Die Zeilen 4–13 der Anlage KAP-INV 2023 enthalten hierbei die "laufenden" Investmenterträge (Ausschüttungen aus Investmentfonds und Angaben zur Vorabpauschale).

Die Werte sind jeweils vor der Teilfreistellung einzutragen. Im Gegensatz dazu ist bei Steuerbescheinigungen inländischer Banken das Teilfreistellungsverfahren schon bei der Höhe der Kapitalerträge berücksichtigt.

 
Hinweis

Keine Vorabpauschale für 2023

Aufgrund des negativen Basiszinssatzes auf den 1.1.2022 entfällt der Ansatz einer Vorabpauschale für den VZ 2023. Daher sind die mit der Vorabpauschale zusammenhängenden Zeilen 9–13 und 30–45 in der Anlage KAP-INV 2023 nicht enthalten.[1]

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