Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 9.6 Fünfte Ausnahme: Nationale Rückfallklausel bzw. "subjekt-to-tax-Klausel" des § 50d Abs. 9 EStG

9.6.1 Qualifikationskonflikte § 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist fa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3 Gesetzliche Regelung seit 2006 durch das SEStEG

6.6.3.1 Allgemeines Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.2 Niedrige Besteuerung i. S.d. § 8 Abs. 5 AStG/§ 8 Abs. 3 AStG a. F.

Diese Frage soll anhand des Beispiels Schweiz erläutert werden. Kapitalgesellschaften unterliegen in der Schweiz regelmäßig einer niedrigen Besteuerung. Für die Besteuerung von in der Schweiz beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen lässt sich dies nicht ohne eine Berechnung der Schweizer Ertragsteuerbelastung klären. Für diese Berechnung sind die Schweizer Einkünfte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Probleme aus den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Steuerrechts

Während bei einer originären gewerblichen Tätigkeit z. B. eines Produktionsbetriebs kein Konflikt mit dem ausländischen Staat hinsichtlich der Anwendung des Artikels bestehen dürfte, sind diese Probleme bei den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Rechts absehbar. Nach der Rechtsprechung[1] und Verwaltungsauffassung[2] kann die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.4 Dritte Ausnahme – Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens

Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht laut DBA dem Quellenstaat zusteht, werden wieder an den Ansässigkeitsstaat zurückverwiesen, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat. Diese Regelung kann allgemein für alle Einkünfte vereinbart sein oder nur für bestimmte Einkünfte. Nach der früheren Rechtsprechung[1] war die Rückfallklausel nur noc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.1 Begriff

Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff des deutschen Steuerrechts gem. § 12 AO zurückgegriffen werden.[1] Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.3 "Europatauglichkeit" der Regelung

Der EuGH hat im Verfahren "Lasteyrie du Saillant"[1] die französische Regelung des Art. 167 ff. CGI, die in weiten Bereichen der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG entspricht, mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nachdem die Finanzverwaltung[2] für den ‹EU-/EWR-Raum› die sofortige Besteuerung durch eine sog. Stundungsrege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.2 Grundsätze

Folgende handelsrechtlichen Grundsätze sind steuerlich zu beachten: a) Vollständigkeitsprinzip gem. § 246 Abs. 1 HGB: Die Umrechnung darf nicht dazu führen, dass durch Wechselkursänderungen entstandene Wertänderungen unberücksichtigt bleiben. b) Währungseinheit Euro gem. § 244 HGB: Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Buchführung in Euro ist unter Beachtung der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.13 Zuordnung von Aquisitionskosten und anderen "Regiekosten"

Insbesondere im Industrieanlagenbau tätige Unternehmen erstellen aufgrund internationaler Ausschreibungen im erheblichen Umfang Angebote mit entsprechenden Sach- und Personalkosten, von denen oft nur ein geringer Prozentsatz zu einem tatsächlichen Auftrag und damit einer Betriebsstätte kommt (Münch, StBp 1995, 54). Nach allgemeinen Grundsätzen (s. o.) müssten derartige Koste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Einzelfragen

Einzelheiten der Gewinnabgrenzung, sowohl hinsichtlich der Zuordnung von Wirtschaftsgütern als auch die Voraussetzungen für die Anerkennung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen wurden in einer Rechtsverordnung, der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) geregelt.[1] Es wurde ergänzt durch ein BMF-Schreiben zu personallosen Betriebsstätten.[2] Zur Auslegung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Umlageverträge des Gesamtunternehmens

Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 5.3). In Kostenbereichen, die nur einer indirekten Zuordnung zugänglich sind (z. B. Tz. 27 des OECD-MAK), wird eine derartige Aufteilung jedoch die einzig praktikable Möglichkeit sein. Sie wird deshalb z. B. ausdrücklich von der Finanzverwaltung im Rahmen der indirekten Methode[1] z. B. für die Zu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Gebietsmäßige Abgrenzung

Bei den sog. Vertreterbetriebsstätten (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht i. S. v. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des vertretenden Unternehmens an. In diesen Fällen wird die Betriebsstätte allein schon durch die "ständige Vertretereigenschaft" der in dem anderen Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Behandlung von Verlusten

Mit dem ATADUmsG, d. h. ab 2022, erfolgt erstmals eine gesetzliche Regelung. § 20 Abs. 2 AStG findet hiernach nur auf positive Einkünfte i. S. d. Vorschrift Anwendung. Negative Einkünfte i. S. d. Vorschrift sind entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 5 AStG nur im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 10d EStG zu berücksichtigen, d. h. ein Verlustvortrag ist nur innerhalb derselben ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital (Dotation)

Das Ergebnis einer Betriebsstätte bzw. des Stammhauses wird bei einer Gesamtfremdfinanzierung im erheblichen Umfang durch die Frage der Kapitalausstattung und damit korrespondierend der Frage der Zuweisung des nicht direkt unmittelbar zuordenbaren Zinsaufwands bestimmt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss eine Betriebsstätte über das zur Erfüllung ihrer Funktion notwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns

Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: volle Auswirkung. Allerdings können sich im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.5 Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG in Fällen der doppelten Ansässigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich nur auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht. Ob Deutschland bei einer doppelten Ansässigkeit auch gem. Art. 4 OECD-MA als Ansässigkeitsstaat i. S. d. jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angesehen wird, ist für die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG unbeachtlich.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Grundsatz der Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für "gemischte Betriebe", die sowohl einen umfassenden originären Gewerbebetrieb als auch einen funktional unabhäng...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7 Zuordnung des Dotationskapitals

Die Rechtsverordnung unterscheidet folgende Fälle: Inländische Betriebsstätte (§ 12 BsGaV) Der inländischen Betriebsstätte ist zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Anteil am Eigenkapital des Unternehmens zuzuordnen, der ihren Personalfunktionen, ihrem Anteil an den Vermögenswerten sowie den Chancen und Risiken im Verhältnis zum übrigen Unternehmen entspricht (funktions- und ris...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9. Rechtsfolgen

Die deutschen DBA sehen für die Betriebsstättengewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen sowohl im DBA, im AStG als auch im EStG, die die Steuerfreistellung wieder einschränken und insoweit wieder auf die Anrechnungsmethode übergehen. Diese sind im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3 Zweite Ausnahme – Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG

Nach § 20 Abs. 2 AStG erfolgt im Rahmen eines sog. treaty overrides ein Übergang auf die Anrechnungsmethode – selbst wenn das DBA keinen Aktivitätsvorbehalt enthält, falls die Betriebsstätte passive Einkünfte erzielt, die bei einer Tochterkapitalgesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG führen würden. § 20 Abs. 2 AStG stellt somit ausländische Betriebsstä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH

Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land. Überführung in ein Nicht-DBA-La...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.5 Wechselkursbedingte Wertverluste des Betriebsstättenvermögens – Zuordnung von Währungsschwankungen (Währungsgewinnen/-verlusten) beim Stammhaus oder beim Betriebsstättenergebnis

Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapital (wie Dotationskapital) zu qualifizieren, deshalb betreffen die Kursschwankungen ausschließlich den Eigenkapitalbereich. Die Kursverluste sind weder tatsächlich entstanden noch durch das Stammhaus erwirtschaftet. Gewinne und Verluste berühren den inländischen Teil nicht, da ausschließlich Wirtschaftsgüter betroffen sind, die der ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.5 Vierte Ausnahme – Switch-over-Klausel im DBA

Außerdem ist in einigen DBA (z. B. Art. 28 DBA Österreich 2000) ist eine sog. "Switch-over-Klausel" enthalten, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansässigkeitsstaat berechtigt, anstelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode anzuwenden. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn Einkünfte durch Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikte oder durch Missbrauchsgestaltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.5 Besonderheiten für Kapitalgesellschaften

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich ‹weiter› ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der vGA und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Besteuerung nicht gegeben ist. Aufgrund der eindeut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6.1 Allgemeines und ursprünglicher Katalog

Die deutschen DBA enthalten i. d. R. einen Katalog von Tatbeständen, wonach ungeachtet fester Geschäftseinrichtungen keine Betriebsstätten gegeben sind. Es handelt sich hier immer um Hilfstätigkeiten bzw. vorbereitende Tätigkeiten. Als nicht als Betriebsstätten geltende Einrichtungen kommen nachfolgende Geschäftseinrichtungen in Betracht, wobei anhand jedes deutschen DBA im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.4 Zeitdauer der Vertretertätigkeit

Insbesondere in der Baubranche, bei denen verantwortliche leitende Mitarbeiter häufig nur zeitlich begrenzt auf der Baustelle tätig sind, stellt sich die Frage einer Mindestanwesenheit. Hier stellt sich insbesondere die Frage der "gewöhnlichen" Vertragsausübung, der sog. "Ständigkeit". Das gewöhnliche Ausüben ist nach der Kommentierung zum OECD-MA (Nr. 33.1 zu Art. 5) eine Fr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Gegenüberstellung der Grundsätze

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Internationales Steuerrecht... / 6.9 Verstrickung

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands durch die Verbringung der Wirtschaftsgüter nach Deutschland gem. § 4 Abs. 1 Satz 7, 2. Hs. EStG als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 "Treaty Override" im SEStEG ab 2006

Abweichend von den OECD-Grundsätzen der "Nichtverrechnung" insbesondere von Finanzierungs- und Lizenzaufwand sieht § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 12 KStG ab 2006 die Gewinnrealisierung eines marktüblichen Fremdvergleichsentgelts (als Entnahme oder Einnahme) vor. Insoweit stellt sich die Frage, ob ein wirksamer Treaty Override vorliegt, da sich aus der Gesetzesbegründung eine ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.12 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen

Sog. "Bauzinsen" (also die beim Auftragnehmer, unabhängig vom Finanzierungsgeschäft, angefallenen Refinanzierungsaufwendungen) sind der Betriebsstätte entsprechend ihrem Anteil an der Bau- und Montageleistung zuzuordnen.[1] Im Fall einer Mischkalkulation (zu hohe Finanzierungserlöse bei gleichzeitig reduzierter Auftragssumme oder umgekehrt) sind entsprechende Erlöskorrekture...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.14 Übertragung von stillen Reserven – dargestellt am Beispiel der Betriebsstätten bei Explorationen

Eine Exploration ist grundsätzlich eine Tätigkeit "vorbereitender Art" i. S. d. Art. 5 Abs. 4 DBA und führt nicht zur Annahme einer Betriebsstätte. Erfolgt später die Aufnahme eines Bergbaubetriebs, wird eine Betriebsstätte begründet. Für die Überlassung der Abbaurechte gelten die allgemeinen Grundsätze zur Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern, d. h., die Kosten s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Abgrenzung zu § 12 AO

Der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO ist zwar auf den ersten Blick vergleichbar mit dem nach Art. 5 OECD-MA. Dieser enthält allerdings wichtige Ausnahmen z. B. nach Art. 5 Abs. 3 sind verschiedene, Hilfs- oder Vorbereitungshandlungen dienende Einrichtungen wie Lager nicht betriebsstättenbegründend. Eine weitere wichtige Unterscheidung ergibt sich bei Bau- und Montagebetrie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Die sogenannte passive Entstrickung/Verstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines DBA

Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass auch der Abschluss eines DBA bzw. der Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode in einem Revisionsabkommen zu einer sog. passiven Entstrickung bzw. Verstrickung führen kann.[1] Dies ist umstritten, da hier kein Handeln des Steuerpflichtigen vorliegt. Das FG Münster hat entschieden, dass eine Entstrickung nach § 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.2 Schlussfolgerungen für die Entstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG

Die gesetzlichen Entstrickungsregelungen fingieren eine gewinnrealisierende Entnahme, wenn ‹das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird› . Hinweis Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte In seinem Urteil vom 17.7.2008 (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.8 Sechste Ausnahme – Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen

Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (anzuwenden ab 1.7.2021) nimmt in § 50 Abs. 9 EStG einen weiteren Rückfall des Besteuerungsrechts bei hybriden Strukturen vor. Die 3. Alternative lautet: "3. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie einer Betriebsstätte in ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.1 Einkünfte aus passiver Tätigkeit

Durch den Wegfall der Verweisung auf die Tatbestände des § 8 Abs. 1 Nr. 5a AStG entfällt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG ab 2010, die den Dienstleistungsbereich betreffen. Verbleibende Anwendungsbereiche in der Praxis Lediglich für Aktivitäten wie "Einkauf für verbundene Unternehmen" oder für Lizenzverwertungsbetriebsstätten kommt es in der Praxis zur Anwendung des § 20 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.3 Grundsatz der Einzelbetrachtung

Nur Tätigkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sich also ergänzen oder gegenseitig fördern, bilden abkommensrechtlich auch für die Betriebsstättenfrage eine Einheit. National wird hingegen bei Baubetriebsstätten ausschließlich darauf abgestellt, ob die verschiedenen Bauausführungen oder Montagen in einer Gemeinde bestehen (vgl. R 2.9 (2) GewStR). Auswirku...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.3 BFH-Rechtsprechung ("wenn / soweit -Problematik")

§ 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Einkünfte von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs. 9 EStG ist die Freistellung von Einkünften ausgeschlossen, wenn sie aufgrun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.4 Gesetzliche Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2010

Mit der Einfügung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 ist nun ausdrücklich gesetzlich klargestellt, dass unmittelbar die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte den Verlust des inländischen Besteuerungsrechts bedeutet und damit die Entstrickung auslöst. Es handelt sich um den sog. Hauptanwendungsfall, bei dem allein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Beschränkt sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies z. B. auch in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfolgen. Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte abkommensrechtlich immer eine Geschäftseinrichtung voraussetzt[1].mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr