Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.1 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 5 § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt nur für gem. § 5 Abs. 1 KStG von der KSt befreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG stellt eine Ausnahme der ansonsten bestehenden Steuerbefreiung dar, indem die in § 5 Abs. 1 KStG begründete persönliche Steuerbefreiung in sachlicher Hinsicht in der Form eingeschränkt wird, dass die Befreiungen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.3 Inkrafttreten

Rz. 56 Abs. 5 ist nach § 34 Abs. 13b S. 3 KStG ab Vz 2013 anzuwenden. Für Vz ab 2013 ist die zeitliche Geltung nicht beschränkt, vor allem nicht an § 8b Abs. 4 KStG angepasst, wonach für Zuflüsse nach dem 28.2.2013 die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % gilt. Für Kapitalerträge, die vor Vz 2013 zugeflossen sind, gilt Abs. 5 nach § 34 Abs. 13b S. 4 KStG nur, wenn die Kapitale...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 17 § 32 Abs. 2 KStG enthält in vier Tatbeständen Ausnahmen von dem Abgeltungsprinzip(neben der Ausnahme nach Abs. 1 Nr. 2). In diesen Fällen hat der Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die Abgeltungswirkung tritt danach nicht ein, wenn während desselben Kalenderjahrs sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat (Abs. 2 Nr. 1), der Gläubiger beim S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Fiktion steuerpflichtiger Kapitalerträge bei nicht durchgeführter Feststellung (§ 27 Abs 8 S 9 KStG)

Tz. 305 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Soweit für Leistungen nach § 27 Abs 8 S 1 KStG oder Nennkap-Rückzahlungen eine Einlagenrückgewähr nicht gesondert festgestellt worden ist, gilt die Leistung gem § 27 Abs 8 S 9 KStG als GA, die beim AE zu (stpfl) Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG führt (s Urt des BFH v 27.10.2020, BStBl II 2022, 524). Hierzu s Fölsing (BB 2021, 1627)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG)

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die beschr StPflicht von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG hat im Detail eine durchaus wechselvolle Geschichte, soweit Zinsen betroffen sind (zu Genussrechten s Tz 79). Während durch inl Grundbesitz oder durch in ein inl Schiffsreg eingetragene Schiffe gesicherte Zinserträge schon immer stpfl waren, wechselte die StPflicht hinsicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Bis 2017: Kapitalerträge aus Investmentanteilen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Tz. 72 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Im Zuge der Regelung von Investmenterträgen durch das InvestmStG hatte auch die Regelung der Frage, inwieweit solche Einnahmen der beschr StPflicht unterliegen, einen neuen Platz gefunden. Vorher war dies (unter Anknüpfung an das frühere KAGG) nur im letzten Hs des § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG aF geregelt. Für Erträge, die ab dem 01.01.2004...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIII. Steuerabzugsverfahren bei der KapSt (§ 51a Abs 2c EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 331 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Gesetzestext lautete: Zitat "(2c) [idF bis einschließlich VZ 2014] 1Der zur Vornahme des Steuerabzugs verpflichtete Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 3 oder in den Fällen des Satzes 2 die Person oder Stelle, die die Auszahlung an den Gläubiger vornimmt, hat die auf die Kapitalertragst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Grundsätze

Rz. 273 Das Einkommen einer Stiftung unterliegt dem vollen Körperschaftsteuersatz i.H.v. 15 Prozent (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 23 Abs. 1 KStG) sowie der Belastung durch den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 Prozent auf den Körperschaftsteuerbetrag (§§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 und 4 SolZG). Rz. 274 Die Stiftung kann grundsätzlich steuerbare Einkünfte in allen sieben Einkunftsarten des § 2 Abs....mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Verrechnungssteuer

Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonstige Versi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.1 Zinsen bei dinglicher Sicherung (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst aa EStG)

Tz. 76 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vergütungen für die Überlassung des KapV unterliegen der beschr StPflicht, wenn dieses KapV durch inl Grundbesitz oder durch inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen oder durch Schiffe, die in ein inl Schiffsreg eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Davon ausgenommen sind jed...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 780 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.8 Nutzungswertersatz

Rz. 820 Ein Nutzungswertersatz wegen Widerruf eines Darlehensvertrags aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist kein steuerbarer Kapitalertrag, ggf. jedoch als Einnahme bei V+V (Rückfluss von Werbungskosten) zu erfassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.9.2022, 11 K 314/20 E, EFG 2022 S. 1842, Revision beim BFH unter Az. VIII R 16/22).mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.11 Entgelt für Sicherheiten

Rz. 802 Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten ist kein Kapitalertrag, sondern gehört zu den sonstigen Einkünften (FG Münster, Urteil v. 29.12.2021, 8 K 592/20 E, EFG 2023, S. 680, Revision anhängig, Az. beim BFH VIII R 7/23).mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 771 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 749 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 766 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeines

Rz. 745 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.8 Kirchensteuerpflicht

Rz. 781 [Kirchensteuerpflicht und Anrechnung von Kirchensteuern → Anlage KAP Zeilen 6, 39] Die Kirchensteuerpflicht muss z. B. die Bank jährlich zum 31.8. beim BZSt erfragen. Das Ergebnis der Abfrage ist für die Bank bindend. Ändern sich später die Verhältnisse des Steuerpflichtigen, weil dieser z. B. nach dem 31.8. aus der Kirche austritt, können diese Änderungen nur mit der...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 793 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Lt. BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nac...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 21–32] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Lebt die unterstüt...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 401 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 374). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 372 [Identifikationsnummer → Zeilen 8 und 20] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 373 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 20] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.2 Kennzeichen einer innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 138l Abs. 2 AO-E eine Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung auslösen, wobei das Vorliegen eines dieser Kennzeichen ausreicht. Dies betrifft bestimmte Vereinbarungen, standardisierte Dokumentationen oder Strukturen einer Ges...mehr

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Anlage AUS 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 338 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 367 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es si...mehr

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Anlage AUS 2023 – Tipps und... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1201 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 453 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 454 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 187 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 3 Anlage KAP-BET

Rz. 197 [Erträge aus Beteiligungen → Anlage KAP-BET Zeilen 1–46] Sind Ihnen aus einer Beteiligung (z. B. Erbengemeinschaft) Kapitalerträge zuzurechnen, wurden diese Einkünfte vom Finanzamt für alle Beteiligten einheitlich und gesondert festgestellt. Die auf Sie entfallenden Erträge sowie die anrechenbaren Steuern können Sie diesem Feststellungsbescheid entnehmen.mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 198 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 199 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

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Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr