Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.3 Grenzsteuersatz über 25 %

Es kann aber nicht in allen Fällen auf den einkommensteuerlichen Grenzsteuersatz des Anlegers abgestellt werden. Werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (erstmals) Steuervergünstigungen durch Einbeziehung der Kapitalerträge gewährt, kann auch bei einem über 25-prozentigen Grenzsteuersatz die tarifliche Einkommensteuer auf die Kapitalerträge günstiger als die Abgeltun...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.2 Einkunftserzielungsabsicht

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist infolge des beschränkten und pauschalierten Werbungskostenabzugs regelmäßig von einer (widerlegbaren) Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.[1] Dies gilt auch bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen.[2] Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht ist widerlegt, wenn ein positives Ergebnis einer Kapitalanlage in laufenden Ert...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.1 Grundsatz: keine Abgeltungswirkung

Werden Kapitalerträge über ausländische Konten oder Depots erzielt, muss die ausländische Bank/das ausländische Institut keine inländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Hierzu ist nur ein inländisches Institut verpflichtet. Mangels Steuerabzug kann sich keine Abgeltungswirkung ergeben. § 43 Abs. 5 EStG findet somit keine Anwendung. Die über Auslandskonten oder Auslandsdepo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 2.3 Kirchensteuer

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.2 Ausnahme: abgeltender Kapitalertragsteuerabzug

Hat jedoch bei inländischen Dividenden ein inländisches Kreditinstitut bzw. inländischer Entrichtungsschuldner bereits eine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt[1], tritt auch bei der Auslandsverwahrung hierdurch eine Abgeltungswirkung hinsichtlich der Einkommensteuer ein. Praxis-Beispiel Inländische Aktien mit Auslandsverwahrung Bei Dividenden einer inländischen AG i...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.4 Verluste aus Termingeschäften

Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen und Glattstellungsgeschäften, können ab dem VZ 2021 nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 20.000 EUR. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.2 Meldedaten

Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht: persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer), Kontonummer Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs-...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.4 Sonstige Fälle

Im Rahmen der Günstigerprüfung ist es darüber hinaus möglich, dass Verluste aus anderen Einkunftsarten mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.[1] Ebenso können Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Abgeltungsteuersatz) mit Überschüssen aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs. 2 EStG der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, verrechnet werden.[2] Die A...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.10 Zeile 46

Zeile 46 enthält Angaben zu § 36a EStG. Im Vordruck ist zu erklären, ob Kapitalerträge erzielt wurden, bei denen die Voraussetzung für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG nicht erfüllt sind. In diesem Fall ist die entsprechende Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und/oder 43 zu kürzen und die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer kann auf Antrag bei der Ermit...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.7 Zeilen 35–36

In die Zeilen 35-36 sind Kapitalerträge einzutragen, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist. Hierbei kann es sich z. B. um Zahlungen handeln, die eine Bausparkasse im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung für entgangene Zinsen leistet.[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.9 Überprüfung der Abzugspflicht

Neben den bisher genannten Punkten kann in der Veranlagung auch die Abzugsverpflichtung der Bank überprüft werden. Dies gilt z. B. für beim Steuerabzug nicht berücksichtigte Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen.[1] Aber auch in anderen Fällen kann der Steuerabzug überprüft werden. Wurden z. B. aufgrund von Verwaltungsanweisungen Kapitalerträge angenommen und Steuern einbehal...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.2 Einkommensteuerveranlagung – Überblick

Der Kapitalertragsteuerabzug kann nicht in allen Fällen durchgeführt werden. Daher besteht in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung. Darüber hinaus können Sachverhalte, die beim Steuerabzug keine Berücksichtigung finden konnten, im Rahmen der Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz korrigiert werden bzw. der Anleger kann zu seinen Gu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.4 Zeilen 16 und 17

In den Zeilen 16 und 17 werden die aufgrund von Freistellungsaufträgen [1] in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge [2] abgefragt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge gewährt wurde, die in der Zeile 7 der Anlage KAP erklärt sind (Zeile 16) oder ob die freigestellten Erträge nicht auf der Anlage KAP erklärt sind (Zeile 17). Hierdurch w...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.2 Grenzsteuersatz unter 25 %

Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 18.700 EUR (bei Zusammenveranlagung 37.400 EUR) wird im VZ 2023 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Zusätzlich ist die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.2 Allgemeine Verlustverrechnungsregelung

Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben hiernach Verluste aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber lässt lediglich den Verlustvortrag innerhalb der Einkunftsart des § 20 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.5 Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG können ab dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapitalve...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.4 Zufluss der Einnahmen

Wann die Einnahme aus Kapitalvermögen zugeflossen ist, regelt § 11 EStG. Der Zufluss (i. d. R. durch tatsächliche Zahlung oder Verrechnung) ist dann anzunehmen, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erhält.[1] Erfolgt die Zahlung der Kapitaleinnahmen durch Gutschrift, sind diese zugeflossen, wenn sie (in den Büchern des Zahlungsverpflichtete...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.1 Verluste und Steuerabzug

Unterliegen die Einkünfte dem Steuerabzug, verrechnet die auszahlende Stelle (i. d. R. Bank) unter Berücksichtigung der Regelungen zu Aktienveräußerungsverlustenlaufende Kapitalerträge mit negativen Einkünften. Hierzu bildet die Bank sog. Verlustverrechnungstöpfe. Verbleiben am Jahresende in den "Töpfen" Verluste, werden diese auf Ebene der Bank grundsätzlich ins nächste Jah...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.11 Zeilen 47–53

In die Zeilen 47–52 werden Einkünfte im Zusammenhang mit Kürzungsbeträgen nach § 11 AStG und mit Familienstiftungen nach § 15 AStG eingetragen. In der Zeile 53 sind Eintragungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vorzunehmen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.1 Grundsatz: abgeltender Steuerabzug

Erträge, die über inländische Kreditinstitute erzielt werden, unterliegen regelmäßig dem Steuerabzug und müssen daher nicht nach § 32d Abs. 3 EStG erklärt werden. Hierbei gelten aber die nachfolgenden Ausnahmen:mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4 Veranlagungswahlrecht

12.4.1 Allgemeines Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann eine Erstattung der einbehaltenen Abzugsteuer erfolgen, wenn z. B. die Kapitaleinkünfte geringer sind als beim Steuerabzug angenommen.[1] Der Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz wird über die Zeile 5 der Anlage KAP "gesteuert". Grundlage für die Überprüfung der abzugspflichtigen Erträge sind die Eintra...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2 Beispielsfälle

Eine Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (zum Abgeltungsteuersatz) wird insbesondere in folgenden Beispielsfällen vorteilhaft sein.[1] 12.4.2.1 Sparer-Pauschbetrag Praxis-Beispiel Abzug eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags[1] A erzielt Kapitalerträge nur bei einer Bank. Er hat vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. A erklärt seine Kapitalerträge in der Zeil...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1 Besteuerungssystematik

12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteue...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2 Anlage KAP

12.2.1 Überblick Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2023 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem inländis...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.13 Anlage KAP-INV

Während Investmenterträge, die über inländische Banken/Kreditinstitute erzielt werden, in der Steuerbescheinigung aufgeführt sind, müssen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Entsprechendes gilt für sog. Tafelpapiere. Die hierzu erforderlichen Angaben müssen ab 2018 in der Anlage KAP-INV eingetragen werden.[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3 Pflichtveranlagung

12.3.1 Allgemeines Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gil...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2 Inländische Konten/Depots

12.3.2.1 Grundsatz: abgeltender Steuerabzug Erträge, die über inländische Kreditinstitute erzielt werden, unterliegen regelmäßig dem Steuerabzug und müssen daher nicht nach § 32d Abs. 3 EStG erklärt werden. Hierbei gelten aber die nachfolgenden Ausnahmen: 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017 Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3 Auslandskonten/-depots

12.3.3.1 Grundsatz: keine Abgeltungswirkung Werden Kapitalerträge über ausländische Konten oder Depots erzielt, muss die ausländische Bank/das ausländische Institut keine inländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Hierzu ist nur ein inländisches Institut verpflichtet. Mangels Steuerabzug kann sich keine Abgeltungswirkung ergeben. § 43 Abs. 5 EStG findet somit keine Anwendung...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5 Günstigerprüfung

12.5.1 Allgemeines Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitala...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch ab 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.3 Ausschüttungen bei bestimmten Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellsch...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.2 Lebensversicherungserträge nach § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG

Wenn die Erträge aus Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG nur hälftig angesetzt werden (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 und bis zum 31.12.2011: mindestens 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung der Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen; Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011: mindestens 12 Jahre Laufzeit, Ausza...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.11 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

In Jahren ab 2018[1] kann es zu Korrekturbeträgen bei Investmentfonds kommen, die mit den Besteuerungsgrundlagen bis 2017 zusammenhängen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Normen: Inländische Investmentfonds [2] Stellt das Finanzamt materielle Fehler der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen inländischer Investmentfonds für Jahre bis 2017 fest, sind die U...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.3 Verlustvortrag

Praxis-Beispiel Verlustvortrag Zum 31.12.2022 wurden Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften[2] i. H. v. 10.000 EUR durch das Finanzamt gesondert festgestellt.[3] In 2023 erzielt der Anleger 5.000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, die bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen wurden. Die Aktienveräußerungsgewinne werden hierfür gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.10 Fehler beim Steuerabzug

Wurden seitens des inländischen Kreditinstituts ein fehlerhafter Steuerabzug vorgenommen, berichtigt das Institut diesen Fehler grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Fehler erkannt wird.[1] Diese Fehlerkorrektur kann auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der Bank nachweis...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.2 Zeilen 4–6

In den Zeilen 4–6 der Anlage KAP wird abgefragt, ob der Anleger die Günstigerprüfung[1] beantragt[2], ob ein Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz[3] gestellt wird[4] oder ob die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung nachzuerheben ist.[5]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.1 Überblick

Die Verlustverrechnung für Kapitaleinkünfte, für die der Abgeltungsteuersatz anzuwenden ist, ergibt sich aus § 20 Abs. 6 EStG. Die Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 EStG greift nicht für Kapitaleinkünfte, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1-3 EStG tariflich besteuert werden.[1] Das Verlustverrechnungsverbot gilt demgegenüber, wenn ein Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG gestellt wurde (Gü...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.6 Zeilen 27–34

Die Zeilen 27-27a enthalten Eintragungsmöglichkeiten zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG. In die Zeilen 28–33 der Anlage KAP werden Kapitaleinkünfte eingetragen, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1–4 EStG mit dem tariflichen Steuersatz zu versteuern sind. Angaben zu Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG, die bei Privatpersonen nur im absoluten Ausnahmefall ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.1 Laufende Erträge

Die Zeilen 4–13 der Anlage KAP-INV 2023 enthalten hierbei die "laufenden" Investmenterträge (Ausschüttungen aus Investmentfonds und Angaben zur Vorabpauschale). Die Werte sind jeweils vor der Teilfreistellung einzutragen. Im Gegensatz dazu ist bei Steuerbescheinigungen inländischer Banken das Teilfreistellungsverfahren schon bei der Höhe der Kapitalerträge berücksichtigt. Hin...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.3 Sonstige Bezüge aus Aktien

Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG (Hapimag AG).[1] Praxis-Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Nutzung einer Ferienwohnung A erwirbt Aktien einer AG, die Ferienhäuser und Ferienappartements bewirtschaftet und diese ihren Aktionären bis auf entstehende Nebenkosten unentgeltlich zur Verfügung ste...mehr