Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 10.2 Einzelfragen

10.2.1 Einkunftsart Nach § 10 AStG sind alle Einkünfte der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. 10.2.2 Gewinnermittlungsart Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr anwendbar. 10.2.3 Einkunftsermittlung Die Richtlinie ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 22 Die Ausweggestaltung "Familienstiftung" – § 15 AStG

Es liegt im Rahmen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nahe, dass neben ausländischen Kapitalgesellschaften (Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG) auch ausländische Stiftungen in einem Niedrigsteuerland zur Nutzung einer "Abschirmwirkung" gegenüber der inländischen Besteuerung der "dahinterstehenden" Steuerinländer genutzt werden. Verschiedene Länder u. a. Li...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19 Niedrig besteuerte passive Betriebsstättengewinne bzw. passive Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

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Internationales Steuerrecht: Hinzurechnungsbesteuerung

Zusammenfassung Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr anwendbar.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.5 Dienstleistungen, soweit nicht [...] (Nr. 5)

Auch eine Dienstleistung ist grundsätzlich aktiv. Ausnahme: Ein passiver Erwerb liegt vor, wenn die Gesellschaft sich eines Inlandsbeteiligten (oder einer nahestehenden Person) bedient oder der Inlandsempfänger Leistungsempfänger ist. D.h. die o. g. Grundsätze zur Abgrenzung bei einer Handelstätigkeit gelten entsprechend.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Ausnahme bei Zwischengesellschaften in einer Steueroase

Zu beachten ist, dass die Trennung zwischen aktiven und passiven Einkünften nicht greift, wenn die Zwischengesellschaft in einer Steueroase ansässig ist. In diesen Fällen wird der gesamte Gewinn in Deutschland als fiktive Dividende nachbesteuert.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1.1 Relative Freigrenze

Diese bedingt eine Verhältnisrechnung. Problematisch und sehr verwaltungsaufwändig ist, dass die Finanzverwaltung fordert, dass die Einkünfte zuerst nach dem Ermittlungsschema des § 10 AStG zu ermitteln sind und erst anschließend § 9 AStG geprüft werden kann.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 13 AStG kennt folgende Ausnahmen. 18.2.1 Freigrenzen Nach § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ist die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausgeschlossen, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und die bei einer Zwischengesel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.1 Überblick

Die Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen aufgrund von Steuern, die durch die Zwischengesellschaft geleistet werden, regelt Art. 8 Abs. 7 der ATAD-RL. Hiernach soll der Mitgliedstaat des Steuerpflichtigen den Abzug, der von dem Unternehmen entrichteten Steuer von der Steuerschuld des Steuerpflichtigen in dem Staat seines Steuersitzes oder Steuerstandorts zulassen. Die Umsetzu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.3 Detailhinweise

Da es sich um einen eigenständigen Rechtsbereich einer faktischen grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung handelt erfolgt die Erläuterung nicht in diesem Beitrag. Hinsichtlich Einzelheiten wird auf den Beitrag Pillar 2 (Mindestbesteuerung) im ABC IntStR[1] und die dortigen Literaturtipps verwiesen.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.8 Veräußerungsgewinne (Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft [...] (Nr. 8)

Diese sind grundsätzlich aktiv, es sei denn der Gewinn ist auf Beteiligungen i. S. d. § 8b Abs. 7 AStG zurückzuführen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Behandlung im Privatvermögen

Ist die Beteiligung dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbw

20.2.1 Grundsätze Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung

Formal existieren 3 Fallgruppen der Hinzurechnungsbesteuerung, die im AStG bzw. StAbwG geregelt sind. Durch das Mindeststeuergesetz hat sich faktisch eine 4. Fallgruppe zur "Bekämpfung" niedrig besteuerter ausländischer Einkünfte ergeben. 1.2.1 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die in §§ 7-12 AStG geregelte allgemeine Hinzurechnungsbest...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2.2 Auswirkungen

In der Praxis dürften insbesondere Aktivitäten im Bereich des Tourismus (z. B. Beteiligung an einer Hotelbetriebsgesellschaft in den vorgenannten Ländern) betroffen sein. Folge ist die Hochschleusung des Gewinns auf das deutsche Besteuerungsniveau.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Sonderregelung für Kapitalanlagegesellschaften

Die räumliche Beschränkung auf EU-/EWR-Staaten gilt nicht in den Fällen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung[1]. Der Motivtest ist insoweit auch in Drittstaatenfällen möglich!mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte und Scheinhandlungen)

Entsprechend der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung von Scheinge­schäften als nichtige Rechtsgeschäfte (§ 117 BGB) geht auch das Steuerrecht davon aus, dass Scheingeschäfte für die Besteuerung ohne Bedeutung sind und – sofern ein anderes Rechtsgeschäft durch das Scheingeschäft verdeckt wird – dieses verdeckte Rechtsge­schäft maßgebend ist (§ 41 Abs. 2 AO 1977). Scheingeschäf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.7 Hinzurechnungsbilanz

Die Einkünfte sind grundsätzlich mittels einer Hinzurechnungsbilanz und Hinzurechnungs-GuV auf der Basis des deutschen Steuerrechts zu ermitteln[1]. Das BMF lässt es unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass der Gewinnermittlung die Vorschriften des ausländischen Steuerrechts zugrunde gelegt werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die ausländische Gesellschaft erstmals ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 16 Feststellungslast und Mitwirkungspflichten des Beteiligten

Für die Aufteilung der Feststellungslast bei der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Feststellungslast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen.[2] Zu beachten ist allerdings, dass § 17 Abs. 1 AStG dem Steuerpflichtigen besondere M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Nationale Umsetzung im ATADUmsG

Die für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Einkünfte sind weiterhin in einem Katalog in § 8 AStG enthalten. Entgegen dem Ansatz der ATAD, die einen Passivkatalog enthält, liegt also der deutschen Umsetzung weiterhin ein Aktivkatalog zugrunde. Der Katalog ist äußerst komplex, da er auch Ausnahmen bzw. Rückausnahmen enthält, die spezielle Gestaltungen oft auch in Abhängi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.6 Negative Zwischeneinkünfte

Ergibt sich bei der Einkunftsermittlung ein negativer Betrag, so entfällt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Das Gesetz verbietet dem inländischen Gesellschafter damit einen Verlustausgleich des negativen Hinzurechnungsbetrags mit positiven Hinzurechnungsbeträgen, die ihm aus der Beteiligung an anderen ausländischen Gesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Die Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt analog der Behandlung der §§ 13 und 14 EStG. Allerdings zählt die Finanzverwaltung Lizenzeinnahmen aus der Züchtung/Lizenzierung von Pflanzen vorrangig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG und damit ist auch die Frage einer schädlichen Mitwirkung zu prüfen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.3 Zusammenfassende Arbeitshilfe der Finanzverwaltung

Das Anwendungsschreibens enthält nachfolgende für die Praxis hilfreiche Übersicht:[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Behandlung im Betriebsvermögen

Einkunftsart Sofern die Beteiligung einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, gehört der Hinzurechnungsbetrag dementsprechend zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Arbeit. Zeitpunkt der Erfassung Der Hinzurechnungsbetrag erhöht in diesen Fällen den Gewinn bzw. die Einkünfte desjenigen Wirtschaftsjahrs de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.9 Einkünfte aus Umwandlungen; dies gilt nicht, [...] (Nr. 9)

§ 8 Abs. 1 AStG ermöglicht auch in Drittstaatenfällen (in denen das UmwStG grundsätzlich nicht anwendbar ist) per Fiktion eine steuerneutrale Umwandlung (i. d. R. Verschmelzung), wenn im Rahmen einer Fiktionsbetrachtung die Umwandlung im Inland zu Buchwerten erfolgen könnte. Der Übertragungsgewinn stellt dann (unabhängig, ob Wirtschaftsgüter enthalten sind, die der Erzielung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.2 Grundfeststellungen

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich nach § 18 AStG festgestellt. Nach der Rechtsprechung[1] ist festzustellen (Inhalt des Hinzurechnungsbescheids): ob eine Hinzurechnung vorzunehmen ist, welchen Personen hinzuzurechnen ist, die zuzurechnende Steuerbemessungsgrundlage für den einzelnen Steuerpflichtigen, der Zei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.3 Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung bei Zwischengesellschaften in Steueroasen

Ergänzend zur allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung regelt § 9 StAbwG die verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung. Unter Berücksichtigung des § 9 Satz 2 StAbwG ist die verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung vorrangig vor der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung anzuwenden.[1] Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolgend Tz. 19.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.1 Wegfall der Konzernfinanzierung als aktive Tätigkeit

Für Konzernfinanzierungen sah § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG a. F. für in der Praxis schwer zu schaffende Sonderfälle eine Möglichkeit aktiver Zinsen vor. Diese wurde komplett gestrichen. Zinsen sind damit nun immer passiv. Zinsen können jedoch als Nebenerträge zu Einkünften aus aktiver Tätigkeit aktiv sein (Stichwort: funktionaler Zusammenhang). Die Abgrenzung gestaltete sich in der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.2.1 Grundsätze

Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen bei dem/den inlän...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 Allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung

Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die in §§ 7-12 AStG geregelte allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Danach werden sog. passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei einem beherrschenden unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Switch-Over-Regelung des § 20 AStG

Auch bei Betriebsstätten ergibt sich über § 20 AStG eine inländische Besteuerung von ausländischen passiven Betriebsstättengewinnen bzw. passiven Gewinnanteilen aus der Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften durch Wechsel vom DBA-Freistellungs- zum Anrechnungssystem. Wesentliche Regelungen wie der Katalog der aktiven Einkünfte, der Beherrschung und der Niedrigst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze ab VZ 2024

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurde bei der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG von 25 % auf 15 % abgesenkt. Die Absenkung findet erstmals Anwendung für Zwischeneinkünfte aus einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 endet bzw. für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen. Ansonsten gelten die o. g. Gru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.6 Familienstiftungen – § 15 AStG

Auch ausländische Stiftungen in einem Niedrigsteuerland können zur Nutzung einer "Abschirmwirkung" gegenüber der inländischen Besteuerung der "dahinter" stehenden Steuerinländer genutzt werden. § 15 AStG normiert, entsprechend der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung, einen vergleichbaren Durchgriff und die Zurechnung der Einkünfte zum Stifter oder sonstigen Bezugsberech...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.2 Steuerfestsetzung oder Steuererhebung

Als Reaktion auf die die festgesetzte Steuer abstellende Rechtsprechung[1] stellt das Gesetz inzwischen ausdrücklich auf die Steuererhebung ab. Maßgebend ist damit nicht ein rechtlicher, sondern ein tatsächlicher Belastungsvergleich.[2]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.5 Zurechnungsfragen (§ 39 AO)

Die Prüfung des § 39 AO erfolgt vorrangig im Bereich des Sonderfalls der Hinzurechnungsbesteuerung, des Durchgriffs durch eine ausländische Familienstifung (§ 15 AStG), indem die Einkünfte den "dahinter stehenden" Personen zugerechnet wird. Hier ist insbesondere die Frage von Bedeutung, ob das Stiftungsvermögen gemäß § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG der Verfügungsmacht der in § 15 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Länderlisten und Arbeitshilfen zur Frage von "Steueroasen"

Der AEAStG 2023 enthält entgegen dem bisherigen Anwendungsschreiben keine Arbeitshilfen wie Länderlisten. Aufgrund des Alters der Listen und die laufende Änderung der Steuerbelastung im Ausland ist es nicht zweckmäßig, auf die früheren Listen zurückzugreifen. Erste Anhaltspunkte können sich jedoch aus den BMF-Monatsberichten "Die wichtigsten Steuern im internationalen Verglei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8 Verhältnis zur beschränkten Steuerpflicht

Auch bei einer beschränkten deutschen Steuerpflicht kann sich eine Hinzurechnungsbesteuerung ergeben, da sich z. B. bei einer ausländischen Körperschaft (mit inländischem Anteilseigner), die eine inländische Immobilie vermietet, nur eine deutsche Steuer-Vorbelastung von 15,825 % ergibt. Es erfolgt eine Hinzurechnungsbesteuerung, wobei die deutsche Steuer nach § 12 AStG anger...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Folgen der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

Nicht unmittelbar aus dem ATAD-UmsG selbst, sondern aus der fast zeitgleich verabschiedeten Reform der Unternehmensbesteuerung stellt sich die Frage, wie das Konkurrenzverhältnis zu § 1a KStG zu beurteilen ist. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob eine Hinzurechnungsbesteuerung auch vorzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger einen Anteil an einer optierenden ausländisch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6.2 Benennung nach § 16 AStG

§ 16 AStG erweitert dem Grunde nach die Benennungspflicht des Stpfl. im Verhältnis zu einer ausländischen Kapitalgesellschaft, Person oder Personengesellschaft die nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, indem vorgegeben wird, dass eine ausreichende Benennung i. S. des § 160 AO nur erfüllt ist, wenn alle Beziehungen zu der ausländischen Gesellschaft/Person offen gelegt w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5 "Europatauglichkeit"

Ungeachtet des möglichen Escapes für EU/EWR wird in der Fachlitertur[1] die Auffassung vertreten, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtswidrig sei. Konkret werden folgende Thesen aufgestellt: Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung und die Auslegung durch die Finanzbehörden verstoßen hinsichtlich der Behandlung von Investmentvermögen in Teilen gegen Unionsrecht. Die Beg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück.[1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Allgemeine Beherrschungskriterien

Das Gesetz stellt hierbei die Beherrschungskriterien Stimmrecht, Nennkapital, Gewinnbeteiligung oder Recht auf den Liquidationserlös gleichberechtigt nebeneinander. Disquotale Gewinnverteilungsabreden (etwa zur Kompensation von Einlagen außerhalb des Nennkapitals) stehen einer Beherrschung also nicht entgegen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 12 Keine steuerliche Privilegierung des Hinzurechnungsbetrags

Auch wenn es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag um fiktive Dividenden handelt, finden die steuerlichen Privilegierungen für Dividenden (d. h. §§ 3 Nr. 40 Satz 1, 32d EStG und § 8b KStG ) keine Anwendung. Zudem erfolgt auch keine Kürzung bei der GewSt (Nichtanwendung des §§ 9 Nr. 3 und 9 Nr. 7 GewStG). Damit soll sichergestellt werden, dass der Hinzurechnungsbetrag gewerbesteuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Inländischer Gesellschafter

Inländischer Gesellschafter kann jede unbeschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Person sein (§ 7 Abs. 1 AStG). Als inländische Gesellschafter scheiden deshalb alle Gesellschaften, die unter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG fallen (Personengesellschaften), aus. Hält eine Personengesellschaft Anteile an einer ausländischen Gesellschaft, dann gelten die Gesellschafter der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Vorgaben der ATAD-RL

Die Richtlinie gibt einen abschließenden Katalog passiver Einkünfte vor. Passiv sind nicht ausgeschüttete Gewinne aus: Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen; Lizenzgebühren oder sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum; Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen; Einkünfte aus Finanzierungsleasing; Einkünfte aus Tätigkeiten von Versicherungen und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18.2.4 Einführung einer erweiterten Bagatellgrenze ab 2026

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen erfolgte eine Anpassung der Bagatellgrenze, indem keine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als ein Drittel der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und die bei einer Zwisch...mehr