Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.2 Frankreich

Die Rechtslage nach dem neuen DBA Frankreich (Fassung ab 1.1.2016) ist nicht eindeutig. Ab 2016 ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in Art. 7 Abs. 1 des Zusatzabkommens geregelt. Der Veräußerungsgewinn ist nach Art. 20 Abs. 1a DBA n. F. bei einer wörtlichen Auslegung aber weiterhin steuerfrei. Die Denkschrift zum Abkommen geht allerdings von einer Aufteilung des Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 4.266,9 Mio. USD Direktinvestitionen im Ausland getätigt.[1] Ein nicht unerheblicher Teil betrifft Immobilieninvestitionen. Bereits 2013 wurde geschätzt, dass über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert wurden.[2] Neuere Daten liegen mangels Meldepflichten nicht vor. Hierbei handelt es sich nicht ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2018

Das Deutschland in den vorgenannten Fällen zugewiesene abkommensrechtliche Besteuerungsrecht (nach den neueren DBA) konnte in der Vergangenheit in Ermangelung eines umfassenden Besteuerungstatbestandes in § 49 EStG nicht wahrgenommen werden, da nur bei Veräußerungen von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unter den Voraussetzungen des § 17 ESt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.5 Umgehungsmodelle und deren Beurteilung

Praxis-Tipp Auf Seminaren wird empfohlen, die o. g. Wirkungen zur vermeiden, indem der prozentuale Anteil des unbeweglichen Vermögens am Aktivvermögen gestaltet wird: Praxis-Beispiel Eine ausländische Gesellschaft hält ausschließlich inländische Grundstücke. Soweit kein weiteres Aktivvermögen vorhanden ist, hat Deutschland im Fall der Veräußerung der Anteile das Besteuerungsr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 "Liebhaberei-Test"

Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei"). Hinsichtlich Einzelheiten vgl. den Fachbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Brandt, dortige Ziffer 6[1] sowie[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.3 Umsetzung von BEPS

Umsetzung des BEPS Konzepts im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz Art. 9 MLI soll das in vielen deutschen DBA enthaltene Quellenbesteuerungsrecht des Belegenheitsstaates des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA 2017 an Veräußerungsgewinnen bei Anteilen an Grundstücksgesellschaften gegen Steuergestaltungen schützen. Deutschland entscheidet sich im MLI Anwendungsgesetz für die Anwendung der Norm. Das...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland erwirtschaftete Mieteinkünfte sind nach dem in § 2 Abs. 1 EStG verankerten Welteinkommensprinzip grundsätzlich im Inland steuerpflichtig. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Einkünfte aus einer individuell vermieteten Wohnung in einem konkreten Staat oder z. B. bei einem ausländischen Immobilienfonds aus verschiedenen Staaten bzw. Quellen stammen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Prüfung des § 2a EStG

Bei Werbungskostenüberschüssen ("Verlusten") aus Auslandsimmobilien kann sich eine Verlustabzugsbeschränkung aus § 2a EStG ergeben. Seit der Reform des § 2a EStG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot betrifft die Norm aber nur noch Drittstaatenverluste. Ein Kurzüberblick über die praktische Auswirkung bei ausländischem Grundbesitz ergibt sich aus nac...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3.1 Überblick

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Eine Art "...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.3.2 Einzelfragen der Ermittlung der maßgebenden Grundstücksquote

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften, sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 5 Internationales Steuerrecht

Für den Bereich des internationalen Steuerrechts definiert Art. 5 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA)[1] den Begriff der Betriebsstätte, der in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Verwendung findet. Bei einer Betriebsstätte geht darum, dass die eigene unternehmerische Tätigkeit mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird ("Verwurzelung" des Unternehmens mit dem Ort ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4 Internationales Steuerrecht

2.4.1 Multilaterales Instrument Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6 Internationales Steuerrecht

2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI) Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Di...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.7 Ausländische Dividenden und Mutter-Tochter-Richtlinie

Ähnlich wie die deutsche Körperschaftsteuer sieht die italienische Körperschaftsteuer (IRES) eine grundsätzliche Freistellung von Dividenden vor. Der EuGH sieht die in Italien für Banken geltende besondere Steuer (IRAP), die die grundsätzlich freizustellenden Dividenden in ihre Bemessungsgrundlage einbezieht, für nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar an (EuGH, Ur...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.2 DBA Niederlande und DBA Schweiz

Das am 14.4.2025 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Niederlande sowie das bereits am 21.8.2023 unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz enthalten neue Regelungen hinsichtlich der Behandlung von grenzüberschreitend erfolgenden Homeoffice-Tätigkeiten. Im DBA Schweiz wurde darüber hinaus u. a. die Pflicht zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen festgeschriebe...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.1 Multilaterales Instrument (MLI)

Mit der Verkündung des BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 205) hat Deutschland das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments (MLI), welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun deutschen DBA sicherstellen soll, abgeschlossen. Die Notifikation bei der OECD erfolgte ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.3 DBA Belarus

Nachdem die Republik Belarus einzelne Vorschriften des DBA vom 30.9.2005 zum 1.6.2024 ausgesetzt hatte, hat die Bundesregierung am 30.12.2024 mit der Notifikation an Belarus reagiert, dass das DBA mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgesetzt wird. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass Belarus einer Aufforderung zur Rückgängigmachung der Teilaussetzung nicht nachgekommen s...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.12 Abschaffung der Lizenzschranke

Das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz (MinStAnpG, Stand Bundestagsbeschluss v. 13.11.2025) sieht als Begleitmaßnahme zu den Änderungen des Mindeststeuergesetzes (s. Kapitel Rückblick Tz. 2.7) die Aufhebung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) mit Wirkung ab VZ 2025 vor. Hinweis Aufgrund der umgesetzten ATAD-Regelungen im Hinblick auf ein konsistentes und mit den Vereinbarungen auf int...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.1 Multilaterales Instrument

Das Multilaterale Instrument der OECD (MLI) dient der Modifikation bestehender DBA, um diese an die DBA-bezogenen Standards des BEPS-Projekts (Abschlussberichte aus dem Jahr 2015) anzupassen. Der sich in Deutschland seitdem und über zwei Umsetzungsgesetze (MLI-Umsetzungsgesetz und BEPSMLI-Anwendungsgesetz) hinziehende Prozess zur Umsetzung des MLI in neun DBA ist mit der Not...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 DBA Schweiz: Konsultationsvereinbarung zu leitenden Angestellten

Die Sonderregelung in Artikel 15 Abs. 4 DBA Schweiz erfasst in einem Staat ansässige Personen, die im anderen Staat als Vorstand, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer dort ansässigen Kapitalgesellschaft tätig und keine Grenzgänger im Sinne des Abkommens sind. Liegen die Voraussetzungen vor, hat in der Regel der Sitzstaat der betreffenden Kapitalgesellschaft das Bes...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.2 DBA Lettland

Die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll des DBA wurden zwischen Deutschland und Lettland im zweiten Halbjahr 2024 ausgetauscht. Es ist daher grundsätzlich seit dem 1.1.2025 anzuwenden. In dem Änderungsprotokoll werden insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des BEPS-Projekts bilateral umgesetzt. So wird die Präambel nach Vorbild des Artikel 6 des Multilateralen I...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.4 DBA Russland

Hinsichtlich des DBA Russland bleibt es bei der einseitig per Dekret veranlassten (teilweisen) Aussetzung mit 38 "unfreundlichen" Staaten (darunter Deutschland). Die Aussetzung führt u. a. zum Wegfall von vergünstigten Quellensteuersätzen für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. In seinem BMF-Schreiben v. 20.1.2025 (Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2025, BStBl ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.10 Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Betätigt sich ein Steuerpflichtiger in mehreren DBA-Staaten, ist für die Zuordnung des Besteuerungsrechts u. a. relevant, wo er eine Betriebsstätte im Sinne der DBA unterhält. Maßgeblich für die Begründung einer Betriebsstätte ist die Verwurzelung der unternehmerischen Tätigkeit, welche aus einer Wechselwirkung zwischen örtlicher und zeitlicher Festigkeit der Geschäftseinric...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.5 Überarbeitete "Greylist" der EU

Am 10.10.2025 haben die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU (ECOFIN) die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke überarbeitet. Die EU-Liste besteht aus der sog. Blacklist (Annex I) und der sog. Greylist (Annex II). Bei der Blacklist wurden keine Änderungen vorgenommen. Sie beinhaltet weiterhin elf Länder, darunter u. a. Russland und Pan...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.9 KESt-Entlastung: Neues Merkblatt zu § 50d Abs. 3 EStG

Die deutsche Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG versagt einen grundsätzlich bestehenden Entlastungsanspruch (§ 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder nach DBA) von deutscher Quellensteuer (Abzugsteuer gem. § 50a EStG oder Kapitalertragsteuer) in bestimmten Fällen. Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im Folg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.6 Quellenbesteuerung von Dividenden auf Bruttobasis sowie im Verlustfall

Der EuGH sah einen Verstoß gegen das Unionsrecht, wenn Dividenden an gebietsfremde Gesellschaften aufgrund der Bruttobesteuerung weniger günstig behandelt werden als Dividenden an gebietsansässige Gesellschaften (EuGH, Urteil v. 7.11.2024, C-782/22). Hinweis Während im reinen Inlandsfall bei steuerpflichtigen Dividendenerträgen (bzw. anderen quellensteuerpflichtigen Vergütung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.13 Verrechnungspreisdokumentation – Neue Transaktionsmatrix

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323) wurden die Aufzeichnungspflichten des § 90 Abs. 3 AO angepasst. Seit dem 1.1.2025 umfasst sie neben der bislang bekannten Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation nun auch eine Übersicht über die Geschäftsvorfälle (Transaktionsmatrix). Diese ist im Falle einer Außenprüfung unaufgefordert innerhalb von 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.11 Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten

Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung bzw. Nutzung eines Wirtschaftsguts steht einer Entnahme gleich (Entnahmefiktion, allgemeiner Entstrickungstatbestand, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.6.8 EuGH-Vorlage: Definitive Erhebung der Kapitalertragsteuer im Drittstaatenfall?

Werden Dividenden von einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft ausgeschüttet, kommt es regelmäßig nur zu einer teilweisen Reduktion der Kapitalertragsteuer unter den Bestimmungen des einschlägigen DBA. Der BFH will vom EuGH geklärt haben, ob eine vollständige Reduktion der Kapitalertragsteuer unter Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.1 Entgegennahme von Anzeigen

Rz. 18 Die Steuerfahndung ist nach § 158 StPO berechtigt und verpflichtet, die Anzeige von (Steuer-)Straftaten entgegenzunehmen.[1] Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden; die Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO spielt bei Steuerstra...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 (Zusätzliche) Einführung einer deutschen Lizenzschranke

3.1 Allgemeines Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Prüfschema

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Escape bei Präferenzregelungen, die dem Nexus-Ansatz entsprechen

3.5.1 Grundsatz Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

3.3.1 Betroffene Aufwendungen Dies sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren. Nach der Gesetzesbegründung soll dieser Tatbesta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht: Die deutsche Lizenzschranke (§ 4j EStG)

Zusammenfassung Überblick Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast aufgrund eines schädlichen Präferenzsystems beim Emp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.9.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Da ein betreffender nicht abzugsfähiger Teil nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, kommt es nicht zur Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.9 Verhältnis zu anderen Vorschriften

3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. Anti-Treay-Shopping-Regelung derartige Zwischenschaltungen auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Betroffene Steuerpflichtige

§ 4j EStG regelt zunächst den Betriebsausgabenabzug für Personenunternehmen. Nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG gilt § 4j EStG aber im Bereich der Überschusseinkünfte entsprechend. Für Körperschaften ist die Neuregelung über § 8 Abs. 1 KStG ebenfalls anwendbar.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.5.5 Länderkataloge

Bislang liegen sowohl Bewertungen der Code-of-Conduct-Gruppe der EU als auch der OECD (Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Rahmen des Monitoring-Prozesses zur Anpassung der bestehenden Patentboxregelungen) vor. Zum Zeitpunkt der Einführung der Regelung bestanden folgende Anreize: a) Feststellungen für Europa (und assozierte Staaten) Hiernach wurden die (geänderten) Patentb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.8 Zeitliche Anwendung

Als schädlich eingestufte Präferenzregime müssen nach dem OECD-Abschlussbericht bis zum 30.6.2021 abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden. Zur Vermeidung einer Ausnutzung der Übergangsregelung gilt die gesetzliche Neuregelung für Lizenzaufwendungen, die nach dem 31.12.2017 anfallen. Denn nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift auch einen gewisse Lenkungsa...mehr