Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7 Erstmalige Anwendung

Tz. 368 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die (von dem Empfänger des Gewinns, also der Träger-Kö des BgA) nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. 13.4.7.1 Erstmalige Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.2 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Eigenbetriebs

Tz. 370 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf den Gewinn eines Eigenbetriebs kann die Träger-Kö erst dann zugreifen, wenn der Gewinn durch Ausschüttungbeschl oder vGA an die Träger-Kö für Zwecke außerhalb des BgA überführt wird (s Tz 322). Der Gewinn eines in 2001 endenden Wj eines Eigenbetriebs unterfällt daher der KapSt-Pflicht, wenn ein entspr Ausschüttungsbeschl nach dem 31.12.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 267 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG fallen nur die BgA, die selbst eine eigene Rechtspersönlichkeit nach den Grundsätzen des öff Rechts besitzen (s § 4 Abs 2 KStG), zB Zweckverbände oder (rechtsfähige) AöR (Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Landesbanken, Versicherungen usw). Hierzu s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 6). Tz. 268...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.2 Entstehung

Tz. 281 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Zum Zeitpunkt des Zuflusses von Leistungen, die wirtsch mit GA vergleichbar sind, s § 44 Abs 2 EStG, der im Falle des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG anwendbar ist (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 9).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 285 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a EStG idF des StSenkG ist die Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Im Einzelnen s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97, Rn 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.1 Steuersatz

Tz. 359 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Zur Höhe des St-Satzes gelten die Ausführungen zur Höhe des KapSt-Satzes für die Kap-Erträge iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.1 Schuldner

Tz. 360 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass in den Fällen des § 43 Abs 1 Nr 7c EStG die Identität von Gläubiger und Schuldner dem St-Abzug vom Kap-Ertrag nicht entgegensteht. Die Vorschrift des § 44 Abs 6 S 1 EStG fingiert für die Durchführung des KapSt-Abzugs die jur Pers d öff Rechts als Gläubiger und den BgA als Schuldner der Kap-Erträg...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.1 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Regiebetriebs

Tz. 369 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10). In seiner späteren Rspr, s Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) hat der BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos

Tz. 278 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören solche, für die Beträge aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen ein stliches Einlagekto zu führen. Hierzu s § 27 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.3 Erstmalige Anwendung auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 371 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach – uE zutr – Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 68) fallen in 2001 erfolgte vGA (noch) nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 3 EStG

Rz. 1767 [Autor/Stand] Formale Voraussetzung der Kapitalertragsteueranrechnung ist die Vorlage der Steuerbescheinigung i.S.d. § 45a Abs. 3 EStG, die von der inländischen Depotbank des Erwerbers ausgestellt wird. Neben dem Mindestinhalt der nach amtlichem Muster abzufassenden Steuerbescheinigung verlangt das BMF[2], dass in der Steuerbescheinigung vermerkt wird, in welcher Hö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.1 Steuersatz

Tz. 279 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Dieser St-Satz von 15 % soll nach dem Willen des Ges-Gebers (s BT-Drs 16/4841, 67) dem KapSt-Satz entsprechen, der bei Ausschüttungen einer Kap-Ges an eine jur Pers d öff Rechts nach der gemäß § 44a Abs 8 EStG vorzunehmenden Entla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.1 Schuldner

Tz. 280 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der Kap-Erträge. Im Zeitpunkt des Zuflusses der Kap-Erträge hat der Schuldner der Kap-Erträge (BgA) den St-Abzug für Rechnung des Gläubigers der Kap-Erträge vorzunehmen (s § 44 Abs 1 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG)

13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.2 Gruppe 2: Betriebe gewerblicher Art im Falle der Veräußerung einbringungsgeborener bzw. sperrfristbehafteter Anteile

Tz. 294 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile) s Tz 344, zur Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile) s Tz 345 ff.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176 ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.5 Behandlung der Kapitalertragsteuer beim Betrieb gewerblicher Art

Tz. 363 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG fingiert Eink aus Kap-Verm der Träger-Kö, für die die St durch St-Abzug erhoben wird und hierdurch abgegolten ist (s Tz 261 ff). UE muss sich die Ausschüttungsfiktion konsequent auch auf die KapSt (und den SolZ hierzu, der im Folgenden nicht weiter erwähnt wird) erstrecken, dh bei der KapSt handelt es sich nich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle St-Probleme der Kommunen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Tz. 350 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf Gewinnverwendungen des BgA, die in der Rückgewähr von Einlagen bestehen, ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht anzuwenden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Auch der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen der Träger-Kö das stliche Einlagekto iSd § 27 KStG zu führen (s Schr d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gefahr der Unwirksamkeit von Selbstanzeigen

Rz. 1888.3 [Autor/Stand] Die technischen Schwierigkeiten verstärken ein Problem, dass sich in ähnlichen Fällen, wie bspw. der Nacherklärung von Kapitalerträgen, stellt. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist eine Berichtigung bzw. Nacherklärung in vollem Umfang. Jedenfalls bei einer Abweichung des Erklärten vom tatsächlich festgestellten Verkürzungsbetrag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.3 Entstehung

Tz. 361 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Identität der Rechtssubjekte besteht, kann zur Entstehung der KapSt nicht auf den Zufluss der Kap-Erträge abgestellt werden (zum Zeitpunkt des Zuflusses s Tz 303 ff und s Tz 322 ff). Demzufolge regelt § 44 Abs 6 S 2 ff EStG als Spezialvorschrift den Entstehungszeitpunkt für die KapSt eigens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Rechtsentwicklung und Sinn der Vorschrift

Tz. 249 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG ist durch das StSenkG eingeführt und in der Folgezeit mehrfach – insbes durch das UntStFG – geändert worden. Er ist erstmals auf Gewinne und Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 37a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / b. Ausschüttungen einer liechtensteinischen Familienstiftung an deutsche Destinatäre

Die Ausschüttungen einer liechtensteinischen Stiftung führen bei deutschen Destinatären regelmäßig zu Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 EStG und demnach zu einer Besteuerung mit Abgeltungsteuer i.H.v. 26,375 %.[33] Fraglich ist, ob die Ausschüttungen zusätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Erbschaft- und Schenkungsteuer und Ertragsteuern sollen sich nicht von vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Folgen einer v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Zur Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

Leitsatz Im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beschränkt sich der Prozessstoff wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Behörde und andere präsente Beweismittel. Sachverhalt Streitig ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, ob dem Antragsteller verdeckte Gewinnausschüttungen aus einer GmbH-Beteiligung als Kapitaleinkünfte zuzurechnen sind. Auf der Grundlage der Prüfun...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Gekappte Optionsscheine (capped warrants)

Bei den capped warrants handelt es sich um eine Kombination einer Kaufoption (call) und einer Verkaufsoption (put) zumeist auf einen Index (z. B. DAX). Gegen Zahlung einer Optionsprämie erwirbt der Käufer dieser Optionsscheine das Recht, am Verfalltag durch Ausübung der Option vom Emittenten eine Zahlung zu verlangen. Kauf- und Verkaufsoption lauten auf unterschiedlich hohe ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Disagio-Anleihen

Disagio-Anleihen (auch: deep-discount-bonds) sind niedrig verzinsliche Anleihen, die mit einem Abschlag auf den Nennwert (Emissionsdisagio, Emissionsdiskont) emittiert werden. In diesen Fällen besteht der Kapitalertrag aus (laufend gezahlten) Zinsen und der Kursdifferenz zwischen Erwerb und Einlösung der Anleihe. Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Spin-off

Eine Anteilsübertragung auf Aktionäre wird als Spin-off bezeichnet. Diese Anteilsübertragung kann – je nach Ausgestaltung – unterschiedliche steuerliche Folgerungen beim Anteilseigner nach sich ziehen. 1. Abspaltung[1] Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vor...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Bonusaktien

Aktien, die von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammen, bezeichnet man als Bonusaktien oder Freianteile. Hiervon zu unterscheiden sind Aktien, die der Anleger aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder aus einer Kapitalerhöhung ge...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zinsbegrenzungszertifikat/Zinsbegrenzungsvereinbarung (cap, collar, floor)

Da bei Zinsbegrenzungszertifikaten/Zinsbegrenzungsvereinbarungen weder das Kapital (Kaufpreis cap, collar, floor) zurückgezahlt wird noch der Kapitalertrag sicher ist (dieser wird nur gezahlt, wenn der Referenzzinssatz über/unter die vereinbarten Zinsgrenzen fällt), konnten nach der bis 2008 geltenden Rechtslage keine Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG angenommen werden. V...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Garantie-Zertifikate

Garantiezertifikat ist der Sammelbegriff für Zertifikate mit Rückzahlungsgarantie. In jedem Fall wird die Rückzahlung des Kapitals (zumindest teilweise) garantiert. Wirtschaftlich bestehen die Zertifikate aus der Kombination von Kauf- und Verkaufsoptionen und aus verzinslichen Anlagen. Der Vorteil für den Anleger besteht darin, dass er z. B. an Kurssteigerungen des Index (zu...mehr