In die Zeilen 35-36 sind Kapitalerträge einzutragen, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist. Hierbei kann es sich z. B. um Zahlungen handeln, die eine Bausparkasse im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung für entgangene Zinsen leistet.[1]

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