Kurklinik-Aufenthalt ist kein Wiedereinsetzungsgrund
Krankheit schützt nicht vor dem Kalender: Diese Erfahrung machte ein Rechtsanwalt, der gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren in eigener Angelegenheit vor Gericht gezogen war und erstinstanzlich verlor.
Zu spät Berufung eingelegt
Die Berufung gegen das Urteil wurde abgeschmettert, weil er die Monatsfrist nicht gewahrt hatte. Dagegen beantragte er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung:
- Er habe sich infolge einer Wirbelsäulenoperation am 21.7.2014 vom 18.8.2014 bis zum 22.9.2014 einer Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik unterzogen,
- er sei deshalb erst nach Rückkehr aus dieser Klinik am 23.9.2014 in der Lage gewesen, von dem an seine Heimatadresse zugestellten Urteil Kenntnis zu nehmen und sich mit dessen Inhalt zu befassen.
Wiedereinsetzung allenfalls bei plötzlicher Erkrankung
Das überzeugte das Gericht nicht. Der Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik stelle keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, weil für den Fall einer Erkrankung organisatorische Vorkehrungen zu treffen sind.
„Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich zur Wahrung laufender Fristen Vorsorge für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit treffen. Nur wenn der Anwalt auf Grund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann ein Fristversäumnis unverschuldet sein“,
betonten die Verwaltungsrichter.
Kuraufenthalt ist vorhersehbar
Ein stationärer Rehabilitationsaufenthalt sei aber regelmäßig nicht unvorhergesehen, sondern geplant. Gerade dann wäre er als Rechtsanwalt aber gehalten gewesen, Vorsorge für den eventuellen Anfall fristgebundener Geschäfte zu treffen, zumal er durch den Rehabilitationsaufenthalt länger als eine Woche gehindert war, seinen Beruf auszuüben und deshalb ohnehin für eine Vertretung zu sorgen hatte.
(VGH München, Beschluss v. 16.1.2015, 7 ZB 14.2138).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
7272
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
321
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2941
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
270
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
246
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
232
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
227
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
219
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
197
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
174
-
BGH stellt klar: Körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch können Trennungsjahr verkürzen
06.08.2026
-
Wiedereinsetzung bei Hektik, Arbeitsüberlastung und Ausnahmezustand?
03.08.2026
-
Wiedereinsetzungsantrag und Verfahrensgang
03.08.2026
-
Der Anwalt, sein Büropersonal und die Fristwahrung
03.08.2026
-
Besondere Gefahrenquelle BeA
03.08.2026
-
Voraussetzungen und Fristen für die Wiedereinsetzung
03.08.2026
-
Welche Maßnahmen drohen beim Ausbleiben der Partei?
28.07.2026
-
Zeugenaussage ist Bürgerpflicht
28.07.2026
-
Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist Ermessenssache
28.07.2026
-
Wann ist ein Entschuldigungsgrund bei einem Terminversäumnis stichhaltig, wann trägt er nicht?
28.07.2026