Kind muss nicht krank sein", sagte Anne Schilling, Bundesgeschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. Erschöpfung, Depressionen und Schlafstörungen nehmen dem am 10.7.2012 vorgestellten MGW-Jahresbericht zufolge bei Müttern jeder Bevölkerungsschicht zu.
Krankenkasse entscheidet über den Antrag
Es dauere oft 3 bis 8 Wochen, bis die Krankenkasse den Antrag bearbeitet habe. "Dann hat eine Frau in der Regel 4 Monate Zeit, die Reise anzutreten", sagte Schilling. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehne, lohne es sich meist, Widerspruch einzulegen. Schilling rät Betroffenen, sich vorab in einer der zahlreichen Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes zu informieren.
Vor Antragstellung beraten lassen
Die Erfolgsquote für die Bewilligung des Kurantrags sei höher, als wenn die Mutter nur zum Arzt ginge und die Unterlagen sofort bei der Krankenkasse einreiche. "Die Versicherten haben auf jeden Fall ein Wunsch- und Wahlrecht", sagte Schilling.
Auswahl der richtigen Klinik ist wichtig
Die Kliniken hätten eine große Bandbreite an unterschiedlichen Schwerpunkten - etwa für Frauen in Trauersituationen oder Frauen mit Krebserkrankungen. Auch die Kinderbetreuung sei unterschiedlich geregelt - vom Schulunterricht bis zur Hausaufgabenbetreuung. Deswegen sei es sinnvoll, sich genau zu überlegen, welches Haus für die Mutter infrage komme.
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