Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Kapitalanlagen-ABC / Bonusaktien

Aktien, die von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammen, bezeichnet man als Bonusaktien oder Freianteile. Hiervon zu unterscheiden sind Aktien, die der Anleger aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder aus einer Kapitalerhöhung ge...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Garantie-Zertifikate

Garantiezertifikat ist der Sammelbegriff für Zertifikate mit Rückzahlungsgarantie. In jedem Fall wird die Rückzahlung des Kapitals (zumindest teilweise) garantiert. Wirtschaftlich bestehen die Zertifikate aus der Kombination von Kauf- und Verkaufsoptionen und aus verzinslichen Anlagen. Der Vorteil für den Anleger besteht darin, dass er z. B. an Kurssteigerungen des Index (zu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG wird (auf Antrag) Personen ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Güns...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Abzinsungspapiere

Ein Abzinsungspapier ist ein Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst wird. Ist keine laufende Verzinsung vereinbart, stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösungsbetrag den Ertrag dieser Anlageform dar. Abzinsungspapiere sind z. B. (Bundes-)Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe (s. "Sparbriefe"), Nullkupon-Anleihen (Zero-Bond...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Agio-Anleihen

Verzinsliches Wertpapier, das mit einem Aufschlag auf den Nennwert eingelöst wird, die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Das Agio ist (wie auch die Zinsen) steuerpflichtiger Ertrag. Besonderheiten gelten bei Anwendung der Grenzen des Disagio-Erlasses (s. "Disagio-Anleihen"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag s...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.2 Ausländische Steuer

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, wird beim Steuerabzug auch die ausländische Steuer berücksichtigt. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Beim Steuerabzug ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen, w...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aufzinsungspapiere

Ein Aufzinsungspapier ist ein Wertpapier, das zum Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zu einem höheren Betrag eingelöst wird. Es ist keine laufende Verzinsung vereinbart. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag stellt den Ertrag dieser Anlageform dar. Zu den bekanntesten Aufzinsungspapieren gehören der Bundesschatzbrief (Typ B), dessen Ausgabe mittler...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Flat-Handel

Beim Flat-Handel werden bei der Veräußerung eines Wertpapiers keine Stückzinsen in Rechnung gestellt. Die (laufenden) Zinserträge führen zu einer Kurssteigerung der Wertpapiere. Der Flat-Handel ist insbesondere an ausländischen Börsen üblich, wogegen verzinsliche Wertpapiere an deutschen bzw. europäischen Börsen i. d. R. mit offenem Ausweis von Stückzinsen verkauft werden. D...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zwischengewinne

Bis zum Jahr 2017 werden beim Erwerb und der Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds Zwischengewinne ausgewiesen. Der Zwischengewinn ist der im Rücknahmepreis enthaltene Anteil am (Zins-)Ertrag des Investmentfonds (s. "Investmentfonds"), der seit der letzten Ausschüttung/im lfd. Geschäftsjahr des Fonds angesammelt wurde. Er entspricht damit wirtschaftlich den "S...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.2 Steuerausländer

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften[1] handelt es sich hierbei insbesondere um Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG Nr. 1 (Gewinnausschüttungen), Nr. 2 (Liquidationserlöse), Nr. 4 (laufende Erträge aus st...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Steuerbescheinigung nur auf Antrag

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Wichtig Antragstellung Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Steuerbescheinigung nur auf Antrag auszustellen. Dieser Antrag sollte regelmäßig gestellt werden. Denn nur so kann rel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.3 Anrechnung ausländischer Steuern in der Veranlagung

Die ausländische Steuer wird nach § 32d Abs. 5 EStG entsprechend den vorgenannten Grundsätzen bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt. Hierbei gilt die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.[1] Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Steuern in der Veranlagung sind die Eintragungen in den Zeilen 40-42 der Anlage KAP 2024.[2] Wichtig Quellenste...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.2 Einschränkung der Anrechnung

Seit 2016 ist die Anrechnung von inländischer Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Genussrechtserträge ­inländischer börsennotierter Aktiengesellschaften eingeschränkt. Die volle Anrechnung/Erstattung der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge erfolgt nur noch, wenn der Aktionär/Inhaber während der Mindesthaltedauer (= 45 Tage um den Zahlungstag) ununterbrochen wirtschaftlic...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.6 Einzelfragen

Bei Gemeinschaftskonten ist nur dann nach den o. g. Grundsätzen Kirchensteuer einzubehalten, wenn ausschließlich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner an den Kapitalerträgen beteiligt sind. Nach § 51a Abs. 2c Satz 7 EStG wird hier der Anteil an der Kapitalertragsteuer hälftig ermittelt. Andere Personenmehrheiten werden von dem automatisierten Verfahren nicht erfasst. Bei...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.5 Ausnahmen vom Korrekturverfahren

Folgende Fehler werden nicht nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG korrigiert: Die Kapitalerträge stellen Betriebseinnahmen dar. Die Kapitalerträge sind Steuerausländern zuzurechnen und es wurde keine Steuerbescheinigung ausgestellt. Der Steuerabzug wurde aufgrund einer fehlerhaften Ersatzbemessungsgrundlage berechnet. Die Bemessungsgrundlage für akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträg...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.1 Grundsätzliches

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags. Auch die Kirchensteuer wird i. d. R. bereits beim Steuerabzug berücksichtigt.[1] Im Fall einer Kirchensteuerabzugspflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[2] § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Satz ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.3 Muster der Steuerbescheinigung

Die Muster I bis III der Steuerbescheinigung (Bankbescheinigung für natürliche Personen; Bescheinigung ausschüttender Körperschaften, Bescheinigung für betriebliche Anleger/Steuerausländer) sind vom BMF[1] veröffentlicht worden. Von diesen Mustern darf nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden. Hierbei wird es nicht beanstandet, wenn in Fällen, i...mehr

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Kapitalertragsteuer / 11 Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie

Für das Jahr 2016 war – je nach Anwendung des Informationsaustauschs über Finanzkonten entsprechend den OECD-Regeln – letztmals die EU-Zinsrichtlinie anwendbar und es konnten in einzelnen Staaten anstelle eines Informationsaustauschs für Kapitalerträge Quellensteuern einbehalten werden. Diese Quellensteuer war in einer eigenen Zeile der Anlage KAP einzutragen.[1] Seit dem Jah...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1 Ausnahmen vom Steuerabzug

2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapi...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Online-Trading

Bank- und Wertpapiergeschäfte werden i. d. R. über das Kreditinstitut des Anlegers ausgeführt, da dieser nicht direkt an einer Börse handeln kann. Beim Online-Trading im hier beschriebenen Sinne erteilt der Anleger Handelsaufträge per Internet an einen sog. Broker (Börsenmakler), bei dem i. d. R. auch ein Depot/Verrechnungskonto geführt wird. Die Aufträge werden vom Broker a...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.5 Kontrolle der Freistellungsaufträge

Die Schuldner der Kapitalerträge bzw. die Kreditinstitute sind verpflichtet, bestimmte Daten der Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen.[1] Die Daten werden gesammelt und durch die Finanzämter ausgewertet.mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Indexzertifikate (Indexpartizipationsscheine)

Indexzertifikate sind Partizipationsscheine, die sich auf die Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapierindex (z. B. DAX) zu einem bestimmten Fälligkeitstag beziehen. Die Zertifikate werden i. d. R. nicht verzinst. Es handelt sich zivilrechtlich um Optionen bzw. Inhaberschuldverschreibungen mit Optionsgeschäftselementen. Dabei sind die Optionen/Optionsgeschäftselemente nich...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Argentinien-Anleihen

S. "Notleidende Anleihen". Einzelfragen zur Einlösung von Staatsanleihen der Republik Argentinien in Folge des "Settlement Proposals" vom 17.2.2016 sind in einem BMF-Schreiben geregelt.[1] An das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gebundene Wertpapiere, die aus abgekoppelten Argentinien-Anleihen stammen, sind keine Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 an...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207 ff. AktG, führt die Zuteilung der neuen Anteilsrechte (Gratis- oder Berichtigungsaktien und Teilrechte) nach § 1 Kapitalerhöhungssteuergesetz (KapErhStG) nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim Aktionär. Entspricht die Kapitalerhöhung bei inländischen Gesellschaften nicht den Vorschrifte...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Verzugszinsen

Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind beim Empfänger Kapitalerträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Dies gilt auch dann, wenn Zinsen mit der Nachzahlung von Überschusseinkünften zusammenhängen (Beispiel: Verzinsung einer Entschädigung für Berufsfeuerwehrleute, die zu Arbeitslohn führt[1]). Mangels Kapitalertragsteuerabzug müssen die Zinsen auf der Anlage KAP erkl...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Fremdwährungsanleihen

Fremdwährungsanleihen sind Anleihen, die in einer ausländischen Währung aufgelegt und verzinst werden. Die Besteuerung der Erträge aus diesen Anleihen entspricht der Behandlung inländischer Anleihen. a) Laufende Kapitalerträge Zinseinnahmen in Fremdwährung sind mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen, an dem die Zinserträge (ggf. auch auf einem ausländischen Konto) zufließen...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Nutzungsersatz

Zahlen Kreditinstitute einen Nutzungsersatz auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren oder erhält ein Kreditnehmer aus der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags einen Nutzungsersatz für die von ihm an den Darlehensgeber erbrachten Leistungen, handelt es sich nach bisheriger Verwaltungsauffassung um einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge, bei denen eine Verpflichtung z...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.3 Nachträgliche Vorlage der Steuerbescheinigung

Werden die Kapitalerträge unter Vorlage der Steuerbescheinigung erst nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids erklärt, kommt wegen "groben Verschuldens" keine Änderung nach § 173 AO in Betracht.[1] In die Berechnung, ob § 173 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AO anzuwenden ist, sind nicht nur inländische, sondern auch ausländische Steuern einzubeziehen.[2]mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungsprinzip). Das Besteuerungsrecht steht...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.1 Überblick

Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, son...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Abgezinste Zertifikate mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien (Discount-Zertifikate)

Aktiendiscount-Zertifikate werden (wie Zerobonds, s. "Nullkupon-Anleihen") in abgezinster Form herausgegeben. Der Ausgabepreis liegt unter dem Kurswert der Aktie. Im Gegensatz zu "Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien" beinhalten die Zertifikate keine laufenden Zinszahlungen. Das Risiko beider Kapitalanlageformen liegt darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetr...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.3 Datenabfrage beim BZSt

Regelabfrage In den Monaten September und Oktober erfolgt durch den Abzugsverpflichteten zum Stichtag 31.8. beim BZSt eine Abfrage zur Kirchensteuerpflicht des Steuerpflichtigen. Die Abfrage muss jährlich wiederholt werden, wenn im Folgejahr Kapitalerträge zufließen sollen. Hierbei handelt es sich um die sog. Regelabfrage. Für die Abfrage sind das Geburtsdatum und die Steueri...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.5 Steuerbescheinigung

Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat dem Gläubiger der Kapitalerträge nach den Grundsätzen des § 45a Abs. 2 EStG auf Verlangen eine Bescheinigung über den Kirchensteuerabzug (einschließlich der Angabe der kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft) zu erteilen.[1] Die einbehaltene Kirchensteuer ergibt sich somit aus der "allgemeinen" Steuerbescheinigung.mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktienzertifikate

Aktienzertifikate werden unter verschiedensten Bezeichnungen angeboten. Sie nennen sich z. B. Turbo-, Speed-, Knock-out-, KickStart- oder Sprint-Zertifikate. Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist grundsätzlich ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Stückzinsen

Wird ein festverzinsliches Wertpapier innerhalb des Zinszahlungszeitraums mit dem zugehörigen Zinsschein veräußert, zahlt der Erwerber dem Veräußerer den auf den Zeitraum zwischen dem letzten Zinstermin und dem Veräußerungstag entfallenden Zinsbetrag (Stückzinsen). Diese Zinsen werden vom Veräußerer regelmäßig besonders in Rechnung gestellt (Ausnahme: Flat-Handel, s. dort). D...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend werden die wichtigsten Wertpapiere und Kapitalanlagen in ABC-Form aufgeführt. Die steuerliche Behandlung im Privatvermögen wird hierbei für Jahre ab 2009 tabellarisch dargestellt. Aufgrund der Anwendungsregelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist regelmäßig dahingehend zu unterscheiden, ob die Wertpapiere vor dem 1.1.2009 oder nach dem 31.12.2...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Rechtsgrundlagen

Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren Eintragung im Sparb...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.3 Personengesellschaften

Die einer Personengesellschaft zufließenden Kapitalerträge unterliegen den allgemeinen Grundsätzen. Ein Freistellungsauftrag darf nicht erteilt werden.[1] Die Einnahmen aus § 20 EStG und die Steuerabzugsbeträge sind grundsätzlich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei den einzelnen Gesellschaftern berücksich...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zertifikate

Inhaberschuldverschreibungen, deren Entwicklung von einem bestimmten Basiswert abhängig ist. Am Kapitalmarkt sind unterschiedlichste Zertifikate erhältlich. All diese Zertifikate sind unterschiedlich ausgestaltet. Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden nach der bis 2008 geltenden Rechtslage hieraus nur erzielt, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens (teilweise) garantiert wa...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.2 Verlustvortrag

Der im Jahr nicht ausgeglichene Verlust wird durch das Kreditinstitut auf das nächste Kalenderjahr übertragen.[1] Im Ergebnis wird damit der Verlustvortrag auf Ebene der Bank vorgenommen. Ein Verlustfeststellungsbescheid ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Verlustvortrag auf Bankebene An dieser Stelle ist vorab auf den BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverr...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert[3] werden. Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr