Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht:
- persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer),
- Kontonummer
- Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie
- gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs- und Veräußerungspreisen).
Damit ist der Informationsaustausch wesentlich umfassender als nach der früher geltenden EU-Zinsrichtlinie. Es werden somit nicht mehr "nur" Zinsen mitgeteilt, sondern alle Kapitalerträge inkl. Veräußerungsgewinne sowie Angaben zu bestimmten Kapitalversicherungen. Darüber hinaus erhalten die Finanzbehörden auch Kenntnis über die Jahresendsalden ausländischer Finanzkonten.
FATCA-Abkommen
Zwischen den USA und Deutschland wurde am 10.10.2013 das sog. FATCA-Abkommen abgeschlossen. Hiernach erfolgt erstmals für Jahre ab 2013 ein Austausch von Daten über Finanzkonten. Aus den USA werden folgende Daten gemeldet:
- Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
- Kontonummern,
- bei Gutschrift auf dem US-Konto: Bruttobetrag der Zinsen, Bruttobeträge der Dividenden und anderer Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen