Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht:

  • persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer),
  • Kontonummer
  • Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie
  • gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs- und Veräußerungspreisen).

Damit ist der Informationsaustausch wesentlich umfassender als nach der früher geltenden EU-Zinsrichtlinie. Es werden somit nicht mehr "nur" Zinsen mitgeteilt, sondern alle Kapitalerträge inkl. Veräußerungsgewinne sowie Angaben zu bestimmten Kapitalversicherungen. Darüber hinaus erhalten die Finanzbehörden auch Kenntnis über die Jahresendsalden ausländischer Finanzkonten.

 
Hinweis

FATCA-Abkommen

Zwischen den USA und Deutschland wurde am 10.10.2013 das sog. FATCA-Abkommen abgeschlossen. Hiernach erfolgt erstmals für Jahre ab 2013 ein Austausch von Daten über Finanzkonten. Aus den USA werden folgende Daten gemeldet:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • Kontonummern,
  • bei Gutschrift auf dem US-Konto: Bruttobetrag der Zinsen, Bruttobeträge der Dividenden und anderer Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden.

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