Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 173a Ob und ggf. inwieweit es in diesen Fällen zu einer Besteuerung kommt, hängt beim Verbleib einer deutschen Betriebsstätte davon ab, welche Wirtschaftsg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.5 Automatischer Finanzkontenausgleich (Common-Reporting-Standard – CRS)

Rz. 26d Auf Basis der mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (Rz. 26c) entwickelte die OECD einen an diesen Standard angelehnten gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Die Änderung bei der Steuerentstrickung/-verstrickung nach dem ATADUmsG

Vgl. hierzu den gesonderten Beitrag Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.9 Siebte Ausnahme – der Wechsel von der Steuerfreistellung in den Fällen des Steuerabwehrgesetzes

Vgl. hierzu im Detail Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Rechtsfolgen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Währungsfragen

6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4. Der Betriebsstättenbegriff

4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6. Einzelfragen der Gewinnabgrenzung nach bisheriger OECD-Fassung in der Praxis

6.1 Zuordnung von Wirtschaftsgütern 6.1.1 Allgemeine Grundsätze Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Bauausführungen und Montagen

4.4.1 Allgemeine Grundsätze Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Wichtige Praxisfragen

4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5 Vertreterbetriebsstätte

4.5.1 Grundsätze Abweichend vom nationalen Recht, das den Vertreter in § 13 AO regelt, enthalten das OECD-MA bzw. die deutschen DBA auch das personelle Element der Betriebsstättenbegründung in Art. 5. Sowohl Kapitalgesellschaften, selbstständige Gewerbetreibende als auch Angestellte können als Vertreter i. S. d. Art. 5 Abs. 6 OECD-MA auftreten, es ist jedoch erforderlich (im U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11. Besonderheiten für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen und bei der Gewerbesteuer

11.1 Allgemeines Für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen/Unternehmer bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, da die Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Betriebsstättenbegründung regelmäßig einheitlich für nationale Besteuerungsnormen entsprechend der DBA auslegen. Auch für die Gewinnermittlung und -abgrenzung ist originär das DBA-Recht maßgebend (vgl. Ziffer 5 un...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Praxisfragen

4.5.2.1 Verhältnis zu den anderen Regelungen Die Vertreterbetriebsstätte tritt hinter Art. 5 Abs. 1, 2 OECD-MA zurück. Sofern die Tätigkeit des Vertreters losgelöst und außerhalb der festen Geschäftseinrichtung ausgeübt wird, liegen zwei Betriebsstätten vor. Hinweis Betriebsstätte Da im nationalen Recht der Vertreter keine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO begründet, ist insoweit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.2 Keine Vertreterbetriebsstätte durch den Unternehmer

Der Unternehmer selbst kann durch eine Auslandstätigkeit (Vertragsabschluss) keine Vertreterbetriebsstätte begründen, da er mit dem Unternehmen identisch ist.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

5.1.1 Problematik zweier Abgrenzungsregelungen Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten) war ursprünglich keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wurde und wird zumindest in einer ersten Stufe unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1–4 des O...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2 Einzelfragen

9.3.2.1 Einkünfte aus passiver Tätigkeit Durch den Wegfall der Verweisung auf die Tatbestände des § 8 Abs. 1 Nr. 5a AStG entfällt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG ab 2010, die den Dienstleistungsbereich betreffen. Verbleibende Anwendungsbereiche in der Praxis Lediglich für Aktivitäten wie "Einkauf für verbundene Unternehmen" oder für Lizenzverwertungsbetriebsstätten kommt es ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 Zuordnung von Wirtschaftsgütern

6.1.1 Allgemeine Grundsätze Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten bzw. dem Stammhaus genutzt werden. B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8. Gründung und Ende einer Betriebsstätte

8.1 Allgemeines Beginn und Ende einer Betriebstätte sind grundsätzlich abhängig von der Erfüllung bzw. Nichtmehrerfüllung der in Ziffer 4 aufgelisteten Konditionen (feste Geschäftseinrichtung, Zeitdauer der Bau- und Montagebetriebsstätte bzw. Vorliegen der Vertretervollmacht). Praxisprobleme ergeben sich jedoch ergänzend hinsichtlich der Behandlung von Vor- und Nachlaufkosten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3 Einzelfragen aus der Praxis

4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1 Rechtslage bis 2006

6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstätten

4.6.1 Allgemeines und ursprünglicher Katalog Die deutschen DBA enthalten i. d. R. einen Katalog von Tatbeständen, wonach ungeachtet fester Geschäftseinrichtungen keine Betriebsstätten gegeben sind. Es handelt sich hier immer um Hilfstätigkeiten bzw. vorbereitende Tätigkeiten. Als nicht als Betriebsstätten geltende Einrichtungen kommen nachfolgende Geschäftseinrichtungen in Bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.7 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.3 § 20 Abs. 2 AStG bei Beteiligungen an Personengesellschaften, Sozietäten und Einkünften aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich gem. dem Wortlaut auf Betriebsstätten, und zwar auf Betriebsstätten i. S. des nationalen Rechts nach § 12 AO. Die Begriffsbestimmung des § 12 AO gilt auch für die freiberufliche und selbstständige Tätigkeit (vgl. AEAO zu § 12 Nr. 1). Dies führt dazu, dass § 20 Abs. 2 AStG nicht nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern auch bei Einkünften a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.4 Gesetzliche Nachbesserungen

Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Einkünfte gar nicht oder zu einem (gegebenenfalls nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tatsächliche Besteuerung bestimmter Einkünfte unabhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Gescheiterte Betriebsstättengründung

Scheitert die Betriebsstättengründung, stehen die Gründungskosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Betriebsstätte; § 3c EStG ist anwendbar.[1] Dies führt dazu, dass die Kosten weder im Ausland (mangels Betriebsstättenbegründung) noch im Inland (wegen des funktionalen Zusammenhangs mit geplanten steuerfreien Einnahmen) abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung übernimmt...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende gewerbliche Tätigkeit - Betriebsstättenbesteuerung

Zusammenfassung Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Fiktive gewerbliche Einkünfte bei Vermietung und Verpachtung

Mit dem JStG 2009 hat der Gesetzgeber sowohl die Veräußerung aus auch die laufenden inländischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch sog. ausländische Objektgesellschaften per Fiktion als gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte qualifiziert. Wegen Einzelheiten vgl. den Beitrag "Internationales Steuerrecht: Grundbesitz im Ausland".mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10. Betriebsstättenverluste

Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob ungeachtet der Steuerfreistellung in den DBA Betriebsstättenverluste vorläufig oder zumindest bei endgültigen definitiven Verlusten im Inland abzugsfähig sind.[1] Nach dem aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass die frühere Rechtssprechung zu sog. "finalen Verlusten" überholt ist. Allerdings ist noch folgendes Re...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Probleme bei Personengesellschaften

Soweit die Gewerblichkeitsfiktionen Personengesellschaftsstrukturen (gewerblich geprägte Personengesellschaft, gewerblich infizierte Personengesellschaft, atypisch stille Gesellschaft, Sondervergütungen) betreffen, sind die Problemfelder im gesonderten Beitrag Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen dargestellt.mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5. Aufteilung der Einkünfte zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (Überblick und herkömmliche Grundsätze)

5.1 Überblick 5.1.1 Problematik zweier Abgrenzungsregelungen Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt bzw. zwischen verschiedenen Betriebsstätten) war ursprünglich keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wurde und wird zumindest in einer ersten Stufe unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.4 Wechselkursbedingte Wertsteigerungen zwischen Aktivierung und Zahlungseingang

Entstehen zwischen der Aktivierung einer Zinsforderung und der Zahlung der Zinsen wechselkursbedingte Wertsteigerungen, so unterliegen diese Gewinne der inländischen Besteuerung.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Allgemeine Grundsätze der Betriebsstättenbegründung

4.2.1 Abgrenzung zu § 12 AO Der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO ist zwar auf den ersten Blick vergleichbar mit dem nach Art. 5 OECD-MA. Dieser enthält allerdings wichtige Ausnahmen z. B. nach Art. 5 Abs. 3 sind verschiedene, Hilfs- oder Vorbereitungshandlungen dienende Einrichtungen wie Lager nicht betriebsstättenbegründend. Eine weitere wichtige Unterscheidung ergibt sich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Neue OECD-Grundsätze zur Betriebsstättengewinnabgrenzung (AOA) und Anwendung des § 1 Abs. 5 AStG

7.1 Allgemeines Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: "Gewinne eines Unternehmens", insbesondere die Einhe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Allgemeines

Beginn und Ende einer Betriebstätte sind grundsätzlich abhängig von der Erfüllung bzw. Nichtmehrerfüllung der in Ziffer 4 aufgelisteten Konditionen (feste Geschäftseinrichtung, Zeitdauer der Bau- und Montagebetriebsstätte bzw. Vorliegen der Vertretervollmacht). Praxisprobleme ergeben sich jedoch ergänzend hinsichtlich der Behandlung von Vor- und Nachlaufkosten.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Sachliche Betriebsstättenbegründung durch eine "feste Geschäftseinrichtung"

4.3.1 Begriff Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff des deutschen Steuerrechts gem. § 12 AO zurückgegriffen werden.[1] Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6 Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

6.6.1 Rechtslage bis 2006 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

4.5.3.1 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebsstätten Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 OECD-MA entspricht der Fortentwicklung des Art. 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt.[1] Bislang konnte eine Vertreterbetriebsstätte z. B. dadurch vermieden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.7 Alternative der Pauschalierung in Nicht-DBA-Fällen

In den Fällen der Betriebsstättenbegründung in einem Nicht-DBA-Staat kann der Gewinn nach dem Pauschalierungserlass[1] mit 25 % im Inland versteuert werden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Begriff des Unternehmens und des Unternehmensgewinns

3.1 Allgemeine Grundsätze Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Gewinnermittlungsschema des § 1 Abs. 5 AStG ab 2013

In Fortsetzung des OECD Ansatzes ergibt sich aus § 1 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AStG nachfolgendes detailliertes Gewinnermittlungsschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6 Zuordnung von Sicherungsgeschäften (§ 11 BsGaV)

Maßgebend ist hier die Personalfunktion, die für die Dienstleistung feststellbar ist.[1]mehr