Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Aktivkatalog ab 2022

Der Aktivkatalog läßt sich wie folgt gliedern: Übersicht Aktivitätskatalogmehr

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Internationales Steuerrecht... / 23 Weiterführende Literatur

Baur/Ullmann, IWB 2021, S. 790 Baur/Ullmann, IWB 19/2021, S. 790 Böhmer/Gebhardt/Krüger, IWB 2021, S. 479 und IWB 2024 S. 53 Böhmer/Oppel, IWB 2020, S. 5 Ditz/Bärsch/Engelen/Quilitzsch, DStR 2020, S. 73 Gebhardt/Krüger, IWB 2020, S. 109 Gebhardt/Krüger/Schwemler, IWB 9/2022, S. 336 Geils, IWB 2023 S. 351 Goldacker/Kellmann, NWB 2024 S. 1568 Haase, DStR 2019, S. 827 Hasibeder/Reiher, I...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.6 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung, ausgenommen [...] (Nr. 6)

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich grundsätzlich um eine passive Tätigkeit. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Verwertung eigener Forschungs- oder Entwicklungsarbeit ohne schädliche Mitwirkung des Inländers oder einer ihm nahestehenden Person. Ob damit eine vollständige Umsetzung der Richtlinie erfolgt, ist fraglich. Denn der Passivkatalog der ATAD-...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.1 Allgemeines

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7-13 AStG, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag[1], die anrechenbaren Steuern[2], das Hinzurechnungskorrekturvolumen[3] und der Verlustvortrag, werden gesondert festgestellt.[4] Ziel der Regelung ist es, die in den vorgenannten Vorschriften enthaltenen materiell-rechtlichen Rechtsfolgen verfahrensrechtlich in der Form einer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung ergibt sich aus § 13 AStG. Danach werden niedrig besteuerte Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter einer ausländischen Gesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der Kapitalanlagegesellschaft als Hinzurechnungsbetrag erfasst. Die erweiter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Die faktische gesonderte Hinzurechnungsbesteuerung für Konzerne (Mindeststeuerbesteuerung)

Die im Mindeststeuergesetz vorgesehene Nachversteuerung für sämtliche niedrig besteuerte Einheiten in einem Staatsgebiet findet in der Regel auf der Ebene der obersten (bei deutsch beherrschten Konzernen) Muttergesellschaft statt. Diese eigenständige Regelung ist wirtschaftlich mit einer Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolgend Tz. 20.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Keine Umsetzung der Richtlinie bzgl. Abrechnungsunternehmen

Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), vi) ATAD, wonach Einkünfte von sog. Abrechnungsunternehmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen passiv sind, die von verbundenen Unternehmen erworben oder an diese verkauft werden und keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Mehrwert bringen, setzt der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.1 Gruppenbesteuerung (Organschaft)

Viele Staaten kennen Gruppenbesteuerungssysteme, wie z. B. Großbritannien das System des group relief. Diese sind regelmäßig nicht mit der deutschen Organschaft vergleichbar, sondern oft reine steuerliche Wahlrechte. Es stellt sich daher häufig die Frage, wie eine Steuer aufzuteilen bzw. fiktiv zu ermitteln ist. Das AnwSchr. zum AStG enthält die folgenden Aussagen zur Gruppe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.1 Allgemeines

Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-Base Erosion Mode...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.9 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht

§ 7 Abs. 5 Satz 1 AStG regelt das Verhältnis von Investmentbesteuerung und allgemeiner (einschließlich verschärfter) Hinzurechnungsbesteuerung zugunsten eines Vorrangs der Investmentbesteuerung[1] ; im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gilt § 13 Abs. 5 AStG. § 7 Abs. 5 Satz 2 AStG sieht eine Ausnahme hiervon vor, mit der Folge, dass in den dort genannten Fälle...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.7 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] steht die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG einem DBA (im Urteilsfall dem DBA-Schweiz) nicht entgegen. Dieses entfaltet keine sogenannte Sperrwirkung. Zudem enthält § 20 Abs. 1 AStG einen so genannten "offenen" treaty override, der nach der Rechtsprechung des BVerfG einen zulässigen Vorrang des AStG vor einem DBA ermöglicht.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Praxisproblem der Anrechnungsüberhänge (Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel)

Auch im ATADUmsG wurde das seit 2008 bestehende Problem der systematisch entstehenden Anrechnungsüberhänge bereinigt. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG (Hinzurechnung der Gewinne ausländischer Gesellschaften beim inländischen Anteilseigner) hat u. a. zur Voraussetzung, dass die Gewinne der ausländischen Gesellschaft einer niedrigen Besteuerung unterliegen.[1] Das i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften – Prüfschema

Es empfiehlt sich nach folgendem Prüfschema vorzugehen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Beteiligungsbeherrschung

In Abkehr der seit 1972 geltenden Konzeption einer reinen Inländerbeherrschung auch bei nicht verbundenen Gesellschaftern/nahestehenden Personen wechselt der Gesetzgeber unter Umsetzung der ATAD-RL auf eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise unter Berücksichtigung nahestehender Personen. Maßgeblich ist, ob ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (ggf. zusammen mit ihm nahes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2024

Wirtschaftlich untergeordnete passive Einkünfte sollen bei einer Gesellschaft, die überwiegend aktiv tätig ist, keine Hinzurechnungsbesteuerung bedingen. § 9 AStG ist insoweit eine Vereinfachungsregelung. Die Freigrenze wird insoweit wie folgt definiert: Betragen die passiven Bruttoerträge prozentual nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft (Ermittlung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab VZ 2025

Nach dem Mindeststeueranpassungsgesetz[1] erfolgte eine umfassende Reform des § 9 AStG. Hiernach soll eine Hinzurechnungsbesteuerung nur dann erfolgen, wenn höchstens ein Drittel der Einkünfte des Unternehmens oder der Betriebsstätte passive Einkünfte sind, sofern die neue absolute Grenze von 100.000 EUR nicht überschritten wird. Außerdem ist die Freigrenze ab 2025 ausschlie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Banken [...] (Nr. 3)

Erforderlich sind Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG, § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Nicht begünstigt sind: Holdingtätigkeit, Vermögensverwaltung, Konzernfinanzierung, Factoring, wenn der Forderungserwerb ausschließlich oder überwiegend von verbundenen Unternehmen erfolgt. Einen erforderlichen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Geschäftsbetrieb erkennt di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Maßgebender Stichtag

Die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital (oder einer vergleichbaren Bezugsgröße) der ausländischen Gesellschaft (bei mittelbaren Beteiligungen: die vermittelnde Beteiligung) muss dem unbeschränkt Steuerpflichtigen (der vermittelnden Person) am Ende des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 2 AStG nach den allgemeinen steuerlichen Z...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf beschränkt Steuerpflichtige bei Beteiligungen über eine inländische Betriebsstätte

Nach § 7 Abs. 1 S. 4 AStG kann die Hinzurechnungsbesteuerung auch beschränkt Steuerpflichtige treffen, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen gewerblichen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13 Zeitpunkt der Erfassung

Art. 8 Abs. 4 der ATAD-RL gibt vor, dass der Hinzurechnungsbetrag im Rahmen einer phasengleichen Vereinnahmung zu erfassen ist. Die nationale Umsetzung erfolgt durch § 10 Abs. 2 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG in dem Veranlagungszeitraum als zugeflossen, in dem das maßgebende Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet. Nach § 10 Abs. 2 Sat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.1 Freigrenzen

Nach § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ist die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausgeschlossen, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und die bei einer Zwischengesellschaft oder bei einem Steuerpflichtigen hiernach auß...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilseignern § 8b KSt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.1 Überblick

§ 13 AStG enthält als eigenständige Zurechnungsvorschrift Sonderregelungen für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Grundfall des § 13 Abs. 1 AStG ist jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Kapitalanlagegesellschaft unabhängig von der Beteiligungshöhe. Unter den Anwendungsbereich fallen Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinne und -verlust...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.3 Substanztest

Vergleichbar zu § 8 Abs. 3 und 4 AStG (Abschnitt 8) kann der Gegenbeweis eine Tätigkeit mit ausreichender sachlicher und personeller Ausstattung geführt werden (s. o.). Unter Umsetzung der Entscheidungen des EuGH und des BFH in der Rechtssache "X"[1] sieht die Neuregelung auch einen Substanz-Escape für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter für Drittstaatengesellschaften vor. E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.4 Ausschluss steuerlicher Vergünstigungen und anzuwendende Normen

Bei der Ermittlung der hinzuzurechnenden Einkünfte bleiben nach § 10 Abs. 3 AStG steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder an das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen, nicht anzuwenden bzw. die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Anders als nach dem bis 2021 geltenden § 10 Abs. 3...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. Erzielt eine ausländische Gesellschaft Einkünfte aus passivem Erwerb aus ver­schiedenen Quellen, so sind d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.7 Dividenden (Bezüge i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG), ausgenommen [...] (Nr. 7)

Aufgrund der Vorgaben der ATAD-RL müssten Dividenden eigentlich komplett passiv sein. Dies hätte gravierende Auswirkungen, denn diese wurden bislang umfassend nach dem nationalen Konzept der Dividendenfreistellung als aktive Einkünfte qualifiziert. Abweichend von der ATAD-RL bleibt es nur noch für den – in der Praxis wichtigsten Fall – der Schachteldividenden bestehen. Konkr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Hinzurechnungsbesteuerung bei gleichgerichtetem Interesse

Nach § 7 Abs. 4 AStG kann auch eine Beherrschung vorliegen, wenn Gesellschafter für sich betrachtet zwar keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft halten, in Bezug auf die ausländische Gesellschaft aber gleichgerichtete Interessen verfolgen, sodass sie die ausländische Gesellschaft in gleicher oder ähnlicher Weise beherrschen wie ein einzelner Mehrheitsgese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen ist zu beachten, dass ein Kürzungsbetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 AStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Grundsätze bis einschließlich VZ 2023

Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertragsteuersatz des Sitzstaates) unterliegen. H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.1 Grundkonzeption des Steueroasenabwehrgesetzes und betroffene Gebiete

Das am 11.6.2021 vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" sieht insbesondere die Schaffung eines sog. Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vor[1]. Mit diesem sollen Geschäftsvorgänge von Unternehmern und Privatpersonen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten eingedämmt werden. Das Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. So hat z. B. zuletzt das FG Düsseldor...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Wird eine inländische Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Einzelfragen des Escapes

Ungeachtet der Nichtanwendung der Aussagen zum Drittstaaten-Escape in vorgenanntem BMF-Schreiben v. 17.3.2021 kann grundsätzlich hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen der Finanzverwaltung an den Entlastungsbeweis auf das Schreiben bzw. die Übernahme in das Anwendungsschreiben weiterhin zurück gegriffen werden. Das AEAStG enthält entsprechende Aussagen:[1] Diese sind: Die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.2 Mindestbesteuerungs-Richtlinie und deren nationale Umsetzung

Die globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die 2. Säule der OECD-Vorschläge, soll entsprechend des sogenannten GloBE-Vorschlags durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sichergestellt werden: Ausweitung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ("Income Inclusion Rule") wonach, sofern der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion unter 15 % bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise unter Berücksichtigung nahestehender Personen

Eine Beherrschung i. S. v. § 7 Abs. 2 AStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen (wenigstens) ein Beherrschungskriterium erfüllt. Ob unverbundene unbeschränkt Steuerpflichtige an der ausländischen Gesellschaft beteiligt sind, ist nicht weiter maßgeblich. Damit verlangt die Hinzurechnungsbesteuerung künftig "echte" Kontrolle d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Beteiligung über Personengesellschaften

Im Hinblick auf die widersprüchlichen Regeln zur Besteuerung der Personengesellschaft (allgemein: Transparenzprinzip, aber: Subjektbetrachtung bei § 1 AStG) enthält die Neufassung 2022 eine Sonderregel für Personengesellschaften in § 7 Abs. 4 Satz 2 AStG. Die unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten widerlegbar als ein Kreis von Personen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.4 Einkünfte aus dem Handel, soweit nicht [...] (Nr. 4)

Bei einer Handelstätigkeit ist eine komplexe Untersuchung (Grundvermutung und Gegenbeweis) anzustellen. Bei einem Bezug vom Inländer oder von einer nahestehenden Person liegt grundsätzlich eine passive Tätigkeit vor. Folgende Ausnahmen sind möglich: das Geschäft wird im Rahmen eines qualifizierten Geschäftsbetriebs abgewickelt und bei diesem Geschäft liegt keine schädliche M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Maßgebende Steuern

Ertragsteuern i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG sind alle Steuern des Sitzstaates vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens sowie der Steuern von Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind derartige Steuern auch dann, wenn sie nach § 34c EStG oder § 26 KStG nicht angerechnet wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6.1 Benennung nach § 160 AO

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen, dafür bestehen andere Vorsc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Geographisch begrenzter Anwendungsbereich

Der Substanztest ist ausschließlich für EU-/EWR-Gesellschaften möglich.[1], Ergänzend gilt die Einschränkung des § 8 Abs. 4 AStG, wonach der Motivtest auch im Hinblick auf ausländische Gesellschaften deren Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine besteuerungsrelevanten Auskünfte erteilt. Aufgrund der EU-Amtshilferichtlin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1.2 Absolute Freigrenze

Die gesellschafterbezogene absolute Freigrenze ist gewahrt, wenn die bei einem Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze[1] außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR nicht übersteigen. Sie gilt veranlagungszeitraumbezogen und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gesondert zu prüfen. D...mehr