Rz. 172

 

Beispiel 3.2

Kurt Hauser (K) wird am 15.4.2017 bei einem Schadenereignis (z.B. Verkehrsunfall, Arztfehler) verletzt. K verklagt den Schädiger Berthold Meier (B). Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen.

 

Rz. 173

Als den Schadenfall abschließende Erklärung kann beispielsweise folgendes Muster Verwendung finden:

Muster 1: Übersicht 3.1: Gerichtlicher Vergleich

 

Übersicht 3.1: Gerichtlicher Vergleich

1. Der Beklagte zahlt aufgrund des Haftpflichtgeschehens _________________________ ([Verkehrs-]Unfall[177]) vom _________________________ auf der _________________________-Straße in _________________________ an den Kläger _________________________ (Vorname und Name des Zahlungsempfängers) über den bereits frei verrechenbar gezahlten Vorschussbetrag i.H.v. _________________________ EUR hinaus einen weiteren Betrag von _________________________ EUR.
2.
a)

Klage gegen den Schadenersatzpflichtigen (und gegebenenfalls dessen Pflicht-Haftpflichtversicherer, § 115 Abs. 1 VVG):

Mit Zahlung des zu Ziff. 1 genannten Betrages sind alle materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche der klagenden Person[178] aus dem streitgegenständlichen Haftpflichtgeschehen vom _________________________ gegenüber dem Beklagten endgültig abgefunden.

alternativ bei Direktklage (115 VVG):

Mit Zahlung des zu Ziff. 1 genannten Betrages sind alle materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche der klagenden Person aus dem streitgegenständlichen Haftpflichtgeschehen _________________________ ([Verkehrs-]Unfall) vom _________________________ auf der _________________________-Straße _________________________ gegenüber dem beklagten Haftpflichtversicherer, dessen Versicherungsnehmer und allen mitversicherten Personen endgültig abgefunden.

b) Diese Abfindung umfasst alle bereits entstandenen und etwa in Zukunft noch zu erwartenden Schadenersatzansprüche der klagenden Person[179] für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft; und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, gleichgültig, ob bekannt oder unbekannt, ob vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, ob von den Vorstellungen der Parteien erfasst oder nicht erfasst, soweit Ansprüche nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
3.

Die Kosten des Verfahrens werden geteilt.

alternativ:

Die Kosten trägt zu ⅔ der Beklagte.

alternativ:

Beide Parteien bitten das Gericht, über die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs gemäß § 91a ZPO zu entscheiden. Auf eine Begründung (alternativ: und Rechtsmittel) wird verzichtet.

[177] Zur Klarstellung sollte das Haftpflichtereignis eindeutig umschrieben sein.
[178] Kläger/Klägerin.
[179] Kläger/Klägerin.

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