Eine Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (zum Abgeltungsteuersatz) wird insbesondere in folgenden Beispielsfällen vorteilhaft sein.[1]

12.4.2.1 Sparer-Pauschbetrag

 
Praxis-Beispiel

Abzug eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags[1]

A erzielt Kapitalerträge nur bei einer Bank. Er hat vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

A erklärt seine Kapitalerträge in der Zeile 7 der Anlage KAP und trägt die Steuerabzugsbeträge (Zeilen 37 ff.) entsprechend den Angaben in der Steuerbescheinigung ein. In den Zeilen 16 und 17 trägt er den Wert "0" ein, da weder bei seiner Bank noch bei anderen Banken ein Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde.

 
Praxis-Beispiel

Sparer-Pauschbetrag

A hat seinen Freistellungsauftrag i. H. v. 1.000 EUR bei der X-Bank erteilt. Dort hat er aber nur Kapitalerträge i. H. v. 550 EUR erzielt. Bei der Y-Bank, bei der er keinen Freistellungsauftrag abgab, vereinnahmte A in 2023 Veräußerungsgewinne aus Index-Zertifikaten i. H. v. 2.000 EUR. Hierauf hat die Bank 500 EUR Kapitalertragsteuer und 27,50 EUR SolZ einbehalten.

In den Zeilen 5–17 der Anlage KAP sind folgende Werte auszufüllen:

  • Zeile 5: 1
  • Zeile 7: 2.000
  • Zeile 16: 0
  • Zeile 17: 550

In der Einkommensteuerveranlagung erhält A zusätzlich den nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 450 EUR, was zu einer steuerlichen Entlastung von 112,50 EUR (zzgl. SolZ) führt.

Würde A alle Kapitalerträge in die Zeile 7 eintragen (2.550 EUR), müsste der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in der Zeile 16 erscheinen. In Zeile 17 wäre der Wert "0" einzugeben. Beim steuerlichen Ergebnis ändert sich nichts.

12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

 
Praxis-Beispiel

Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage[1]

 
Steuerbescheinigung 2023 – Auszug –  
Höhe der Kapitalerträge 11.000 EUR
Zeile 7 Anlage KAP  
Ersatzbemessungsgrundlage i. S. d. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG 3.000 EUR
Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen  
Zeile 11 Anlage KAP  
Höhe des in Anspruch genommenen ­Sparer-Pauschbetrags 1.000 EUR
Zeile 16 oder 17 Anlage KAP  
Kapitalertragsteuer 2.500 EUR
Zeile 37 Anlage KAP  
Solidaritätszuschlag 137,50 EUR
Zeile 38 Anlage KAP  

Sachverhalt:

M hatte im Jahr 2006 ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) zum Kaufpreis von 9.500 EUR erworben. In 2023 veräußerte er diese zu einem Preis von 10.000 EUR. Er hatte in 2007 sein Depot von der A- zur B-Bank übertragen.

Die B-Bank musste beim Verkauf im Jahr 2023 die Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Verkaufspreises) anwenden und hierauf den Steuerabzug vornehmen (kein Bestandsschutz). Rechtsgrundlage für die Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage ist § 43a Abs. 2 EStG.[2]

Somit wurde der Veräußerungsvorgang mit einer ­Kapitalertragsteuer-Bemessungsgrundlage i. H. v. (10.000 EUR × 30 %) 3.000 EUR abgerechnet. Die Kapitalertragsteuer betrug (3.000 × 25 %) 750 EUR zzgl. SolZ.

Der "zutreffende" Kapitalertrag aus diesem Geschäft beträgt aber lediglich 500 EUR.[3]

Lösung:

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG wird die auf den Kapitalertrag von 2.500 EUR (3.000 EUR – 500 EUR) einbehaltene Steuer (KapSt 625 EUR, SolZ 34,38 EUR) erstattet. Hierzu muss die Steuerbescheinigung eingereicht und der Veräußerungsgewinn nachgewiesen werden (i. d. R. durch An- und Verkaufsbelege).

In den Zeilen 7-11 sind folgende Eintragungen in der Anlage KAP vorzunehmen:

 
Zeile  

Beträge lt.

Steuerbescheinigung(en)


EUR

korrigierte Beträge

(lt. gesonderter Aufstellung)

EUR
7 Kapitalerträge 11.000 8.500
11 In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungs-grundlage

3.000


0

Darüber hinaus sind der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16) sowie die Steuerabzugsbeträge (Zeilen 37 ff.) einzutragen.

Wenn bei Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. aufgrund von Verlusten aus anderen Kapitalanlagen) und auch keine weiteren positiven Kapitaleinkünfte vorliegen, werden die Verluste über den Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG nach § 20 Abs. 6 EStG festgestellt.[4]

 
Hinweis

Fiktive Veräußerungsgewinne bei Investmentfonds

Bei der Berechnung des fiktiven Veräußerungsgewinns im Rahmen der Investmentsteuerreform auf den 31.12.2017 kann es zum Ansatz einer Ersatzbemessungsgrundlage kommen. Diese wird bei tatsächlicher Veräußerung der Anteile in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Im Rahmen der Steuererklärung ist dann der zutreffende Veräußerungsgewinn zu ermitteln.[5]

12.4.2.3 Verlustvortrag

 
Praxis-Beispiel

Verlustvortrag

Zum 31.12.2022 wurden Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften[2] i. H. v. 10.000 EUR durch das Finanzamt gesondert festgestellt.[3] In 2023 erzielt der Anleger 5.000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, die bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen wurden. Die Aktienveräußerungsgewinne werden hierfür gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewi...

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