Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.3.3 Vorhersehbarkeit für den Tatbeteiligten

Rz. 274 Der Täter muss "bei verständiger Würdigung der Sachlage" mit der Tatentdeckung rechnen, wenn er aufgrund der ihm nachweislich bekannten Tatsachen bei verständiger Würdigung der Sachlage den Schluss auf die Entdeckung der Tat hätte ziehen müssen. Die gesetzliche Beweisregel ersetzt somit nicht die Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Schluss auf die Tatentde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Festsetzung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Im Fall der Erklärung zur Festsetzung von Kirchensteuer (KiSt) auf Kapitalerträge (Zeile 6 der Anlage KAP) ist, sofern einschlägig, auch die Anlage KAP-BET ausgefüllt der ESt-Erklärung beizufügen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Kapitalerträge aus bestimmten Lebensversicherungen (Zeile 33)

In Zeile 33 werden Kapitalerträge aus nicht zertifizierten Kapitalversicherungen mit Sparanteil erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt sind. Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Von dieser Regelung werden ausschließlich Neuverträge erfasst (s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / IV. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 31 bis 34)

1. Grundsätze In den Zeilen 31 bis 34 sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. 2. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art und aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen einschl. Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG (Zeilen 31, 32) In den Zeilen 31...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / III. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 16 bis 30)

1. Eintragungsmodalitäten In Zeilen 16 bis 30 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 16 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24) Gewinne/Verluste aus der ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / II. Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 6 bis 15)

1. Eintragungssystematik Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. D...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungssystematik

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. Dies ist grundsätzlich de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / I. Einführung

In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Unternehmerische Beteiligung

Soll in den Fällen einer unternehmerischen Beteiligung die Besteuerung der Kapitalerträge mit der tariflichen Einkommensteuer gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erfolgen, ist ein entspr. Antrag mithilfe der Anlage KAP (Zeilen 31 bis 32b) zu stellen. Sollten die Kapitalerträge in den gesondert festgestellten Kapitalerträgen enthalten sein, sind die Beträge insoweit personell zu kor...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Korrespondenzbesteuerung und Auswirkungen des StAbwG (Zeile 34)

Über die Angaben zur Zeile 34 werden verschiedene Kapitalerträge erfasst. Zum einen sind die Fälle der zwingenden tariflichen Besteuerung von Bezügen und Einnahmen aus Aktien und Genussrechten i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG in dieser Zeile zu erfassen. Die Besteuerung der gen. Erträge mit der tariflichen Einkommensteuer nach §§ 32a ff. EStG dient der Umsetzung des materielle...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Grundsätze

In den Zeilen 31 bis 34 sind die Kapitalerträge gesondert anzugeben, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungsmodalitäten

In Zeilen 16 bis 30 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 16 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24) Gewinne/Verluste aus der Veräußerung anteiliger WG...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Personenvereinigungen um Erbengemeinschaften oder um andere Bruchteilsgemeinschaften; zum Begriff der Personenvereinigung wird auf die Regelungen in § 14a AO verwiesen. Di...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Günstigerprüfung und Welteinkommensprinzip

Der Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG kann nur für sämtliche inländische und ausländische Kapitalerträge gestellt werden und erfordert somit eine umfassende Deklaration. Das heißt, auch über Gemeinschaften/Gesellschaften erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bei Ausübung des Wahlrechts nach § 32d Abs. 6 EStG mithilfe der Anlage KAP-BET anzugeben. Bitte beachten Sie: Bei zu...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 12. Sparer-Pauschbetrag

Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag sind in der Anlage KAP (Zeile 17) zu machen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Investmenterträge

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Sparer-Pauschbetrag

Um den Sparer-Pauschbetrag für die Erträge lt. Anlage KAP-BET in Anspruch nehmen zu können, sind gesonderte Angaben notwendig. Diese Angaben können ausschließlich auf der Anlage KAP in Zeile 17 gemacht werden.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 18)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 4. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 20)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 6. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 22)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 8. verwiesen. Diese Verluste sind nicht in den Angaben zu den Zeilen 16, 20 oder 21 enthalten. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Korrektur einer Ersatzbemessungsgrundlage

Angaben zur Korrektur einer Ersatzbemessungsgrundlage – vergleichbar den Eintragungsmöglichkeiten in Zeile 11 der Anlage KAP – sieht die Anlage KAP-BET nicht vor. Etwaige Korrekturen werden bereits auf Ebene der Gemeinschaft/Gesellschaft vorgenommen und fließen in das Ergebnis zur Zeile 8 ein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 17)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 2. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 19)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 5. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 21)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 7. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Uneinbringlichkeit von Forderungen und wertlose oder verfallene Wirtschaftsgüter (Zeile 23)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 9. verwiesen. Diese Verluste werden losgelöst von den Verlusten, die in den Zeilen 16, 20, 21 oder 22 enthalten sind, berücksichtigt. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Erfassung von Investmenterträgen

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 11)

Die Angaben zur Zeile 11 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Uneinbringliche und wertlose Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 15)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 15 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung w...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art und aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen einschl. Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG (Zeilen 31, 32)

In den Zeilen 31 und 32 sind Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen zu erfassen. Zeile 31 erfasst die laufenden Einkünfte, Zeile 32 die Veräußerungsgewinne und -verluste.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter und/oder aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 25 bis 30)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 25 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 9 ausgewiesenen Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeile 9 dient dazu, die Höhe der ausgleichsfähigen oder verrechenbaren Verluste gem. § 20 A...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 10 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Ze...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 13)

Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 13 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Demnach dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12)

Nicht ausgeglichene Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) lt. Zeile 12 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG. Beraterhinweis Die Vorlage einer Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG ist i.R.d. Einkommensteuererklärun...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 14 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, konnten seit VZ 202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24)

Prozess- und Verzugszinsen werden ab 2024 gesondert über die Eintragung in Zeile 24 erfasst. Beraterhinweis Mit Urteil v. 12.3.2024 hat der BFH entschieden, dass über die Steuerpflicht von im VZ zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) ohne Bindung an den Zinsbescheid im ESt-Bescheid entschieden wird (BFH v. 12.3.2024 – VIII R 10/20, BFH/NV 2024, 911). Dort ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Keine Kapitalerträge aus der Rückabwicklung von Darlehens- und Lebensversicherungsverträgen

Rn. 704 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf begründet keinen steuerbaren KapErtr, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und folglich nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbsphäre erzielt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Rückabwicklung ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Entgeltliche Übertragung

Rn. 74 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Kapital, das für einen Zeitraum gewährt wird, für den sowohl der Veräußerer/Übertragende als auch der Erwerber Dispositionsbefugnis hatte, ist grds besitzanteilig aufzuteilen. Bis zur Übertragung des KapVerm steht dem Veräußerer/Übertragenden der anteilige KapErtr zu. IdR dürfte dieser KapErtr Teil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr