Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 171 Abs. 3a und Abs. 15 AO – wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Dritter

Der Kl., ein von der KSt befreiter Berufsverband, unterhält neben dem steuerbefreiten Bereich einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er reichte am 23.4.2010 Kapitalertragsteueranmeldungen für die Jahre 2007 und 2008 (Streitjahre) ein, in denen er Kapitalerträge i.H.v. jeweils 0 EUR angab. Am 8.3.2012 erließ das FA einen Haftungsbescheid, mit dem es den Kl. wegen nicht abge...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

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Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Kommentar Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, welches die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters eines Grundstücks darstellt. Der BFH hat sich in einem Urteil v. 10.2.2015, IX R 23/14, umfassend zu der Frage, welche steuerlichen Pflichten den Zwangsverwalter eines Grundstücks treffen, Stellung genommen. Dieses Urteil hat seinen Niederschlag in einem B...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 3. Mehrabführungen: Rechtsfolge beim Organträger

Fiktive Gewinnausschüttung: Auf der Ebene des Organträgers wird die Mehrabführung als fiktive Gewinnausschüttung behandelt, wobei die allgemeinen Regeln Anwendung finden. Je nach Rechtsform des Organträgers kommt es folglich zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens oder zu § 8b KStG.[13] Ebenso findet das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg grds. Abwendung.[14] Beachten Sie...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ergänzender Haftungsbescheid für KapErtrSt in einem "Cum/Cum"-Fall

Nachforderungsbescheid: Der auf einen Haftungsbescheid folgende Erlass eines Nachforderungsbescheids i.S.d. § 167 AO ist ohne ausdrückliche Aufhebungs-, Änderungs- oder Ersetzungsanordnung keine Änderung oder Aufhebung des Haftungsbescheids nach § 124 Abs. 2 i.V.m. §§ 129-131 AO. Erweiternder Haftungsbescheid: Hat das FA einen Haftungsgegenstand bereits durch einen Haftungsbe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 27): Vororg... / 4. Mehrabführungen: Kapitalertragsteuer

Nach § 44 Abs. 7 EStG entsteht in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG Kapitalertragsteuer. Eine Kapitalertragsteuerpflicht besteht auch in Fällen einer rein rechnerischen Mehrabführung ohne tatsächlichen Zufluss, denn auch insoweit führt die Mehrabführung beim Organträger zu Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.[16] Sie entsteht in dem Zeitpunkt der Feststellung der Hand...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Einzelfragen zu Ausschüttungen

Ausweislich der Regelung in § 2 Abs. 11 InvStG gehören zu den Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschl. des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Als Ausschüttungen kommen daher insb. in Betracht: Barausschüttungen, Ausschüttungen, welche i.R.d. Wiederanlage unter Ausgabe neuer Anteile ausgeschüttet werden sowie Sachausschüttungen. Die Ausschü...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / II. Ergebnis

Die Eintragungsmodalitäten in den drei Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV bleiben wie in den Vorjahren weiterhin komplex. In Abhängigkeit von der Art des Kapitalertrags oder der Erzielung der Einkünfte als Einzelperson oder i.R. einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind die Angaben zu den Kapitaleinkünften entweder in der Anlage KAP, der Anlage KAP-BET oder der Anl...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.2 Ebene des erwerbenden Gesellschafters

Rz. 47 Auf Ebene des erwerbenden Gesellschafters stellt die Veräußerung von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft dar, welches nicht der Besteuerung unterliegt. Ist jedoch wegen eines zu niedrigen Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wird dem veräußernden Gesellschafter ein entsprechender Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 1.2 Andere Einkünfte sind zu berücksichtigen

Die Bedürftigkeit ist immer Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch und muss zudem konkret dargelegt werden.[1] So muss jeder geschiedene Ehepartner all seine Einkünfte einsetzen, um sich zu unterhalten (z. B. Kapitalerträge aus dem Zugewinn; Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung).[2] Es kommt nicht darauf an, woher das den Ertrag bringende Vermögen stammt (z. B. Erbsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zuweisung bestimmter Kapitalerträge

Rz. 80 [Autor/Zitation] Zur Zuweisung bestimmter Kapitalerträge vgl. Rz. 35 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zuweisung von Kapitalerträgen zu den Rückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aufsichtsrechtliche Vorschriften über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten für die Krankenversicherung § 150 VAG hinsichtlich der Direktgutschrift zur Alterungsrückstellung sowie zur erfolgsunabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) sowie § 151 VAG und § 22 KVAV zur Mindestzufü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aufsichtsrechtliche Vorschriften über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge

1. Direktgutschrift in der Krankenversicherung Rz. 30 [Autor/Zitation] In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Versicherten den Überzins gem. § 150 Abs. 1 VAG gutzuschreiben. Rz. 31 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ermittlung des Überzinses enthält § 19 KVAV. Der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ermittlung des Werts der Gegenleistung

Rz. 114 [Autor/Zitation] Grundlage für die Berechnung der Gegenleistung sind die bilanzierten Beitragsüberträge sowie eventuelle Beitragsforderungen (Art. 58 VersBilRL). Soweit im Bewertungszeitraum noch weitere Beitragsfälligkeiten liegen, zB bei Monatszahlern, sind diese künftig fälligen Beiträge auch bei der Bewertung zur berücksichtigen. Ebenfalls müssen künftig mit Wahrs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 139 VAG enthält die zentralen aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung, die um die Vorschriften gem. § 140 sowie die MindZV ergänzt werden. Gemäß § 139 Abs. 1 VAG können die Überschüsse entweder in Form der Direktgutschrift oder über die RfB den Versicherten zugeteilt werden. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Überschüsse können sich dabei au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Krankenversicherung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für Krankenversicherungsverträge, die eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsehen, sind gem. § 151 Abs. 1 VAG bestimmte Regelungen der Lebensversicherung entsprechend anzuwenden. Damit werden gesetzliche Regelungen für die Zuweisung der Überschüsse, der Zuweisungsbefugnis sowie zum Verwendungszweck übernommen (Präve Dreher14, § 151 VAG Rz. 4,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Rz. 40 [Autor/Zitation] Gemäß §§ 139 iVm. 161 Abs. 1 VAG gelten auch die wesentlichen Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung für die UPR. Insoweit wird auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen. Die entsprechenden Regelungen für eine Mindestzuführung sowie einen gefährdenden Missstand finden hingegen für die UPR keine Anwendung. Für den Altbestan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendung aufsichtsrechtlicher Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Vorschrift in § 341e Abs. 1 Satz 2 erweitert die durch das HGB sowie die RechVersV vorgegebenen handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln für die versicherungstechnischen Rückstellungen um aufsichtsrechtliche Vorschriften. Diese umfassen die zu verwendenden Rechnungsgrundlagen einschließlich des dafür anzusetzenden Rechnungszinsfußes sowie die Regelun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Direktgutschrift in der Krankenversicherung

Rz. 30 [Autor/Zitation] In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Versicherten den Überzins gem. § 150 Abs. 1 VAG gutzuschreiben. Rz. 31 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ermittlung des Überzinses enthält § 19 KVAV. Der Anteil am Überzins, der auf den Teil der Alter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Beitragsrückerstattung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen müssen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit ausreichende, auch der künftigen Entwicklung genügende Beiträge von den Versicherungsnehmern verlangen. Infolge der vorsichtigen Beitragskalkulation, die für verschiedene Sparten aufsichtsrechtlich geregelt ist (zB Lebensversicherung § 138 VAG, Krankenversicherung § 146 Abs....mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 2 Inhalt

Das Freistellungsverfahren ist vorgesehen, wenn der Satz der Abzugsteuer aufgrund der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA niedriger ist als derjenige nach § 43a EStG (Kapitalerträge, regelmäßig 25 %) oder nach § 50a Abs. 1 EStG (künstlerische, sportliche und ähnliche Darbietungen, Lizenzen; 15 %) bzw. wenn er 0 % beträgt. Grundlage für den Einbehalt der Abzugsteuer mit einem nie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 4 Beratungshinweise

Der Gläubiger der Abzugsteuer kann zwischen dem Freistellungs- und dem Erstattungsverfahren wählen. Das Freistellungsverfahren ist günstiger, weil der zu erstattende Betrag beim Erstattungsverfahren, mit Ausnahme der Fälle des § 50g EStG [1], nicht verzinst wird. Das Freistellungsverfahren vermeidet daher Zinsverluste. Der Schuldner der Kapitalerträge bzw. Vergütungen darf den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter KSt-Pflicht ist die Erhebung der Steuer schwierig, wenn im Inland kein Vermögen des beschränkt Stpfl. belegen ist. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Vollstreckungen im Ausland sind verfahrensmäßig aufwendig und wenig effektiv. Aus diesem Grund wird die Steuer in weiterem Umfang, als das bei unbeschränkter Stpfl. der Fall ist, durch Steuerabzug er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen , sportliche und artistische Darbietungen, unterhaltende und ähnliche Darbietungen, nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütungen für die Überlassung von Rechten oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sow...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.5 Form der Erklärung

Rz. 80 § 371 Abs. 1 AO stellt hinsichtlich der Form der Selbstanzeige keine Anforderungen. Für die inhaltliche Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben gilt also der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Die Selbstanzeigeerklärung kann damit mündlich,[2] auch fernmündlich, zu Protokoll der Finanzbehörde,[3] per Telefax oder E-Mail[4] erfol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr