Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Gebrauch

Leitsatz Der Gebrauch eines Teileigentums zu Wohnzwecken ist in einem ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude bei typisierender Betrachtung regelmäßig schon deshalb störender als die vorgesehene Nutzung, weil eine Wohnnutzung mit typischen Wohnimmissionen sowie einem anderen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einhergeht und zu anderen Zei...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 334 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann.[266] Rz. 335 Tatsachenkenntnis ist differenziert zu betrachten:mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / D. Klagen

I. Klageantrag – Rentenantrag Rz. 12 Hinweis Siehe auch Rdn 70 ff., § 1 Rdn 84 f. Rz. 13 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[14] Rz. 14 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt i.d.R., wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Anforderungen

Rz. 617 Hinweis Siehe auch Rdn 588 ff., 635 ff., 714 f. Rz. 618 Die Klage muss rechtzeitig und wirksam [595] erhoben sein. Rz. 619 Eine unwirksame Klage kann (im Gegensatz zur unzulässigen, aber hemmenden Klage)[596] nicht als Klage i.S.v. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB angesehen werden.[597] Rz. 620 Die Hemmung der Verjährung kann trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschr...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Berechtigung

Rz. 588 Hinweis Siehe Rdn 617 ff., 636, 736 ff.; zur Streitverkündung siehe Rdn 714 f. Rz. 589 Die verjährungsbeeinflussende Handlung muss vom Berechtigten herrühren, Maßnahmen (wie Klageerhebung) von Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht. Siehe ferner Rdn 736 ff. Rz. 590 Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.[563] Wer als Berechtigter i.S.d. § 2...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Klageerhebung

Rz. 741 Hinweis Zur Aktivlegitimation siehe auch Rdn 628 ff.; § 2 Rdn 55 ff.; § 3 Rdn 25 ff. Rz. 742 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes und selbst bei unschlüssiger Klage (siehe auch Rdn 636). Rz. 743 Die verjährungsbeeinflussende Handlung (z.B. Klage) muss vom Berechtigten erhoben werden. Die K...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 199 BGB ff.)

Rz. 16 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Rentenvergleich

Rz. 1096 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 164 ff., Rdn 989 ff. Rz. 1097 § 323 ZPO – Abänderungsklagemehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / VI. Anpassung von Rente und Kapitalbetrag

Rz. 162 Hinweis Siehe § 2 Rdn 967 ff., 1060 ff., 1095 ff. Rz. 163 § 323 ZPO – Abänderung von Urteilenmehr

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§ 5 Verjährung / 3. Hemmung durch rechtsverfolgende Maßnahmen (§ 204 BGB)

Rz. 587 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durchmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Wirksamkeit

Rz. 186 Hinweis Zur familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung siehe § 2 Rdn 578 ff., 604 ff. Rz. 187 Ein lediglich formnichtiger Prozessvergleich kann durchaus als formfreier und damit wirksamer außergerichtlicher Vergleich zu werten sein (§ 140 BGB), wenn dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.[187] Ein außergerichtlicher Vergleich beendet, anders als der Prozessve...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Abgrenzung zur Leistungsklage

Rz. 55 Eine Schadenposition, die zum Gegenstand einer bezifferten Leistungsklage gemacht worden ist, kann grundsätzlich nicht in identischem Umfang Gegenstand eines (hilfsweisen) Feststellungsantrages sein.[54] Rz. 56 Das Feststellungsinteresse entfällt daher, wenn eine Leistungsklage möglich und zumutbar ist, denn diese erlaubt in einem einzigen Prozess die endgültige Klärun...mehr

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§ 5 Verjährung / gg) § 124 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 8 PflVG a.F.

Rz. 555 § 124 VVG – Rechtskrafterstreckung (ab 1.1.2008) (1) Soweit durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, wirkt das Urteil, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer ergeht, auch zuguns...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Teilklage

Rz. 663 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 20 ff. Rz. 664 Die Klage hemmt die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in demjenigen Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch.[640] Eine Teilklage führt die Hemmung ausschließlich im Umfang des eingeklagten Teilanspruches herbei.[641] Das gilt selbst dann,...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Kenntnis des Hinterbliebenen

Rz. 386 Der Anspruch der Hinterbliebenen aus § 844 BGB entsteht bereits mit dem Unfall. Es handelt sich um einen originären Anspruch der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Rz. 387 Der Verletzte kann nur über die eigenen Ansprüche vor seinem Tod wirksam verfügen, d.h. z.B. eine Haftungsquote vereinbaren oder die Ansprüche ganz bzw. teilweise abfinden oder aber verjähren la...mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Wirkung

Rz. 635 Hinweis Zur Feststellungswirkung siehe § 3 Rdn 70 ff.; zum falschen Gegner/Beklagten und Zustellungsbevollmächtigten siehe Rdn 736 ff. Rz. 636 Die Feststellungsklage[610] hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB); und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes[611] oder bei problematischem Feststellungsinteresse,[612] selbst bei unschlüssiger Klage[613] ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Recht ab 1.1.2002

Rz. 692 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durch Rz. ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Forderungswechsel vor Rechtshängigkeit

Rz. 130 Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt das rechtskräftige Urteil für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind. Das erklärt sich aus § 265 ZPO, der eine gesetzliche Prozessstandschaft für den Fall der Rechtsnachfolge in den Streitgegenstand nach Rechtshängigkeit der Sache anordnet. Für Rechtsü...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Arglisteinrede

Rz. 760 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 235 ff. Rz. 761 Ähnlich wie beim Stillhalteabkommen können auch andere Parteierklärungen geeignet sein, den Anspruchsberechtigten von einer Klage abzuhalten und zunächst noch weitere Aktivitäten (z.B. Sammelbesprechung mit Drittleistungsträger[733] oder Regulierungsverhandlung) zuvor abzuwarten. Auch in diesen Fällen wird man eine hemmende ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Nachforderungs-/Zusatzklage

Rz. 1109 § 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Rz. 1110 Ist über einen zukünftigen Schaden (z.B. Erwerbsminderung, Unterhaltseinbuße) durch Leistungsurteil nur teilweise entschieden (z.B. nur für einen befristeten...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 750 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[721] Rz. 751 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[722] Rz. 752 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 29 SVT erwerben nach § 116 SGB X erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[27] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig, und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers, verfügen. Rz. 30 Da die Vergabe einer Versichertennummer k...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Feststellungsinteresse

Rz. 46 Eine Feststellungsklage ist nach § 256 ZPO nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (sog. Feststellungsinteresse) besteht. Das Feststellungsinteresse muss als Prozessvoraussetzung grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen.[40] Die später gewonnene Erkenntnis, dass Folgeschäden nicht mehr zu gewärtigen sind, fü...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Schadenvolumen

Rz. 77 Die Rechtskraft eines vorausgegangenen Feststellungsurteils die Ersatzpflicht sämtlicher materieller Schäden aus dem Unfallereignis betreffend beantwortet nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ersatzpflichtige Schäden (z.B. Verdienstausfallschaden) dann auch tatsächlich eingetreten sind.[90] So betrifft z.B. die Frage, ob und in welcher...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Feststellungsklage

Rz. 23 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 86 ff. Zum titelersetzenden Anerkenntnis siehe § 2 Rdn 467 f., 938 ff.; zur Verjährung siehe § 5 Rdn 625 ff. Rz. 24 § 256 ZPO – Feststellungsklagemehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / III. Teilklage

Rz. 19 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 663 ff. Rz. 20 Die Teilklage ist von der unzulässigen Saldoklage abzugrenzen. Klagegründe müssen dem Klageantrag zugeordnet sein, vor allem bei einer Teilklage, die auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt wird und unter deren Summe bleibt.[22] Die Notwendigkeit zur Aufgliederung bzw. Staffelung besteht, wenn der Klage mehrere sel...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Sozialhilfe

Rz. 35 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1027 ff. Rz. 36 Einem SHT fehlt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass er Sozialhilfeleistungen für den Verletzten erbringen muss.[34] Rz. 37 Die Prognose hinsichtlich der Eintrittspflicht orientiert sich zum einen an dem möglichen Leistungsspektrum des SHT insbesondere nach dem SGB XII, zum andere...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 121 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden, beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (siehe auch Rdn 365). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei diesen Verhandlung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Haftung

Rz. 764 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 219 ff. Rz. 765 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[662] Anwaltliche Kenntnisse[663] haben sich auch auf das (ge...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 612 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (1) Die Verjährung wird gehemmt durch aa) Hemmung statt Unterbrechung Rz. 613 Die Klageerhebung ist seit 1.1.2002 als Hemmungsgrund ausgestaltet, während § ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 55 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[25] Rz. 56 Wenn die zunächst auf eigenes Recht gestützte Klage auf abgetretenes/übergegangenes Recht umgestellt wird, ha...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Vertrauensbeseitigung

Rz. 238 Der geschaffene Vertrauenstatbestand konnte jederzeit wieder beseitigt werden, und zwar auch bei einem "zeitlich unbeschränkt" abgegebenen Verzicht.[181] Es hatte sich allerdings um eine für den Erklärungsempfänger deutliche Erklärung zu handeln, die den Vertrauenstatbestand beseitigt.[182] Rz. 239 Diese Rechtslage gilt unverändert weiter, soweit Verjährungsverzichte ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. Versäumnisurteil

Rz. 146 Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch seine Versäumnis veranlassten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt und die Kosten im Übrigen zu tragen hat.[155]mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Kein Anspruch auf Verzichtserklärung

Rz. 215 Auf die Abgabe eines Verjährungsverzichtes (erst recht nicht auf einen unbefristeten Verzicht) bestand (und besteht auch heute) kein Rechtsanspruch. Rz. 216 Wird kein Verzicht abgegeben, muss die Sicherung über eine (Feststellungs- oder Leistungs-)Klage oder klageersetzende vertragliche Erklärungen erfolgen.mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 96 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 5 Abs. 3 S. 1, 2. Halbs. GKG, § 2 Abs. 3 S. 4 JVEG).[54] Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu begründen. Rz. 97 Bevor der Ein...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Forderungswechsel nach Rechtshängigkeit

Rz. 134 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§ 261 Abs. 1 ZPO). Rz. 135 Die Einzelrechtsnachfolge im Verlaufe des Prozesses ändert nichts an der Prozessführungsbefugnis (§§ 265 Abs. 1, 325 Abs. 1 ZPO). Der Kläger, der seine Forderungsberechtigung verloren hat, bleibt gemäß § 265 Abs. 1 ZPO berechtigt, die Forderung im Rechtsstreit ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / V. Forderungsübergang und rechtskräftiges Urteil des Geschädigten

Rz. 125 Hinweis Siehe auch Rdn 70 ff. Rz. 126 § 261 ZPO – Rechtshängigkeitmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Opfergrenze und Missverhältnis

Rz. 1152 Tritt infolge nicht vorhergesehener Spätfolgen ein krasses Missverhältnis zwischen Abfindungssumme und Schaden auf, verstößt der Schadenersatzpflichtige gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn er am Vergleich festhält und damit für den Geschädigten eine die zumutbare Opfergrenze überschreitende Härte eintritt. Rz. 1153 Erst wenn zum einen ein unzumutbares Missverhäl...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 65 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[70] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 85 f.). Rz. 66 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz k...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Feststellung

Rz. 70 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 86 ff.; zur Verjährungshemmung siehe § 5 Rdn 612 ff. Rz. 71 Festgestellt werden können nur rechtliche Beziehungen, nicht aber Tatsachen.[80] Bei der festzustellenden Rechtsbeziehung muss es sich um ein konkret ausgestaltetes rechtliches Verhältnis handeln; einzelne unselbstständige Elemente oder Vorfragen eines Anspruches reichen hierfür nich...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Vergleichstext

Rz. 172 Beispiel 3.2 Kurt Hauser (K) wird am 15.4.2017 bei einem Schadenereignis (z.B. Verkehrsunfall, Arztfehler) verletzt. K verklagt den Schädiger Berthold Meier (B). Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Rz. 173 Als den Schadenfall abschließende Erklärung kann beispielsweise folgendes Muster Verwendung finden: Muster 1: Übersicht 3.1: Gerichtlicher Vergleich Übersich...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Leistungsklage

Rz. 661 Hinweis Siehe zum falschen Beklagten/Anspruchsgegner und Zustellungsbevollmächtigten Rdn 736 ff. Rz. 662 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung – und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes, selbst bei unschlüssiger Klage – nur hinsichtlich der mit ihr konkret verfolgten Ansprüche und führt nicht zur Hemmung der Verjährung a...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Recht bis 31.12.2001

Rz. 690 Bis zum 31.12.2001 war die verjährungsrechtliche Auswirkung des Antrages auf Prozesskostenhilfe gesetzlich nicht geregelt. Rz. 691 Die Rechtsprechung hatte im Rahmen von § 203 Abs. 2 BGB a.F. eine Hemmung unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen: Der Antrag musste ordnungsgemäß begründet, vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen rechtzeitig...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Kenntnisfähigkeit des Verletzten

Rz. 384 Es kommt zunächst auf die Kenntnis des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) an. Rz. 385 Bei schweren Kopfverletzungen kann die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis des Verletzten für den Unfallzeitpunkt nicht nur durch den Zustand völliger Bewusstlosigkeit ausgeschlossen sein, sondern u.U...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) § 204 Abs. 2 BGB

Rz. 597 § 204 Abs. 2 BGB enthält allgemeine Bestimmungen zur Beendigung der Hemmung durch rechtsverfolgende Maßnahmen nach § 204 Abs. 1 BGB. Rz. 598 Die Hemmung dauert während des gesamten jeweiligen Verfahrens der in § 204 Abs. 1 BGB genannten Rechtsverfolgungsmaßnahmen an. Diese Regelung ersetzt § 211 Abs. 1 BGB a.F. und die vergleichbaren bzw. auf § 211 Abs. 1 BGB a.F. ver...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Vergleich

Rz. 147 Bei Rücknahme der Klage nach einem Vergleich geht die im Vergleich getroffene Kostenregelung der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[156] Dies gilt auch im Verhältnis zum Streithelfer.[157]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Interessenkollision

Rz. 1228 Hinweis Siehe auch Rdn 732 ff., 740 ff. Rz. 1229 Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.[1117] Rz. 1230 Vertritt ein Anwalt entgegen § 43a BRAO widerstreitende Interessen, schuldet der Mandant dem Anwalt wegen der Interessenkollision keine Anwaltskosten.[1118] Damit entf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abtretung von Vergütungsforderungen

Rz. 1236 Soweit die Klage in eigenem Namen auf eine in einer Prozessvollmacht formularmäßig enthaltene Abtretung etwaiger Kostenerstattungsansprüche gestützt wird, bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Abtretung unter dem Gesichtspunkt von § 305c Abs. 1 BGB (§ 3 AGBG a.F.).[1123] Die Abtretung in der Vollmacht kann sich als überraschend erweisen, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Gesamtgläubigerschaft

Rz. 711 § 117 SGB X – Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger 1Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Absätze 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. 2Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Au...mehr