Dipl.-Finw. (FH) Roland Ronig
12.2.1 Überblick
Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen.
Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert:
- Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6).
- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15).
- Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17).
- Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 18-26a).
- Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 27-34).
- Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist (Zeilen 35-36).
- Steuerabzugsbeträge (allgemeine Kapitalerträge einschließlich ausländischer Quellensteuern – Zeilen 37-42).
- Steuerabzugsbeträge (tariflich zu besteuernde Kapitalerträge – Zeilen 43-45).
- Kapitalertragsteuersachverhalte nach § 36a EStG (Zeile 46).
- Kürzungsbetrag nach § 11 AStG (Zeilen 47-48).
- Familienstiftungen nach § 15 AStG (Zeilen 49-54).
- Steuerstundungsmodelle (Zeile 55).
Werden im Rahmen der Zusammenveranlagung für beide Ehegatten Kapitalerträge erklärt, muss für jeden Ehegatten eine Anlage abgegeben werden.
12.2.2 Zeilen 4–6
In den Zeilen 4–6 der Anlage KAP wird abgefragt, ob der Anleger die Günstigerprüfung beantragt, ob ein Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz gestellt wird oder ob die Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung nachzuerheben ist.
12.2.3 Zeilen 7–15
Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden K...