Berichtigung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Steuerbescheinigung für Kapitalerträge berichtigen
Das BMF-Schreiben führt aus, wie eine Steuerbescheinigung, in der Kapitalerträge bescheinigt werden, die nach dem 31.12.2022 zugeflossen sind, zu berichtigen sind. So müssen die Daten elektronisch fortlaufend oder als Sammelmeldung gemeldet werden.
Meldung bis zum 10. des Folgemonats
Dies erfolgt monatlich bis zum 10. des Folgemonats und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Meldung für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige handelt.
Entsprechende Daten werden seit dem 10.7.2023 angenommen. Nicht unter diese Regelung fallen Meldungen über berichtigte Steuerbescheinigungen für die die Nichtbeanstandungsregelung der Rn. 71 des BMF-Schreibens v. 23.5.2022 BMF, IV C 1 - S 2401/19/10001 :006, gilt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026