Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.7 Weitere Einzelfragen

Das AEAStG-E enthält zu vielfachen Einzelfragen wie z. B. der Behandlung von Fremdwährungen detaillierte Aussagen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

10.1 Überblick § 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.8 Veräußerungsgewinne (Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft [...] (Nr. 8)

Diese sind grundsätzlich aktiv, es sei denn der Gewinn ist auf Beteiligungen i. S. d. § 8b Abs. 7 AStG zurückzuführen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 AStG nicht mehr anwendbar.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Behandlung im Privatvermögen

Ist die Beteiligung dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19.2.2 Auswirkungen

In der Praxis dürften insbesondere Aktivitäten im Bereich des Tourismus (z. B. Beteiligung an einer Hotelbetriebsgesellschaft in den vorgenannten Ländern) betroffen sein. Folge ist die Hochschleusung des Gewinns auf das deutsche Besteuerungsniveau.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Sonderregelung für Kapitalanlagegesellschaften

Die räumliche Beschränkung auf EU-/EWR-Staaten gilt nicht in den Fällen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung[1]. Der Motivtest ist insoweit auch in Drittstaatenfällen möglich!mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Steuerfestsetzung oder Steuererhebung

Als Reaktion auf die die festgesetzte Steuer abstellende Rechtsprechung[1] stellt das Gesetz inzwischen ausdrücklich auf die Steuererhebung ab. Maßgebend ist damit nicht ein rechtlicher sondern ein tatsächlicher Belastungsvergleich.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.5 Dienstleistungen, soweit nicht [...] (Nr. 5)

Ein passiver Erwerb liegt vor, wenn die Gesellschaft sich eines Inlandsbeteiligten (oder einer nahestehenden Person) bedient oder der Inlandsempfänger Leistungsempfänger ist.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.1 Überblick

Die Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen aufgrund von Steuern, die durch die Zwischengesellschaft geleistet werden, regelt Art. 8 Abs. 7 der ATAD-RL. Hiernach soll der Mitgliedstaat des Steuerpflichtigen den Abzug, der von dem Unternehmen entrichteten Steuer von der Steuerschuld des Steuerpflichtigen in dem Staat seines Steuersitzes oder Steuerstandorts zulassen. Die Umsetzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Ausnahme bei Zwischengesellschaften in Steueroase

Zu beachten ist, dass die Trennung zwischen aktiven und passiven Einkünften nicht greift, wenn die Zwischengesellschaft in einer Steueroase ansässig ist.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19.2 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbw

19.2.1 Grundsätze Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung

Aktuell existieren 3 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung. Durch das geplante Mindeststeuergesetz wird sich eine 4. Fallgruppe ergeben. 1.2.1 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die in §§ 7-12 AStG geregelte allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Danach werden sog. passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, für die diese Gese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.5 Länderlisten und Arbeitshilfen zur Frage von "Steueroasen"

Der Entwurf des AEAStG 2023 enthält entgegen dem bisherigen Anwendungsschreiben keine Arbeitshilfen wie Länderlisten. Aufgrund des Alters der Listen und die laufende Änderung der Steuerbelastung im Ausland ist es nicht zweckmäßig, auf die früheren Listen zurückzugreifen. Erste Anhaltspunkte können sich jedoch aus den BMF-Monatsberichten "Die wichtigsten Steuern im internation...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Allgemeine Beherrschungskriterien

Das Gesetz stellt hierbei die Beherrschungskriterien Stimmrecht, Nennkapital, Gewinnbeteiligung oder Recht auf den Liquidationserlös gleichberechtigt nebeneinander. Disquotale Gewinnverteilungsabreden (etwa zur Kompensation von Einlagen außerhalb des Nennkapitals) stehen einer Beherrschung also nicht entgegen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Relative Freigrenze

Diese bedingt eine Verhältnisrechnung. Problematisch und sehr verwaltungsaufwändig ist, dass die Finanzverwaltung fordert, dass die Einkünfte zuerst nach dem Ermittlungsschema des § 10 AStG zu ermitteln sind und erst anschließend § 9 AStG geprüft werden kann.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Aktivkatalog ab 2022

5.3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1) Die Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt analog der Behandlung der §§ 13 und 14 EStG. Allerdings zählt die Finanzverwaltung Lizenzeinnahmen aus der Züchtung/Lizenzierung von Pflanzen vorrangig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG und damit ist auch die Frage e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. In jedem Fall ist eine Korrektur der nicht abzugsfähigen Steuern vorzunehmen, denn zu den Vorschriften des...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Nationale Umsetzung im ATADUmsG

Die für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Einkünfte sind weiterhin in einem Katalog in § 8 AStG enthalten. Entgegen dem Ansatz der ATAD, die einen Passivkatalog enthält, liegt also der deutschen Umsetzung weiterhin ein Aktivkatalog zugrunde. Darin liegt für sich allein noch kein Verstoß gegen die Vorgaben der ATAD. Entscheidend ist nämlich vielmehr, ob im Einzelnen di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung ergibt sich aus § 13 AStG. Danach werden niedrig besteuerte Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter einer ausländischen Gesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der Kapitalanlagegesellschaft als Hinzurechnungsbetrag erfasst. Die erweiter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.2 Grundfeststellungen

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich nach § 18 AStG festgestellt. Nach der Rechtsprechung[1] ist festzustellen (Inhalt des Hinzurechnungsbescheids): ob eine Hinzurechnung vorzunehmen ist, welchen Personen hinzuzurechnen ist, die zuzurechnende Steuerbemessungsgrundlage für den einzelnen Steuerpflichtigen, der Zei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.4 Ausblick: die geplante gesonderte Hinzurechnungsbesteuerung für Konzerne (Mindeststeuergesetz)

Die im künftigen Mindeststeuergesetz vorgesehene Nachversteuerung für sämtliche niedrig besteuerte Einheiten in einem Staatsgebiet findet in der Regel auf der Ebene der obersten (bei deutsch beherrschten Konzernen) Muttergesellschaft statt. Diese eigenständige Regelung ist wirtschaftlich mit einer Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. Etwas Anderes gilt hingegen für Verrec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Behandlung im Betriebsvermögen

Einkunftsart Sofern die Beteiligung einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, gehört der Hinzurechnungsbetrag dementsprechend zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Arbeit. Zeitpunkt der Erfassung Der Hinzurechnungsbetrag erhöht in diesen Fällen den Gewinn bzw. die Einkünfte desjenigen Wirtschaftsjahrs de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Gruppenbesteuerung (Organschaft)

Viele Staaten kennen Gruppenbesteuerungssysteme, wie z. B. Großbritannien das System des group relief. Diese sind regelmäßig nicht mit der deutschen Organschaft vergleichbar, sondern oft reine steuerliche Wahlrechte. Es stellt sich daher häufig die Frage, wie eine Steuer aufzuteilen bzw. fiktiv zu ermitteln ist. Das AnwSchr. zum AStG enthält die folgenden Aussagen zur Gruppe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.1 Allgemeines

Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden voraussichtlich ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.9 Einkünfte aus Umwandlungen; dies gilt nicht, [...] (Nr. 9)

§ 8 Abs. 1 AStG ermöglicht auch in Drittstaatenfällen (in denen das UmwStG grundsätzlich nicht anwendbar ist) per Fiktion eine steuerneutrale Umwandlung (i. d. R. Verschmelzung), wenn im Rahmen einer Fiktionsbetrachtung die Umwandlung im Inland zu Buchwerten erfolgen könnte. Der Übertragungsgewinn stellt dann (unabhängig, ob Wirtschaftsgüter enthalten sind, die der Erzielung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Hierzu liegt folgende widers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21 Weiterführende Literatur

Baur/Ullmann, IWB 2021, S. 790; Baur/Ullmann, IWB 19/2021, S. 790; Böhmer/Gebhardt/Krüger, IWB 2021, S. 479; Böhmer/Oppel, IWB 2020, S. 5; Ditz/Bärsch/Engelen/Quilitzsch, DStR 2020, 73. Gebhardt/Krüger, IWB 2020, S. 109; Gebhardt/Krüger/Schwemler, IWB 9/2022, S. 336; Haase, DStR 2019, S. 827; Kraft/Kockrow, IWB 14/2021, S. 570; Micker, IWB 9/2023, S. 339; Müller/Lucas/Mack, 13/2021, S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.1 Wegfall der Konzernfinanzierung als aktive Tätigkeit

Für Konzernfinanzierungen sah § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG a. F. für in der Praxis schwer zu schaffende Sonderfälle eine Möglichkeit aktiver Zinsen vor. Diese wurde komplett gestrichen. Zinsen sind damit nun immer passiv. Zinsen können jedoch als Nebenerträge zu Einkünften aus aktiver Tätigkeit aktiv sein (Stichwort: funktionaler Zusammenhang). Die Abgrenzung gestaltete sich in der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18 Niedrig besteuerte Betriebsstättengewinne bzw. Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19.2.1 Grundsätze

Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen bei dem/den inlän...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Folgen der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

Nicht unmittelbar aus dem ATAD-UmsG selbst, sondern aus der fast zeitgleich verabschiedeten Reform der Unternehmensbesteuerung stellt sich die Frage, wie das Konkurrenzverhältnis zu § 1a KStG zu beurteilen ist. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob eine Hinzurechnungsbesteuerung auch vorzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger einen Anteil an einer optierenden ausländisch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung

Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die in §§ 7-12 AStG geregelte allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Danach werden sog. passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei einem beherrschenden unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Switch-Over-Regelung des § 20 AStG

Auch bei Betriebsstätten ergibt sich über § 20 AStG eine inländische Besteuerung von ausländischen passiven Betriebsstättengewinnen durch Wechsel vom DBA-Freistellungs- zum Anrechnungssystem. Wesentliche Regelungen führen durch Verweis auf die §§ 7 ff. AStG zu einer entsprechenden Anwendung von Normen der Hinzurechnungsbesteuerung. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolgend T...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück. [1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Verhältnis zur beschränkten Steuerpflicht

Auch bei einer beschränkten deutschen Steuerpflicht kann sich eine Hinzurechnungsbesteuerung ergeben, da sich z. B. bei einer ausländischen Körperschaft (mit inländischem Anteilseigner), die eine inländische Immobilie vermietet, nur eine deutsche Steuer-Vorbelastung von 15,825 % ergibt. Es erfolgt eine Hinzurechnungsbesteuerung, wobei die deutsche Steuer nach § 12 AStG anger...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilseignern § 8b KSt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Wirtschaftlich untergeordnete passive Einkünfte sollen bei einer Gesellschaft, die überwiegend aktiv tätig ist, keine Hinzurechnungsbesteuerung bedingen. § 9 AStG ist insoweit eine Vereinfachungsregelung. Die Freigrenze wird insoweit wie folgt definiert: Betragen die passiven Bruttoerträge prozentual nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft (Ermittlung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.4 Ausschluss steuerlicher Vergünstigungen und anzuwendende Normen

Bei der Ermittlung der hinzuzurechnenden Einkünfte bleiben nach § 10 Abs. 3 AStG steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder an das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen, nicht anzuwenden bzw. die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Anders als nach dem bis 2021 geltenden § 10 Abs. 3...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.3.3 Nicht-Aufhebung der Gewerbesteuerpflicht der Hinzurechnungsbeträge

Der BFH hatte eine Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags abgelehnt. [1] Die Finanzverwaltung reagierte mit einem Nichtanwendungserlass.[2] Ergänzend wurde für die Zukunft durch das BEPS-UmsG v. 20.12.2016 eine Gewerbesteuerpflicht geseztlich eingefügt. Der Nichtanwendungserlass wurde 2021 aufgehoben.[3] Nach dem Referentenentwurf sollte zur Vermeidung der Anrechnungsüber...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.6 Negative Zwischeneinkünfte

Ergibt sich bei der Einkunftsermittlung ein negativer Betrag, so entfällt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Das Gesetz verbietet dem inländischen Gesellschafter damit einen Verlustausgleich des negativen Hinzurechnungsbetrags mit positiven Hinzurechnungsbeträgen, die ihm aus der Beteiligung an anderen ausländischen Gesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Versicherungsunternehmen, Banken [...] (Nr. 3)

Erforderlich sind Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG, § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz. Nicht begünstigt sind: Holdingtätigkeit, Vermögensverwaltung, Konzernfinanzierung, Factoring, wenn der Forderungserwerb ausschließlich oder überwiegend von verbundenen Unternehmen erfolgt. Einen erforderlichen nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Geschäftsbetrieb erkennt di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.3.1 Überblick

Die Regelungen zum MinStG werden im Referenten-Entwurf ergänzt durch nachfolgende außensteuerrechtliche im Anhörungsentwurf nicht angekündigte Neuerungen: Absenkung der Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung; Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen – dies wurde jedoch nicht in den Regierungsentwurf übernommen; vollständige Abschaffu...mehr