Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz , für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken i. Z. m. Rechteüberlassungen ("Lizenzschranke")

Die BEPS-Umsetzung wurde im Jahr 2017 fortgesetzt. Die Bundesregierung hat hierzu am 19.12.2016 als Reaktion auf die Forderung des Bundesrats den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken in Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, d. h. die faktische Einführung einer deutschen "Lizenzschranke" vorgestellt. Dieses Gesetz ist in seiner Finalfassung zum 1.1.2018 in ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3 Umsetzung von BEPS in der deutschen Abkommenspolitik

Das BMF hat am 18.4.2013 die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA im Bereich der Steuern und Einkommen und Vermögen vorgestellt, aktuell gilt die Fassung vom 22.8.2013[1]. Das deutsche Abkommensnetz umfasst im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen derzeit über 100 DBA[2] . Ungeachtet des Einflusses der Abkommensmuster der OECD und der Vereinten Nationen werden DBA i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Länder-Ausnahmen

8.2.1 Spanien Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Fina...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Behandlung von Veräußerungsgewinnen

8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Umsetzung im EStG

9.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2018 Das Deutschland in den vorgenannten Fällen zugewiesene abkommensrechtliche Besteuerungsrecht (nach den neueren DBA) konnte in der Vergangenheit in Ermangelung eines umfassenden Besteuerungstatbestandes in § 49 EStG nicht wahrgenommen werden, da nur bei Veräußerungen von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Auslandsimmobilien – Belegenheitsprinzip und Steuerfreistellung in Deutschland (Regelfall der Besteuerung)

4.1 Besteuerungsgrundsätze Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Fr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Verluste aus Auslandsimmobilien

6.1 "Liebhaberei-Test" Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei"). Hinsichtlich Einzelheiten vgl. den Fachbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Brandt, dortige Ziffer 6[1] sowie[2] 6.2 Prüfun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Entstrickungsbesteuerung (sogenannte passive Entstrickung)

Die vorgenannte Regelung für Immobiliengesellschaften wird von Deutschland nicht nur für erstmalige DBA angewandt, sondern auch für bestehende Abkommen im Rahmen von Revisionsabkommen, wie z. B. der Vergleich zwischen dem DBA Spanien a. F. und dem Abkommen 2012 zeigt. Hieraus ergibt sich die Frage, ob eine sog. passive Entstrickung gesetzlich im Privatvermögen über die Wegzu...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grundbesitz und Grundstücksgesellschaften

Zusammenfassung Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 4.266,9 Mio. USD Direktinvestitionen im Ausland getätigt.[1] Ein nicht unerheblicher Teil betrifft Immobilieninvestitionen. Bereits 2013 wurde geschätzt, dass über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert wurden.[2] Neuere Daten liegen mangels Meldepflichten nicht vor. Hierbei handelt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Regelfall

Erfolgt eine Vermietung durch die Objekt-Kapitalgesellschaft zu fremdüblichen Konditionen, erzielt ausschließlich die Gesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und wird damit nur im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Dies setzt aber auch voraus, dass der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegt, was problematisch sein könnte, wenn nur der inländisc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Steuerfragen bei Immobilienbesitz in vorgeschalteten Kapitalgesellschaften

In vielen ausländischen Staaten ist es u. a. zur Vermeidung einer Nutzungswertbesteuerung sowie der geringeren ausländischen Erbschaft-/Schenkungs-/Vermögensteuern üblich, Grundbesitz nicht unmittelbar im Privatvermögen zu halten, sondern in Objekt-Kapitalgesellschaften. Damit soll die sog. Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften auch in diesem Bereich genutzt werden. Wird...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

8.3.1 Überblick Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.4 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Deutschland vermeidet in den Fällen des MLI bzw. Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung (vgl. z. B. Art. 22 Abs. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. cc) DBA-Luxemburg. Wenn das ausländische Steuerrecht (wie im Beispiel Luxemburg) keine Besteuerung vornimmt (weil z. B. das ausländische Steuerrecht keine entsprechende Regelung im Rahmen der beschränkte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien (aber nur bis 2012), sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Prüfung des § 2a EStG

Bei Werbungskostenüberschüssen ("Verlusten") aus Auslandsimmobilien kann sich eine Verlustabzugsbeschränkung aus § 2a EStG ergeben. Seit der Reform des § 2a EStG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot betrifft die Norm aber nur noch Drittstaatenverluste. Ein Kurzüberblick über die praktische Auswirkung bei ausländischem Grundbesitz ergibt sich aus nac...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.2 Frankreich

Die Rechtslage nach dem neuen DBA Frankreich (Fassung ab 1.1.2016) ist nicht eindeutig. Ab 2016 ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in Art. 7 Abs. 1 des Zusatzabkommens geregelt. Der Veräußerungsgewinn ist nach Art. 20 Abs. 1a DBA n. F. bei einer wörtlichen Auslegung aber weiterhin steuerfrei. Die Denkschrift zum Abkommen geht allerdings von einer Aufteilung des Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 4.266,9 Mio. USD Direktinvestitionen im Ausland getätigt.[1] Ein nicht unerheblicher Teil betrifft Immobilieninvestitionen. Bereits 2013 wurde geschätzt, dass über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert wurden.[2] Neuere Daten liegen mangels Meldepflichten nicht vor. Hierbei handelt es sich nicht ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2018

Das Deutschland in den vorgenannten Fällen zugewiesene abkommensrechtliche Besteuerungsrecht (nach den neueren DBA) konnte in der Vergangenheit in Ermangelung eines umfassenden Besteuerungstatbestandes in § 49 EStG nicht wahrgenommen werden, da nur bei Veräußerungen von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unter den Voraussetzungen des § 17 ESt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 "Liebhaberei-Test"

Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei"). Hinsichtlich Einzelheiten vgl. den Fachbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Brandt, dortige Ziffer 6[1] sowie[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.5 Umgehungsmodelle und deren Beurteilung

Praxis-Tipp Auf Seminaren wird empfohlen, die o. g. Wirkungen zur vermeiden, indem der prozentuale Anteil des unbeweglichen Vermögens am Aktivvermögen gestaltet wird: Praxis-Beispiel Eine ausländische Gesellschaft hält ausschließlich inländische Grundstücke. Soweit kein weiteres Aktivvermögen vorhanden ist, hat Deutschland im Fall der Veräußerung der Anteile das Besteuerungsr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland erwirtschaftete Mieteinkünfte sind nach dem in § 2 Abs. 1 EStG verankerten Welteinkommensprinzip grundsätzlich im Inland steuerpflichtig. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Einkünfte aus einer individuell vermieteten Wohnung in einem konkreten Staat oder z. B. bei einem ausländischen Immobilienfonds aus verschiedenen Staaten bzw. Quellen stammen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.1 Überblick

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Eine Art "...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 5 Internationales Steuerrecht

Für den Bereich des internationalen Steuerrechts definiert Art. 5 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA)[1] den Begriff der Betriebsstätte, der in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Verwendung findet. Bei einer Betriebsstätte geht darum, dass die eigene unternehmerische Tätigkeit mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird ("Verwurzelung" des Unternehmens mit dem Ort ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4 Internationales Steuerrecht

2.4.1 Multilaterales Instrument Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6 Internationales Steuerrecht

2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI) Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Di...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.7 Ausländische Dividenden und Mutter-Tochter-Richtlinie

Ähnlich wie die deutsche Körperschaftsteuer sieht die italienische Körperschaftsteuer (IRES) eine grundsätzliche Freistellung von Dividenden vor. Der EuGH sieht die in Italien für Banken geltende besondere Steuer (IRAP), die die grundsätzlich freizustellenden Dividenden in ihre Bemessungsgrundlage einbezieht, für nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar an (EuGH, Ur...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.5 Überarbeitete "Greylist" der EU

Am 10.10.2025 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke überarbeitet. Die EU-Liste besteht aus der sog. Blacklist (Annex I) und der sog. Greylist (Annex II). Bei der Blacklist wurden keine Änderungen vorgenommen. Sie beinhaltet weiterhin elf Länder, darunter u. a. Russland und Pan...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.2 DBA Niederlande und DBA Schweiz

Das am 14.4.2025 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Niederlande sowie das bereits am 21.8.2023 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz enthalten neue Regelungen hinsichtlich der Behandlung von grenzüberschreitend erfolgenden Homeoffice-Tätigkeiten. Im DBA Schweiz wurde darüber hinaus u. a. die Pflicht zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen festgeschriebe...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI)

Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Die Notifikation bei der OECD erfolgte ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.3 DBA Belarus

Nachdem die Republik Belarus einzelne Vorschriften des DBA vom 30.9.2005 zum 1.6.2024 ausgesetzt hatte, hat die Bundesregierung am 30.12.2024 mit der Notifikation an Belarus reagiert, dass das DBA mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgesetzt wird. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass Belarus einer Aufforderung zur Rückgängigmachung der Teilaussetzung nicht nachgekommen s...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.4 DBA Russland

Hinsichtlich des DBA Russland bleibt es bei der einseitig per Dekret veranlassten (teilweisen) Aussetzung mit 38 "unfreundlichen" Staaten (darunter Deutschland). Die Aussetzung führt u. a. zum Wegfall von vergünstigten Quellensteuersätzen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. In seinem BMF-Schreiben v. 20.1.2025 (Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2025, BStBl ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.12 Abschaffung der Lizenzschranke

Das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz (MinStAnpG, Stand Bundestagsbeschluss v. 13.11.2025) sieht als Begleitmaßnahme zu den Änderungen des Mindeststeuergesetzes (s. Kapitel Rückblick Tz. 2.7) die Aufhebung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) mit Wirkung ab VZ 2025 vor. Hinweis Aufgrund der umgesetzten ATAD-Regelungen im Hinblick auf ein konsistentes und mit den Vereinbarungen auf int...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.1 Multilaterales Instrument

Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des MLI in neun DBA ist mit der Not...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 DBA Schweiz: Konsultationsvereinbarung zu leitenden Angestellten

Die Sonderregelung in Artikel 15 Abs. 4 DBA Schweiz erfasst in einem Staat ansässige Personen, die im anderen Staat als Vorstand, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer dort ansässigen Kapitalgesellschaft tätig und keine Grenzgänger im Sinne des Abkommens sind. Liegen die Voraussetzungen vor, hat in der Regel der Sitzstaat der betreffenden Kapitalgesellschaft das Bes...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.2 DBA Lettland

Die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll des DBA wurden zwischen Deutschland und Lettland im zweiten Halbjahr 2024 ausgetauscht. Es ist daher grundsätzlich seit dem 1.1.2025 anzuwenden. In dem Änderungsprotokoll werden insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des BEPS-Projekts bilateral umgesetzt. So wird die Präambel nach Vorbild des Artikel 6 des Multilateralen I...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.10 Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Betätigt sich ein Steuerpflichtiger in mehreren DBA-Staaten, ist für die Zuordnung des Besteuerungsrechts u. a. relevant, wo er eine Betriebsstätte im Sinne der DBA unterhält. Maßgeblich für die Begründung einer Betriebsstätte ist die Verwurzelung der unternehmerischen Tätigkeit, welche aus einer Wechselwirkung zwischen örtlicher und zeitlicher Festigkeit der Geschäftseinric...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.9 KESt-Entlastung: Neues Merkblatt zu § 50d Abs. 3 EStG

Die deutsche Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG versagt einen grundsätzlich bestehenden Entlastungsanspruch (§ 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder nach DBA) von deutscher Quellensteuer (Abzugsteuer gem. § 50a EStG oder Kapitalertragsteuer) in bestimmten Fällen. Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im Folg...mehr