Rz. 1109
§ 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen
Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
Rz. 1110
Ist über einen zukünftigen Schaden (z.B. Erwerbsminderung, Unterhaltseinbuße) durch Leistungsurteil nur teilweise entschieden (z.B. nur für einen befristeten Zeitraum), kann eine Nachforderungs- oder Zusatzklage nach § 258 ZPO erhoben werden.[995]
Rz. 1111
Abänderungsklage ist demgegenüber zu erheben, wenn das ursprüngliche Urteil über den gesamten Rentenanspruch entschieden hat,[996] sich aber dabei zugrunde gelegte Bedingungen wie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. Lohn- und Preisniveau) wesentlich geändert haben.[997]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen